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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • heathrowH heathrow

    @belinda-beautyliver sagte:

    Hallo Heathrow,
    das tut mir leid......
    verrätst du uns, wann du deine Pauschalreise gebucht hattest, bzw. hattest du für die Flüge schon ein E-Ticket und kannst darauf erkennen, ob das Ticket von TC bezahlt wurde und wann?
    Danke im Voraus und Gruß

    Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.

    Belinda BeautyliverB Offline
    Belinda BeautyliverB Offline
    Belinda Beautyliver
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3401

    Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....
    Ich denke mal, wenn sich Air France bzgl. deiner Zusatzoptionen streitig stellt, wär das vielleicht eine "Sonderposten-Ausgabe" bei der Kaera-Schadensmeldung
    genau weiß ich das allerdings leider auch nicht.
    Aber vielleicht ist Air France in diesen besonderen Fällen ja kulant....ich drück dir die Daumen

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    • ArancjiaA Arancjia

      Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
      Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.

      Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
      Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.

      Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
      Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?

      eldkoE Offline
      eldkoE Offline
      eldko
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3402

      @arancjia sagte:

      Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
      Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.

      Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
      Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.

      Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
      Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?

      Wir haben unsere 2. Reise über Schauinsland gebucht. Am Samstag sind wir zurückgeflogen. Lief alles super. Obwohl wir unsere 1. Reise über Bucher gebucht haben konnten wir unsere Ferien geniessen. Ich kann dir natürlich nichts garantieren aber bei uns lief alles gut 🙂

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      • UtaU Offline
        UtaU Offline
        Uta
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3403

        Ich hab jetzt mal eine ganz andere Frage, vielleicht weiß jemand eine Antwort.
        Wir haben eine nur Hotelbuchung für den 6. Januar, die Reisen sind aber nur bis 31.12. abgesagt. Ich kann aber nicht mehr länger warten (Hauptsauson und hab einen guten Preis gefunden). Unser Reisebüro sagt, wir müssen warten..könnte sein dass die weiter machen. Aber ich will mit denen garnicht mehr. Laut AGB muss ich auch bis 6. Dez. storniert haben, um nicht noch mehr drauf zu zahlen.
        Sollten die mit neuem Namen weitermachen, muss ich doch gefragt werden ob ich das will.
        Bei Meier gebucht, soll aber mit Müller reisen ?

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sophia2019S Offline
          Sophia2019S Offline
          Sophia2019
          schrieb am zuletzt editiert von Sophia2019
          #3404

          @Uta

          wir haben ebenfalls eine Hotelbuchung ab 08.01.2020 und ich mit dem Hotel direkt vereinbart vor Ort zu bezahlen. Einschreiben geht heute mit meiner Kündigung raus, denn lt. Stiftung Warentest darf man per Einschreiben kündigen (obwohl es auf Facebook ausgeschlossen wird) meine Anzahlung ist dann weg, aber ich auf der sicheren Seite denn ich möchte nicht mehr mit solch unzuverlässigem Anbieter auf Reise gehen damit ich dann vor der Türe übernachten kann.

          Grüße
          Sophia

          bitte löschen - geht nicht selbst

          Sense82S 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV vonschmeling

            Da wird sich schon einer finden, hainza - gerne nimmt sich der Verbraucherschutz ja solcher Angelegenheiten an.

            UrlaubsthomasU Offline
            UrlaubsthomasU Offline
            Urlaubsthomas
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3405

            @vonschmeling sagte:

            Da wird sich schon einer finden, hainza - gerne nimmt sich der Verbraucherschutz ja solcher Angelegenheiten an.

            Der Prozessdienstleister myRight sammelt bereits TC-Geschädigte ein, um eine Klage gegen die Bundesrepublik auf Ausfallhaftung vorzubereiten. Das würde sicher kaum angegangen werden, wenn die Erfolgsaussichten gegen Null gingen.

            Läuft also...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sophia2019S Offline
              Sophia2019S Offline
              Sophia2019
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3406

              Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an

              bitte löschen - geht nicht selbst

              Mia1701M 2 Antworten Letzte Antwort
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              • heathrowH heathrow

                @belinda-beautyliver sagte:

                Hallo Heathrow,
                das tut mir leid......
                verrätst du uns, wann du deine Pauschalreise gebucht hattest, bzw. hattest du für die Flüge schon ein E-Ticket und kannst darauf erkennen, ob das Ticket von TC bezahlt wurde und wann?
                Danke im Voraus und Gruß

                Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.

