Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@jdinger sagte:
Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.
Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.Wir werden sehen, was passiert.
@sonnestrand75 sagte:
Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.Wir werden sehen, was passiert.
Man kann natürlich Gäste auch nicht nur tlw zurückholen, aber die Hotels bekommen ja lt Medienberichten auch vorab nur 50 % (wahrscheinlich widerspricht eh direkt wieder jemand, der es besser weiß), wahrscheinlich würden die 110 Mio nicht mal für die kompletten Hotelkosten + Flüge ausreichen.
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@jdinger sagte:
Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.
Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.Wir werden sehen, was passiert.
@sonnestrand75 sagte:
Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe.
Da hast Du recht.
Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.Wir werden sehen, was passiert.
Es bleibt Dir (und mir übrigens auch) ja unbenommen, das komplette Vorgehen von Zurich in dieser Sache richterlich überprüfen zu lassen. -- Und somit stimmt es nicht ganz, dass Zurich da machen kann, was sie wollen. Ob sich das lohnt, steht aber auf einem anderen Blatt.
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Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:
Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard
/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:
Original:
Chargeback Condition:
„Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“Übersetzung:
Rückbuchungsbedingung:
„Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!
Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter
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Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:
Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard
/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:
Original:
Chargeback Condition:
„Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“Übersetzung:
Rückbuchungsbedingung:
„Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!
Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter
@olicheck sagte:
Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:
Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard
/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:
Original:
Chargeback Condition:
„Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“Übersetzung:
Rückbuchungsbedingung:
„Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!
Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter
Auf S 62 steht "service was not covered by a bonding authority or similar scheme according to local law, or neither the issuer nor the cardholder ,...."
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Zum Neuanfang von Neckermann Reisen fehlt Geld, und Vertrauen der Kunden. Wenn die Reisen freigegeben werden und könnten kostenlos storniert werden, wäre nicht mehr viel übrig,
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@stephan-schuboth sagte:
Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.
Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
Erklärung:
Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
Fazit:
Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.(Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)
@vonschmeling sagte:
Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
Erklärung:
Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
Fazit:
Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.(Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)
Ich danke dir von Schmeling für deine ausführliche Erklärung!

Ich denke diese Frist gilt es abzuwarten..... Alles andere ist eh nur Spekulation.
Kostet alles nur Zeit und Nerven sich über diesen Supergau aufzuregen. -
@vonschmeling sagte:
Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
Erklärung:
Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
Fazit:
Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.(Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)
Ich danke dir von Schmeling für deine ausführliche Erklärung!

