Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
Moin an alle, das was hier gerade abgeht ist doch ganz großer Kindergarten...
Ihr redet von Flug nehmen oder nicht nehmen... Ich bin in der Sonne und habe den Flug genommen der Bestandteil meiner Pauschalreise war. Mit dem Fliege ich auch wieder zurück. Was will der Vorläufige IV denn machen??? Meine Flüge sind zu 100% nicht stornierbar. Er bekommt nichts zurück. Also bringt ihn das gar nichts.
Durch meine Fluggesellschafft wurde mir auch bestätigt das sie statt finden. Man sollte den Ball flach halten, bevor man zum Schuss ausholt.
Dieses Thema lässt viel Raum für Spekulationen. Hier zählen aber nur Fakten.
Und wenn ich nur unter 10% der gezahlten Reise wieder bekomme, wird man kreativ und versucht mehr rauszuholen.
Ich halte mich persönlich an das BGB, und dann ist gut. -
Moin an alle, das was hier gerade abgeht ist doch ganz großer Kindergarten...
Ihr redet von Flug nehmen oder nicht nehmen... Ich bin in der Sonne und habe den Flug genommen der Bestandteil meiner Pauschalreise war. Mit dem Fliege ich auch wieder zurück. Was will der Vorläufige IV denn machen??? Meine Flüge sind zu 100% nicht stornierbar. Er bekommt nichts zurück. Also bringt ihn das gar nichts.
Durch meine Fluggesellschafft wurde mir auch bestätigt das sie statt finden. Man sollte den Ball flach halten, bevor man zum Schuss ausholt.
Dieses Thema lässt viel Raum für Spekulationen. Hier zählen aber nur Fakten.
Und wenn ich nur unter 10% der gezahlten Reise wieder bekomme, wird man kreativ und versucht mehr rauszuholen.
Ich halte mich persönlich an das BGB, und dann ist gut. -
Wenn ich einen Bauunternehmer beauftrage, Fenster einzubauen, so bestellt der diese bei der Fabrik. Geht er nun insolvent und ich habe Vorkasse geleistet, ist das Geld weg und ich schau mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Baut er mir aber die Fenster noch ein, bevor er insolvent geht (parallel zum Ausstellen von Linienflugtickets)
sind die in meinem Eigentum und niemand kann die wieder ausbauen, um damit die Insolvenzmasse des Bauunternehmers aufzustocken.Und übrigens, Eurowings wurde es nicht verboten, TC-Gäste mitzunehmen. Die haben dies aus Eigeninteresse abgelehnt, weil die Flüge von TC nicht bezahlt waren. Hier finden sich ja auch genügend Beispiele, wo Condor- und Eurowingsflüge über Zwischenhändler eingekauft und problemlos geflogen werden konnte..
@cliffideo sagte:
Wenn ich einen Bauunternehmer beauftrage, Fenster einzubauen, so bestellt der diese bei der Fabrik. Geht er nun insolvent und ich habe Vorkasse geleistet, ist das Geld weg und ich schau mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Baut er mir aber die Fenster noch ein, bevor er insolvent geht (parallel zum Ausstellen von Linienflugtickets)
sind die in meinem Eigentum und niemand kann die wieder ausbauen, um damit die Insolvenzmasse des Bauunternehmers aufzustocken.So dann wiederlege ich das mal mit deinem Beispiel. Du hast die Reise bestellt und bezahlt. Vor der Leistungserbringung(Fenster montage/Reise Antritt) wurde Insolvenz angemeldet und deine Reise abgesagt. Somit hast du richtig festgestellt das alles zur Insolvenzmasse zählt(Flüge wie auch die Fenster)
-
Moin an alle, das was hier gerade abgeht ist doch ganz großer Kindergarten...
Ihr redet von Flug nehmen oder nicht nehmen... Ich bin in der Sonne und habe den Flug genommen der Bestandteil meiner Pauschalreise war. Mit dem Fliege ich auch wieder zurück. Was will der Vorläufige IV denn machen??? Meine Flüge sind zu 100% nicht stornierbar. Er bekommt nichts zurück. Also bringt ihn das gar nichts.
Durch meine Fluggesellschafft wurde mir auch bestätigt das sie statt finden. Man sollte den Ball flach halten, bevor man zum Schuss ausholt.
Dieses Thema lässt viel Raum für Spekulationen. Hier zählen aber nur Fakten.
Und wenn ich nur unter 10% der gezahlten Reise wieder bekomme, wird man kreativ und versucht mehr rauszuholen.
Ich halte mich persönlich an das BGB, und dann ist gut.@ryanairflieger sagte:
Ich halte mich persönlich an das BGB, und dann ist gut.
An das ganze oder hast Du einen bestimmten Paragraphen im Kopf?
