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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Sense82S Sense82

    @olicheck sagte:

    ---

    "Der Sequester (vorläufiger Insolvenzverwalter), dessen Befugnisse in § 22 InsO festgelegt sind, ist nur berechtigt, Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse und zur Erreichung des Insolvenzzwecks zu treffen."

    Ausführliche Definition: "vorläufiger Insolvenzverwalter"

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht dazu berechtigt, Entscheidungen zu treffen, die über das vermutete Datum der "Eröffung des Hauptinsolvenzverfahrens" hinausgehen. Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, das mit der Eröffnung des Hauptverfahrens, nicht vor Anfang nächsten Jahres zu rechnen ist. Vermutlich wird es also noch eine weitere Entscheidungsverschiebung über den 01.11. 2019 hinaus geben.

    Mein Text, geschrieben am 05.10. um 16.59 Uhr

    ---

    Neuigkeiten dürften zeitnah hier stehen:

    ---

    oder hier: "Aktuelle Vertriebsinfos & gerichtliche Beschlüsse "

    Wenn das so kommt, dann gute Nacht... Ich werde auf jeden Fall nichts mehr zahlen und beharre nach wie vor auf meine Stornierung die ich am 16.09. eingereicht habe....

    Sense82S Offline
    Sense82S Offline
    Sense82
    schrieb am zuletzt editiert von Sense82
    #2401

    Auch sehr interessant :

    Provisionen könnten zurückgefordert werden

    Denn als sicher gilt schon jetzt, dass sie bei verkauften, aber noch nicht angetretenen Reisen der Marken Öger, Bucher Reisen und Air Marin leer ausgehen. Da diese Thomas-Cook-Töchter die vereinbarten Provisionen üblicherweise erst nach dem Urlaubsantritt zahlen, müssen die Reisebüros ihre Forderungen in der Insolvenztabelle anmelden – mit mäßiger Aussicht auf eine zufriedenstellende Auszahlungsquote.

    Doch es könnte für sie noch schlimmer kommen. Die Marken Neckermann und Thomas Cook nämlich zahlten die Provisionen regelmäßig schon nach dem Zahlungseingang – und damit weit vor der Abreise der Kunden. Die Erfolgsprämien, so jedenfalls warnen Juristen, könnte die Insolvenzverwaltung nun von den Reisebüros zurückverlangen – und zwar rückwirkend bis zu drei Monate.
    „Sollte der Verdacht einer Insolvenzverschleppung bei Thomas Cook entstehen“, heißt es aus dem Büro der Insolvenzverwalter, „könnte es zu einer Anfechtung dieser Zahlungen kommen.“ Schließlich gelte der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. So sei etwa zu prüfen, ob Reisebüros ihren Kunden Insiderwissen über die Finanzlage von Thomas Cook vorenthalten haben.
    Für Reisebüros steht damit einiges auf dem Spiel. Franchisepartner von Thomas Cook nennen Summen von 40.000 Euro, die sie dann jeweils zurückzahlen müssten, Konzernungebunden entstünde ein Schaden von durchschnittlich 12.000 Euro, heißt es in Fachkreisen. „Gerade kleine Reisebüros könnten dann Probleme bekommen“, warnt Thomas-Cook-Verkäuferin Kalau von Hofe.
    Besonders hart treffen würde es zudem Urlaubsportale wie „Holidaycheck“ oder „..........“. Sie hatten ohne jegliche Warnhinweise Reisen des Pleitekonzerns online verkauft, obwohl die Schieflage – spätestens seit mehreren Handelsblatt-Artikeln ab Juni 2019 – aktenkundig war.

    https://www.google.com/amp/s/amp2.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/tourismus-reisebueros-fuerchten-insolvenzen-wegen-thomas-cook-pleite/25085926.html

    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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    • bibikommtB bibikommt

      @olicheck

      Ich habe nun alle deine links gelesen .......