                HC-Mitglied2685054H Offline
                HC-Mitglied2685054H Offline
                HC-Mitglied2685054
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3407

                @heathrow sagte:

                Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.

                @belinda-beautyliver sagte:

                Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....

                Hattet Ihr denn die Restzahlung für Eure Reisen (Abreise 30.10. bzw. 03.11.) noch geleistet.

                Belinda BeautyliverB 1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                  @heathrow sagte:

                  Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.

                  @belinda-beautyliver sagte:

                  Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....

                  Hattet Ihr denn die Restzahlung für Eure Reisen (Abreise 30.10. bzw. 03.11.) noch geleistet.

                  Belinda BeautyliverB Offline
                  Belinda BeautyliverB Offline
                  Belinda Beautyliver
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3408

                  Nein Ballonflieger......wir hatten diesbezüglich großes Glück.....die Restzahlung stand zum 03.10 bzw. 04.10. aus......"nur" die Anzahlung ist flöten gegangen

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                  Antworten Zitieren
                  • UtaU Uta

                    Ich hab jetzt mal eine ganz andere Frage, vielleicht weiß jemand eine Antwort.
                    Wir haben eine nur Hotelbuchung für den 6. Januar, die Reisen sind aber nur bis 31.12. abgesagt. Ich kann aber nicht mehr länger warten (Hauptsauson und hab einen guten Preis gefunden). Unser Reisebüro sagt, wir müssen warten..könnte sein dass die weiter machen. Aber ich will mit denen garnicht mehr. Laut AGB muss ich auch bis 6. Dez. storniert haben, um nicht noch mehr drauf zu zahlen.
                    Sollten die mit neuem Namen weitermachen, muss ich doch gefragt werden ob ich das will.
                    Bei Meier gebucht, soll aber mit Müller reisen ?

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
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                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3409

                    @uta sagte:

                    Sollten die mit neuem Namen weitermachen, muss ich doch gefragt werden ob ich das will.

                    Nein, du musst nicht gefragt werden, wenn dein Vertrag erfüllt wird (in alle Bestandteilen!) ist ziemlich gleichgültig wie der Erbringer der Leistung sich dann nennt.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Sophia2019S Sophia2019

                      Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an

                      Mia1701M Offline
                      Mia1701M Offline
                      Mia1701
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3410

                      @sophia2019 sagte:

                      Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an

                      gegen wen?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sophia2019S Sophia2019

                        @Uta

                        wir haben ebenfalls eine Hotelbuchung ab 08.01.2020 und ich mit dem Hotel direkt vereinbart vor Ort zu bezahlen. Einschreiben geht heute mit meiner Kündigung raus, denn lt. Stiftung Warentest darf man per Einschreiben kündigen (obwohl es auf Facebook ausgeschlossen wird) meine Anzahlung ist dann weg, aber ich auf der sicheren Seite denn ich möchte nicht mehr mit solch unzuverlässigem Anbieter auf Reise gehen damit ich dann vor der Türe übernachten kann.

                        Grüße
                        Sophia

                        Sense82S Offline
                        Sense82S Offline
                        Sense82
                        schrieb am zuletzt editiert von Sense82
                        #3411

                        @sophia2019 sagte:

                        @Uta

                        wir haben ebenfalls eine Hotelbuchung ab 08.01.2020 und ich mit dem Hotel direkt vereinbart vor Ort zu bezahlen. Einschreiben geht heute mit meiner Kündigung raus, denn lt. Stiftung Warentest darf man per Einschreiben kündigen (obwohl es auf Facebook ausgeschlossen wird) meine Anzahlung ist dann weg, aber ich auf der sicheren Seite denn ich möchte nicht mehr mit solch unzuverlässigem Anbieter auf Reise gehen damit ich dann vor der Türe übernachten kann.

