Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Archiv (nur lesen)
  4. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
  5. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv (nur lesen)
7.6k Beiträge 620 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #3521

    @Fugimaxi
    Ein gültiger Reisevertrag besteht zwischen euch und TC soweit allein schon durch Angebot und Annahme, mal unbeachtlich jeglicher Zahlungen.
    Einen Schaden kannst du in der Tat erst dann geltend machen, wenn du die Leistung nicht erhältst, umgekehrt darf von dir keine Zahlung gefordert werden, wenn die Erfüllung der Leistung zweifelhaft ist.
    Um deine nächste Frage zu beantworten müsste man wissen, wem du genau die Ermächtigung zum Einzug erteilt hast.
    Falls deine Reise abgesagt wird hast du Anspruch auf Erstattung der unnütz aufgewendeten Versicherungskosten (= Rubrik Zusatzkosten).
    Neu buchen ist jederzeit möglich - dein Risiko (u.U.): 2 Reisen, 2 Forderungen (zumindest die Stornogebühren für eine).
    Fazit:
    Du bist soweit vertraglich noch gebunden an deine Buchung nach dem 31.12.19, es bleibt dir allerdings unbenommen deinerseits zu kündigen (Risiko: Man nimmt dich auf Gebühren in Anspruch). Ferner kann die Kündigung zur Zeit nicht verarbeitet werden, sie bleibt demnach schwebend.

    Ich verstehe nicht so ganz, weshalb immer auf den "1.12.19" abgesgtellt wird ... imho ist das ein sehr beliebig gewähltes Datum.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    asolskijA FugimaxiF 2 Antworten Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3522

      @ballonflieger sagte:

      M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."
      (40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.

      Die Bundesregierung wiederum hat ihre Verantwortung gem. EU-Richtlinie über § 651r BGB auf die Reiseveranstalter abgewälzt. Dort heißt es in Abs. 1: „Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters 1. Reiseleistungen ausfallen oder 2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.“ Die von der Bundesregierung beschlossene Begrenzung der Haftung auf 110 Mio. bezieht sich gem. § 651r, Abs. 3, nicht auf die Reiseveranstalter, schon gar nicht auf den Staat, sondern lediglich auf den Insolvenz-Versicherer: „(…) Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.“
      Die Bundesregierung hätte allerdings wissen müssen, dass das von ihr ausgeklüngelte Konzept, die Auflagen aus der EU-Richtlinie auf die Reiseveranstalter abzuwälzen, in sich zusammenbricht, wenn ein großer Reiseveranstalter, dessen „Reisevolumen“ 110 Mio. übersteigt, sich mit nur einem Insolvenz-Versicherer absichert. Ich sehe hier darum gleich zwei Versäumnisse der Bundesregierung, die eine Staatshaftung nicht nur nahelegen, sondern unabdingbar machen:
      1. Völlig unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie aufgrund der festgelegten 110-Mio.-Deckelung, die zwar für den Insolvenz-Versicherer sinnvoll ist, hinsichtlich eines großen Reiseveranstalters aber als naiv bis dilettantisch bewertet werden muss.
      2. Verletzung der Aufsichtspflicht in Verantwortung der Umsetzung der EU-Richtlinie: Wenn eine Deckelung der Insolvenz-Versicherung auf 110 Mio. laut § 651r BGB festgelegt ist, muss einem großen Reiseveranstalter mit mehr als 110 Mio. „Reisevolumen“ entweder auferlegt werden, zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen abzuschließen, oder aber ein derart großer Reiseveranstalter darf unter dem Gesichtspunkt der 110-Mio.-Deckelung auf dem deutschen Markt nicht zugelassen werden.
      Fehlkonzeption nennt man das wohl. Erdacht von Dilettanten.
      Kurz: Aufgrund der beschriebenen hanebüchenen Versäumnisse des Staates hinsichtlich der ihm und keinem anderen auferlegten Umsetzung gem. EU-Richtlinie, muss der Staat zwangsläufig für seine Fehler und den immensen dadurch entstandenen Schaden haften, den er einer Vielzahl seiner Bürger durch diese fatale Fehlkonzeption zugefügt hat.
      Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

      burton_B HC-Mitglied2685054H 2 Antworten Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV vonschmeling