      Ich verstehe jedoch, dass Reisende nach dem 31.10.19 endlich wissen möchten, woran sie sind. Nach geltendem Recht müssen diese ja auch die Restzahlung noch leisten sofern fällig.

      Da kann ich durchaus verstehen, dass man das nicht versteht.

      Eine Freundin (Hamburg) und ich (NRW) haben für Anfang Dezember eine Pauschalreise ins Seaside Sandy Beach gebucht. Ich habe ITS und Glück, sie hat Neckermann und hängt in der Luft ...... noch wäre es ja nur die Anzahlung. 50% davon könnte man möglicherweise zähneknirschend verschmerzen, aber den Rest auch noch zu zahlen ohne zu wissen, ob man reisen kann ist eher unschön. Hätte sie Gewissheit könnte sie neu buchen, das wäre für sie gut, für das Hotel gut und auch für mich (alleine wäre ich nämlich nicht noch mal gefahren). Für eine mögliche Neckermann Rettung halt nicht gut.

      Im übrigen war ich schon Ende August/Anfang September im Hotel und zwar mit Bucher. Wenn TC tatsächlich erst deutlich nach Abreise der Gäste bezahlt, hat vermutlich das Hotel auch nix für meinen Aufenthalt bekommen. Ich fahre also mit einem komischen Gefühl in das Hotel, obwohl ich ja nix dafür kann und ja auch bezahlt habe......

      olicheckO Offline
      olicheckO Offline
      olicheck
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2402

      @bibikommt sagte:

      @olicheck

      Ich habe nun alle deine links gelesen .......

      Ich verstehe jedoch, dass Reisende nach dem 31.10.19 endlich wissen möchten, woran sie sind. Nach geltendem Recht müssen diese ja auch die Restzahlung noch leisten sofern fällig.

      Da kann ich durchaus verstehen, dass man das nicht versteht.

      Eine Freundin (Hamburg) und ich (NRW) haben für Anfang Dezember eine Pauschalreise ins Seaside Sandy Beach gebucht. Ich habe ITS und Glück, sie hat Neckermann und hängt in der Luft ...... noch wäre es ja nur die Anzahlung. 50% davon könnte man möglicherweise zähneknirschend verschmerzen, aber den Rest auch noch zu zahlen ohne zu wissen, ob man reisen kann ist eher unschön. Hätte sie Gewissheit könnte sie neu buchen, das wäre für sie gut, für das Hotel gut und auch für mich (alleine wäre ich nämlich nicht noch mal gefahren). Für eine mögliche Neckermann Rettung halt nicht gut.

      Im übrigen war ich schon Ende August/Anfang September im Hotel und zwar mit Bucher. Wenn TC tatsächlich erst deutlich nach Abreise der Gäste bezahlt, hat vermutlich das Hotel auch nix für meinen Aufenthalt bekommen. Ich fahre also mit einem komischen Gefühl in das Hotel, obwohl ich ja nix dafür kann und ja auch bezahlt habe......

      Ich verstehe das...ich möchte auch gerne wissen, ob meine gebuchte Reise stattfindet.

      Nur wird uns das kurzfristig niemand sagen können.

      Die Aufgaben des jetzigen vorläufigen Insolvenzverwalters (..der wahrscheinlich später durch Gerichtsbeschluß fester Insolvenzverwalter wird) sind durch das Amtsgericht Bad Homburg am 25.09. klar definiert worden. Und jetzt sind gerade mal 9 Arbeitstage für diese Mammutaufgabe vergangen.....

      Und angesichts dieser primären Aufgaben, steht die verständliche Wunscherfüllung
      der betroffenen zukünftigen Urlauber (auch meine Wenigkeit) leider erst an hinterer Stelle... 😢

      Die Kosten der Rückführung und Begleichung der Hotelkosten etc. der gestrandeten Urlauber ist Aufgabe der Insolvenzversicherung.