Ich denke diese Frist gilt es abzuwarten..... Alles andere ist eh nur Spekulation.
Kostet alles nur Zeit und Nerven sich über diesen Supergau aufzuregen.S 62 Mastercard
Chargeback geht in dem Fall, wenn ein Sicherungsschein o.ä. vorhanden war/ist, nur wenn die Entschädigung abgelehnt worden ist.
"The travel service was covered by a bonding authority or similar scheme according to local law,and one of the following: The cardholder (or traveler) requested reimbursement from the bonding authority or similarscheme and did not receive it, or the claim was decline." ....
Wie mit Teilentschädigung umgegangen wird, ist momentan noch unklar.
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@roro538 sagte:
Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.
https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be
Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.@sonnestrand75 sagte:
Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.Zusammengefasst ist dabei rausgekommen, dass die gute Anwältin von Amex eigentlich nichts herausbekommen hat, nicht einal die Amex chargeback reason codes. M.W. wären das C05: Goods/Services Canceled bzw. C08: Goods or services not received or partially received
Wie mir der Tüp von Amex aber am Telefon erklärte, zahlt Amex grundsätzlich nicht bei Insolvenz. Von denen ist kein Cent zu erwarten.
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Die Bank meiner Mastercard, die ich aber leider zur Zahlung nicht benutzt habe, hat ein zum Thema TC Pleite Infoblatt erstellt. Darin heisst es:
"Erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis, dass der Versicherer eine Erstattung ablehnt oder nur teilweise erstattet, reichen Sie diesen Nachweis inkl. Reklamationsformular und Kopie der Buchungsunterlagen umgehend bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten"
sowie
"Zusatz Mastercard: wenn Sie innerhalb von 4 Wochen nach Schadensmeldung bei der Versicherung keinen Bescheid / Rückmeldung der Versicherung bekommen haben, reichen Sie uns eine kurze schriftliche Bestätigung ein, wann Sie die Versicherung kontaktiert haben und bis wann Sie keine Rückmeldung erhalten haben. Diesen Nachweis reichen Sie dann bitte zusätzlich zum Reklamationsformular und den Kopien der Buchungsunterlagen bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten."
Die wollen es also zumindest versuchen. Klingt schon etwas besser als bei Amex.
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Die Bank meiner Mastercard, die ich aber leider zur Zahlung nicht benutzt habe, hat ein zum Thema TC Pleite Infoblatt erstellt. Darin heisst es:
"Erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis, dass der Versicherer eine Erstattung ablehnt oder nur teilweise erstattet, reichen Sie diesen Nachweis inkl. Reklamationsformular und Kopie der Buchungsunterlagen umgehend bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten"
sowie
"Zusatz Mastercard: wenn Sie innerhalb von 4 Wochen nach Schadensmeldung bei der Versicherung keinen Bescheid / Rückmeldung der Versicherung bekommen haben, reichen Sie uns eine kurze schriftliche Bestätigung ein, wann Sie die Versicherung kontaktiert haben und bis wann Sie keine Rückmeldung erhalten haben. Diesen Nachweis reichen Sie dann bitte zusätzlich zum Reklamationsformular und den Kopien der Buchungsunterlagen bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten."
Die wollen es also zumindest versuchen. Klingt schon etwas besser als bei Amex.
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@d-saster sagte:
Oh. Sehr interessant, da dort auch explizit tlw Erstattung erwähnt ist. Dankeschön! Welche Bank ist das denn?
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@d-saster sagte:
MLP
Vielen herzlichen Dank
️ -
Hallo zusammmen,
ich habe eine Pauschalreise mit Air Marin gebucht.
Sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen habe ich Online eingecheckt bei Laudamotion / Ryanair.
Nach der Insolvenz der TC Gruppe habe ich mich bei Ryanair online eingeloggt und gesehen das der Flug nach wie vor auf „bestätigt“ steht.Nach einer etwas mühsamen Kontaktaufnahme per Chat und später per Telefon wurde mir gesagt das alle Flüge bei Laudamotion/ Ryanair lange vor der Insolvenz bezahlt sind, nicht storniert werden können und die Gäste auf jeden Fall mitfliegen können.
Ich habe auch mit dem Flughafen Kontakt aufgenommen und dort wurde bestätigt das Ryanair auch eine dementsprechende Information an den Flughafen herausgegeben hat. Also Flug ist definitiv sicher.
Nun habe ich ein neues Hotel gebucht und nutze den vorhandenen Flug von der abgesagten Air Marin Reise. Somit habe ich den Verlust der Insolvenz zumindest halbiert.
vielleicht hilft diese Information ja ein paar Leuten weiter um doch noch in den Urlaub zu kommen.
Danke und schöne Grüße
Hallo,
wir haben auch über Airmarin gebucht und uns bei Ryanair erkundigt ob wir fliegen können und sie sagten uns das wir fliegen können und auf der Passagierliste stehen.
Das Problem ist nur, dass wir unsere Reiseunterlagen nicht mehr bekommen haben und die Buchungsmail von Airmarin nicht haben um bei Ryanair online einzuchecken.
Wir haben die Flugnummer, aber bräuchten noch die generierte Email von Airmarin. Ich habe schon alles mögliche ausprobiert ( Name Buchungsdatum@Airmarin.de) aber nichts hat geklappt.
Vielleicht kann mir einer von euch sagen, wie die Mail bei euch ausgesehen hat...?
Ich denke mal, dass die immer gleich sind und sich nur der Name ändert.
Dann könnte ich es auf der Ryanairseite nochmal ausprobieren.
Wäre echt super nett, wenn uns jemand weiterhelfen kann...!
Vielen Dank schon mal im voraus...! -
Ich habe für dich gesucht, auf Seite 193 gibt es gleich zwei verschiedene Adressen von Neckermann...
Vielleicht klappt es damit.
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Ich habe für dich gesucht, auf Seite 193 gibt es gleich zwei verschiedene Adressen von Neckermann...
Vielleicht klappt es damit.
Bzw ähnlichem Muster.
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Vielen vielen Dank...ich habe auch angefangen zu suchen, aber bin noch nicht bis Seite 193 gekommen.
Es hat geklappt

Ich habe nur Neckermann durch airmarin ausgetauscht und es ging.
Also für alle die einen Ryanairflug (Laudamotion)(Pauschalreise)über Airmarin gebucht haben.
Ihr könnt euch mit der 6-Stelligen PNR Nummer bei Ryanair einchecken.
Und dann mit dieser Email:Max.mustermann.25062019@airmarin.gfr-center.de
Ihr müsst nur euren Namen einsetzen und euer Buchungsdatum.
Ich danke dir nochmal...toll, dass du uns weitergeholfen hast...!!!!
Jetzt bin ich echt beruhigter, wenn ich zum Flughafen fahre.
Und ich muss endlich nicht mehr den ganzen Tag darüber nachdenken, ob wir auch wirklich mitfliegen können, wenn wir am Flughafen stehen.
Habe nämlich gestern nochmal ein Hotel neu gebucht und hatte das die ganze Zeit noch mit dem Flug im Kopf.
Jetzt kann ich wieder ruhig schlafen
Vielen vielen Dank auch an den Verfasser auf Seite 193

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Ich bin der Verfasser der Nachricht auf der Seite 193... Alle die mit Airmarin gebucht haben, also Ryanairflüge, kommen mit der Email und der PNR ihre Tickets und Sitze reservieren.
Ryanairflüge finden statt, weil die zu 100% nicht stornierbar sind. Habe extra bei Ryanair in Dublin angerufen. Also, allen Ryanair Fliegern schönen Urlaub.
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@sonnestrand75 sagte:
Ich finde den Gedankengang logisch, aber ob es die Gerichte ähnlich sehen?
Und ob es je vor Gericht kommt?Ob's die Gerichte so sehen, ist mir erstmal ziemlich wurscht. Die Bundesregierung soll's so sehen. Und zwar möglichst schnell.
@ballonflieger sagte:
Die Bundesregierung soll's so sehen. Und zwar möglichst schnell.
Sorry, die fühlt sich zu Höherem berufen. Details hier OT.
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Hier haben auch schon viele unterschrieben
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@malini sagte:
Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...
Hast du das programmiert oder warum greifst du mich an?
Es ist nunmal schlecht. Mein Freund ist vom Fach, er hat meinen Eindruck bestätigt.