Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Zitat:
Was muss man befürchten, wenn man die Flüge nutzt, zumindestes den Hinflug.
Das ist ein sehr interessantes Thema.Zitatende.
Siehe S.201
Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen
MfG Teili
(Ich kann meinen Screenshot leider nicht hochladen)@teili sagte:
Zitat:
Siehe S.201Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
MfG TeiliDas war der Stand vor heute. Bevor die Aussage kam, dass die Flüge nicht genutzt werden dürfen.
@Marcus
Ich bin heute an die 15 km gelaufen, ich entspanne mich gerade am Handy, keine Sorgen.
2400 Euro für 4 Personen?? Hin und zurück? Das ist ja quasi geschenkt, bei 11 Stunden Flug.
Unsere Flugpreise für Ibiza hab ich ja geschrieben...
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Zitat:
Was muss man befürchten, wenn man die Flüge nutzt, zumindestes den Hinflug.
Das ist ein sehr interessantes Thema.Zitatende.
Siehe S.201
Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen
MfG Teili
(Ich kann meinen Screenshot leider nicht hochladen)@teili sagte:
Zitat:
Siehe S.201Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
MfG Teili
(Ich kann meinen Screenshot leider nicht hochladen)Danke, dass ist alles alter Tobak und längst bekannt. Das war darauf bezogen, was kommt dann vom Insolvenzverwalter. Die wollen ja dann bestimmt die Kohle wieder sehen. Dabei kriegen die doch kaum Geld, nur Steuern usw. Das sind doch Penauts.
Am Ende klagt man dann, dass tut denen doch mehr weh.
Lg
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Ich möchte meinen gebuchten Linienflug -der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist-antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Leider ist dies nicht möglich, da wir alle Pauschalreisen bis zum 31.12.2019 abgesagt haben. Die Flugleistung kann aus insolvenz-und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden.Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte.Wir haben alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert.
Das muss man nun nicht verstehen. Laut Usern hier hat doch genau dies bei easyjet / ryanair funktioniert? Nun sind diese flüge angeblich storniert? Was stimmt denn nun? Wir hatten eigentlich vor unseren Flug abzugeben, mit der info können wir dies aber nun nicht machen da doch storniert? Warum hört man dann überall das Ryanair flüge nicht stornierungsfähig sind?
Verwirrung um Verwirrung

@tjaphoto sagte:
Das muss man nun nicht verstehen. Laut Usern hier hat doch genau dies bei easyjet / ryanair funktioniert? Nun sind diese flüge angeblich storniert? Was stimmt denn nun? Wir hatten eigentlich vor unseren Flug abzugeben, mit der info können wir dies aber nun nicht machen da doch storniert? Warum hört man dann überall das Ryanair flüge nicht stornierungsfähig sind?
Verwirrung um Verwirrung

Bei easyjet und ryanair konnten zumindest auch nicht die Steuern und Gebühren vom iv zurück geholt werden, wie es bei etlichen anderen linienfliegern der Fall ist. Dort können auch nicht stornierbare Tickets (wobei sich bei allen Airlines das nicht stornierbar immer auf den ticketpreis bezieht und nicht auf den Vorgang des stornos) storniert werden um etwas Geld zurück zu holen.
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Hallo Sonne,
Du hattest noch gefragt nach meiner Doppelbuchung für den Rückflug Linie.
Der muß nun endlich mal von Bucher bei Qatar gelöscht werden. Verstehst Du das gut?MfG Teili
@teili sagte:
Hallo Sonne,
Du hattest noch gefragt nach meiner Doppelbuchung für den Rückflug Linie.
Der muß nun endlich mal von Bucher bei Qatar gelöscht werden. Verstehst Du das gut?MfG Teili
Meinst du mich? Ich war es allerdings nicht, die dich gefragt hat...
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@teili sagte:
Zitat:
Siehe S.201Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
MfG Teili
(Ich kann meinen Screenshot leider nicht hochladen)Danke, dass ist alles alter Tobak und längst bekannt. Das war darauf bezogen, was kommt dann vom Insolvenzverwalter. Die wollen ja dann bestimmt die Kohle wieder sehen. Dabei kriegen die doch kaum Geld, nur Steuern usw. Das sind doch Penauts.
Am Ende klagt man dann, dass tut denen doch mehr weh.
Lg
@marcus2801 sagte:
Danke, dass ist alles alter Tobak und längst bekannt. Das war darauf bezogen, was kommt dann vom Insolvenzverwalter. Die wollen ja dann bestimmt die Kohle wieder sehen. Dabei kriegen die doch kaum Geld, nur Steuern usw. Das sind doch Penauts.
Am Ende klagt man dann, dass tut denen doch mehr weh.
Lg
Steuern und Gebühren für Hin- und Rückflug und das mal 4 Tickets (da du Kinder erwähnt hast), ist bestimmt (fast) eine vierstellige Summe und keine Peanuts.
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Vom IV erhoffe ich mir nichts.
Von Kaera vielleicht max. 30% meiner Anzahlung.
Ich verreise trotzdem, habe ein gutes Angebot ergattert.
Die OnlinePreise heute für Feb./März haben mir fast die Schuhe ausgezogen.
Ca. 60-100% Aufschlag. Da wird nochmal richtig abkassiert. Von 2.200 auf 3.500MfG Teili
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@teili sagte:
Zitat:
Zitatende.Bei hww stand, daß Betroffene nach und nach proaktiv informiert werden. Nach meinen Beobachtungen sind das ca. 10 Tage vor geplanter Abreise.
"Mein" Reisebüro ist da gleicher Ansicht.
Meine Reise war für 25.10. geplant.
Von Bucher habe ich seit Tagen eine Absage der Reise per Mail jedoch keine offizielle Absage der Linienflüge. Das wurmt mich noch.
Infos auf den Seiten der Airlines wären nützlich - aber die wollen sich auch nicht die Finger verbrennen.
Reiseveranstalter und Insolvenzverwalter haben es in der Hand.MfG teili
Was für eine Absage erwartest du noch? Deine komplette Reise wurde schon abgesagt, natürlich inkl. der Linienflüge, sie waren ein Bestandteil dieser Reise.
@sonnestrand75 sagte:
Was für eine Absage erwartest du noch? Deine komplette Reise wurde schon abgesagt, natürlich inkl. der Linienflüge, sie waren ein Bestandteil dieser Reise.
sieh hier
MfG Teili
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@teili sagte:
Hallo Sonne,
Deine Frage kam gestern schon.
Egal.MfG Teili
Ich weiß, dass diese Frage gestern kam, nur nicht von mir.
Edit: du meintest, ich hätte wegen der Doppelbuchung gefragt.
Hier war eine Antwort auf deine Beschwerde, warum deine Flüge nicht explizit abgesagt worden wären?
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Wie heute bereits einer sagte: Entwicklung in Sachen staatshaftung im Auge behalten die nächsten Monate/Jahre.
ansonsten: hat einer BILD plus und kann sagen, ob da was sinnvolles steht zu kreditkartenzahlungen TC zurückholen?
@waldbader sagte
ansonsten: hat einer BILD plus und kann sagen, ob da was sinnvolles steht zu kreditkartenzahlungen TC zurückholen?
Das nenne ich mal eine 1a selbstauflösende Logik ...

