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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • ptaiwanP ptaiwan

    Was mich nur ärgert bei der ganzen Geschichte ist die Salami-Taktik, da werden dann die Urlauber hingehalten, als gleich einmal eine vernünftige Aussage zu tätigen, ob auch Reisen nach dem 31.10. stattfinden oder nicht.

    Sense82S Offline
    Sense82S Offline
    Sense82
    schrieb am zuletzt editiert von Sense82
    #761

    @ptaiwan sagte:

    Was mich nur ärgert bei der ganzen Geschichte ist die Salami-Taktik, da werden dann die Urlauber hingehalten, als gleich einmal eine vernünftige Aussage zu tätigen, ob auch Reisen nach dem 31.10. stattfinden oder nicht.

    Ist auch fürchterlich. Mein Hotel hat gesagt das Zimmer sei von Bucher Reisen im Januar storniert. Ich frage mich wie die nun wieder Zimmer einbuchen wollen, wenn diese wieder auf den Markt sind und bald andersweitig ausgebucht sind.

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    • Kucky83K Kucky83

      @marcus2801 sagte:

      wir machen es genauso. Wir fliegen!

      und wir auch ! Die Hotels kommen einem echt entgegen und EasyJet soll fliegen. Wir stehen am Mittwoch am Flughafen!

      Marcus30071974M Offline
      Marcus30071974M Offline
      Marcus30071974
      schrieb am zuletzt editiert von
      #762

      @kucky83 sagte:

      und wir auch ! Die Hotels kommen einem echt entgegen und EasyJet soll fliegen. Wir stehen am Mittwoch am Flughafen!

      Hallo, wäre super wenn ihr am Mittwoch dann berichten könntet, ob alles geklappt hat. Unser Flug soll Sonntag mit Ryanair gehen und das erst am Sonntag.

      Kucky83K 1 Antwort Letzte Antwort
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      • FL380F Offline
        FL380F Offline
        FL380
        schrieb am zuletzt editiert von
        #763

        Wir sind auch betroffen und brechen heute mit Emirates auf, trotz abgesagter Neckermann-Reise. Vielleicht hilft es manchen weiter was ich in den letzten Tagen auch durch Telefonate und E-Mails in Erfahrung bringen konnte zum Thema Nutzung der Flüge trotz abgesagter Reise:

        • man kann ganz grob unterscheiden zwischen Buchungssystemen / Buchungssystematik der Linienfluggesellschaften, der Billigflieger und Vollcharter. Diese Infos beziehen sich auf Linie (in diesem Falle Emirates, ich weiß aber dass zb LH und AF die gleichen Systeme nutzen)
        • die Linienfluggesellschaften unterscheiden zwischen Buchung (reines „Platzfreihalten“) und Ticketausstellung (bezahlte, verbindliche Reservierung). Wenn ein einzelner Flug gebucht wird, wird meist zeitgleich die Buchung angelegt und das Ticket ausgestellt, auch ist sofort eine Zahlung nötig. Bei Neckermann konnte ich beobachten, dass mit der Pauschalreisebuchung eine Buchung angelegt wurde, die Ticketausstellung aber erst mit Zahlung des vollen Preises erfolgt. Laut Emirates (und ich vermute auch der anderen Airlines) würde ohne Geldeingang keine Ticketausstellung stattfinden, daher sind ausgestellte Tickets seitens der Airlines weiterhin gültig
        • die vorsichtigen Aussagen bezüglich der weiteren Entwicklungen kommen daher, dass die Buchung Neckermann „gehört“: nur Neckermann ist befugt, Änderungen vorzunehmen. Es könnte also theoretisch sein, dass versucht wird im Sinne der Sicherung der Insolvenzmasse, an ausgestellte Flugtickets zu kommen, diese zu erstatten und so wieder an mehr Geld zu kommen. Ob das überhaupt ginge, hängt von Tarifregelungen ab, die die jeweilige Airline mit dem Veranstalter getroffen hat. Neckermann könnte also jederzeit versuchen, die Buchung zu streichen um an das Geld der Tickets zu kommen. Ob sie das tun, steht in den Sternen. Aktuell scheinen keine Buchungen technisch angefasst zu werden, ich vermute auch, damit der Insolvenzverwalter einen Überblick der Forderungen und evt Guthaben gewinnen kann.
        • Sobald man eingecheckt ist, wird es deutlich schwerer an die Tickets zu kommen: hier müsste Neckermann die Airline aktiv kontaktieren um Gäste wieder auszuchecken. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht.
        • denjenigen, die die Flüge trotzdem antreten kann ich raten, zu versuchen früh einzuchecken und mit dem Risiko zu planen, dass versucht werden könnte, die Rückflüge zu stornieren.
        • Wie es sich an Ende mit Absprüchen ggü. der Versicherung verhält, weiß ich nicht. Das OTA über das ich gebucht hatte sagt, man könne dann nur noch das entgangene Hotel einreichen. Ich kann mir aber im ungünstigsten Fall auch vorstellen, dass der IV sagt, die Tickets hätten erstattet werden können und über diese Argumentation den Flugpreis zurück verlangt. Ist alles Spekulation aber ich denke, man sollte einfach kurz drüber nachdenken bevor man sich entscheidet. Uns war in dieser Situation der Urlaub an sich wichtiger, die Streitigkeiten lassen sich dann später austragen.
        Kucky83K vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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        • Marcus30071974M Marcus30071974

          @kucky83 sagte:

          und wir auch ! Die Hotels kommen einem echt entgegen und EasyJet soll fliegen. Wir stehen am Mittwoch am Flughafen!