      Hotel aus diesem Beitrag
      95%
      Seaside Hotel Sandy Beach
      Gran Canaria/Spanien
      Zum Hotel
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      • shahneS Offline
        shahneS Offline
        shahne
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2403

        Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
        Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

        BienekindB MagghyM Ahotep2A towi1802T Stephan SchubothS 6 Antworten Letzte Antwort
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        • MagghyM Offline
          MagghyM Offline
          Magghy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2404

          So langsam treffen die Erfahrungsberichte ein, wo man in den Hotels negative Erfahrungen macht aufgrund der TC Pleite, siehe Hotel Melas in Side, Star Elegance Side und auch "unser" Hotel Veronika und Midas in Calla Millor. Definitiv hätten wir dort nochmals zahlen müssen … 😒 Wir sind auch gespannt, ob wir unser Geld jemals wieder bekommen werden … also ich glaub eine Aufzählung der Hotels braucht man nicht, einfach in die Bewertungen schauen, da gibt jeder schon seine Erfahrungen preis … Und dann mag jeder für sich entscheiden, ob er diese Hotels zukünftig meidet oder auch nicht ...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2405

            @shahne
            Höchst kreativ ... meine Empfehlung: Lies dir mal genau durch, welche Kosten von der Versicherung gedeckt werden!
            @Nanette
            Noch klagt niemand gegen die Zurich - und es spielt dem Grunde nach auch keine Rolle für die Entscheidung den Flug anzutreten, ob der volle Reisepreis bereits bezahlt wurde oder nicht.
            Die Reise (als Gesamtprodukt) wurde abgesagt.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            Nannett 26N 1 Antwort Letzte Antwort
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            • shahneS shahne

              Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
              Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

              BienekindB Offline
              BienekindB Offline
              Bienekind
              schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
              #2406

              Davon musst du aber das Taschengeld wieder abziehen, das du voraussichtlich im Urlaub gebraucht hättest...
              Leute gibts! 😳

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • shahneS shahne

                Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                MagghyM Offline
                MagghyM Offline
                Magghy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2407

                Hallo Shane, bei allem Verständnis für deine Verärgerung, aber geht das nicht ein wenig zu weit? Dann müsste ja jeder nochmals seine zweite bezahlte Reise einklagen, die er für seine ihm entgangene tätigt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • shahneS shahne

                  Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                  Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                  Ahotep2A Offline
                  Ahotep2A Offline
                  Ahotep2
                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2408

                  @shahne sagte:

                  Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                  Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?
                  ---------------

                  Schlechtwettergeld-Zulage hast Du vergessen😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • shahneS shahne

                    Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                    Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                    towi1802T Offline
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                    towi1802
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2409

                    @shahne sagte:

                    Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? ..
                    Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                    Nö. So helle wie Du bin ich nicht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Joschua100J Offline
                      Joschua100J Offline
                      Joschua100
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2410

                      Ist denn die Vorgehensweise bei einer Insolvenz bei uns so viel anders als in Österreich ? Da hat der Masseverwalter ja auch schon zusammen mit der Versicherung festgelegt, dass alle Reisen nicht mehr stattfinden. Auch die nach dem 1.11. ich bin bisher davon ausgegangen, dass das hier auch so passiert und die Entscheidung mehr oder weniger von dem Überbrückungskredit abhängt. Danach entscheidet der endgültige Insolvenzverwalter dann ob das insolvenzverfahren überhaupt stattfindet oder mangels Masse gar nicht fortgeführt wird und der gesamte Betrieb eingestellt wird ?? Weiß jemand, ob das bei TC Deutschland anders ist ?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sense82S Sense82

                        Auch sehr interessant :

                        Provisionen könnten zurückgefordert werden

                        Denn als sicher gilt schon jetzt, dass sie bei verkauften, aber noch nicht angetretenen Reisen der Marken Öger, Bucher Reisen und Air Marin leer ausgehen. Da diese Thomas-Cook-Töchter die vereinbarten Provisionen üblicherweise erst nach dem Urlaubsantritt zahlen, müssen die Reisebüros ihre Forderungen in der Insolvenztabelle anmelden – mit mäßiger Aussicht auf eine zufriedenstellende Auszahlungsquote.

                        Doch es könnte für sie noch schlimmer kommen. Die Marken Neckermann und Thomas Cook nämlich zahlten die Provisionen regelmäßig schon nach dem Zahlungseingang – und damit weit vor der Abreise der Kunden. Die Erfolgsprämien, so jedenfalls warnen Juristen, könnte die Insolvenzverwaltung nun von den Reisebüros zurückverlangen – und zwar rückwirkend bis zu drei Monate.
                        „Sollte der Verdacht einer Insolvenzverschleppung bei Thomas Cook entstehen“, heißt es aus dem Büro der Insolvenzverwalter, „könnte es zu einer Anfechtung dieser Zahlungen kommen.“ Schließlich gelte der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. So sei etwa zu prüfen, ob Reisebüros ihren Kunden Insiderwissen über die Finanzlage von Thomas Cook vorenthalten haben.
                        Für Reisebüros steht damit einiges auf dem Spiel. Franchisepartner von Thomas Cook nennen Summen von 40.000 Euro, die sie dann jeweils zurückzahlen müssten, Konzernungebunden entstünde ein Schaden von durchschnittlich 12.000 Euro, heißt es in Fachkreisen. „Gerade kleine Reisebüros könnten dann Probleme bekommen“, warnt Thomas-Cook-Verkäuferin Kalau von Hofe.
                        Besonders hart treffen würde es zudem Urlaubsportale wie „Holidaycheck“ oder „..........“. Sie hatten ohne jegliche Warnhinweise Reisen des Pleitekonzerns online verkauft, obwohl die Schieflage – spätestens seit mehreren Handelsblatt-Artikeln ab Juni 2019 – aktenkundig war.

                        https://www.google.com/amp/s/amp2.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/tourismus-reisebueros-fuerchten-insolvenzen-wegen-thomas-cook-pleite/25085926.html

                        towi1802T Offline
                        towi1802T Offline
                        towi1802
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2411

                        @sense82 sagte:

                        Auch sehr interessant :
                        ...
                        Besonders hart treffen würde es zudem Urlaubsportale wie „Holidaycheck“ oder „..........“. Sie hatten ohne jegliche Warnhinweise Reisen des Pleitekonzerns online verkauft, obwohl die Schieflage – spätestens seit mehreren Handelsblatt-Artikeln ab Juni 2019 – aktenkundig war.

                        Einige User hier wird's freuen. Artikel in einer Postille als Ersatz für ad-hoc Meldungen. Die Chinesen waren auch nicht ernst zu nehmen!?!
                        Wenn man danach geht sollte ab sofort keiner mehr ein Auto der Marke xy kaufen, die haben neuerdings Schwierigkeiten. Nicht, dass man bei einer späteren Reparatur wegen zwischenzeitlicher Pleite keine Ersatzteile mehr bekommt. Weitere Beispiele mag sich jeder selbst denken.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ryanairfliegerR Offline
                          ryanairfliegerR Offline
                          ryanairflieger
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2412

                          So Leute, eingecheckt ist und gleich geht der Flieger in die Sonne...👍.
                          Bei Ryanair funktioniert alles reibungslos.

                          Wenn wir wieder da sind, werden wir das Stonierte aber bezahlte Hotel bei der IV einreichen, unter Berücksichtigung des §254 BGB. Mal gucken was die sagen.

                          Alles wird gut.✌👍

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Joschua100J Offline
                            Joschua100J Offline
                            Joschua100
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2413

                            @hesse19 sagte:

                            Die Rechtsgrundlage geht aus dem §270b hervor, der auf der Seite des Justizministerium abrufbar ist. Siehe hier.

                            Danke für den Hinweis. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte es aber etwas schneller gehen, wenn die Regierung den Überbrückungskredit ablehnt und danach keine Aussicht auf Sanierung bestehen würde. Also erstmal weiterhin abwarten.

                            Hesse19H 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Joschua100J Joschua100

                              @hesse19 sagte:

                              Die Rechtsgrundlage geht aus dem §270b hervor, der auf der Seite des Justizministerium abrufbar ist. Siehe hier.

                              Danke für den Hinweis. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte es aber etwas schneller gehen, wenn die Regierung den Überbrückungskredit ablehnt und danach keine Aussicht auf Sanierung bestehen würde. Also erstmal weiterhin abwarten.

                              Hesse19H Offline
                              Hesse19H Offline
                              Hesse19
                              schrieb am zuletzt editiert von Hesse19
                              #2414

                              @joschua100 sagte:

                              Danke für den Hinweis. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte es aber etwas schneller gehen, wenn die Regierung den Überbrückungskredit ablehnt und danach keine Aussicht auf Sanierung bestehen würde. Also erstmal weiterhin abwarten.

                              Sorry, ich hatte meinen Beitrag schon wieder gelöscht, weil er teilweise falsch war.
                              Der genannte Paragraph bezog sich primär auf Condor, das definitiv unter das Schutzschirmverfahren gefallen ist.
                              Inwieweit das in gleicher Weise für Thomas Cook gilt, weiss ich nicht.

                              Edit (Nachtrag):
                              Ein Schutzschirmverfahren wäre bei Thomas Cook erst möglich, wenn das zuständige Gericht dies genehmigt.
                              Rechtlich gäbe es aber auch dann das Problem, dass Verbindlichkeiten (=Reisen) durch das Insolvenzverfahren verfallen sind, was auch der Grund ist, dass alle vor der Insolvenz bei Condor direkt gekauften Flugtickets ungültig sind und nur noch aus Kulanzgründen nutzbar sind (das betrifft mich persönlich gleich für mehrere Flüge).
                              Daher wäre selbst bei einer Rettung von Thomas Cook nicht automatisch davon auszugehen, dass damit auch die gebuchten Reisen gerettet sind.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                @shahne
                                Höchst kreativ ... meine Empfehlung: Lies dir mal genau durch, welche Kosten von der Versicherung gedeckt werden!
                                @Nanette
                                Noch klagt niemand gegen die Zurich - und es spielt dem Grunde nach auch keine Rolle für die Entscheidung den Flug anzutreten, ob der volle Reisepreis bereits bezahlt wurde oder nicht.
                                Die Reise (als Gesamtprodukt) wurde abgesagt.

                                Nannett 26N Offline
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                                Nannett 26
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #2415

                                @vonschmeling sagte:

                                @shahne
                                Höchst kreativ ... meine Empfehlung: Lies dir mal genau durch, welche Kosten von der Versicherung gedeckt werden!
                                @Nanette
                                Noch klagt niemand gegen die Zurich - und es spielt dem Grunde nach auch keine Rolle für die Entscheidung den Flug anzutreten, ob der volle Reisepreis bereits bezahlt wurde oder nicht.
                                Die Reise (als Gesamtprodukt) wurde abgesagt.

                                Eben deshalb ist der Flug mit abgesagt, vielleicht sollte man mal weiterdenken und an ev Folgekosten v. TC bzw Insolvenzverwalter denken!
                                (Zitat getrennt)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • shahneS shahne

                                  Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                                  Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                                  Stephan SchubothS Offline
                                  Stephan SchubothS Offline
                                  Stephan Schuboth
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2416

                                  @shahne sagte:

                                  Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                                  Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                                  Herrlich... Sehr guter Beitrag! Auf jeden Fall Kosten die nicht von der Hand zu weisen sind.

                                  Detlef MD 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #2417

                                    Sorry, Nanett 26 - ich versteh nicht so recht was du meinst?
                                    Beziehst du dich auf eine Schadensminderungspflicht?
                                    Viele auf den ersten Blick praktisch wirkenden Denkansätze korrespondieren nicht mit den strengen Vorschriften eines Insolvenzverfahrens bzw. dessen Vorbereitung.
                                    Ich habe auch gleich spontan "Juchee!" ausgerufen bei der Frage, ob man den ausgestellte Tickets wohl nutzen sollte, ist ja naheliegend.
                                    Bei genauerer Betrachtung jedoch stellten sich bei mir mehr und mehr Zweifel ein, insbesondere, weil man als Pauschalreisender ja nicht selbst einen unmittelbaren Vertrag mit dem LVU geschlossen hat sondern mit dem Veranstalter.
                                    Dieser hat ggf. die Reise insgesamt abgesagt und eben nicht hinzugefügt, Fluggäste A+B dürfen ihre Flüge antreten (weil Ticketstorno nicht möglich).
                                    Nochmal: Unter bestimmten Voraussetzungen wäre ich vermutlich auch geflogen, allerdings im Bewusstsein diverser Unwägbarkeiten, die mich dabei treffen könnten ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    Sawyer2019S Nannett 26N 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • shahneS shahne

                                      Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                                      Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

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                                      SonneStrand75S Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2418

                                      @shahne sagte:

                                      Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                                      Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                                      Hast du davon das Geld abgezogen, was du im Urlaub nicht ausgegeben hattest, weil du nicht hin bist? Bei einer 5000 Euro Reise bestimmt mehr als 400 Euro.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • FallenwitcherF Fallenwitcher

                                        Wir wären am 15.10 nach Kos geflogen. Jetzt ist unsere Pauschalreise, gebucht über Neckermann, Flug mit Condor, abgesagt. Das Reisebüro ist keine große Hilfe und wird auch nicht im Hotel oder bei Condor anrufen um zu fragen ob die Buchung noch steht bzw. die Sitzplätze noch auf uns reserviert sind.

                                        Die einzige Option die das Reisebüro und ließ war, das wir komplett neu buchen und das ganze doppelt bezahlen.

                                        Die Condor Hotline verwies mich an Neckermann zur Klärung und die Dame an der Hotelrezeption hat bei Neckermann sofort aufgelegt.

                                        Sollte man es wagen dennoch in den Flieger zu steigen und zu hoffen das man im Hotel einem Zimmer zugeweisen wird?

                                        vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2419

                                        @fallenwitcher sagte:

                                        Sollte man es wagen dennoch in den Flieger zu steigen

                                        Über dieses Wagnis brauchst du nicht nachzudenken, denn wenn du kein neues Ticket erwirbst wirst du unter gar keinen Umständen einsteigen ...

                                        und zu hoffen das man im Hotel einem Zimmer zugeweisen wird?

                                        ... um festzustellen, dass diese Hoffnung vollkommen vergebens ist!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                                          @shahne sagte:

                                          Hat jemand noch zusätzliche entstandene Kosten wie Lebenshaltungskosten bei der Karea AG angegeben? Da ich jetzt nicht in den Urlaub fahre (Kosten knapp 5000 Euro voll bezahlt) habe ich ja auch zusätzliche Ausgaben von Lebenshaltungskosten wie Strom und Lebensmittel für 16 Tage. Das kommen noch ca. 400 Euro zusammen, die ich nicht ausgegeben hätte, wenn ich im Urlaub gewesen wäre...
                                          Jemand mal darüber nachgedacht oder angemeldet?

                                          Herrlich... Sehr guter Beitrag! Auf jeden Fall Kosten die nicht von der Hand zu weisen sind.

                                          Detlef MD 1
                                          Detlef MD 1
                                          Detlef M
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2420

                                          @stephan-schuboth sagte:

                                          Herrlich... Sehr guter Beitrag! Auf jeden Fall Kosten die nicht von der Hand zu weisen sind.

                                          Denk mal genau drüber nach...Du möchtest Geld für den Urlaub und du möchtest Geld für den gleichen Zeitraum zuhause.....sehr kreativ

                                          02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

                                          Stephan SchubothS 1 Antwort Letzte Antwort
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