Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@zehneuro sagte:
"rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile."Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)

Towi1802
Mutige Aussage, dass die Deckungssumme von 110 Million Euro ausreichend sein wird, wenn man die Größe Von TC und anhängende Vas berücksichtigt.
Ich werde Dich bei Gelegenheit daran erinnern. -
@zehneuro sagte:
"rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile."Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)

@towi1802 sagte:
"Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)

und was willst Du uns damit sagen?
Dass Du an diesen Unsinn glaubst? -
@towi1802 sagte:
"Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)

und was willst Du uns damit sagen?
Dass Du an diesen Unsinn glaubst? -
Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig. -
@towi1802 sagte:
"Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)

und was willst Du uns damit sagen?
Dass Du an diesen Unsinn glaubst?@zehneuro sagte:
und was willst Du uns damit sagen?
Dass Du an diesen Unsinn glaubst?Die Erhöhung der Deckungssumme von 110 Mio würde die Reisepreise erhöhen, weil die Reiseveranstalter selbstverständlich die Kosten für die Insolvenzversicherung an die Kunden weitergeben. Dass der zweitgrößte Touristikkonzern der Welt in die Insolvenz gegangen ist, ist ein absoluter Ausnahmefall.
Insofern denke ich, dass die bisherige Deckungssumme vielleicht ausreichend ist. -
Towi1802
Mutige Aussage, dass die Deckungssumme von 110 Million Euro ausreichend sein wird, wenn man die Größe Von TC und anhängende Vas berücksichtigt.
Ich werde Dich bei Gelegenheit daran erinnern.@karinmanuela sagte:
Towi1802
Mutige Aussage, dass die Deckungssumme von 110 Million Euro ausreichend sein wird, wenn man die Größe Von TC und anhängende Vas berücksichtigt.
Ich werde Dich bei Gelegenheit daran erinnern.Ich bin der falsche Adressat.
Du musst den Gesetzgeber erinnern. Das ist der, der regelmäßig zumeist spärlich besuchte Märchenstunden unter einer Kuppel abhält. -
bei diesen Antworten ist jede Entgegnung sinnlos, "vielleicht ausreichend" sagt doch schon alles.
Fakt ist, dass die Deckungssumme nicht ansatzweise reicht und ebenso Fakt ist, dass die TC-Reisenden sich in einer trügerischen Sicherheit wähnten, dass das böse Erwachen nun eingekehrt ist.
Da hilft kein Rumgeeiere, kein Schönreden, die Deckungssumme ist fern der sich jetzt abbildenden Realität und damit ganz weit weg von dem, was dieses Sicherungsinstrument eigentlich bewirken sollte (muss).
Man sollte sich dieses hier aktuell verlinkte Dokument mal in allen Teilen durchlesen, da gibt es eine Reihe von interessanten Passagen, die sich auf die beabsichtigte -und nicht erreichte- Absicherung der Reisenden auch im europäischen Vergleich beziehen, da werden die Mängel der derzeitigen Regelung überdeutlich aufgezeigt. -
Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
Wie gesagt, ich habe den Beitrag nur so nebenbei gehört und kann ihn nur sinngemäß so weitergeben. Traurig für den Steuerzahler, aber wenn man bedenkt, wie in Deutschland Steuern verschwendet werden, dann sollten die Betroffenen gänzlich entschädigt werden. Denn das hat nichts mehr mit Steuerverschwendung zu tun.
Selbst wenn Pauschalreisen wegen einer Erhöhung der Versicherung teurer werden, so wäre es aber beruhigend zu wissen, dass man im Falle einer Insolvenz sein Geld zurück bekommt. -
Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
Wie gesagt, ich habe den Beitrag nur so nebenbei gehört und kann ihn nur sinngemäß so weitergeben. Traurig für den Steuerzahler, aber wenn man bedenkt, wie in Deutschland Steuern verschwendet werden, dann sollten die Betroffenen gänzlich entschädigt werden. Denn das hat nichts mehr mit Steuerverschwendung zu tun.
Selbst wenn Pauschalreisen wegen einer Erhöhung der Versicherung teurer werden, so wäre es aber beruhigend zu wissen, dass man im Falle einer Insolvenz sein Geld zurück bekommt.@hasilein61 sagte:
Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.
Kann also so nicht stimmen.
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Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
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@d-saster sagte:
Hat eigentlich schon jemand erfolgreich einen Kreditkarten-Chargeback durchbekommen? Dummerweise habe ich meinen Neppermann-Urlaub mit Amex bezahlt; die haben meine Reklamation mit Verweis auf den lächerlichen Sicherungsschein abgelehnt und darüber hinaus verkündet, dass ich von ihnen keinen Cent zurück bekomme, falls die Deckung nicht ausreicht, was so sicher wie das Amen in der Kirche ist.
1.400 Euro für nichts bezahlt, ich glaube kaum, dass ich mehr als 100 Euro von der Zurich PLC erstattet bekomme. Ich werde überhaupt erst dann wieder eine Pauschalreise buchen, wenn die Deckungssumme auf einen angemessenen Wert erhöht wird.Bin genau in der gleichen Situation, fast gleicher Betrag bei Amex. Bislang keinerlei Bereitschaft und im letzten Telefonat deutlich ablehnendere Haltung als zuvor, wo noch ein bisschen Hoffnung verbreitet wurde.
Bisschen schau ich mir das noch an, dann kündige ich dort und die sehen mich nie wieder. Deren Geschäftsmodell braucht niemand, wenn es bei solchen Sachen die Sicherheit einer Überweisung oder Barzahlung bietet.zahle nur noch per Lastschrift oder Paypal, ein zweites Mal passiert mir das nicht mehr.
@waldbader sagte:
Bin genau in der gleichen Situation, fast gleicher Betrag bei Amex. Bislang keinerlei Bereitschaft und im letzten Telefonat deutlich ablehnendere Haltung als zuvor, wo noch ein bisschen Hoffnung verbreitet wurde.Amex hat mich per email um ein Feedback gebeten und das haben sie von mit auch bekommen; das wird ihnen vermutlich nicht besonders gefallen, da ich ihr gesamtes Geschäftsmodell in Frage gestellt und zugleich gekündigt habe.
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@hasilein61 sagte:
Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.
Kann also so nicht stimmen.
@sonnestrand75 sagte:
England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.
Kann also so nicht stimmen.
Keine Ahnung. kann nur wiedergeben was man in der Reportage geäußert hat. Aber irgend etwas muss ja wohl dran sein.
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Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.@vonschmeling sagte:
Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.Exakt das bringt es auf den Punkt. Eine RV abhängige Versicherung in Relation zu 2-3 individuellen wirtschaftlichen Kennziffern.
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@zehneuro sagte:
"rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile."Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)

