Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@belinda-beautyliver sagte:
Hallo Heathrow,
das tut mir leid......
verrätst du uns, wann du deine Pauschalreise gebucht hattest, bzw. hattest du für die Flüge schon ein E-Ticket und kannst darauf erkennen, ob das Ticket von TC bezahlt wurde und wann?
Danke im Voraus und GrußDie Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.
Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....
Ich denke mal, wenn sich Air France bzgl. deiner Zusatzoptionen streitig stellt, wär das vielleicht eine "Sonderposten-Ausgabe" bei der Kaera-Schadensmeldung
genau weiß ich das allerdings leider auch nicht.
Aber vielleicht ist Air France in diesen besonderen Fällen ja kulant....ich drück dir die Daumen -
Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?@arancjia sagte:
Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?Wir haben unsere 2. Reise über Schauinsland gebucht. Am Samstag sind wir zurückgeflogen. Lief alles super. Obwohl wir unsere 1. Reise über Bucher gebucht haben konnten wir unsere Ferien geniessen. Ich kann dir natürlich nichts garantieren aber bei uns lief alles gut

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Ich hab jetzt mal eine ganz andere Frage, vielleicht weiß jemand eine Antwort.
Wir haben eine nur Hotelbuchung für den 6. Januar, die Reisen sind aber nur bis 31.12. abgesagt. Ich kann aber nicht mehr länger warten (Hauptsauson und hab einen guten Preis gefunden). Unser Reisebüro sagt, wir müssen warten..könnte sein dass die weiter machen. Aber ich will mit denen garnicht mehr. Laut AGB muss ich auch bis 6. Dez. storniert haben, um nicht noch mehr drauf zu zahlen.
Sollten die mit neuem Namen weitermachen, muss ich doch gefragt werden ob ich das will.
Bei Meier gebucht, soll aber mit Müller reisen ? -
wir haben ebenfalls eine Hotelbuchung ab 08.01.2020 und ich mit dem Hotel direkt vereinbart vor Ort zu bezahlen. Einschreiben geht heute mit meiner Kündigung raus, denn lt. Stiftung Warentest darf man per Einschreiben kündigen (obwohl es auf Facebook ausgeschlossen wird) meine Anzahlung ist dann weg, aber ich auf der sicheren Seite denn ich möchte nicht mehr mit solch unzuverlässigem Anbieter auf Reise gehen damit ich dann vor der Türe übernachten kann.
Grüße
Sophia -
Da wird sich schon einer finden, hainza - gerne nimmt sich der Verbraucherschutz ja solcher Angelegenheiten an.
@vonschmeling sagte:
Da wird sich schon einer finden, hainza - gerne nimmt sich der Verbraucherschutz ja solcher Angelegenheiten an.
Der Prozessdienstleister myRight sammelt bereits TC-Geschädigte ein, um eine Klage gegen die Bundesrepublik auf Ausfallhaftung vorzubereiten. Das würde sicher kaum angegangen werden, wenn die Erfolgsaussichten gegen Null gingen.
Läuft also...
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an
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@belinda-beautyliver sagte:
Hallo Heathrow,
das tut mir leid......
verrätst du uns, wann du deine Pauschalreise gebucht hattest, bzw. hattest du für die Flüge schon ein E-Ticket und kannst darauf erkennen, ob das Ticket von TC bezahlt wurde und wann?
Danke im Voraus und GrußDie Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.
@heathrow sagte:
Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.
@belinda-beautyliver sagte:
Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....
Hattet Ihr denn die Restzahlung für Eure Reisen (Abreise 30.10. bzw. 03.11.) noch geleistet.
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@heathrow sagte:
Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.
@belinda-beautyliver sagte:
Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....
Hattet Ihr denn die Restzahlung für Eure Reisen (Abreise 30.10. bzw. 03.11.) noch geleistet.
Nein Ballonflieger......wir hatten diesbezüglich großes Glück.....die Restzahlung stand zum 03.10 bzw. 04.10. aus......"nur" die Anzahlung ist flöten gegangen
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Ich hab jetzt mal eine ganz andere Frage, vielleicht weiß jemand eine Antwort.
Wir haben eine nur Hotelbuchung für den 6. Januar, die Reisen sind aber nur bis 31.12. abgesagt. Ich kann aber nicht mehr länger warten (Hauptsauson und hab einen guten Preis gefunden). Unser Reisebüro sagt, wir müssen warten..könnte sein dass die weiter machen. Aber ich will mit denen garnicht mehr. Laut AGB muss ich auch bis 6. Dez. storniert haben, um nicht noch mehr drauf zu zahlen.