-
@cliffideo sagte:
Wenn ich einen Bauunternehmer beauftrage, Fenster einzubauen, so bestellt der diese bei der Fabrik. Geht er nun insolvent und ich habe Vorkasse geleistet, ist das Geld weg und ich schau mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Baut er mir aber die Fenster noch ein, bevor er insolvent geht (parallel zum Ausstellen von Linienflugtickets)
sind die in meinem Eigentum und niemand kann die wieder ausbauen, um damit die Insolvenzmasse des Bauunternehmers aufzustocken.So dann wiederlege ich das mal mit deinem Beispiel. Du hast die Reise bestellt und bezahlt. Vor der Leistungserbringung(Fenster montage/Reise Antritt) wurde Insolvenz angemeldet und deine Reise abgesagt. Somit hast du richtig festgestellt das alles zur Insolvenzmasse zählt(Flüge wie auch die Fenster)
@volleyballalbum sagte:
So dann wiederlege ich das mal mit deinem Beispiel. Du hast die Reise bestellt und bezahlt. Vor der Leistungserbringung(Fenster montage/Reise Antritt) wurde Insolvenz angemeldet und deine Reise abgesagt. Somit hast du richtig festgestellt das alles zur Insolvenzmasse zählt(Flüge wie auch die Fenster)
Nicht "sehr hilfreich"

-
@ryanairflieger sagte:
Ich halte mich persönlich an das BGB, und dann ist gut.
An das ganze oder hast Du einen bestimmten Paragraphen im Kopf?
@ballonflieger sagte:
An das ganze oder hast Du einen bestimmten Paragraphen im Kopf?
Er wird auf 254 BGB abstellen.
-
-
Uns wurde jetzt auch von HC die Reise für Dezember abgesagt und wir sollen uns an KAERA wenden und das Schadensformular ausfüllen.
Jetzt meine Frage an die Wissenden: Darf ich jetzt eine neue Reise buchen, ohne etwas falsch zu machen?
Merci für die Antwort
-
Ja, kannst du machen Steingeiss ...
-
Uns wurde jetzt auch von HC die Reise für Dezember abgesagt und wir sollen uns an KAERA wenden und das Schadensformular ausfüllen.
Jetzt meine Frage an die Wissenden: Darf ich jetzt eine neue Reise buchen, ohne etwas falsch zu machen?
Merci für die Antwort
@steingeiss sagte:
Uns wurde jetzt auch von HC die Reise für Dezember abgesagt und wir sollen uns an KAERA wenden und das Schadensformular ausfüllen.
Jetzt meine Frage an die Wissenden: Darf ich jetzt eine neue Reise buchen, ohne etwas falsch zu machen?
Merci für die Antwort
Sicher darfst du das!
-
@cliffideo sagte:
Wenn ich einen Bauunternehmer beauftrage, Fenster einzubauen, so bestellt der diese bei der Fabrik. Geht er nun insolvent und ich habe Vorkasse geleistet, ist das Geld weg und ich schau mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Baut er mir aber die Fenster noch ein, bevor er insolvent geht (parallel zum Ausstellen von Linienflugtickets)
sind die in meinem Eigentum und niemand kann die wieder ausbauen, um damit die Insolvenzmasse des Bauunternehmers aufzustocken.So dann wiederlege ich das mal mit deinem Beispiel. Du hast die Reise bestellt und bezahlt. Vor der Leistungserbringung(Fenster montage/Reise Antritt) wurde Insolvenz angemeldet und deine Reise abgesagt. Somit hast du richtig festgestellt das alles zur Insolvenzmasse zählt(Flüge wie auch die Fenster)
@volleyballalbum sagte:
So dann wiederlege ich das mal mit deinem Beispiel. Du hast die Reise bestellt und bezahlt. Vor der Leistungserbringung(Fenster montage/Reise Antritt) wurde Insolvenz angemeldet und deine Reise abgesagt. Somit hast du richtig festgestellt das alles zur Insolvenzmasse zählt(Flüge wie auch die Fenster)
Leider nicht verstanden: wenn mir vor der Insolvenz Linienflüge ausgestellt werden und die mir auch zugestellt werden, ob nun als E-Ticket, Papierticket oder zum Download, dann habe ich diese für mich in meinem Eigentum. Sowas findet meist direkt nach der Buchung statt und hat nix mit dem Reiseantritt zu tun.
Was Du meinst, sind Charterflüge, bei denen man nur auf der Gästeliste steht oder eben auch nicht wie hier in vielen Fällen. -
Falls der Riesenbetrag größtenteils nicht durch die Insoversicherung abgedeckt wird (wovon auszugehen ist) würde ich das Thema "Staatshaftung" auf jeden Fall im Auge behalten..ich will Dir keine falschen Hoffnungen machen und kurzfristig bringt Dir das nichts..ich gehe davon aus daß man diesbezüglich noch was hören wird angesichts so vieler Betroffener mit Riesensummen..und ich gehe davon aus daß diesbezüglich die Verjähungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende für Forderungen gemäß BGB gilt..also bei der Summe lohnt es sich auf jeden Fall da dran zu bleiben...
-
@arancjia sagte:
Ich habe nun mal dem hotel geschrieben, mehr als "absagen" können sie ja nicht.