@towi1802 sagte:
"Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen.
Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.
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Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
@robbsie sagte:
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
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Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.@vonschmeling sagte:
Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.Da bin ich sogar mal Deiner Meinung was die Relation zum Umsatz betrifft. Aber Fakt ist halt das es so nicht umgesetzt wurde und sogar das Justizministerium 2017 darauf hin gewiesen hat, zumindest auf 300 Millionen zu erhöhen. Man hätte dich damals zumindest damit auseinandersetzen können und ggf das Gesetz auf die Staffelung ändern können. Aber gar nicht reagieren ist dann auch der falsche Weg

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@mauseknatschi sagte:
Hey, ich verstehe nicht, was der Angriff soll, ob ich noch in meinem Traumland lebe. Aber, um deine Frage zu beantworten, nein, ich lebe nicht in meinem Traumland.
Übrigens, ich habe keine Ausführungen zu IATA-Flügen getätigt. Das war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Cliffideo. Meiner Meinung nach haben IATA-Flüge auch nicht direkt etwas mit einer Stornierung zu tun.
Was es jetzt genau mit der Air France auf sich hat, kann ich ebensowenig sagen wie du.
Wie ich jetzt bereits mehrmals geschrieben habe, kommt es auf die AGBs der jeweiligen Airline an und, welches Recht welchen Landes diesen AGBs zugrunde liegt. Desweiteren ist darauf zu achten, ob diese Flüge stornierbar sind, also welchen Tarif TC eingekauft hat.Im Übrigen führst du jetzt lediglich die Air France an, vernachlässigst aber scheinbar bewusst diejenigen, die hier geschrieben haben, dass deren Fluggesellschaft das Okay erteilt hat und, die sogar gerade in ihrem Flieger sitzen.
Ich denke, wenn man Lesenden dieses Forums Informationen, belegt mit Urteilen inklusive Aktenzeichen in die Hand gibt, ist daran nichts falsch. Was jeder daraus macht bzw. weitere Erkundigungen dazu einholt, ist Sache jedes Einzelnen.
Das Problem bei der ganzen Insolvenz von TC ist, dass nicht jede Pauschalreise hinsichtlich der darin enthaltenen Flüge gleich zu beurteilen ist. Und wie heißt es bei den Juristen: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bedeuted hier, die einen können problemlos fliegen, die anderen leider nicht.
Bei Etihad steht es leider auch noch nicht fest...Zum 150. Mal, JEDER Tarif ist stornierbar, außer bei Ryanair und Easyjet.
Emirates hat es bestätigt, LH hat es bestätigt, bei Airfrance ist es schon passiert - TC kann die Flüge stornieren. Trotz ausgestellten Tickets.
Und ja, die einen können fliegen, die anderen nicht. Nur WEIß man es vorher nicht, zu welchen man gehört. Außer man fliegt mit Easyjet, da würde ich auch sagen, sie sind safe.
Ob und wann die weiteren Flüge storniert werden, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und ob Rückfluge trotz Hinflug storniert werden, wird man auch erst im Nachhinein erfahren.
Alle, die ihre Tickets nutzen wollen (außer Easyjet und Ryanair) müssen sich im Klaren sein, dass sie am Flughafen nicht mitgenommen werden, ob hin oder zurück.
@sonnestrand75 sagte:
Zum 150. Mal, JEDER Tarif ist stornierbar, außer bei Ryanair und Easyjet.
Emirates hat es bestätigt, LH hat es bestätigt, bei Airfrance ist es schon passiert - TC kann die Flüge stornieren. Trotz ausgestellten Tickets.
Und ja, die einen können fliegen, die anderen nicht. Nur WEIß man es vorher nicht, zu welchen man gehört. Außer man fliegt mit Easyjet, da würde ich auch sagen, sie sind safe.
Ob und wann die weiteren Flüge storniert werden, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und ob Rückfluge trotz Hinflug storniert werden, wird man auch erst im Nachhinein erfahren.
Alle, die ihre Tickets nutzen wollen (außer Easyjet und Ryanair) müssen sich im Klaren sein, dass sie am Flughafen nicht mitgenommen werden, ob hin oder zurück.
Deine Aussage, dass nur die Flüge mit easyJet und Ryan Air nicht stornierbar sind, ist ziemlicher Müll. Für solch eine Behauptung müsstest du dir alle AGBs der Fluggesellschaften, die Linienflüge anbieten, durchgelesen haben, was ich stark bezweifle.
Ich habe bisher immer darauf hingewiesen, dass es auf die AGBs der jeweiligen Airline ankommt und dem ist so. Wenn diese dem deutschen Recht unterliegen, sind sie stornierbar und es müssen Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Das heißt, solche Flüge dürften vom IV storniert werden, um den Betrag für die Steuern und Gebühren der Insolvenzmasse hinzuzufügen.
Ich habe mir gerade die AGBs der Air France zu Gemüte geführt. Dort heißt es, deren AGBs unterliegen dem Recht des Landes, in dem das Ticket gekauft wurde. Auch ist in deren AGBs explizit aufgeführt, dass bei einer Stornierung Steuern und Gebühren erstattet werden, also so, wie es das deutsche Gesetz vorschreibt. Deshalb ist die Stornierung der Air France Tickets nachvollziehbar.
Wie die AGBs anderer ausländischer Fluggesellschaften aussehen, weiß ich nicht, da ich sie nicht gelesen habe. Aber jeder, der es wissen möchte, kann sich diese im Internet ansehen.
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@robbsie sagte:
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
@sonnestrand75 sagte:
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse

Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld. -
@mauseknatschi
Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.
Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.