Sollten die mit neuem Namen weitermachen, muss ich doch gefragt werden ob ich das will.
Bei Meier gebucht, soll aber mit Müller reisen ?@uta sagte:
Sollten die mit neuem Namen weitermachen, muss ich doch gefragt werden ob ich das will.
Nein, du musst nicht gefragt werden, wenn dein Vertrag erfüllt wird (in alle Bestandteilen!) ist ziemlich gleichgültig wie der Erbringer der Leistung sich dann nennt.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an
@sophia2019 sagte:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an
gegen wen?
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wir haben ebenfalls eine Hotelbuchung ab 08.01.2020 und ich mit dem Hotel direkt vereinbart vor Ort zu bezahlen. Einschreiben geht heute mit meiner Kündigung raus, denn lt. Stiftung Warentest darf man per Einschreiben kündigen (obwohl es auf Facebook ausgeschlossen wird) meine Anzahlung ist dann weg, aber ich auf der sicheren Seite denn ich möchte nicht mehr mit solch unzuverlässigem Anbieter auf Reise gehen damit ich dann vor der Türe übernachten kann.
Grüße
Sophia@sophia2019 sagte:
wir haben ebenfalls eine Hotelbuchung ab 08.01.2020 und ich mit dem Hotel direkt vereinbart vor Ort zu bezahlen. Einschreiben geht heute mit meiner Kündigung raus, denn lt. Stiftung Warentest darf man per Einschreiben kündigen (obwohl es auf Facebook ausgeschlossen wird) meine Anzahlung ist dann weg, aber ich auf der sicheren Seite denn ich möchte nicht mehr mit solch unzuverlässigem Anbieter auf Reise gehen damit ich dann vor der Türe übernachten kann.
Grüße
SophiaWarte doch mit der Kündigung. Die müssen bis anfang Dezember den operativen Betrieb starten um überhaupt Reisen im Januar durchführen zu können. Die Restzahlungen sind 30 Tage vorher fällig. Sollten der Betrieb nicht stattfinden, dürfen die auch weiter keine Gelder kassieren. Solle TC DE sich bis zum 04.12. wieder "fangen" werden wir kostenpflichtig stornieren zu den angegebenen % der AGB. Wenn nein, so werden die künftigen Reisen garantiert wieder abgesagt und du bist in der Versicherungssumme von 110 Mio Euro.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an
@sophia2019 sagte:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an
warscheinlich gegen den Staat, da er die EU-Richtlinien nicht umgesetzt hat...
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@sophia2019 sagte:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an
warscheinlich gegen den Staat, da er die EU-Richtlinien nicht umgesetzt hat...
@mia1701 sagte:
warscheinlich gegen den Staat, da er die EU-Richtlinien nicht umgesetzt hat...
Die besagen u.a.: " Die Sicherheit gemäß Absatz 1 muss wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken. Sie muss die Beträge der Zahlungen abdecken, die von Reisenden oder in ihrem Namen in Bezug auf Pauschalreisen geleistet wurden, unter Berücksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Anzahlungen und endgültigen Zahlungen und der Beendigung der Pauschalreisen sowie der geschätzten Kosten einer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz des Veranstalters."
Nun muss also nur noch geklärt werden, was "vernünftiges Ermessen" bedeutet und welche Verbindlichkeit sich daraus ergibt
. Unsere gewählten Volksvertreter meinten bekanntlich erst kürzlich: "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)
User Olicheck hatte hier schon vor längerer Zeit Hinweise zur Sache gegeben. -
Sorry ich sehe du hattest keine Pauschalreise. Dann zählt für dich der Sicherungsschein ja nicht. Somit kannst du jetzt in der Tat schon stornieren bzw. würde es ebenfalls so machen.
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Wir waren 14 Tage im September im Side Sun Kumköy. Uns hat es dort sehr gefallen. Glücklicherweise hatten wir zufällig nicht, wie die vielen Jahre zuvor, bei einem Unternehmen von Thomas Coock gebucht!
Durch persönliche Erlebnisse haben wir bemerkt, dass es solche und solche Hoteliers gibt, die auf unterschiedlichste Art und Weise mit ihren Gästen umgehen. Die Gäste wären gut beraten, wenn sie sich über die verschiedensten Portale über diese Verfahrensweisen schlau machen!