          Hallo, wäre super wenn ihr am Mittwoch dann berichten könntet, ob alles geklappt hat. Unser Flug soll Sonntag mit Ryanair gehen und das erst am Sonntag.

          Kucky83K Offline
          Kucky83K Offline
          Kucky83
          schrieb am zuletzt editiert von
          #764

          @marcus30071974 sagte:

          Hallo, wäre super wenn ihr am Mittwoch dann berichten könntet, ob alles geklappt hat. Unser Flug soll Sonntag mit Ryanair gehen und das erst am Sonntag.

          Klar mach ich. Ich muss zugeben, ich hab EasyJet echt genervt. Stand immerhin eine Reise für 9 Mädels auf n spiel. Aber egal ob telefonisch oder per Chat, ich bekam immer die gleiche positive Zusage. Der Flug geht. Hab’s schriftlich.
          Mich habe auch hier im Chat schon gelesen das EasyJet mitgenommen hat.
          Also Tschaka.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • FL380F FL380

            Wir sind auch betroffen und brechen heute mit Emirates auf, trotz abgesagter Neckermann-Reise. Vielleicht hilft es manchen weiter was ich in den letzten Tagen auch durch Telefonate und E-Mails in Erfahrung bringen konnte zum Thema Nutzung der Flüge trotz abgesagter Reise:

            • man kann ganz grob unterscheiden zwischen Buchungssystemen / Buchungssystematik der Linienfluggesellschaften, der Billigflieger und Vollcharter. Diese Infos beziehen sich auf Linie (in diesem Falle Emirates, ich weiß aber dass zb LH und AF die gleichen Systeme nutzen)
            • die Linienfluggesellschaften unterscheiden zwischen Buchung (reines „Platzfreihalten“) und Ticketausstellung (bezahlte, verbindliche Reservierung). Wenn ein einzelner Flug gebucht wird, wird meist zeitgleich die Buchung angelegt und das Ticket ausgestellt, auch ist sofort eine Zahlung nötig. Bei Neckermann konnte ich beobachten, dass mit der Pauschalreisebuchung eine Buchung angelegt wurde, die Ticketausstellung aber erst mit Zahlung des vollen Preises erfolgt. Laut Emirates (und ich vermute auch der anderen Airlines) würde ohne Geldeingang keine Ticketausstellung stattfinden, daher sind ausgestellte Tickets seitens der Airlines weiterhin gültig
            • die vorsichtigen Aussagen bezüglich der weiteren Entwicklungen kommen daher, dass die Buchung Neckermann „gehört“: nur Neckermann ist befugt, Änderungen vorzunehmen. Es könnte also theoretisch sein, dass versucht wird im Sinne der Sicherung der Insolvenzmasse, an ausgestellte Flugtickets zu kommen, diese zu erstatten und so wieder an mehr Geld zu kommen. Ob das überhaupt ginge, hängt von Tarifregelungen ab, die die jeweilige Airline mit dem Veranstalter getroffen hat. Neckermann könnte also jederzeit versuchen, die Buchung zu streichen um an das Geld der Tickets zu kommen. Ob sie das tun, steht in den Sternen. Aktuell scheinen keine Buchungen technisch angefasst zu werden, ich vermute auch, damit der Insolvenzverwalter einen Überblick der Forderungen und evt Guthaben gewinnen kann.
            • Sobald man eingecheckt ist, wird es deutlich schwerer an die Tickets zu kommen: hier müsste Neckermann die Airline aktiv kontaktieren um Gäste wieder auszuchecken. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht.
            • denjenigen, die die Flüge trotzdem antreten kann ich raten, zu versuchen früh einzuchecken und mit dem Risiko zu planen, dass versucht werden könnte, die Rückflüge zu stornieren.
            • Wie es sich an Ende mit Absprüchen ggü. der Versicherung verhält, weiß ich nicht. Das OTA über das ich gebucht hatte sagt, man könne dann nur noch das entgangene Hotel einreichen. Ich kann mir aber im ungünstigsten Fall auch vorstellen, dass der IV sagt, die Tickets hätten erstattet werden können und über diese Argumentation den Flugpreis zurück verlangt. Ist alles Spekulation aber ich denke, man sollte einfach kurz drüber nachdenken bevor man sich entscheidet. Uns war in dieser Situation der Urlaub an sich wichtiger, die Streitigkeiten lassen sich dann später austragen.
            Kucky83K Offline
            Kucky83K Offline
            Kucky83
            schrieb am zuletzt editiert von
            #765

