Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
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Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?
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Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
@bodrum84 sagte:
Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
das kann möglich sein aber genau wissen wird es hier bestimmt nur jemad der genau das mal hatte. Hätte es aber wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte auch gemacht.
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Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?
@asolskij sagte:
Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?
Du hast Probleme !!!! Unfassbar

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Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
@bodrum84 sagte:
Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Rechtlich möglich ! Insoweit besteht das Risiko natürlich - das IV war schon eröffnet ...
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Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?
@asolskij sagte:
Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?
Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.
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Hat jemand schon mal davon gehört, dass bei Insolvenzen überhaupt noch Reisen durchgeführt werden? Es gibt ältere Berichte in denen steht, dass man meistens von ausgehen kann, dass die vor der Insolvenz gebuchten Reisen auch wenn ein Investor einspringt, nicht mehr durchgeführt werden. Unsere Reise ist nach dem1.11. und meine Hoffnung ist jetzt, dass zumindest nächste Woche eine Entscheidung fällt. TC hat ja wohl auch schon alle Hotelbuchungen storniert und damit ist ja wohl schon nicht mehr sicher ob man sein Hotel dann noch wieder bekommen würde.
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@asolskij sagte:
Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?
Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.
@marc-holidaycheck sagte:
Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen? -
Die Gutscheine sind an Bedingungen geknüpft, sorry.
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Ich habe auf die Schnelle nichts Verwertbares gefunden, Ausgaben pro Kopf nutzen wenig, weil nicht jeder verreist.
Auch geht es nicht um Sommerurlaub, der meistens deutlich teurer ist als Herbst und Winter.
Ich denke aber, dass mit 1000 Euro pro Person schon großzügig kalkuliert ist... -
@marc-holidaycheck sagte:
Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?@asolskij sagte:
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?Sorry, diese ‚Geiz-ist-Geil-Mentalität‘ ist echt zum fremdschämen

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@marc-holidaycheck sagte:
Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?@asolskij sagte:
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?Der Preis reduziert sich nicht durch den Gutschein, da du diesen auch an den Veranstalter bezahlst und nicht an HC. Der Gutschein wird daher auch separat nach der Reise auf dein Konto überwiesen, sofern du gereist bist.
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@bodrum84 sagte:
Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Rechtlich möglich ! Insoweit besteht das Risiko natürlich - das IV war schon eröffnet ...
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Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
@bodrum84 sagte:
Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
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@nippynell sagte:
Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik
extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende
deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.
Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.mir ist es auch schon zweimal passiert, dass wir durch Insolvenzen Geld verloren haben – und die Erde dreht sich trotzdem weiter!
Hast du damals für andere die Hand gehoben und Staatshilfe für die Betroffenen gefordert? Oder nur diesmal, weil du nun selbst betroffen bist?
Ganz ehrlich, mir geht das Gejammere auf den Knicker. „Extreme Schwierigkeiten“ gehen wirklich anders...
@malini sagte:
mir ist es auch schon zweimal passiert, dass wir durch Insolvenzen Geld verloren haben – und die Erde dreht sich trotzdem weiter!
Hast du damals für andere die Hand gehoben und Staatshilfe für die Betroffenen gefordert? Oder nur diesmal, weil du nun selbst betroffen bist?
Ganz ehrlich, mir geht das Gejammere auf den Knicker. „Extreme Schwierigkeiten“ gehen wirklich anders...
Diese Aussage kann ich so zustimmen! Das ist jetzt auch meine zweite Insolvenz die ich miterleben durfte und der Ablauf ähnlich.
Nach dem ersten Schock, Unverständnis, emotionalen Ausbrüchen und schließlich die ernüchternde Akzeptanz der Lage....geht's dann meistens wieder.
Tipp: Je schneller sich jeder mit seinem Schicksal abfindet dieses Mal mit betroffen gewesen zu sein, desto schneller findet man wieder zur Freude zurück. Ich habe mich letzte Woche auch die Nächte um die Ohren geschlagen... Bringt nichts! Das Geld ist in den meisten Fällen weg!....
Ist wie es ist....
. Bedenkt! Es gibt schlimmere Schicksale.... -
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@bodrum84 sagte:
Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?
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Danke Reiseamazone !
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Unglaublich! Danke Reiseamazone,ich leite das mal weiter.......
Auszug:
..... Konkret wird unter dem Vorwand einer Erstattung zum Zwecke einer angeblichen Verifizierung (Schreibweise in der Mail englisch: verification) nach einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Schreibweise in der Mail: ID Reisepass) gefragt, zudem die Übermittlung der vollständigen Kreditkartendaten einschließlich der rückseitigen Kartenprüfnummer verlangt. Mit dieser Kombination könnten Kriminelle nicht nur ungehindert Transaktionen in Ihrem Namen vornehmen, sondern möglicherweise teure Abonnements und Verträge abschließen.
Anhand der etwas kryptischen Webadresse ist beim Abruf eindeutig zu erkennen, dass es sich nicht um eine valide Internetpräsenz von Thomas Cook handelt. Auf der Hauptdomain der URL verbirgt sich jedenfalls ein geschütztes Verzeichnis sowie ein englischsprachiger Fashionblog, dessen Webserver vermutlich kompromittiert wurden. Auch hinter dem Email-Absendernamen „Thomas Cook Buchhaltung“ verbirgt sich in Wahrheit ein über den amerikanischen Provider Yahoo registriertes Postfach. Die Muster entsprechen damit auch größeren Phishing-Attacken bei Banken, Versandhäusern und anderen Onlineplattformen. Gleichwohl dürfte es einem unbedarften Laien schwerfallen, den Betrug angesichts der besonderen emotionalen Stress-Situation sofort zu erkennen.....Bitte den Link von Reiseamazone1970 lesen für vollständige Mitteilung klick hier drauf