Ryanair streicht Flüge, weil Abkommen nicht unterzeichnet wurde
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Hallo liebe Mitglieder,
gestern hat uns Ryan-Air per EMail mitgeteilt, dass unsere beiden Flüge von/nach Marrakesh in den Herbstferien (in 9 bzw. 14 Tagen) annulliert werden, weil ein Flugabkommen zw. der EU und Marrokko noch nicht unterschrieben wurde. Offensichtlich hat die Airline die Tickets in der Erwartung verkauft, dass das Abkommen rechtzeitig in Kraft tritt.
Damit fällt der Urlaub für uns (4 Erw, 5 Kinder) ins Wasser. Haben wir neben der Erstattung des Flugpreises auch Anspruch auf Entschädigung (Stornierung Übernachtungskosten usw)?
Vielen Dank für Eure Tips.
Gruß aus der Rhön Stefan
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Im Prinzip ja, denn Ryanair hat einseitig den geschlossenen Vertrag
aufgelöst. Aber gerade Ryanair steht neben Easyjet im Ruf, derartige
Vorgänge weitestgehend zu ignorieren. Wenn sie nun anbieten, den
Flug-Reisepreis zu erstatten, so sind damit zwar längst nicht alle Kosten abgedeckt. Ist aber vielleicht der 1. Schritt. Darüberhinaus
dürfte nach der EU-Verordnung 261/2004 eine pauschale
Entschädigung für die Flugstornierung möglich sein.
Fristen beachten.Um den Urlaub noch durchführen zu können, müßtest Du in Vorlage treten und andere Flüge bei anderer Airline buchen, soweit Ryanair
die vertragliche Zusicherung der Reiseleistung nicht erbringen kann und die Übernahme dieser Kosten ablehnt. Und das wird sie sehr wahrscheinlich. Und ob diese zusätzlichen Kosten jemals
von Ryanair erstattet werden, steht auf einem anderen Blatt.Dazu müßte man voraussichtlich erst den Rechtsweg beschreiten, Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt. Und die kündigen
auch gerne nach Inanspruchnahme."Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand",
der Ausgang also sehr ungewiß. Schwierige Situation ... -
Das wird nicht einfach......weiß nicht ob sich der Stress lohnt zumal hier ggf. auch noch höhere Gewalt angeführt werden könnte, weil sich die Behörden ggf. ebenfalls mitschuldig gemacht haben könnten...
Fazit: Such Dir was anderes und vergiss es..... -
Das stimmt wohl, aber so ist das nun mal ....wenn einer eine Reise tut.....
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Hallo,
Danke für Euer "Beileid". Zum Glück hat mir meine Rechtschutzversicherung erklärt, dass sie mir entsprechenden Beistand leistet. Also habe ich den Fall einen Rea für Reiserecht übergeben. Werde Euch entsprechend weiter informieren.
Wir fliegen nun nach Jerez. Unterkunft haben noch keine, die wird sich aber auch noch organisieren lassen.
Gruß
Stefan
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Ja, sag mal was rausgekommen ist btw wie viele Tage waren es noch bis zum Abflug als Ihr die Info vom Storno bekommen habt?
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Hallo Stefan
schreib doch bitte mal in diesem Forum, ob du vor Gericht Erfolg hattest gegen Ryanair. Ich habe nämlich keinen Rechtschutz, und würde wirklich gerne mal wissen, ob diese Ryanair damit durchkommt.
2 Tage vor unserem Abflug wurde uns lapidar mitgeteilt, dass der Rückflug von Marokko storniert sei. Ryanair hat uns trotz 5facher Aufforderung noch nicht mal das Geld für den Hinflug erstattet, der war nämlich nach Südspanien und da hätten wir ja fliegen können.Johannes
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mal neutral was dazu: grundsätzlich bieten ALLE Fluggesellschaften weltweit alle ihre Flüge immer vorbehaltlich der Regierungsgenehmigungen an.
Da neue Verbindungen meist ein bis zwei Jahre im voraus geplant werden müssen - auch natürlich beworben werden - kommt es immer wieder vor, dass die erst wesentlich später zu erwartenden Regierungsbescheide negativ ausfallen.
Ich wäre mir hier also nicht sicher, ob vor einem Richter das Argument dann noch halten wird, dass hier ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen war. Denn mit dem Zustandekommen eines Vertrags werden ja auch - normalerweise - die AGB des Anbieters verbindlich.
Auch lese ich immer öfters, dass Richter dazu neigen, in Anbetracht der Billigflüge = billig fliegen = wenig zahlen, auch wesentlich niedrigere Maßstäbe ansetzen. Sofern natürlich diese Gründe in den AGB's vorbehalten sind!
Gruß
Peter -
Hallo Peter
Wo hast du dieses "vorbehaltlich der Regierungsgenehmigungen" gefunden in den AGBs von Ryanair?
Wenn das stimmt sehe ich auch schwarz für einen positiven Prozessausgang.
Gruß
Johannes -
Ich habe mir nochmal die AGB von Ryanair durchgelesen, alles für mich als Laien recht undurchsichtig. Formulierungen wie "vorbehaltlich der Regierungsgenehmigungen" tauchen da nicht auf. :?
Nur der allgemeine Hinweis unter Punkt 7.1.2.1. -
"hascs" wrote:
Danke für Euer "Beileid". Zum Glück hat mir meine Rechtschutzversicherung erklärt, dass sie mir entsprechenden Beistand leistet. Also habe ich den Fall einen Rea für Reiserecht übergeben. Werde Euch entsprechend weiter informieren.Mich würde mal interessieren, WO du klagen willst. Hauptsitz der Ryanair ist Dublin/Irland. Aber in der Vergangenheit sind ja einige Urteile über Ryanair in Frankfurt/Hahn zugestellt worden! welchen weg gehst du?