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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • ZehnEuroZ Offline
    ZehnEuroZ Offline
    ZehnEuro
    schrieb am zuletzt editiert von ZehnEuro
    #1901

    mit Lastschriftbezahlung hast Du die Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen, mit PayPal bei einer Pauschalreise eher nicht, wenn Du Dir die PayPal-Regularien durchliest.
    Es ist nicht verwunderlich, dass plötzlich eine ganze Anzahl Reiseveranstalter die Lastschriftbezahlung ausschliessen, nicht mehr anbieten. Die Branche lernt, wie man eingenommene Gelder auch behalten kann, völlig unabhängig von der erbrachten Leistung.

    Für mich heisst das letztendlich, keine Pauschalreise in der bisherigen Form mehr zu buchen, möglichst niemandem das Geld im Voraus zu geben, selbst wenn damit Einschränkungen meiner Reisemöglichkeiten einhergehen.
    Die TC-Insolvenz hat die gesamte Branche geschädigt, wird zu bislang unüberschaubaren Verwerfungen führen, das Verbraucherverhalten hoffenltich nachhaltig ändern -zumindest solange, bis wirksame und effektive Sicherungsmechanismen statt des Blender-Sicherungsscheines eingeführt werden..

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    • vonschmelingV vonschmeling

      @Glü
      Ryanair Tickets sind nicht stornierbar, die Flüge können angetreten werden.

      GlüG Offline
      GlüG Offline
      Glü
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1902

      Warum bist du dir da so sicher, wenn nicht Mal das Reisebüro mir das sagen kann.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • tjaphotoT tjaphoto

        Es ist schon alles recht verwirrend, wir haben bis gestern gewartet und heute Nacht nun die offizielle Absage seitens Neckermann erhalten (gebucht wurde über die Thomas Cook international ag).
         
        Unsere Reise sollte eigentlich am 23.10. stattfinden, der Flug über Ryanair. Auch wenn wir noch bei Ryanair nachgefragt haben ob unser Flug vlt. doch möglich sei, erhielten wir dort keinerlei korrekte Antwort. Sie wollte von mir irgendeine Email Adresse mit der Sie die Buchung prüfen könne, hab ich aber nicht somit fehlte uns auch die Info ob der Flug nun gebucht sei oder nicht. Das Risiko das Hotel neu zu buchen und dann evtl. am Flughafen abgewiesen zu werden ist uns mit unserer 3-jährigen Tochter dann doch zu Groß.
         
        Wir haben aus der ganzen Sache auch nur etwas gelernt, ab sofort werde ich keine reise mehr per Rechnung buchen sondern nur noch per Kreditkarte. Über die Erstattung lache ich jetzt schon ... nachdem was man alles hört.
         
        Noch Schlimmer finde ich aber das wir hier über Hunderte Millionen von Euros reden die ehrlichen Kunden die nur in den Urlaub wollten einfach genommen werden ohne das man auf eine faire Lösung hoffen kann. Dass es so etwas noch im Jahr 2019 gibt ist für mich unbegreiflich.
         
        Davon abgesehen ist das Thema ja schon aus der Presse raus, das Thema ist so gut wie durch. Keine *** die davon nicht betroffen ist scheint es mehr zu interessieren. Ich finde solch ein Fall mit solch einem Ausmaß müsste viel mehr Präsenz erhalten.
         
        Stattdessen bekommt man nur ein "Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich und bitten Sie von Herzen um Entschuldigung." - Sorry, aber das kann man sich dann auch in die Haare schmieren.

        Lg

        waldbaderW Offline
        waldbaderW Offline
        waldbader
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1903

        @tjaphoto sagte:

        Es ist schon alles recht verwirrend, wir haben bis gestern gewartet und heute Nacht nun die offizielle Absage seitens Neckermann erhalten (gebucht wurde über die Thomas Cook international ag).
         
        Unsere Reise sollte eigentlich am 23.10. stattfinden, der Flug über Ryanair. Auch wenn wir noch bei Ryanair nachgefragt haben ob unser Flug vlt. doch möglich sei, erhielten wir dort keinerlei korrekte Antwort. Sie wollte von mir irgendeine Email Adresse mit der Sie die Buchung prüfen könne, hab ich aber nicht somit fehlte uns auch die Info ob der Flug nun gebucht sei oder nicht. Das Risiko das Hotel neu zu buchen und dann evtl. am Flughafen abgewiesen zu werden ist uns mit unserer 3-jährigen Tochter dann doch zu Groß.
         