            @fl380 sagte:

            Wir sind auch betroffen und brechen heute mit Emirates auf, trotz abgesagter Neckermann-Reise. Vielleicht hilft es manchen weiter was ich in den letzten Tagen auch durch Telefonate und E-Mails in Erfahrung bringen konnte zum Thema Nutzung der Flüge trotz abgesagter Reise:

            man kann ganz grob unterscheiden zwischen Buchungssystemen / Buchungssystematik der Linienfluggesellschaften, der Billigflieger und Vollcharter. Diese Infos beziehen sich auf Linie (in diesem Falle Emirates, ich weiß aber dass zb LH und AF die gleichen Systeme nutzen)
            die Linienfluggesellschaften unterscheiden zwischen Buchung (reines „Platzfreihalten“) und Ticketausstellung (bezahlte, verbindliche Reservierung). Wenn ein einzelner Flug gebucht wird, wird meist zeitgleich die Buchung angelegt und das Ticket ausgestellt, auch ist sofort eine Zahlung nötig. Bei Neckermann konnte ich beobachten, dass mit der Pauschalreisebuchung eine Buchung angelegt wurde, die Ticketausstellung aber erst mit Zahlung des vollen Preises erfolgt. Laut Emirates (und ich vermute auch der anderen Airlines) würde ohne Geldeingang keine Ticketausstellung stattfinden, daher sind ausgestellte Tickets seitens der Airlines weiterhin gültig
            die vorsichtigen Aussagen bezüglich der weiteren Entwicklungen kommen daher, dass die Buchung Neckermann „gehört“: nur Neckermann ist befugt, Änderungen vorzunehmen. Es könnte also theoretisch sein, dass versucht wird im Sinne der Sicherung der Insolvenzmasse, an ausgestellte Flugtickets zu kommen, diese zu erstatten und so wieder an mehr Geld zu kommen. Ob das überhaupt ginge, hängt von Tarifregelungen ab, die die jeweilige Airline mit dem Veranstalter getroffen hat. Neckermann könnte also jederzeit versuchen, die Buchung zu streichen um an das Geld der Tickets zu kommen. Ob sie das tun, steht in den Sternen. Aktuell scheinen keine Buchungen technisch angefasst zu werden, ich vermute auch, damit der Insolvenzverwalter einen Überblick der Forderungen und evt Guthaben gewinnen kann.
            Sobald man eingecheckt ist, wird es deutlich schwerer an die Tickets zu kommen: hier müsste Neckermann die Airline aktiv kontaktieren um Gäste wieder auszuchecken. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht.
            denjenigen, die die Flüge trotzdem antreten kann ich raten, zu versuchen früh einzuchecken und mit dem Risiko zu planen, dass versucht werden könnte, die Rückflüge zu stornieren.
            Wie es sich an Ende mit Absprüchen ggü. der Versicherung verhält, weiß ich nicht. Das OTA über das ich gebucht hatte sagt, man könne dann nur noch das entgangene Hotel einreichen. Ich kann mir aber im ungünstigsten Fall auch vorstellen, dass der IV sagt, die Tickets hätten erstattet werden können und über diese Argumentation den Flugpreis zurück verlangt. Ist alles Spekulation aber ich denke, man sollte einfach kurz drüber nachdenken bevor man sich entscheidet. Uns war in dieser Situation der Urlaub an sich wichtiger, die Streitigkeiten lassen sich dann später austragen.

            EasyJet handhabt das genau so. In meinem Fall Bucher kann die Tickets nicht mehr stornieren. Danach habe ich direkt gefragt. Da in meinem Fall EasyJet, die Tickets ausgestellt hat und Geld erhalten hat, dürfen die Flüge nicht neu Verkauft werden. Ich denke manche Flieger starten relativ leer. Alles gestern per Telefon und Chat geklärt.
            Wir fliegen.

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            • *yasmin* *yasmin

              Weiss jemand wie es sich mit den Zug zum Flug Tickets verhält. Wir haben mit den Reiseunterlagen unsere Zugtickets erhalten.
              Weiss jemand ob die im Voraus bezahlt werden und bezahlt sind und ob man die benützen kann.

              Habe von unserem Hotel ein Angebot, Flüge könnte ich auch zu gleichen Zeiten buchen, Transfer hab ich auch gefunden, jetzt
              fehlt nur noch das Zugticket und da das nicht gerade billig ist (wir müssen 500 km zum Zielflughafen) wäre es von Nutzen zu
              wissen ob die nutzbar sind, wäre ja schade die verfallen zu lassen und neue zu kaufen.