        @Fugimaxi
        Ein gültiger Reisevertrag besteht zwischen euch und TC soweit allein schon durch Angebot und Annahme, mal unbeachtlich jeglicher Zahlungen.
        Einen Schaden kannst du in der Tat erst dann geltend machen, wenn du die Leistung nicht erhältst, umgekehrt darf von dir keine Zahlung gefordert werden, wenn die Erfüllung der Leistung zweifelhaft ist.
        Um deine nächste Frage zu beantworten müsste man wissen, wem du genau die Ermächtigung zum Einzug erteilt hast.
        Falls deine Reise abgesagt wird hast du Anspruch auf Erstattung der unnütz aufgewendeten Versicherungskosten (= Rubrik Zusatzkosten).
        Neu buchen ist jederzeit möglich - dein Risiko (u.U.): 2 Reisen, 2 Forderungen (zumindest die Stornogebühren für eine).
        Fazit:
        Du bist soweit vertraglich noch gebunden an deine Buchung nach dem 31.12.19, es bleibt dir allerdings unbenommen deinerseits zu kündigen (Risiko: Man nimmt dich auf Gebühren in Anspruch). Ferner kann die Kündigung zur Zeit nicht verarbeitet werden, sie bleibt demnach schwebend.

        Ich verstehe nicht so ganz, weshalb immer auf den "1.12.19" abgesgtellt wird ... imho ist das ein sehr beliebig gewähltes Datum.

        asolskijA Offline
        asolskijA Offline
        asolskij
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3523

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        eine sehr gute Nachricht: myright
        wird die TC Beschädigte vertreten. Die haben gegen VW gewonnen...

        Ahotep2A towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • asolskijA asolskij

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          eine sehr gute Nachricht: myright
          wird die TC Beschädigte vertreten. Die haben gegen VW gewonnen...

          Ahotep2A 1
          Ahotep2A 1
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3524

          @asolskij sagte:

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          eine sehr gute Nachricht: myright
          wird die TC Beschädigte vertreten. Die haben gegen VW gewonnen...

          myRight fordert daher die Erstattung des Reisepreises von der Bundesrepublik Deutschland für Verbraucher ein...lese ich dort.
          Wenn das mal so einfach wäre ....

          asolskijA 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Ahotep2A Ahotep2

            @asolskij sagte:

            Sehr geehrte Damen und Herren,

            eine sehr gute Nachricht: myright
            wird die TC Beschädigte vertreten. Die haben gegen VW gewonnen...

            myRight fordert daher die Erstattung des Reisepreises von der Bundesrepublik Deutschland für Verbraucher ein...lese ich dort.
            Wenn das mal so einfach wäre ....

            asolskijA Offline
            asolskijA Offline
            asolskij
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3525

            Es kostet doch nichts: nur beim Erfog nimmt myright provision (30% vom Zugewinn, laut myright) - warum nicht.
            VW und Verbraucherzentralen lachten 2017 auch - myright hat aber gewonnen.

            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • asolskijA asolskij

              Sehr geehrte Damen und Herren,

              eine sehr gute Nachricht: myright
              wird die TC Beschädigte vertreten. Die haben gegen VW gewonnen...

              towi1802T Offline
              towi1802T Offline
              towi1802
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3526

              @asolskij sagte:

              Sehr geehrte Damen und Herren,

              eine sehr gute Nachricht: .....
              wird die TC Beschädigte vertreten. Die haben gegen VW gewonnen...

              Aber auch schon zweimal verloren. 😏

              Merke: Was gestern war, ist heute gewesen.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • asolskijA asolskij

                Es kostet doch nichts: nur beim Erfog nimmt myright provision (30% vom Zugewinn, laut myright) - warum nicht.
                VW und Verbraucherzentralen lachten 2017 auch - myright hat aber gewonnen.

                towi1802T Offline
                towi1802T Offline
                towi1802
                schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                #3527

                @asolskij sagte:

                Es kostet doch nichts: ...

                Na dann musses gut sein. Toll.

                P.S.: Auch ich halte eine Klage in dieser Sache nicht von vornherein für aussichtlos. Doch soooo simpel, wie mancher denkt, ist das nicht. Wurde hier erst heute erörtert.
                P.S.S. Ich tendiere zu der Auffassung, dass der Gesetzgeber den Steuerzahler vorher freiwillig verdonnert, für seinen eigenen Fehler gerade zu stehen. Die mittlerweile übliche Sozialisierung von Verlusten ...

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Ahotep2A 1
                  Ahotep2A 1
                  Ahotep2
                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3528
                  • myRight fordert daher die Erstattung des Reisepreises von der Bundesrepublik Deutschland für Verbraucher ein.
                  • Haben wir mit einer Zahlungsaufforderung keinen Erfolg, bringen wir Ihren Anspruch notfalls auch vor Gericht, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

                  Und auf eine gerichtliche Entscheidung läuft es hinaus.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • michi137M Offline
                    michi137M Offline
                    michi137
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3529

                    Es kostet nicht nichts, denn im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los.
                    Das ist bei den hier im Rennen befindlichen Beträgen ganz schnell 4stellig.

                    towi1802T Detlef MD 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • michi137M michi137

                      Es kostet nicht nichts, denn im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los.
                      Das ist bei den hier im Rennen befindlichen Beträgen ganz schnell 4stellig.

                      towi1802T Offline
                      towi1802T Offline
                      towi1802
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3530

                      @michi137 sagte:

                      .. im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los..

