Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen... -
Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen...@sonnestrand75 sagte:
Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen...Ich bin eine Frau und hätte Angst das Kind zu verlieren.
Gruß Sophia -
@sonnestrand75 sagte:
Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen...Ich bin eine Frau und hätte Angst das Kind zu verlieren.
Gruß Sophia@sophia2019 sagte:
Ich bin eine Frau und hätte Angst das Kind zu verlieren.
Gruß SophiaIch bin auch eine Frau und habe zwei Kinder. Warum soll man bei einer Reise das Kind verlieren?
Wenn DU diese irrationale Angst hast, ist es ja deine Sache. Aber du präsentierst es ja als eine Tatsache...
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@candecor sagte:
Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!
Nein bin ich nicht, da meine Frau schwanger ist und dies auch vom Arzt belegt wurde!
@suedwestpfalz sagte:
Nein bin ich nicht, da meine Frau schwanger ist und dies auch vom Arzt belegt wurde!
Schwangerschaft ist keine Krankheit und schon gar nicht mal ein Grund, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Dass deine Frau schwanger ist (xxxx ) ist das Eine, aber daraus resultiert noch lange kein Anspruch auf Reiserücktritt. Da müsste der Arzt schon explizit eine Reiseunfähigkeit attestieren (wobei dies wahrscheinlich jeder Frauenarzt im Zweifelsfall macht).
Alleine dann schon die Reise nochmals zu buchen und anzutreten ist betrug. Du bist ein Betrüger. Punkt!
(Bitte unterlasse geschmacklose Einwürfe!) -
Ein HALLO an alle Geschädigten,
wir sind von der Pleite auch betroffen. Unserer Reise (16.12.-27.12. nach Ägypten) liegt bzw. lag ja noch relativ weit in der Zukunft, dennoch haben wir einen Tipp unseres Reisebüros umgesetzt und diesen wollen wir euch nicht vorenthalten. Da der Mitarbeiter ein Freund von uns ist und er wusste, dass meine Frau schwanger ist, hat er uns gefragt, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
Vielleicht erwartet ja jemand von Euch auch Nachwachs, so bekommt ihr wenigstens euer Geld bzw. Anzahlung zurück, da die Versicherungssumme sicherlich nicht ausreichen wird.@suedwestpfalz sagte:
(...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
@candecor sagte:
Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!
@possibaer sagte:
Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!@malini sagte:
Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
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entschuldige war nicht in diesem Sinne geschrieben ist bei mir vielleicht etwas anderes weil ich bereits ein KInd verloren habe, hätte ich nicht auf die Allgemeinheit erweitern sollen.
Sorry
Sophie
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@suedwestpfalz sagte:
(...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
@candecor sagte:
Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!
@possibaer sagte:
Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!@malini sagte:
Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
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Hallo Teili
Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
Euch auch eine schöne Reise@mungo sagte:
Hallo Teili
Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
Euch auch eine schöne ReiseHallo mungo,
danke für die schnelle Antwort.
Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
Guten Flug
MfG teili -
entschuldige war nicht in diesem Sinne geschrieben ist bei mir vielleicht etwas anderes weil ich bereits ein KInd verloren habe, hätte ich nicht auf die Allgemeinheit erweitern sollen.
Sorry
Sophie
@sophia2019 sagte:
entschuldige war nicht in diesem Sinne geschrieben ist bei mir vielleicht etwas anderes weil ich bereits ein KInd verloren habe, hätte ich nicht auf die Allgemeinheit erweitern sollen.
Sorry
Sophie
Das tut mir sehr leid, ich habe auch zwei Kinder zwischen meinen beiden verloren, das lag aber nicht an Reisen (es war ja am Anfang, da war nichts mit Reisen). Bin in der letzten Schwangerschaft trotzdem zwei Mal verreist, einmal geflogen und einmal innerhalb von Deutschland.
Ich sehe da wenig Zusammenhang...
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@suedwestpfalz sagte:
(...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
@candecor sagte:
Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!
@possibaer sagte:
Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!@malini sagte:
Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
@ballonflieger sagte:
Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
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@ballonflieger sagte:
Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
@candecor sagte:
Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...
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Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
- Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
- Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
- In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
- Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
- Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
- Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!
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@candecor sagte:
Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...
Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....
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@suedwestpfalz sagte:
(...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
@candecor sagte:
Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!
@possibaer sagte:
Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!@malini sagte:
Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
@ballonflieger sagte:
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!
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@ballonflieger sagte:
Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
@candecor sagte:
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.
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@ballonflieger sagte:
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!
@malini sagte:
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...
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@candecor sagte:
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.
@vonschmeling sagte:
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?
Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist
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@mungo sagte:
Hallo Teili
Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
Euch auch eine schöne ReiseHallo mungo,
danke für die schnelle Antwort.
Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
Guten Flug
MfG teili@teili sagte:
Hallo mungo,
danke für die schnelle Antwort.
Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
Guten Flug
MfG teiliSind auch am 27.10 Richtung KhaoLak unterwegs
Mit freundlichen Grüßen mungo -
Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!
@maus1602 sagte:
Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!
Kann man dieses Angebot über HC aber nicht buchen?
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@malini sagte:
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...
Nabend,
Kurze Info meinerseits,habe gerade e mail vom Hotel in der Dom Rep bekommen,das unser Zimmer storniert sei bzw auch kein Geld eingegangen ist.Vielleicht eine Info für Reisende ab 1.11.!Denn genau da wäre unsere Reise losgegangen,und Condor bestätigte mir das sie auch keine Toc Kunden über den 1.11.hinaus befördern werden. Insgeheim wusste ich es....
Aber bestätigt bekommen ist dann was anderes.