        Wir haben aus der ganzen Sache auch nur etwas gelernt, ab sofort werde ich keine reise mehr per Rechnung buchen sondern nur noch per Kreditkarte. Über die Erstattung lache ich jetzt schon ... nachdem was man alles hört.
         
        Noch Schlimmer finde ich aber das wir hier über Hunderte Millionen von Euros reden die ehrlichen Kunden die nur in den Urlaub wollten einfach genommen werden ohne das man auf eine faire Lösung hoffen kann. Dass es so etwas noch im Jahr 2019 gibt ist für mich unbegreiflich.
         
        Davon abgesehen ist das Thema ja schon aus der Presse raus, das Thema ist so gut wie durch. Keine *** die davon nicht betroffen ist scheint es mehr zu interessieren. Ich finde solch ein Fall mit solch einem Ausmaß müsste viel mehr Präsenz erhalten.
         
        Stattdessen bekommt man nur ein "Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich und bitten Sie von Herzen um Entschuldigung." - Sorry, aber das kann man sich dann auch in die Haare schmieren.

        Lg

        Du hast größtenteils recht, nur kannst du die Alternative Kreditkarte besser lassen. Wir schauen genauso in die Röhre, lies dir mal durch, wieviele hier mit Kreditkarte bezahlt haben und alle Gesellschaften lehnen ein chargeback ab.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ZehnEuroZ Offline
          ZehnEuroZ Offline
          ZehnEuro
          schrieb am zuletzt editiert von ZehnEuro
          #1904

          Kreditkarte ist wie Vorausbezahlen per Überweisung - das Geld ist weg und zurückbuchen funktioniert bei Pauschalreisen nicht, die Kreditkartenfirmen bzw. -banken verweisen auf den Sicherungsschein und die dahinterstehende Versicherung als Zahlungsverpflichteten -auch dann, wenn dort nichts zu holen ist. Mit Kreditkarte ist man genauso angeschmiert wie mit der nicht widerrufbaren Überweisung.
          Einzig und alleine Lastschrift ist einigermassen sicher -bislang noch, aber da fällt den Veranstaltern sicher auch noch etwas ein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ZehnEuroZ ZehnEuro

            "rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
            10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile.

            towi1802T Offline
            towi1802T Offline
            towi1802
            schrieb am zuletzt editiert von towi1802
            #1905

            @zehneuro sagte:

            "rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
            10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile.

            "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822) 😡

            KarinmanuelaK ZehnEuroZ D. SasterD 3 Antworten Letzte Antwort
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            • Top FiveT Offline
              Top FiveT Offline
              Top Five
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1906

              Wir konnten gestern problemlos mit TAP fliegen.
              Bezahlter Flug als Teil einer Pauschalreise.
              Haben uns eine günstige Unterkunft genommen, besser als nix. Urspr. Hotel wollte nochmal 1.800€ haben.
              Restrisiko für den Rückflug bleibt aber.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • towi1802T towi1802

                @zehneuro sagte:

                "rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
                10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile.

                "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822) 😡

                KarinmanuelaK Offline
                KarinmanuelaK Offline
                Karinmanuela
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1907

                Towi1802
                Mutige Aussage, dass die Deckungssumme von 110 Million Euro ausreichend sein wird, wenn man die Größe Von TC und anhängende Vas berücksichtigt.
                Ich werde Dich bei Gelegenheit daran erinnern.

                towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                • towi1802T towi1802

                  @zehneuro sagte:

                  "rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
                  10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile.

                  "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822) 😡

                  ZehnEuroZ Offline
                  ZehnEuroZ Offline
                  ZehnEuro
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1908

                  @towi1802 sagte:

                  "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822) 😡

                  und was willst Du uns damit sagen?
                  Dass Du an diesen Unsinn glaubst?

                  towi1802T ZabriskiepointZ 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • ZehnEuroZ ZehnEuro

                    @towi1802 sagte:

                    "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822) 😡

                    und was willst Du uns damit sagen?
                    Dass Du an diesen Unsinn glaubst?

                    towi1802T Offline
                    towi1802T Offline
                    towi1802
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1909

                    @zehneuro sagte:

                    und was willst Du uns damit sagen?
                    Dass Du an diesen Unsinn glaubst?