                      Nein. Doch. Ohhh😄 (L. de Funes)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                        @ballonflieger sagte:

                        M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."
                        (40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.

                        Die Bundesregierung wiederum hat ihre Verantwortung gem. EU-Richtlinie über § 651r BGB auf die Reiseveranstalter abgewälzt. Dort heißt es in Abs. 1: „Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters 1. Reiseleistungen ausfallen oder 2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.“ Die von der Bundesregierung beschlossene Begrenzung der Haftung auf 110 Mio. bezieht sich gem. § 651r, Abs. 3, nicht auf die Reiseveranstalter, schon gar nicht auf den Staat, sondern lediglich auf den Insolvenz-Versicherer: „(…) Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.“
                        Die Bundesregierung hätte allerdings wissen müssen, dass das von ihr ausgeklüngelte Konzept, die Auflagen aus der EU-Richtlinie auf die Reiseveranstalter abzuwälzen, in sich zusammenbricht, wenn ein großer Reiseveranstalter, dessen „Reisevolumen“ 110 Mio. übersteigt, sich mit nur einem Insolvenz-Versicherer absichert. Ich sehe hier darum gleich zwei Versäumnisse der Bundesregierung, die eine Staatshaftung nicht nur nahelegen, sondern unabdingbar machen:
                        1. Völlig unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie aufgrund der festgelegten 110-Mio.-Deckelung, die zwar für den Insolvenz-Versicherer sinnvoll ist, hinsichtlich eines großen Reiseveranstalters aber als naiv bis dilettantisch bewertet werden muss.
                        2. Verletzung der Aufsichtspflicht in Verantwortung der Umsetzung der EU-Richtlinie: Wenn eine Deckelung der Insolvenz-Versicherung auf 110 Mio. laut § 651r BGB festgelegt ist, muss einem großen Reiseveranstalter mit mehr als 110 Mio. „Reisevolumen“ entweder auferlegt werden, zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen abzuschließen, oder aber ein derart großer Reiseveranstalter darf unter dem Gesichtspunkt der 110-Mio.-Deckelung auf dem deutschen Markt nicht zugelassen werden.
                        Fehlkonzeption nennt man das wohl. Erdacht von Dilettanten.
                        Kurz: Aufgrund der beschriebenen hanebüchenen Versäumnisse des Staates hinsichtlich der ihm und keinem anderen auferlegten Umsetzung gem. EU-Richtlinie, muss der Staat zwangsläufig für seine Fehler und den immensen dadurch entstandenen Schaden haften, den er einer Vielzahl seiner Bürger durch diese fatale Fehlkonzeption zugefügt hat.
                        Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

                        burton_B Offline
                        burton_B Offline
                        burton_
                        schrieb am zuletzt editiert von burton_
                        #3531

                        @ballonflieger sagte:

                        Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

                        Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

                        asolskijA MaliniM HC-Mitglied2685054H 4 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • burton_B burton_

                          @ballonflieger sagte:

                          Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

                          Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

                          asolskijA Offline
                          asolskijA Offline
                          asolskij
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von asolskij
                          #3532

                          Übrigens: ".. im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los.." - by myright zahlt man nur ein Drittel vom ZUGEWINN

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3533

                            Kann denn hier jemand begründen, weshalb das Recht von Pauschalreisekunden so enorm über jenem der anderen Betroffenen stehen darf?

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            AnnabellaDonnaA 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • burton_B burton_

                              @ballonflieger sagte:

                              Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

                              Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

                              asolskijA Offline
                              asolskijA Offline
                              asolskij
                              Verwarnt Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3534

                              @burton- sagte:

                              Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

                              Du zahlst schon für andere Leute: arbeitslose Ausländer in DE, für Kinder aus ganz EU, für Maut-Pleite usw. Das juckt dich nicht?

                              BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                @Fugimaxi
                                Ein gültiger Reisevertrag besteht zwischen euch und TC soweit allein schon durch Angebot und Annahme, mal unbeachtlich jeglicher Zahlungen.
                                Einen Schaden kannst du in der Tat erst dann geltend machen, wenn du die Leistung nicht erhältst, umgekehrt darf von dir keine Zahlung gefordert werden, wenn die Erfüllung der Leistung zweifelhaft ist.
                                Um deine nächste Frage zu beantworten müsste man wissen, wem du genau die Ermächtigung zum Einzug erteilt hast.
                                Falls deine Reise abgesagt wird hast du Anspruch auf Erstattung der unnütz aufgewendeten Versicherungskosten (= Rubrik Zusatzkosten).
                                Neu buchen ist jederzeit möglich - dein Risiko (u.U.): 2 Reisen, 2 Forderungen (zumindest die Stornogebühren für eine).
                                Fazit:
                                Du bist soweit vertraglich noch gebunden an deine Buchung nach dem 31.12.19, es bleibt dir allerdings unbenommen deinerseits zu kündigen (Risiko: Man nimmt dich auf Gebühren in Anspruch). Ferner kann die Kündigung zur Zeit nicht verarbeitet werden, sie bleibt demnach schwebend.