              BienekindB Offline
              BienekindB Offline
              Bienekind
              schrieb am zuletzt editiert von
              #766

              @-yasmin sagte:

              Weiss jemand wie es sich mit den Zug zum Flug Tickets verhält. Wir haben mit den Reiseunterlagen unsere Zugtickets erhalten.
              Weiss jemand ob die im Voraus bezahlt werden und bezahlt sind und ob man die benützen kann.

              Habe von unserem Hotel ein Angebot, Flüge könnte ich auch zu gleichen Zeiten buchen, Transfer hab ich auch gefunden, jetzt
              fehlt nur noch das Zugticket und da das nicht gerade billig ist (wir müssen 500 km zum Zielflughafen) wäre es von Nutzen zu
              wissen ob die nutzbar sind, wäre ja schade die verfallen zu lassen und neue zu kaufen.

              Wie bitte? Ist das dein Ernst?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Easyjetuser1E Offline
                Easyjetuser1E Offline
                Easyjetuser1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #767

                Siehe easyjet Website.
                eindeutiger geht es nicht

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Hans MeyerH Hans Meyer

                  @joulb sagte:

                  Diese Aussage ist falsch!
                  Tourvital gehört nicht zur TC-Gruppe, d.h. eigener Reisesicherungsschein!

                  Leider nein. Dem Irrtum bin ich auch aufgesessen und hatte diesbezüglich jemanden fälschlicherweise korrigiert - Sorry noch einmal dafür!

                  Die Summe bezieht sich nicht auf den Sicherungsschein, sondern in der Tat auf den Versicherer. Und nicht nur das! Das gilt auch für den Zeitraum, denn da heißt es: „Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von...“

                  Was letzteres bedeutet, dass kann hier wohl niemand so recht beantworten. Vielleicht streiten sich darüber auch noch die Juristen, denn bei allen anderen (mir bekannten) Deckelungen im Versicherungsrecht wird ansonsten vom Schadentagen (also dem Zeitpunkt der Ursache) und nicht der Leistungspflicht ausgegangen. Das kann das Datum der Insolvenz sein, der Absage der Reise oder auch der Zeitpunkt an dem die Reise nicht angetreten werden kann, wie es so schön heißt. Oder es ist noch ganz anders und es gelten einfach sämtliche innerhalb des Geschäftsjahres eingereichten validen Schadensmeldungen.

                  Ich jedenfalls weiß es nicht und ich gebe auch auf, hier weiter Mutmaßungen anzustellen, denn wie bereits jemand weiter oben geschrieben hat, es ergibt letztlich alles keinen Sinn, denn wir können es ohnehin nicht ändern und es kostet nur Nerven.

                  Aber vielleicht erleben wir ja alle noch eine positive Überraschung...

                  Sandra HBCS Offline
                  Sandra HBCS Offline
                  Sandra HBC
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #768

                  @hans-meyer sagte:

                  Leider nein. Dem Irrtum bin ich auch aufgesessen und hatte diesbezüglich jemanden fälschlicherweise korrigiert - Sorry noch einmal dafür!

                  Die Summe bezieht sich nicht auf den Sicherungsschein, sondern in der Tat auf den Versicherer. Und nicht nur das! Das gilt auch für den Zeitraum, denn da heißt es: „Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von...“

                  Was letzteres bedeutet, dass kann hier wohl niemand so recht beantworten. Vielleicht streiten sich darüber auch noch die Juristen, denn bei allen anderen (mir bekannten) Deckelungen im Versicherungsrecht wird ansonsten vom Schadentagen (also dem Zeitpunkt der Ursache) und nicht der Leistungspflicht ausgegangen. Das kann das Datum der Insolvenz sein, der Absage der Reise oder auch der Zeitpunkt an dem die Reise nicht angetreten werden kann, wie es so schön heißt. Oder es ist noch ganz anders und es gelten einfach sämtliche innerhalb des Geschäftsjahres eingereichten validen Schadensmeldungen.

                  Ich jedenfalls weiß es nicht und ich gebe auch auf, hier weiter Mutmaßungen anzustellen, denn wie bereits jemand weiter oben geschrieben hat, es ergibt letztlich alles keinen Sinn, denn wir können es ohnehin nicht ändern und es kostet nur Nerven.

                  Aber vielleicht erleben wir ja alle noch eine positive Überraschung...

                  Das heißt alle Schäden, die die zurich in diesem Jahr schon reguliert hat, fallen auch in diesen Topf? Omg.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • PedroschkaP Offline
                    PedroschkaP Offline
                    Pedroschka
                    schrieb am zuletzt editiert von Pedroschka
                    #769

                    Weitere Fragen...

                    Thema Rückbuchungen:

                    Die Deutsche TC (Neckermann..) hatt erst Mittwochs Insolvenz angemeldet.
                    Rückbuchungen ware aber schon Montags nicht mehr möglich.
                    Die Commerzbank als Beispiel reagierte Montags nicht mehr.
                    Wie erklärt sich das?