Und ja, wir haben dafür auch eine lange Zeit gespart... Sollte DER urlaub werden und nu, ma schauen...Leider wird dir das Hotel keine positiven Aussagen machen können, da es üblicherweise erst nach Deiner Abreise bezahlt wird. Und im Falle der Insolvenz findet dies nicht mehr statt, wenn nicht das Unternehmen noch durch wundersame Investoren gerettet werden kann, wovon hier aber die wenigsten ausgehen.
Eventuell kannst Du die Flüge noch nutzen, musst dann aber das Hotel selbst bezahlen. Welche Fluggesellschaft ist gebucht?Wenn Du nicht in der Lage bist, im Worstcase Hotel und Rückflug selbst zu bezahlen, würde ich vom Antritt der Reise absehen und auf eine möglichst hohe Prozentzahl der Erstattung durch die Insolvenzversicherung hoffen.
-
@arancjia sagte:
Ich habe nun mal dem hotel geschrieben, mehr als "absagen" können sie ja nicht.
Und ja, wir haben dafür auch eine lange Zeit gespart... Sollte DER urlaub werden und nu, ma schauen...Leider wird dir das Hotel keine positiven Aussagen machen können, da es üblicherweise erst nach Deiner Abreise bezahlt wird. Und im Falle der Insolvenz findet dies nicht mehr statt, wenn nicht das Unternehmen noch durch wundersame Investoren gerettet werden kann, wovon hier aber die wenigsten ausgehen.
Eventuell kannst Du die Flüge noch nutzen, musst dann aber das Hotel selbst bezahlen. Welche Fluggesellschaft ist gebucht?Wenn Du nicht in der Lage bist, im Worstcase Hotel und Rückflug selbst zu bezahlen, würde ich vom Antritt der Reise absehen und auf eine möglichst hohe Prozentzahl der Erstattung durch die Insolvenzversicherung hoffen.
-
@ballonflieger sagte:
An das ganze oder hast Du einen bestimmten Paragraphen im Kopf?
Er wird auf 254 BGB abstellen.
@towi1802 sagte:
Er wird auf 254 BGB abstellen.
Jooaaah, würde Sinn machen und abstellen kann man ja mal und so ganz falsch muss das ja nicht sein. Da wäre dann nur noch der Punkt der Beweislast...
-
@nicste sagte:
Wieso ausgerechnet Mittwoch?
Ich hatte doch tatsächlich recht, dass sich Mittwoch was tut! Bin eine kleine ****...
-
@volleyballalbum sagte:
So dann wiederlege ich das mal mit deinem Beispiel. Du hast die Reise bestellt und bezahlt. Vor der Leistungserbringung(Fenster montage/Reise Antritt) wurde Insolvenz angemeldet und deine Reise abgesagt. Somit hast du richtig festgestellt das alles zur Insolvenzmasse zählt(Flüge wie auch die Fenster)
Leider nicht verstanden: wenn mir vor der Insolvenz Linienflüge ausgestellt werden und die mir auch zugestellt werden, ob nun als E-Ticket, Papierticket oder zum Download, dann habe ich diese für mich in meinem Eigentum. Sowas findet meist direkt nach der Buchung statt und hat nix mit dem Reiseantritt zu tun.
Was Du meinst, sind Charterflüge, bei denen man nur auf der Gästeliste steht oder eben auch nicht wie hier in vielen Fällen.@cliffideo sagte:
Leider nicht verstanden: wenn mir vor der Insolvenz Linienflüge ausgestellt werden und die mir auch zugestellt werden, ob nun als E-Ticket, Papierticket oder zum Download, dann habe ich diese für mich in meinem Eigentum. Sowas findet meist direkt nach der Buchung statt und hat nix mit dem Reiseantritt zu tun.
Was Du meinst, sind Charterflüge, bei denen man nur auf der Gästeliste steht oder eben auch nicht wie hier in vielen Fällen.Ich habe die Tickets schon einen Monat vor der Insolvenz in der Tasche gehabt. Eingecheckt und so weiter...
Also, alles klar... Ich weiß was ich erzähle.
(Fenster sind schon eingebaut und das sind meine)
-
Ich rate eher ab einfach mal so "abzustellen" ...
Ich denke, es ist eine Frage der Zeit bis irgend ein Inkassoableger aus der Torte springt, 2 arbeitslosen Juristen eine Perspektive bietet und sich den Geschädigten als Helferlein anbiedert.
Für einen bescheidenen Obulus von 30% der erstrittenen Summe, ohne Risiko!
Sich an das BGB zu halten ist generell ratsam, andernfalls kann´s Ärger geben.
Auf das BGB abzustellen mit dem Wunschdenken, es stünde schon drin was man sich für seine persönliche Causa passend zurechtlegen könnte ist keine so wirklich brillante Idee. -
Jetzt ist ja der Worst Caste eingetroffen und die Flüge dürfen nicht benutzt werden.
Gestern das Hotel nochmal bezahlt und kein Geld für neue Flüge.
Geld für Hotel auch weg.
Buchung kann ich online noch verwalten.