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Antwort von Ryan Air: " unsere Flüge sind nicht stornierbar. Wenn sie schon Bordkarten haben, können sie fliegen. Alles in Ordnung".
Und nun? Kann man das glauben?@michl42 sagte:
Antwort von Ryan Air: " unsere Flüge sind nicht stornierbar. Wenn sie schon Bordkarten haben, können sie fliegen. Alles in Ordnung".
Und nun? Kann man das glauben?Vielleicht nehmen Sie Dich mit hin ( aber nicht zurück?) Ich traue niemandem mehr.
MfG Teili
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Antwort von Ryan Air: " unsere Flüge sind nicht stornierbar. Wenn sie schon Bordkarten haben, können sie fliegen. Alles in Ordnung".
Und nun? Kann man das glauben? -
@cliffideo sagte:
@michl42: Ja. das kannst Du. Guten Flug!
Zahlst du Marcus die Tickets auf Malediven auch noch?
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@waldbader sagte
ansonsten: hat einer BILD plus und kann sagen, ob da was sinnvolles steht zu kreditkartenzahlungen TC zurückholen?
Das nenne ich mal eine 1a selbstauflösende Logik ...

@vonschmeling sagte:
Das nenne ich mal eine 1a selbstauflösende Logik ...

Das nennt sich eigentlich ein Oxymoron.

"sinnvolles" und "BILD" in einem Satz.
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Antwort von Ryan Air: " unsere Flüge sind nicht stornierbar. Wenn sie schon Bordkarten haben, können sie fliegen. Alles in Ordnung".
Und nun? Kann man das glauben?@michl42 sagte:
Antwort von Ryan Air: " unsere Flüge sind nicht stornierbar. Wenn sie schon Bordkarten haben, können sie fliegen. Alles in Ordnung".
Und nun? Kann man das glauben?Sofern dein Flug keine Teilleistung innerhalb einer Pauschalreise war ist "alles in Ordnung".
Tatsächlich sind schon mehrfach "gekündigte" Pauschalreisende unbeeinträchtigt mit Ryanair und Easyjet (auch mit LH!) abgehoben. -
@michl42 sagte:
Antwort von Ryan Air: " unsere Flüge sind nicht stornierbar. Wenn sie schon Bordkarten haben, können sie fliegen. Alles in Ordnung".
Und nun? Kann man das glauben?Sofern dein Flug keine Teilleistung innerhalb einer Pauschalreise war ist "alles in Ordnung".
Tatsächlich sind schon mehrfach "gekündigte" Pauschalreisende unbeeinträchtigt mit Ryanair und Easyjet (auch mit LH!) abgehoben.@vonschmeling sagte:
Sofern dein Flug keine Teilleistung innerhalb einer Pauschalreise war ist "alles in Ordnung".
Genau das ist es aber.