                    Unser Gesetzgeber glaubt daran. Geliefert wie bestellt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1910

                      Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
                      Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.

                      Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
                      Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
                      Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      tdwzbT Erny1805E 2 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ZehnEuroZ ZehnEuro

                        @towi1802 sagte:

                        "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822) 😡

                        und was willst Du uns damit sagen?
                        Dass Du an diesen Unsinn glaubst?

                        ZabriskiepointZ Offline
                        ZabriskiepointZ Offline
                        Zabriskiepoint
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1911

                        @zehneuro sagte:

                        und was willst Du uns damit sagen?
                        Dass Du an diesen Unsinn glaubst?

                        Die Erhöhung der Deckungssumme von 110 Mio würde die Reisepreise erhöhen, weil die Reiseveranstalter selbstverständlich die Kosten für die Insolvenzversicherung an die Kunden weitergeben. Dass der zweitgrößte Touristikkonzern der Welt in die Insolvenz gegangen ist, ist ein absoluter Ausnahmefall.
                        Insofern denke ich, dass die bisherige Deckungssumme vielleicht ausreichend ist.

                        Zabriskiepoint

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KarinmanuelaK Karinmanuela

                          Towi1802
                          Mutige Aussage, dass die Deckungssumme von 110 Million Euro ausreichend sein wird, wenn man die Größe Von TC und anhängende Vas berücksichtigt.
                          Ich werde Dich bei Gelegenheit daran erinnern.

                          towi1802T Offline
                          towi1802T Offline
                          towi1802
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1912

                          @karinmanuela sagte:

                          Towi1802
                          Mutige Aussage, dass die Deckungssumme von 110 Million Euro ausreichend sein wird, wenn man die Größe Von TC und anhängende Vas berücksichtigt.
                          Ich werde Dich bei Gelegenheit daran erinnern.

                          Ich bin der falsche Adressat.
                          Du musst den Gesetzgeber erinnern. Das ist der, der regelmäßig zumeist spärlich besuchte Märchenstunden unter einer Kuppel abhält.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ZehnEuroZ Offline
                            ZehnEuroZ Offline
                            ZehnEuro
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #1913

                            bei diesen Antworten ist jede Entgegnung sinnlos, "vielleicht ausreichend" sagt doch schon alles.
                            Fakt ist, dass die Deckungssumme nicht ansatzweise reicht und ebenso Fakt ist, dass die TC-Reisenden sich in einer trügerischen Sicherheit wähnten, dass das böse Erwachen nun eingekehrt ist.
                            Da hilft kein Rumgeeiere, kein Schönreden, die Deckungssumme ist fern der sich jetzt abbildenden Realität und damit ganz weit weg von dem, was dieses Sicherungsinstrument eigentlich bewirken sollte (muss).
                            Man sollte sich dieses hier aktuell verlinkte Dokument mal in allen Teilen durchlesen, da gibt es eine Reihe von interessanten Passagen, die sich auf die beabsichtigte -und nicht erreichte- Absicherung der Reisenden auch im europäischen Vergleich beziehen, da werden die Mängel der derzeitigen Regelung überdeutlich aufgezeigt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • hasilein61H Offline
                              hasilein61H Offline
                              hasilein61
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1914

                              Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
                              Wie gesagt, ich habe den Beitrag nur so nebenbei gehört und kann ihn nur sinngemäß so weitergeben. Traurig für den Steuerzahler, aber wenn man bedenkt, wie in Deutschland Steuern verschwendet werden, dann sollten die Betroffenen gänzlich entschädigt werden. Denn das hat nichts mehr mit Steuerverschwendung zu tun.
                              Selbst wenn Pauschalreisen wegen einer Erhöhung der Versicherung teurer werden, so wäre es aber beruhigend zu wissen, dass man im Falle einer Insolvenz sein Geld zurück bekommt.

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • hasilein61H hasilein61

                                Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
                                Wie gesagt, ich habe den Beitrag nur so nebenbei gehört und kann ihn nur sinngemäß so weitergeben. Traurig für den Steuerzahler, aber wenn man bedenkt, wie in Deutschland Steuern verschwendet werden, dann sollten die Betroffenen gänzlich entschädigt werden. Denn das hat nichts mehr mit Steuerverschwendung zu tun.
                                Selbst wenn Pauschalreisen wegen einer Erhöhung der Versicherung teurer werden, so wäre es aber beruhigend zu wissen, dass man im Falle einer Insolvenz sein Geld zurück bekommt.

                                SonneStrand75S Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1915

                                @hasilein61 sagte:

                                Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

                                England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                                Kann also so nicht stimmen.

                                hasilein61H olicheckO tsaschaT 3 Antworten Letzte Antwort
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                                • RobbsieR Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1916

                                  Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

                                  Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

                                  Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-

                                  SonneStrand75S kennen04K ryanairfliegerR 3 Antworten Letzte Antwort
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                                  • waldbaderW waldbader

                                    @d-saster sagte:

                                    Hat eigentlich schon jemand erfolgreich einen Kreditkarten-Chargeback durchbekommen? Dummerweise habe ich meinen Neppermann-Urlaub mit Amex bezahlt; die haben meine Reklamation mit Verweis auf den lächerlichen Sicherungsschein abgelehnt und darüber hinaus verkündet, dass ich von ihnen keinen Cent zurück bekomme, falls die Deckung nicht ausreicht, was so sicher wie das Amen in der Kirche ist.
                                    1.400 Euro für nichts bezahlt, ich glaube kaum, dass ich mehr als 100 Euro von der Zurich PLC erstattet bekomme. Ich werde überhaupt erst dann wieder eine Pauschalreise buchen, wenn die Deckungssumme auf einen angemessenen Wert erhöht wird.

                                    Bin genau in der gleichen Situation, fast gleicher Betrag bei Amex. Bislang keinerlei Bereitschaft und im letzten Telefonat deutlich ablehnendere Haltung als zuvor, wo noch ein bisschen Hoffnung verbreitet wurde.
                                    Bisschen schau ich mir das noch an, dann kündige ich dort und die sehen mich nie wieder. Deren Geschäftsmodell braucht niemand, wenn es bei solchen Sachen die Sicherheit einer Überweisung oder Barzahlung bietet.

                                    zahle nur noch per Lastschrift oder Paypal, ein zweites Mal passiert mir das nicht mehr.

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1917

                                    @waldbader sagte:
                                    Bin genau in der gleichen Situation, fast gleicher Betrag bei Amex. Bislang keinerlei Bereitschaft und im letzten Telefonat deutlich ablehnendere Haltung als zuvor, wo noch ein bisschen Hoffnung verbreitet wurde.

                                    Amex hat mich per email um ein Feedback gebeten und das haben sie von mit auch bekommen; das wird ihnen vermutlich nicht besonders gefallen, da ich ihr gesamtes Geschäftsmodell in Frage gestellt und zugleich gekündigt habe.

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                                    • SonneStrand75S SonneStrand75

                                      @hasilein61 sagte:

                                      Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

                                      England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                                      Kann also so nicht stimmen.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1918

                                      @sonnestrand75 sagte:

                                      England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                                      Kann also so nicht stimmen.

                                      Keine Ahnung. kann nur wiedergeben was man in der Reportage geäußert hat. Aber irgend etwas muss ja wohl dran sein.

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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
                                        Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.

                                        Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
                                        Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
                                        Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1919

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
                                        Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.

                                        Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
                                        Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
                                        Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.

                                        Exakt das bringt es auf den Punkt. Eine RV abhängige Versicherung in Relation zu 2-3 individuellen wirtschaftlichen Kennziffern.

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                                        • towi1802T towi1802

                                          @zehneuro sagte:

                                          "rechtzeitig reagieren" nutzt Dir aber auch nichts, da für die Geschädigten eine Quote herauskommt, die geradezu lächerlich sein wird.
                                          10% des Schadens dürfte inzwischen viel zu hoch gegriffen sein, es wird ein Taschengeld werden, nicht mehr. Dafür lohnt sich keine Eile.

                                          "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822) 😡

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                                          #1920

                                          @towi1802 sagte:

                                          "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen.

                                          Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

                                          olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
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