                        Grüße
                        Sophia

                        Warte doch mit der Kündigung. Die müssen bis anfang Dezember den operativen Betrieb starten um überhaupt Reisen im Januar durchführen zu können. Die Restzahlungen sind 30 Tage vorher fällig. Sollten der Betrieb nicht stattfinden, dürfen die auch weiter keine Gelder kassieren. Solle TC DE sich bis zum 04.12. wieder "fangen" werden wir kostenpflichtig stornieren zu den angegebenen % der AGB. Wenn nein, so werden die künftigen Reisen garantiert wieder abgesagt und du bist in der Versicherungssumme von 110 Mio Euro.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Sophia2019S Sophia2019

                          Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an

                          Mia1701M Offline
                          Mia1701M Offline
                          Mia1701
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3412

                          @sophia2019 sagte:

                          Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an

                          warscheinlich gegen den Staat, da er die EU-Richtlinien nicht umgesetzt hat...

                          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Mia1701M Mia1701

                            @sophia2019 sagte:

                            Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an

                            warscheinlich gegen den Staat, da er die EU-Richtlinien nicht umgesetzt hat...

                            towi1802T Offline
                            towi1802T Offline
                            towi1802
                            schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                            #3413

                            @mia1701 sagte:

                            warscheinlich gegen den Staat, da er die EU-Richtlinien nicht umgesetzt hat...

                            Die besagen u.a.: " Die Sicherheit gemäß Absatz 1 muss wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken. Sie muss die Beträge der Zahlungen abdecken, die von Reisenden oder in ihrem Namen in Bezug auf Pauschalreisen geleistet wurden, unter Berücksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Anzahlungen und endgültigen Zahlungen und der Beendigung der Pauschalreisen sowie der geschätzten Kosten einer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz des Veranstalters."

                            Nun muss also nur noch geklärt werden, was "vernünftiges Ermessen" bedeutet und welche Verbindlichkeit sich daraus ergibt 😏. Unsere gewählten Volksvertreter meinten bekanntlich erst kürzlich: "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)
                            User Olicheck hatte hier schon vor längerer Zeit Hinweise zur Sache gegeben.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sense82S Offline
                              Sense82S Offline
                              Sense82
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3414

                              @Sophia2019

                              Sorry ich sehe du hattest keine Pauschalreise. Dann zählt für dich der Sicherungsschein ja nicht. Somit kannst du jetzt in der Tat schon stornieren bzw. würde es ebenfalls so machen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • sigi-titanicurlauber-in-speeS Offline
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                                sigi-titanicurlauber-in-spee
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3415

                                Wir waren 14 Tage im September im Side Sun Kumköy. Uns hat es dort sehr gefallen. Glücklicherweise hatten wir zufällig nicht, wie die vielen Jahre zuvor, bei einem Unternehmen von Thomas Coock gebucht!
                                Durch persönliche Erlebnisse haben wir bemerkt, dass es solche und solche Hoteliers gibt, die auf unterschiedlichste Art und Weise mit ihren Gästen umgehen. Die Gäste wären gut beraten, wenn sie sich über die verschiedensten Portale über diese Verfahrensweisen schlau machen!
                                Grundsätzlich erhält jeder Reisende seine Unterlagen (Flugscheine, Voucher etc.) erst nach Zahlung seiner 100% des Reisepreises.
                                Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!
                                Wo sind diese 100% geblieben? Hat sich jemand noch zwischendurch bedient? Warum reichen die 110 Mio€ Reiseversicherung nicht? Es ist doch kein Geheimnis, wie viel Buchungsvolumen die Reiseveranstalter im Jahr verzeichnen!
                                Ich habe sowohl für die Hotels, als auch die geprellten Urlauber Verständnis. Der kriminelle Veranstalter ist schnellstens un umfangreich zur Verantwortung zu ziehen (totale Geldsperrung und Zurückholung von unrecht erworbenem Geld....). S.J.