                    Thema Insolvenzmasse:
                    Die TC Gruppe hat 200 Hotels....und andere Vermögenswerte wie mag oder wird überhaupt ausserhalb des Sicherungsschein von dieser im Konkurs verwertbaren Masse Geld an die Sitzengebliebenen ausgezahlt?
                    Wir nur der Betrag 110 Mio. für die Reisenden als Anspruch ausgezahlt oder ggf. auch etwas aus der Gesamtmasse?

                    Auch stellt sich mir immer noch die Frage wieso konnte ich bei der zu dem Zeitpunkt nicht Insolventen Neckermann Montags nicht stornieren?
                    Wieso wurde hier das m.E. anzuwendene Vetragsrecht/AGBs des Veranstalters ausgehebelt?

                    vonschmelingV Wülfi71W Sense82S 3 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • NippynellN Offline
                      NippynellN Offline
                      Nippynell
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #770

                      Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik
                      extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende
                      deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.
                      Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.

                      kingoscarmopsK Joergen78J FalconwingF MaliniM 4 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • FL380F FL380

                        Wir sind auch betroffen und brechen heute mit Emirates auf, trotz abgesagter Neckermann-Reise. Vielleicht hilft es manchen weiter was ich in den letzten Tagen auch durch Telefonate und E-Mails in Erfahrung bringen konnte zum Thema Nutzung der Flüge trotz abgesagter Reise:

                        • man kann ganz grob unterscheiden zwischen Buchungssystemen / Buchungssystematik der Linienfluggesellschaften, der Billigflieger und Vollcharter. Diese Infos beziehen sich auf Linie (in diesem Falle Emirates, ich weiß aber dass zb LH und AF die gleichen Systeme nutzen)
                        • die Linienfluggesellschaften unterscheiden zwischen Buchung (reines „Platzfreihalten“) und Ticketausstellung (bezahlte, verbindliche Reservierung). Wenn ein einzelner Flug gebucht wird, wird meist zeitgleich die Buchung angelegt und das Ticket ausgestellt, auch ist sofort eine Zahlung nötig. Bei Neckermann konnte ich beobachten, dass mit der Pauschalreisebuchung eine Buchung angelegt wurde, die Ticketausstellung aber erst mit Zahlung des vollen Preises erfolgt. Laut Emirates (und ich vermute auch der anderen Airlines) würde ohne Geldeingang keine Ticketausstellung stattfinden, daher sind ausgestellte Tickets seitens der Airlines weiterhin gültig
                        • die vorsichtigen Aussagen bezüglich der weiteren Entwicklungen kommen daher, dass die Buchung Neckermann „gehört“: nur Neckermann ist befugt, Änderungen vorzunehmen. Es könnte also theoretisch sein, dass versucht wird im Sinne der Sicherung der Insolvenzmasse, an ausgestellte Flugtickets zu kommen, diese zu erstatten und so wieder an mehr Geld zu kommen. Ob das überhaupt ginge, hängt von Tarifregelungen ab, die die jeweilige Airline mit dem Veranstalter getroffen hat. Neckermann könnte also jederzeit versuchen, die Buchung zu streichen um an das Geld der Tickets zu kommen. Ob sie das tun, steht in den Sternen. Aktuell scheinen keine Buchungen technisch angefasst zu werden, ich vermute auch, damit der Insolvenzverwalter einen Überblick der Forderungen und evt Guthaben gewinnen kann.
                        • Sobald man eingecheckt ist, wird es deutlich schwerer an die Tickets zu kommen: hier müsste Neckermann die Airline aktiv kontaktieren um Gäste wieder auszuchecken. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht.
                        • denjenigen, die die Flüge trotzdem antreten kann ich raten, zu versuchen früh einzuchecken und mit dem Risiko zu planen, dass versucht werden könnte, die Rückflüge zu stornieren.
                        • Wie es sich an Ende mit Absprüchen ggü. der Versicherung verhält, weiß ich nicht. Das OTA über das ich gebucht hatte sagt, man könne dann nur noch das entgangene Hotel einreichen. Ich kann mir aber im ungünstigsten Fall auch vorstellen, dass der IV sagt, die Tickets hätten erstattet werden können und über diese Argumentation den Flugpreis zurück verlangt. Ist alles Spekulation aber ich denke, man sollte einfach kurz drüber nachdenken bevor man sich entscheidet. Uns war in dieser Situation der Urlaub an sich wichtiger, die Streitigkeiten lassen sich dann später austragen.
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #771

                        @fl380 sagte:

                        Wie es sich an Ende mit Absprüchen ggü. der Versicherung verhält, weiß ich nicht. Das OTA über das ich gebucht hatte sagt, man könne dann nur noch das entgangene Hotel einreichen.

                        Dem widerspricht die Info von Karea, demnach erlischt der Anspruch an die Versicherung insgesamt, wenn man einen Teil der Pauschalbuchung beansprucht / nutzt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        susitachyonS 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @stephan-schuboth sagte:

                          Alles Spekulationen....
                          viel besser sollte man sich überlegen wie man solche Ereignisse in Zukunft vermeiden kann......

