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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SonneStrand75S SonneStrand75

    @hasilein61 sagte:

    Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

    England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

    Kann also so nicht stimmen.

    olicheckO Offline
    olicheckO Offline
    olicheck
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1941

    geschrieben heute um 11:07
    @hasilein61 sagte:

    Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

    @sonnestrand75 sagte:

    England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

    Kann also so nicht stimmen.

    @sonnestrand75,

    natürlich muss ein Staat keine "private Versicherung" zur Sicherung bei einer Insolvenz zulassen. So wie z.B. Grossbritannien....
    Wie ein Staat Reisende absichert, bleibt ihm überlassen: Versicherung, Staatshaftung, Ausfallbürgschaft o.a. , hauptsache dies wird erfüllt:

    (39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind.

    Wenn es keine priv. Versicherung gibt, gilt eben die Staatshaftung, bei der es keine Obergrenze für Absicherungen gibt.

    Die Bundesregierung hat eben, wie üblich, auf die Lobbyisten gehört und die EU Richtlinie nicht richtig umgesetzt.

    Denn bei Obergrenzen ist die Vorgabe der Richtlinie:

    "....wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag zur Insolvenzsicherung besteht...."

    eben nicht grundsätzlich erfüllt.

    (14) Die Verpflichtung, einen ausreichenden Nachweis dafür zu erbringen, dass im Fall einer Insolvenz die Erstattung von Zahlungen und die ückbeförderung der Reisenden gewährleistet sind....."

    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

    Das heißt aber nicht, das man mit Klagen oder ominösen Online-Petitionen Erfolg haben könnte.

    Denn:

    (40) Damit der Schutz vor Insolvenz wirksam ist, sollte er die vorhersehbaren Zahlungsbeträge, die von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen sind, und gegebenenfalls die vorsehbaren Kosten der Rückbeförderungen abdecken. Dies bedeutet, dass der Schutz ausreichen sollte, um alle vorhersehbaren Zahlungen.....

    Und damit muss man dem "Staat" schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Und das dürfte schwierig und sehr sehr langwierig werden.

    Auf der anderen Seite, da der Fall jetzt eingetreten ist (Annahme von mir, das die 110 mio. nicht reichen), ist (dann) die Bundesregierung gezwungen, diese "vorhersehbaren Zahlungsbeiträge" erheblich zu erhöhen.

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    • SonneStrand75S SonneStrand75

      Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

      Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

      Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

      Nach Gesetz ist es aber nicht...

      vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1942

      @sonnestrand75 sagte:

      Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

      Wie kommst du drauf?

      Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

      Mein Reden seit ewig ...

      Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen.

      Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.

      Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

      Jetzt wird´s abenteuerlich!

      Nach Gesetz ist es aber nicht...

      Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
      Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
      Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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      • priester18P priester18

        Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.

        Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente

        Hamburg - Paris
        Paris - Havanna
        und zurück

        Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.

        Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.

        Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.

        Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.

        Gruß

        Marcus2801M Offline
        Marcus2801M Offline
        Marcus2801
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1943

        @priester18 sagte:

        Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.

        Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente

        Hamburg - Paris
        Paris - Havanna
        und zurück

        Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.

        Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.

        Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.

        Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.

        Gruß

        Wann wurden eure Tickets ausgestellt, bzw. gebucht?!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1944

          @playaamadores
          Auch für dich nochmal:
          Die Frist beginnt mit Schadenseintritt, wobei man sich den Zusatz "unverzüglich" für die Schadensmeldung hinter den Spiegel stecken sollte.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Marcus2801M Offline
            Marcus2801M Offline
            Marcus2801
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1945

            Es gibt anscheinend neue Infos!

            Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

            Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

            Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

            Ich habe das Gespräch aufgenommen!

            SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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            • SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1946

              @olicheck
              Deine Ausführungen sind sehr schlüssig.
              Ich erinnere mich aber an ein Zitat aus der aktuellen EU-Richtlinie, dass man deckeln darf, weil man nicht davon ausgehen muss, dass mehrere Veranstalter gleichzeitig insolvent werden (was ja leider passiert ist).

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • D. SasterD D. Saster

                @towi1802 sagte:

                "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen.

                Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

                olicheckO Offline
                olicheckO Offline
                olicheck
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1947

                @d-saster sagte:

                Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

                Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

                (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

                Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

                https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

                SonneStrand75S towi1802T SokratesS 3 Antworten Letzte Antwort
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                • playaamadoresP playaamadores

                  Ok also den 31.10.19 abwarten.

                  olicheckO Offline
                  olicheckO Offline
                  olicheck
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1948

                  @playaamadores sagte:

                  Ok also den 31.10.19 abwarten.

                  ...oder den 01.01.2020 oder den 01.02.2010 ........... oder Tag vor der Abreise.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Marcus2801M Marcus2801

                    Es gibt anscheinend neue Infos!

                    Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

                    Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

                    Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

                    Ich habe das Gespräch aufgenommen!

                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1949

                    @marcus2801 sagte:

                    Es gibt anscheinend neue Infos!

                    Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

                    Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

                    Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

                    Ich habe das Gespräch aufgenommen!

                    Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

                    Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

                    Es ist eine Info Stand heute.

                    Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

                    Marcus2801M 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • olicheckO olicheck

                      @d-saster sagte:

                      Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

                      Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

                      (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

                      Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

                      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1950

                      @olicheck sagte:

                      Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

                      (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

                      Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

                      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

                      Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

                      Ich bin da deiner Meinung.

                      CccidabbleyuhC 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @sonnestrand75 sagte:

                        Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

                        Wie kommst du drauf?

                        Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

                        Mein Reden seit ewig ...

                        Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen.

                        Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.

                        Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

                        Jetzt wird´s abenteuerlich!

                        Nach Gesetz ist es aber nicht...

                        Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
                        Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
                        Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1951

                        @vonschmeling sagte:

                        Wie kommst du drauf?
                        Mein Reden seit ewig ...
                        Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.
                        Jetzt wird´s abenteuerlich!
                        Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
                        Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
                        Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.

                        Du hast Recht, wir können gerade nicht wissen, was Zürich wirklich machen wird.
                        Es ist erst eine Woche seit der Insolvenz vergangen, sie sind noch mit Rückkholungen beschäftigt...

                        Wir werden sehen, was weiter passiert.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • playaamadoresP playaamadores

                          Ok also den 31.10.19 abwarten.

                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1952

                          @playaamadores sagte:

                          Ok also den 31.10.19 abwarten.

                          Und was soll dieses Datum für deine Reise im Februar bedeuten? Du musst zumindest warten, bis deine Reise abgesagt wird.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SonneStrand75S SonneStrand75

                            @olicheck sagte:

                            Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

                            (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

                            Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

                            https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

                            Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

                            Ich bin da deiner Meinung.

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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1953

                            @sonnestrand75 sagte:

                            Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

                            Ich bin da deiner Meinung.

                            TC Deutschland war EIN Reiseveranstalter, nämlich die Nr.2. Ich sehe also dieses "Ausschlußkriterium" nicht als erfüllt an. TUI ist Nr.1 mit 2-3x so viel Umsatz. Wenn die beiden zusammen es zur Insolvenz gebracht hätten und DANN wäre eine GEWISSE Unterdeckung aufgetreten, OK. Aber so nicht liebe Leute!

                            SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SonneStrand75S SonneStrand75

                              @hasilein61 sagte:

                              Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

                              England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                              Kann also so nicht stimmen.

                              tsaschaT Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1954

                              @sonnestrand75 sagte:

                              England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                              Kann also so nicht stimmen.

                              Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                              https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • CccidabbleyuhC Cccidabbleyuh

                                @sonnestrand75 sagte:

                                Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

                                Ich bin da deiner Meinung.

                                TC Deutschland war EIN Reiseveranstalter, nämlich die Nr.2. Ich sehe also dieses "Ausschlußkriterium" nicht als erfüllt an. TUI ist Nr.1 mit 2-3x so viel Umsatz. Wenn die beiden zusammen es zur Insolvenz gebracht hätten und DANN wäre eine GEWISSE Unterdeckung aufgetreten, OK. Aber so nicht liebe Leute!

                                SonneStrand75S Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1955

                                @cccidabbleyuh sagte:

                                TC Deutschland war EIN Reiseveranstalter, nämlich die Nr.2. Ich sehe also dieses "Ausschlußkriterium" nicht als erfüllt an. TUI ist Nr.1 mit 2-3x so viel Umsatz. Wenn die beiden zusammen es zur Insolvenz gebracht hätten und DANN wäre eine GEWISSE Unterdeckung aufgetreten, OK. Aber so nicht liebe Leute!