                                Ich verstehe nicht so ganz, weshalb immer auf den "1.12.19" abgesgtellt wird ... imho ist das ein sehr beliebig gewähltes Datum.

                                FugimaxiF Offline
                                FugimaxiF Offline
                                Fugimaxi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3535

                                Um deine nächste Frage zu beantworten müsste man wissen, wem du genau die Ermächtigung zum Einzug erteilt hast.

                                Die Einzugsermächtigung ist an Air Marin erteilt.

                                Ich verstehe nicht so ganz, weshalb immer auf den "1.12.19" abgesgtellt wird ... imho ist das ein sehr beliebig gewähltes Datum.

                                Weil sie auf der Seite von TC sagen,das sie mit Hochdruck daran arbeiten ab 1.12.19 operativ aktiv zu werden,um ab 01.01.20 neue Reisen anbieten zu können.

                                Aber da es bei uns noch ein bisschen hin ist mit der Reise, und noch keine Zahlungen erfolgt sind,warten wir ab bis es neue Informationen von TC oder dem IV gibt

                                Männer haben auch Gefühle:
                                Hunger zum Beispiel.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • henri09H Offline
                                  henri09H Offline
                                  henri09
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3536

                                  @burton

                                  Aber dass alle Steuerzahler für die Nichteinführung der PKW-Maut einen ähnlichen Betrag berappen müssen ist ok?

                                  asolskijA 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • henri09H henri09

                                    @burton

                                    Aber dass alle Steuerzahler für die Nichteinführung der PKW-Maut einen ähnlichen Betrag berappen müssen ist ok?

                                    asolskijA Offline
                                    asolskijA Offline
                                    asolskij
                                    Verwarnt Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3537

                                    @henri09 sagte:

                                    @burton

                                    Aber dass alle Steuerzahler für die Nichteinführung der PKW-Maut einen ähnlichen Betrag berappen müssen ist ok?

                                    "ähnlichen Betrag"??? Das war 3 Milliarden Euro! Was kostet schon BÄR Flughafen?

                                    henri09H 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • asolskijA asolskij

                                      @henri09 sagte:

                                      @burton

                                      Aber dass alle Steuerzahler für die Nichteinführung der PKW-Maut einen ähnlichen Betrag berappen müssen ist ok?

                                      "ähnlichen Betrag"??? Das war 3 Milliarden Euro! Was kostet schon BÄR Flughafen?

                                      henri09H Offline
                                      henri09H Offline
                                      henri09
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3538

                                      Bereits vor 3 Jahren wurde die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die 1,1 Mio. Obergrenze nicht ausreicht. Was wurde in den letzten 3 JAHREN Unternommen??

                                      Fazit: Die Bundsregierung hat auch hier versagt.

                                      Wieso soll derjenige die Zeche bezahlen, der auf den Reisepreissicherungsschein vertraut hat?

                                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • burton_B Offline
                                        burton_B Offline
                                        burton_
                                        schrieb am zuletzt editiert von burton_
                                        #3539

                                        @henri09

                                        Dass mit Steuergeldern gesetzgeberische (Fehl)Entscheidungen finanziert werden, mit denen man nicht zwingend einverstanden ist, ist Teil des Systems.

                                        Etwas völlig anderes ist es, konkrete Schäden einzelner (und ja, es ist nur ein verschwindend kleiner Teil der Bundesbürger betroffen) zu erstatten, zumal es hier nicht um Leben und Tod oder Existenzen geht, sondern um das Luxusgut 'Urlaub'.

                                        Sollte ein Gericht eine haftungsbegründende Pflichtverletzung feststellen, ist das zu akzeptieren, ein proaktives Tätigwerden der Regierung ist aber eher nicht angezeigt... (außer es wäre Wahl 😉 )

                                        asolskijA 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • burton_B burton_

                                          @ballonflieger sagte:

                                          Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

                                          Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

                                          MaliniM Offline
                                          MaliniM Offline
                                          Malini
                                          Verwarnt Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3540

                                          @burton- sagte:

                                          Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen (…)

                                          👍

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 175
                                          • 176
                                          • 177
                                          • 178
                                          • 179
                                          • 380
                                          • 381
                                          • 177 von 381
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag