Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@vonschmeling sagte:
@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.Bzw. schon einen Tag vor dem Antrag (in Deutschland).
@nicste sagte:
Bzw. schon einen Tag vor dem Antrag (in Deutschland).
... hast du vom Hotel die Aufhebung der Reservierung mitgeteilt bekommen.
Habe ich das korrekt verstanden? -
@teili sagte:
Die Info stand auf der Kaera Homepage, habe einen Screenshot davon. Geht das hier zu zeigen, wenn ja, wie?
Ja, das geht - schau mal in die tools.
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@cnecky1 sagte:
Sorry für meine Unkenntnis! Ich dachte bisher, erst alle Reisen bis 31.10.2019 seien storniert.
Offiziell bis 31.10. Aber bei einer Insolvenz werden erstmal alle Buchungen bzw Reservierungen für Hotels storniert ab Insolvenz. Auch alle künftigen (2020, 2021 etc) da ja keiner weiss ob das noch gewährleistet werden kann, zumindest wurde das so im Forum hier offeriert. Gegebenfalls buchen die RV neu, wenn dann noch was vorhanden ist an freien Zimmern, das ist mir auch noch nicht ganz klar wie das dann funktionieren soll, wenn diese schon durch andere Buchungen belegt sind wieder, können die nix mehr neu buchen ....
@erny1805 sagte:
Offiziell bis 31.10.
Danke für die Info! Ich bin verwundert, weil viele User unsicher sind, die eine Reise ab 01.11.19 gebucht haben,
ob sie jetzt schon neu buchen können.
Wenn bereits alle Hotels storniert sind, wer glaubt denn dann noch ernstlich daran, dass er
mit Thomas Cook&Co ab dem 1.11.19 in den Urlaub fliegt?
Da sind weisse Weihnachten in Ägypten wirklich wahrscheinlicher... -
@erny1805 sagte:
Offiziell bis 31.10.
Danke für die Info! Ich bin verwundert, weil viele User unsicher sind, die eine Reise ab 01.11.19 gebucht haben,
ob sie jetzt schon neu buchen können.
Wenn bereits alle Hotels storniert sind, wer glaubt denn dann noch ernstlich daran, dass er
mit Thomas Cook&Co ab dem 1.11.19 in den Urlaub fliegt?
Da sind weisse Weihnachten in Ägypten wirklich wahrscheinlicher...@cnecky1 sagte:
Danke für die Info! Ich bin verwundert, weil viele User unsicher sind, die eine Reise ab 01.11.19 gebucht haben,
ob sie jetzt schon neu buchen können.
Wenn bereits alle Hotels storniert sind, wer glaubt denn dann noch ernstlich daran, dass er
mit Thomas Cook&Co ab dem 1.11.19 in den Urlaub fliegt?
Da sind weisse Weihnachten in Ägypten wirklich wahrscheinlicher...Weil leider alle in der Luft hängen ab 01.11. Und die Reise noch nicht offiziell abgesagt ist, solange das nicht passiert, haben diese einen gültigen Vertrag für die Reise und müssen davon ausgehen das diese statt findet (wenn auch mehr als unwahrscheinlich). Wenn man jetzt neu bucht und es geht doch mit einmal weiter hat man 2 Verträge. .. will ja auch keiner
und wie gesagt, alle Hotels sind storniert. Wenn ich jetzt 4 Zimmer dort Buche weil die Frei sind, kann TC oder Neckermann diese ja nicht mehr buchen, da ich die schon habe, daher wie wollen die dem Kunden falls es weiter geht die ursprüngliche gebuchte Reise ermöglichen, wenn keine Zimmer mehr Frei sind 
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@hesse19 sagte:
Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.Mir sind bei Kreditkarten nur Bedingungen bekannt, bei denen die Fristen mit dem Datum der Leistungserbringung zu laufen beginnen, also kein Grund zum Schwarzsehen für Einzelleistungskunden ohne Sicherungsschein. Entweder erhaltet Ihr die Leistung oder Chargeback. Was anderes ist das bei Paypal, da gibt es nur 180 Tage ab Zahlung "Käuferschutz".
@wuelfi71 sagte:
Mir sind bei Kreditkarten nur Bedingungen bekannt, bei denen die Fristen mit dem Datum der Leistungserbringung zu laufen beginnen, also kein Grund zum Schwarzsehen für Einzelleistungskunden ohne Sicherungsschein. Entweder erhaltet Ihr die Leistung oder Chargeback. Was anderes ist das bei Paypal, da gibt es nur 180 Tage ab Zahlung "Käuferschutz".
Danke. Das rettet mir den Abend.
Ich bin bisher von einer 120- Tage Frist ab dem Transaktionsdatum ausgegangen.
Jetzt habe ich mich mal durch den Chargeback-Guide von Mastercard gewühlt (über 400 Seiten, Quelle https://www.mastercard.us/content/dam/mccom/global/documents/chargeback-guide.pdf , heute geladen) der hoffentlich treffende Passus besagt:
"The issuer must wait until the specified delivery date has passed before charging back. If no delivery date is specified, the issuer must wait 30 calendar days after the transaction date before charging back. The 120-day chargeback time frame is calculated from the latest anticipated date that the goods or services were to be provided. If no such date is provided, the chargeback must be processed within 120 days of the Central Site Processing date."
Somit sind ja sogar meine Condor-Flugbuchungen vom Frühjahr abgesichert, falls die Tickets doch noch aberkannt werden. Klasse! -
Einen schönen guten Morgen ich bin gerade auf der Suche nach einem neuen Hotel. Bei meiner Kreditkarte sind es über 500 Tage bis Leistungsbeginn bei Rückbuchung habe mir heute Nacht das alles angeschaut nützt mir aber leider im Moment nicht viel.
Was meint Ihr damit alle Reisen wurden abgesagt - mir ist ein behindertengerechtes Zimmer - mit Rollstuhl sehr wichtig und ohne dem geht es einfach nicht, deshalb habe ich ja so früh gebucht.
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sicher das Deine KK belastet wird?
Es wurde bekannt gegeben, dass keine Abbuchungen derzeit geschehen. -
Streng genommen gerätst du dann in Verzug, da deine Reise ja nicht abgesagt wurde.
Der IV könnte dann seinerseits den Reisevertrag kündigen und dich auf Stornokosten in Anspruch nehmen.
Wird die Reise bis 12.10. abgesagt erfolgt auch keine Belastung deiner KK. -
Üblicherweise gibt es, wenn keine Abbuchung erfolgen kann (egal, ob CC oder Lastschrift) eine Mahnung des Reiseveranstalters mit Fristsetzung für die Zahlung, erst für danach wird angedroht, die Reise bei fehlendem Zahlungseingang kostenpflichtig zu stornieren.
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Streng genommen gerätst du dann in Verzug, da deine Reise ja nicht abgesagt wurde.
Der IV könnte dann seinerseits den Reisevertrag kündigen und dich auf Stornokosten in Anspruch nehmen.
Wird die Reise bis 12.10. abgesagt erfolgt auch keine Belastung deiner KK.@vonschmeling sagte:
Streng genommen gerätst du dann in Verzug, da deine Reise ja nicht abgesagt wurde.
Der IV könnte dann seinerseits den Reisevertrag kündigen und dich auf Stornokosten in Anspruch nehmen.
Wird die Reise bis 12.10. abgesagt erfolgt auch keine Belastung deiner KK.Streng genommen dürften die zur Zeit gar nichts abbuchen. Weil das Geld zum IV fließt, und wenn er die Reise absagt 2 Tage später hat der mehr Geld in der Insolvenzmasse, aber der Kunde ist im Versicherungstopf wo er höchstens 10 Prozent wieder bekommt... (mal Chargeback ausgenommen was ja auch noch nicht sicher ist wegen IV Rückforderung später ggf) und wie gesagt, alle Hotelzimmer storniert, wenn jemand anderer die freien Zimmer bucht, wie will TC selbst wenn es weiter geht, dem Kunden seine gebuchte Reise garantieren, wenn keine Zimmer mehr Frei sind im gebuchten Hotel

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Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt Gespräche mit der zuständigen Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite und die Entschädigung der Kunden. Das Ministerium meint, die Deckelung der Entschädigung auf 110 Millionen Euro begrenze lediglich die Erstattung von Kundengeldern (Anzahlungen und Vorauszahlungen), nicht aber die Kosten der Rückholung von Reisenden.
Das würde bedeuten, dass für die Erstattung der Kundengelder mehr Geld zur Verfügung stünde. Die Zurich beharrt bisher auf ihrer Interpretation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 651 r), dass die Deckelung den gesamten Entschädigungsaufwand limitiere. Ein Sprecher des Ministeriums räumt ein: "Wir können die Zurich nicht zwingen, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen". Es müsste also Überzeugungsarbeit geleistet werden.Verbesserte Versicherungslösung
Es gibt aber noch andere Gesprächsthemen. Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen. Der Fall Thomas Cook zeigt, dass 110 Millionen nicht reichen. Eine verbesserte Versicherungslösung setzt voraus, dass sich Versicherer finden, die sich auf größere Risiken größerer Reiseveranstalter einlassen. Das war bisher vor allem die Zurich. Nun gibt es Vermutungen, Zurich wolle sich nach den misslichen Erfahrungen mit Thomas Cook ganz aus dem Geschäft zurückziehen oder keine größeren Risiken mehr zeichnen. Ein Zurich-Sprecher wollte das nicht kommentieren. Die Entscheidung hängt sicher auch vom Rückhalt bei den Rückversicherern ab. Als Alternative zur Versicherung käme, so das Ministerium, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Betracht, in den wohl in erster Linie die Reiseveranstalter einzahlen müssten.
Schließlich stellt sich die Frage der Staatshaftung. Wird eine EU-Richtlinie nicht oder nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt, haftet der Staat für daraus entstehende Schäden. Die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor. Vielmehr formuliert sie: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Einschränkend heißt es jedoch, ein wirksamer Insolvenzschutz solle nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssten wie etwa die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dieser Schutz unverhältnismäßig teuer wäre. "In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt werden".
Neustart unwahrscheinlich
War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531
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Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt Gespräche mit der zuständigen Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite und die Entschädigung der Kunden. Das Ministerium meint, die Deckelung der Entschädigung auf 110 Millionen Euro begrenze lediglich die Erstattung von Kundengeldern (Anzahlungen und Vorauszahlungen), nicht aber die Kosten der Rückholung von Reisenden.
Das würde bedeuten, dass für die Erstattung der Kundengelder mehr Geld zur Verfügung stünde. Die Zurich beharrt bisher auf ihrer Interpretation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 651 r), dass die Deckelung den gesamten Entschädigungsaufwand limitiere. Ein Sprecher des Ministeriums räumt ein: "Wir können die Zurich nicht zwingen, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen". Es müsste also Überzeugungsarbeit geleistet werden.Verbesserte Versicherungslösung
Es gibt aber noch andere Gesprächsthemen. Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen. Der Fall Thomas Cook zeigt, dass 110 Millionen nicht reichen. Eine verbesserte Versicherungslösung setzt voraus, dass sich Versicherer finden, die sich auf größere Risiken größerer Reiseveranstalter einlassen. Das war bisher vor allem die Zurich. Nun gibt es Vermutungen, Zurich wolle sich nach den misslichen Erfahrungen mit Thomas Cook ganz aus dem Geschäft zurückziehen oder keine größeren Risiken mehr zeichnen. Ein Zurich-Sprecher wollte das nicht kommentieren. Die Entscheidung hängt sicher auch vom Rückhalt bei den Rückversicherern ab. Als Alternative zur Versicherung käme, so das Ministerium, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Betracht, in den wohl in erster Linie die Reiseveranstalter einzahlen müssten.
Schließlich stellt sich die Frage der Staatshaftung. Wird eine EU-Richtlinie nicht oder nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt, haftet der Staat für daraus entstehende Schäden. Die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor. Vielmehr formuliert sie: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Einschränkend heißt es jedoch, ein wirksamer Insolvenzschutz solle nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssten wie etwa die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dieser Schutz unverhältnismäßig teuer wäre. "In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt werden".
Neustart unwahrscheinlich
War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531
@sense82 sagte:
Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden
Neustart unwahrscheinlich
War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531
Na dann Geld an IV von Interessenten, und die Kunden auszahlen in voller Höhe (Differenz Versicherungzahlung) und alle sind zufrieden

Natürlich übernehmen die Interessenten auch die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter hoffe ich
mal sehn was passiert... -
Naja mit den Arbeitsplätzen ist das so ne Sache. Wäre natürlich top wenn es klappt.
Das Neckermann / Bucher gerettet werden glauben auch die ganzen Franchise Reisebüros nicht mehr. Die wollen sich so schnell wie möglich abkapseln. Am 14. Oktober gibt es bei Schauinsland einen runden Tisch der Inhaber der Reisebüros.
Das Ziel: Möglichst geschlossen möchte man sich einem anderen Reiseveranstalter – etwa der Tui – anschließen.
Frau Berks großer Optimismus den sie noch so lächelend ausgestrahlt hat nach der Anmeldung der Insolvenz ist wohl bald endgültig vorüber. Neustart ohne Geld, Reisebüros und das Vertrauen der Kunden? Sicher, das klappt! Nicht! Das noch Reisen stattfinden glaubt doch keiner mehr, oder? Der Laden wird abgewickelt, da bin ich mir zu 99% sicher.
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War im Reisebüro und habe eine kostenlose Optionsbuchung für ein Zimmer, sollte es mit Neckermann-Reisen dann nicht klappen.
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@all
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Ich habe mit Hilfe meines Enkels die Schadensmeldung an Kaera erfolgreich absenden können . Mit Hilfe der vielen Hinweise hier im Forum wußte ich viel über Fehler , die man dabei machen kann . Ich sagte ihm als es beim 1. Anlauf nicht klappte , dass er nicht nur das Häkchen bei den Datenschutzbestimmungen setzten , sondern auch die Datenschutzbestimmungen anklicken muß . Ich hatte auch das hier irgendwo mal gelesen . Vielen Dank an alle , die ihre Erfahrungen hier mitgeteilt haben !
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Schlangenfanger,
gerne geschehen.