                                Ja, vielleicht lässt sich nicht die Deckelung an sich, sondern die zu niedrige Obergrenze anklagen.
                                Wobei die Regierung ja damit argumentiert hat, dass der größte bisherige Schaden 30 Millionen betrug.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • tsaschaT tsascha

                                  @sonnestrand75 sagte:

                                  England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                                  Kann also so nicht stimmen.

                                  Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                                  https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1956

                                  @tsascha sagte:

                                  Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                                  https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                                  Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                                  Sandra HBCS tsaschaT 2 Antworten Letzte Antwort
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                                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                                    @marcus2801 sagte:

                                    Es gibt anscheinend neue Infos!

                                    Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

                                    Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

                                    Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

                                    Ich habe das Gespräch aufgenommen!

                                    Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

                                    Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

                                    Es ist eine Info Stand heute.

                                    Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

                                    Marcus2801M Offline
                                    Marcus2801M Offline
                                    Marcus2801
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1957

                                    @sonnestrand75 sagte:

                                    Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

                                    Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

                                    Es ist eine Info Stand heute.

                                    Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

                                    Wir haben im Januar gebucht und eine Sitzplatzreservierung vorgenommen. Wir dürften fliegen. Ich warte noch auf das Reisebüro, ich hoffe die erhalten auch diese Email.

                                    Du scheinst mir teils sehr pessimistisch, viele Leute konnten ihre Flüge antreten, ein Fall von Air France war jetzt dabei, wo es ist nicht geklappt hat.

                                    Morgen fällt bei uns die Entscheidung, ob wir das Hotel buchen oder nicht.

                                    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • SonneStrand75S SonneStrand75

                                      @tsascha sagte:

                                      Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                                      https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                                      Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                                      Sandra HBCS Offline
                                      Sandra HBCS Offline
                                      Sandra HBC
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1958

                                      @sonnestrand75 sagte:

                                      Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                                      Der Staat übernimmt in UK die rückholung der Urlauber. Die Atol ist eine Versicherung für kundengelder. Das wird dort getrennt.

                                      BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SonneStrand75S SonneStrand75

                                        @tsascha sagte:

                                        Natürlich hat UK eine Insolvenzabsicherung- die sind ja (noch) in der EU und halten sich sogar an die Gesetze

                                        https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                                        Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                                        tsaschaT Offline
                                        tsaschaT Offline
                                        tsascha
                                        schrieb am zuletzt editiert von tsascha
                                        #1959

                                        @sonnestrand75 sagte:

                                        Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                                        Weil in UK der Staat als Garantiegeber einsteht - sog. ATOL Deckung. Es gibt einen staatlichen Pool in der pro Reisetelnehmer £2.50 eingezahlt werden.
                                        Aus dem Pool werden dann Rückreisen und Rückzahlungen gezahlt, wenn der Pool leer ist, springt der Staat ein.

                                        Alles hier nachzulasen https://www.caa.co.uk/ATOL-protection/Consumers/About-ATOL/

                                        "ATOL is the UK's financial protection scheme and protects you when you book a holiday with a UK ATOL holder. It will provide support so that you are not at a financial loss or without assistance abroad if your ATOL holder ceases trading.

                                        ATOL stands for Air Travel Organiser's Licence and is backed by the UK Government."

                                        Deutschland hat sich für eine Lösung durch private Versicherer entschieden - inklusive Decklung der Haftung

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Sandra HBCS Sandra HBC

                                          @sonnestrand75 sagte:

                                          Wenn sie eine hatten, warum musste der Staat es organisieren und bezahlen?

                                          Der Staat übernimmt in UK die rückholung der Urlauber. Die Atol ist eine Versicherung für kundengelder. Das wird dort getrennt.

                                          BienekindB Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                                          #1960

                                          @Sandra HBC : Das stimmt so nicht ganz. Atol ist sowohl für die Rückholung wie auch die Entschädigung zuständig. Es ist keine Versicherung im eigentlichen Sinn, sondern eine staatliche Absicherung.

                                          Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
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