                                Hotel aus diesem Beitrag
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                                MaliniM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • sigi-titanicurlauber-in-speeS sigi-titanicurlauber-in-spee

                                  Wir waren 14 Tage im September im Side Sun Kumköy. Uns hat es dort sehr gefallen. Glücklicherweise hatten wir zufällig nicht, wie die vielen Jahre zuvor, bei einem Unternehmen von Thomas Coock gebucht!
                                  Durch persönliche Erlebnisse haben wir bemerkt, dass es solche und solche Hoteliers gibt, die auf unterschiedlichste Art und Weise mit ihren Gästen umgehen. Die Gäste wären gut beraten, wenn sie sich über die verschiedensten Portale über diese Verfahrensweisen schlau machen!
                                  Grundsätzlich erhält jeder Reisende seine Unterlagen (Flugscheine, Voucher etc.) erst nach Zahlung seiner 100% des Reisepreises.
                                  Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!
                                  Wo sind diese 100% geblieben? Hat sich jemand noch zwischendurch bedient? Warum reichen die 110 Mio€ Reiseversicherung nicht? Es ist doch kein Geheimnis, wie viel Buchungsvolumen die Reiseveranstalter im Jahr verzeichnen!
                                  Ich habe sowohl für die Hotels, als auch die geprellten Urlauber Verständnis. Der kriminelle Veranstalter ist schnellstens un umfangreich zur Verantwortung zu ziehen (totale Geldsperrung und Zurückholung von unrecht erworbenem Geld....). S.J.

                                  MaliniM Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3416

                                  @sigi-titanicurlauber-in-spee sagte:

                                  Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!

                                  Und ist in anderen Wirtschaftszweigen ebenfalls ganz und gar nicht ungewöhnlich!

                                  Mam62M 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MaliniM Malini

                                    @sigi-titanicurlauber-in-spee sagte:

                                    Warum erhalten die Hotels nicht auch, nach dem Ware==>Geld-Prinzip ihren Anteil. Zwei bis 12 Wochen Zahlungsfrist ist ganz schön happig!

                                    Und ist in anderen Wirtschaftszweigen ebenfalls ganz und gar nicht ungewöhnlich!

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                                    schrieb am zuletzt editiert von Mam62
                                    #3417

                                    Komisch, wenn der Verbraucher 14 Tage Ziel hat, dann zieht er sich auch am 18. Tag noch Skonto ab. Da scheint den wenigsten was happig.

                                    Und denkt mal drüber nach, warum der Discounter eures Vertrauens wohl so günstig ist. Weil er seinen Lieferanten nämlich 180 Tage Zahlungsziel in die Verträge schreibt.

                                    Ausserdem wäre es für VA und die Hotels ein enormer und sehr teurer Aufwand, jede Buchung einzeln zu zahlen, bzw den Eingang zu überwachen und zu verbuchen. Da gehts nicht um vier oder fünf im Monat oder der Woche.

                                    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #3418

                                      @ballonflieger sagte:

                                      M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: ...

                                      Nun, wir werden sehen, ob Dein Erachten zutreffend ist. So, wie es allen TC-Betroffenen zu wünschen ist, wird sich ggf. der Rest der Steuerzahler für etwaige Bedienung der Ansprüche (Schäden der -verhinderten- Reisenden, die im laufenden Geschäftsjahr der Zurich nicht abgedeckt sind) aus dem Steuersäckl freundlich "bedanken".

                                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #3419

                                        M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."
                                        (40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.
                                        (unnötiges Zitat entfernt)

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                                        • Mam62M Mam62

                                          Komisch, wenn der Verbraucher 14 Tage Ziel hat, dann zieht er sich auch am 18. Tag noch Skonto ab. Da scheint den wenigsten was happig.

                                          Und denkt mal drüber nach, warum der Discounter eures Vertrauens wohl so günstig ist. Weil er seinen Lieferanten nämlich 180 Tage Zahlungsziel in die Verträge schreibt.

                                          Ausserdem wäre es für VA und die Hotels ein enormer und sehr teurer Aufwand, jede Buchung einzeln zu zahlen, bzw den Eingang zu überwachen und zu verbuchen. Da gehts nicht um vier oder fünf im Monat oder der Woche.

                                          towi1802T Offline
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                                          #3420

                                          @mam62 sagte:

                                          Komisch, wenn der Verbraucher ...

                                          Und denkt mal drüber nach, warum der Discounter eures Vertrauens wohl so günstig ist.

                                          Was? Nachdenken? Zusammenhänge herstellen? 2x Nö. 😙

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