Grundsätzlich erhält jeder Reisende seine Unterlagen (Flugscheine, Voucher etc.) erst nach Zahlung seiner 100% des Reisepreises.
Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!
Wo sind diese 100% geblieben? Hat sich jemand noch zwischendurch bedient? Warum reichen die 110 Mio€ Reiseversicherung nicht? Es ist doch kein Geheimnis, wie viel Buchungsvolumen die Reiseveranstalter im Jahr verzeichnen!
Ich habe sowohl für die Hotels, als auch die geprellten Urlauber Verständnis. Der kriminelle Veranstalter ist schnellstens un umfangreich zur Verantwortung zu ziehen (totale Geldsperrung und Zurückholung von unrecht erworbenem Geld....). S.J. -
Wir waren 14 Tage im September im Side Sun Kumköy. Uns hat es dort sehr gefallen. Glücklicherweise hatten wir zufällig nicht, wie die vielen Jahre zuvor, bei einem Unternehmen von Thomas Coock gebucht!
Durch persönliche Erlebnisse haben wir bemerkt, dass es solche und solche Hoteliers gibt, die auf unterschiedlichste Art und Weise mit ihren Gästen umgehen. Die Gäste wären gut beraten, wenn sie sich über die verschiedensten Portale über diese Verfahrensweisen schlau machen!
Grundsätzlich erhält jeder Reisende seine Unterlagen (Flugscheine, Voucher etc.) erst nach Zahlung seiner 100% des Reisepreises.
Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!
Wo sind diese 100% geblieben? Hat sich jemand noch zwischendurch bedient? Warum reichen die 110 Mio€ Reiseversicherung nicht? Es ist doch kein Geheimnis, wie viel Buchungsvolumen die Reiseveranstalter im Jahr verzeichnen!
Ich habe sowohl für die Hotels, als auch die geprellten Urlauber Verständnis. Der kriminelle Veranstalter ist schnellstens un umfangreich zur Verantwortung zu ziehen (totale Geldsperrung und Zurückholung von unrecht erworbenem Geld....). S.J.@sigi-titanicurlauber-in-spee sagte:
Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!
Und ist in anderen Wirtschaftszweigen ebenfalls ganz und gar nicht ungewöhnlich!
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@sigi-titanicurlauber-in-spee sagte:
Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!
Und ist in anderen Wirtschaftszweigen ebenfalls ganz und gar nicht ungewöhnlich!
Komisch, wenn der Verbraucher 14 Tage Ziel hat, dann zieht er sich auch am 18. Tag noch Skonto ab. Da scheint den wenigsten was happig.
Und denkt mal drüber nach, warum der Discounter eures Vertrauens wohl so günstig ist. Weil er seinen Lieferanten nämlich 180 Tage Zahlungsziel in die Verträge schreibt.
Ausserdem wäre es für VA und die Hotels ein enormer und sehr teurer Aufwand, jede Buchung einzeln zu zahlen, bzw den Eingang zu überwachen und zu verbuchen. Da gehts nicht um vier oder fünf im Monat oder der Woche.
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@ballonflieger sagte:
M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: ...
Nun, wir werden sehen, ob Dein Erachten zutreffend ist. So, wie es allen TC-Betroffenen zu wünschen ist, wird sich ggf. der Rest der Steuerzahler für etwaige Bedienung der Ansprüche (Schäden der -verhinderten- Reisenden, die im laufenden Geschäftsjahr der Zurich nicht abgedeckt sind) aus dem Steuersäckl freundlich "bedanken".
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M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."
(40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.
(unnötiges Zitat entfernt) -
Komisch, wenn der Verbraucher 14 Tage Ziel hat, dann zieht er sich auch am 18. Tag noch Skonto ab. Da scheint den wenigsten was happig.
Und denkt mal drüber nach, warum der Discounter eures Vertrauens wohl so günstig ist. Weil er seinen Lieferanten nämlich 180 Tage Zahlungsziel in die Verträge schreibt.
Ausserdem wäre es für VA und die Hotels ein enormer und sehr teurer Aufwand, jede Buchung einzeln zu zahlen, bzw den Eingang zu überwachen und zu verbuchen. Da gehts nicht um vier oder fünf im Monat oder der Woche.