                          Wird man nicht können, etwas nachzuarbeiten könnte aber nicht schaden.
                          Ferner gebe ich zu bedenken, dass das Überleben der deutschen Thomas Cook (mithin weitgehend profitabel agierende Unternehmen!) für alle Vorteile erbrächte, weshalb ich auch diese ganzen hier geposteten Beerdigungsreden für geist- und geschmacklos halte.
                          Die Versicherung hat zwar ihr Risiko auf 110 Mio pro Geschäftsjahr berechnet, muss sich ja aber nicht daran halten. Sie dürfte ein vitales Interesse daran haben, den unabwendbaren Verlust nicht noch mit einer Zerschlagung des Kunden auf ewig zu zementieren.

                          Zweifellos hat das bisher fast tadellose Erfolgsmodell Pauschalreise hat einen enormen Dämpfer erlitten, wird daran aber nicht zugrunde gehen.

                          Wülfi71W Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
                          #772

                          @vonschmeling sagte:

                          Die Versicherung hat zwar ihr Risiko auf 110 Mio pro Geschäftsjahr berechnet, muss sich ja aber nicht daran halten. Sie dürfte ein vitales Interesse daran haben, den unabwendbaren Verlust nicht noch mit einer Zerschlagung des Kunden auf ewig zu zementieren.

                          Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

                          Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

                          Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

                          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                          Erny1805E SarafayS 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
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                            Thema Rückbuchungen:

                            Die Deutsche TC (Neckermann..) hatt erst Mittwochs Insolvenz angemeldet.
                            Rückbuchungen ware aber schon Montags nicht mehr möglich.
                            Die Commerzbank als Beispiel reagierte Montags nicht mehr.
                            Wie erklärt sich das?

                            Thema Insolvenzmasse:
                            Die TC Gruppe hat 200 Hotels....und andere Vermögenswerte wie mag oder wird überhaupt ausserhalb des Sicherungsschein von dieser im Konkurs verwertbaren Masse Geld an die Sitzengebliebenen ausgezahlt?
                            Wir nur der Betrag 110 Mio. für die Reisenden als Anspruch ausgezahlt oder ggf. auch etwas aus der Gesamtmasse?

                            Auch stellt sich mir immer noch die Frage wieso konnte ich bei der zu dem Zeitpunkt nicht Insolventen Neckermann Montags nicht stornieren?
                            Wieso wurde hier das m.E. anzuwendene Vetragsrecht/AGBs des Veranstalters ausgehebelt?

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #773

                            @pedroschka sagte:

                            ...

                            Thema Insolvenzmasse:

                            Wir nur der Betrag 110 Mio. für die Reisenden als Anspruch ausgezahlt oder ggf. auch etwas aus der Gesamtmasse?

                            Du kannst deine Forderungen auch auf die Gläubigerliste setzen lassen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • NippynellN Nippynell

                              Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik
                              extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende
                              deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.
                              Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.

                              kingoscarmopsK Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #774

                              @nippynell sagte:

                              Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik
                              extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende
                              deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.
                              Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.

                              Das finde ich auch sehr komisch

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Thema Rückbuchungen:

                                Die Deutsche TC (Neckermann..) hatt erst Mittwochs Insolvenz angemeldet.
                                Rückbuchungen ware aber schon Montags nicht mehr möglich.
                                Die Commerzbank als Beispiel reagierte Montags nicht mehr.
                                Wie erklärt sich das?

                                Thema Insolvenzmasse:
                                Die TC Gruppe hat 200 Hotels....und andere Vermögenswerte wie mag oder wird überhaupt ausserhalb des Sicherungsschein von dieser im Konkurs verwertbaren Masse Geld an die Sitzengebliebenen ausgezahlt?
                                Wir nur der Betrag 110 Mio. für die Reisenden als Anspruch ausgezahlt oder ggf. auch etwas aus der Gesamtmasse?

                                Auch stellt sich mir immer noch die Frage wieso konnte ich bei der zu dem Zeitpunkt nicht Insolventen Neckermann Montags nicht stornieren?
                                Wieso wurde hier das m.E. anzuwendene Vetragsrecht/AGBs des Veranstalters ausgehebelt?

                                Wülfi71W Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
                                #775

                                @pedroschka sagte:

                                Weitere Fragen...

                                Thema Rückbuchungen:
                                Rückbuchungen ware aber schon Montags nicht mehr möglich.
                                Die Commerzbank als Beispiel reagierte Montags nicht mehr.
                                Wie erklärt sich das?

                                Ein bisschen präziser bitte: Wovon redest Du? Überweisung? Lastschrift? Kreditkarte?

                                Wie schon mehrfach erwähnt: Überweisungen können nicht rückgebucht werden, da gibt es auch nichts zu "reagieren" (und kommt mir jetzt nicht mit Wolkenkuckucksheimen wie "der Empfänger stimmt zu...)". Lastschriften kannst Du jederzeit (auch nach InsO) innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung zurückgeben, sogar über Onlinebanking. Kreditkarte hat man sich jetzt drauf geeinigt: Erst einmal kein Chargeback bei Pauschalreisen wegen Sicherungsschein, sondern nur bei nicht durch Sicherungsschein abgesicherten Einzelbuchungen mit nicht erfolgter/abgesagter Leistungserbringung (also bis 31.10.). Auch hier gibt es kein Erfordernis einer taggleichen Reaktion, Fristen beginnen erst mit dem Datum der geplanten Leistungserbringung (Flug oder Hotel) zu laufen.

                                Wer übrigens trotzdem schon ein Chargeback für eine Pauschalreise bekommen hat: Glückwunsch, Glück gehabt! Die Vorbehalte dürften bei Reisen bis zum 31.10. vermutlich in ein bis zwei Monaten rausfallen (war zumindest bei der AirBerlin Pleite so).

                                06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                RinnebachR Sandra HBCS 2 Antworten Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Wülfi71W Wülfi71

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Die Versicherung hat zwar ihr Risiko auf 110 Mio pro Geschäftsjahr berechnet, muss sich ja aber nicht daran halten. Sie dürfte ein vitales Interesse daran haben, den unabwendbaren Verlust nicht noch mit einer Zerschlagung des Kunden auf ewig zu zementieren.

                                  Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

                                  Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

                                  Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

                                  Erny1805E Offline
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                                  Erny1805
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #776

                                  @wuelfi71 sagte:

                                  Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

                                  Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

                                  Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

                                  Naja. Das EU Recht besagt trotzdem das die Absicherung zu gewährleisten ist. Und wenn man dann bedenkt das im Budestag im März 2019 und vor 2 Tagen der Antrag der Grünen auf die Erhöhung der Versicherung von 110 auf 300 Millionen von CDU, SPD und AFD abgelehnt wurde mit der Begründung z.b. die Summe von 110 Millionen wurde noch nie ausgereizt (CDU Begründung), dann denke ich schon das hier was nicht richtig läuft. Wie man sieht ist der nächste Pleite Vital Tours. Da das jetzt Schlag auf Schlag gehen wird in den nächsten Monaten denke ich schon das der Staat da was mit zu tun hat.... Wie gesagt, März 2019.. da sehe es jetzt besser aus für alle geschädigten.... die Insolvenzmasse müsste dann auch eigentlich mit rein für die Restschulden an die geschädigten Kunden, selbst wenn Firmeneigene Hotels verkauft werden müssten..

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Wülfi71W Wülfi71

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Die Versicherung hat zwar ihr Risiko auf 110 Mio pro Geschäftsjahr berechnet, muss sich ja aber nicht daran halten. Sie dürfte ein vitales Interesse daran haben, den unabwendbaren Verlust nicht noch mit einer Zerschlagung des Kunden auf ewig zu zementieren.

                                    Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

                                    Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

                                    Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

                                    SarafayS Offline
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                                    Sarafay
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #777

                                    @wuelfi71 sagte:

                                    Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

                                    Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

                                    Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

                                    Die Zurich ist eine AG und nicht die Caritas. Die muss ihren Aktionären Rechenschaft leisten. Eine Zahlung über vertragliche Vereinbarungen hinaus ist utopisch.

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                                    • NippynellN Nippynell

                                      Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik
                                      extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende
                                      deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.
                                      Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.

                                      Joergen78J Offline
                                      Joergen78J Offline
                                      Joergen78
                                      schrieb am zuletzt editiert von Joergen78
                                      #778

                                      @nippynell sagte:

                                      Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik
                                      extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende
                                      deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.
                                      Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.

                                      Tatsächlich dominieren andere Themen die Nachrichtenlage - Klima (und da gilt der Pauschaltourist als Sünder), Brexit, Trump. Die wenigsten der geschädigten Kunden geraten durch die Pleite in Existenznöte. Die Anzahl der bedrohten Arbeitsplätze ist derzeit überschaubar, lediglich der hessische Ministerpräsident hatte dies angemahnt. Auf Seiten der Politik besteht noch kein Handlungsdruck. Das könnte sich ändern, wenn die Pleite mehr ins öffentliche Bewusstsein drängt, wenn zum Beispiel deutlicher kommuniziert wird, dass u.U. Zehntausende im Vertrauen auf eine Absicherung viel Geld verbrannt haben. Auch Kunden anderer Reiseunternehmen müssen damit rechnen, dass ihre Kundengelder überhaupt nicht abgesichert sind. Das Problem, welches heute Zehntausende haben, könnte nächstes Jahr Millionen betreffen, wenn sie vor der Frage stehen: "Kann man überhaupt noch risikolos buchen und sich auf Vorkasse einlassen?"

                                      Wenn das Thema ins kollektiven Gedächtnis dringt, wird sich auch Politik positionieren. Dazu bräuchte das Thema deutlich mehr Medienpräsenz.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Wülfi71W Wülfi71

                                        @pedroschka sagte:

                                        Weitere Fragen...

                                        Thema Rückbuchungen:
                                        Rückbuchungen ware aber schon Montags nicht mehr möglich.
                                        Die Commerzbank als Beispiel reagierte Montags nicht mehr.
                                        Wie erklärt sich das?

                                        Ein bisschen präziser bitte: Wovon redest Du? Überweisung? Lastschrift? Kreditkarte?

                                        Wie schon mehrfach erwähnt: Überweisungen können nicht rückgebucht werden, da gibt es auch nichts zu "reagieren" (und kommt mir jetzt nicht mit Wolkenkuckucksheimen wie "der Empfänger stimmt zu...)". Lastschriften kannst Du jederzeit (auch nach InsO) innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung zurückgeben, sogar über Onlinebanking. Kreditkarte hat man sich jetzt drauf geeinigt: Erst einmal kein Chargeback bei Pauschalreisen wegen Sicherungsschein, sondern nur bei nicht durch Sicherungsschein abgesicherten Einzelbuchungen mit nicht erfolgter/abgesagter Leistungserbringung (also bis 31.10.). Auch hier gibt es kein Erfordernis einer taggleichen Reaktion, Fristen beginnen erst mit dem Datum der geplanten Leistungserbringung (Flug oder Hotel) zu laufen.

                                        Wer übrigens trotzdem schon ein Chargeback für eine Pauschalreise bekommen hat: Glückwunsch, Glück gehabt! Die Vorbehalte dürften bei Reisen bis zum 31.10. vermutlich in ein bis zwei Monaten rausfallen (war zumindest bei der AirBerlin Pleite so).

                                        RinnebachR Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #779

                                        @wuelfi71 sagte:

                                        Ein bisschen präziser bitte: Wovon redest Du? Überweisung? Lastschrift? Kreditkarte?

                                        Wie schon mehrfach erwähnt: Überweisungen können nicht rückgebucht werden, da gibt es auch nichts zu "reagieren" (und kommt mir jetzt nicht mit Wolkenkuckucksheimen wie "der Empfänger stimmt zu...)". Lastschriften kannst Du jederzeit (auch nach InsO) innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung zurückgeben, sogar über Onlinebanking. Kreditkarte hat man sich jetzt drauf geeinigt: Erst einmal kein Chargeback bei Pauschalreisen wegen Sicherungsschein, sondern nur bei nicht durch Sicherungsschein abgesicherten Einzelbuchungen mit nicht erfolgter/abgesagter Leistungserbringung (also bis 31.10.). Auch hier gibt es kein Erfordernis einer taggleichen Reaktion, Fristen beginnen erst mit dem Datum der geplanten Leistungserbringung (Flug oder Hotel) zu laufen.

                                        Wer übrigens trotzdem schon ein Chargeback für eine Pauschalreise bekommen hat: Glückwunsch, Glück gehabt! Die Vorbehalte dürften bei Reisen bis zum 31.10. vermutlich in ein bis zwei Monaten rausfallen (war zumindest bei der AirBerlin Pleite so).

                                        Gute Zusammenfassung!

                                        Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • PedroschkaP Pedroschka

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                                          Thema Rückbuchungen:

                                          Die Deutsche TC (Neckermann..) hatt erst Mittwochs Insolvenz angemeldet.
                                          Rückbuchungen ware aber schon Montags nicht mehr möglich.
                                          Die Commerzbank als Beispiel reagierte Montags nicht mehr.
                                          Wie erklärt sich das?

                                          Thema Insolvenzmasse:
                                          Die TC Gruppe hat 200 Hotels....und andere Vermögenswerte wie mag oder wird überhaupt ausserhalb des Sicherungsschein von dieser im Konkurs verwertbaren Masse Geld an die Sitzengebliebenen ausgezahlt?
                                          Wir nur der Betrag 110 Mio. für die Reisenden als Anspruch ausgezahlt oder ggf. auch etwas aus der Gesamtmasse?

                                          Auch stellt sich mir immer noch die Frage wieso konnte ich bei der zu dem Zeitpunkt nicht Insolventen Neckermann Montags nicht stornieren?
                                          Wieso wurde hier das m.E. anzuwendene Vetragsrecht/AGBs des Veranstalters ausgehebelt?

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #780

                                          @pedroschka sagte:

                                          Auch stellt sich mir immer noch die Frage wieso konnte ich bei der zu dem Zeitpunkt nicht Insolventen Neckermann Montags nicht stornieren?
                                          Wieso wurde hier das m.E. anzuwendene Vetragsrecht/AGBs des Veranstalters ausgehebelt?

                                          Das Thema finde ich nämlich auch spannend. Ich hätte nämlich gerne storniert. Es war keine Insolvenz angemeldet und der Veranstalter setzt die AGB außer Kraft. Das ich rechtlich garantiert nicht erlaubt?

                                          Joergen78J 1 Antwort Letzte Antwort
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