Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
In diesem Artikel steht, das laut Gesetz die 120 Tage beginnen ab der die Reise gecancelt wurde. Wenn Kaera nun tatsächlich ein halbes Jahr braucht, wie sollen dann die KK ihr Chargeback anwenden oder hatten wir das Thema schon, dann Sorry.
-
Ja, das Thema hatten wir schon ...

Du vermischst den Beginn von Fristen.
Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden. -
Ja, das Thema hatten wir schon ...

Du vermischst den Beginn von Fristen.
Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.
Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.
Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden.Guten Morgen, liebe vonschmeling.

Ich hätte da eine Frage.
Es ist doch gerade hier im Forum sehr oft zu lesen, der Kunde hätte immer auch eine Schadensminderungspflicht.
Ist ja auch richtig so. Ich täte ja den zu erstattenden Schaden (für die Zürich) mindern, wenn ich meine bereits bei der Fluglinie gebuchten und bezahlten Flüge im Rahmen meiner Pauschalreise nutzen würde.
Ergo: Ich habe weniger finanziellen Schaden = höhere Erstattung (Quote) für die anderen Geschädigten.
Klar, alle Reisen sind vom VA abgesagt. Ich werde aber vom VA daran gehindert, den entstandenen Schaden zu mindern.
Kann ich nicht verstehen. Gut, wundert mich aber nicht wirklich habe ich doch einen beschränkten Horizont.
Behaupten zumindest zwei allwissende schreibende Forums-Damen.
Erkläre mir bitte meinen Denkfehler. Danke ! -
Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.
Bist Du auch betroffen von der Insolvenz? -
Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.
Bist Du auch betroffen von der Insolvenz?Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
Muss auch Ryan Air zurückerstatten ? -
Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.
Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.
Muss auch Ryan Air zurückerstatten ?XXX Bitte mal unsere deutlichen Hinweise zu der überflüssigen Zitiererei lesen--hier steht der Beitrag sogar direkt darüber Zitat entfernt XXXX
Derzeit kann das, angesichts der erstmalig eingetretenen Situation, dass es wegen der Unterdeckung wohl in der Tat das Thema Schadensminderungspflicht in Verbindung mit den Besonderheiten des Insolvenzrechts gibt, wohl nur von einer Glaskugel hinzureichend seriös beantwortet werden. -
Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
Edit @towi1802
... oder so.
-
Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.
Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.
Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.
Edit @towi1802
... oder so.
Dank da recht schee, vs
. -
Dank da recht schee, vs
. -
Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein. -
Hallo,
hier wird informiert was man als Geschädigter tun kann
https://www.test.de/Pleite-von-Thomas-Cook-Was-Reisende-jetzt-wissen-muessen-5521892-0/
MfG Teili
-
Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.
Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein.@vonschmeling sagte: ...
Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren. -
@vonschmeling sagte: ...
Dass es den hiesigen Usern darum geht liegt auf der Hand.
Ich sehe aber die Option, mit der -bisher- insolvenzrechtlich unzulässigen Verschaffung eines persönlichen Vorteils (Inanspruchnahme des Fluges) die Insolvenzmasse zu mehren. -
@towi1802
Sehe ich genauso und werde ja auch nicht müde, diese Bedenken wieder und wieder zu kommunizieren.Mein Kommentar bezog sich auf die beliebte Behauptung, man bemühe sich seiner Schadensminderungspflicht mit dem Abfliegen der Tickets nachzukommen, die meiner unmaßgeblichen Meinung nach völlig daneben geht.
Zum einen ist keiner "verpflichtet", den Schaden der Versicherung zu mindern (was die womöglich selbst macht, weil sie sich bei teilweiser Nutzung ganz von einer Erstattungsverpflichtung entbindet), zum andern steht dem eben das Insolvenzrecht entgegen.Last not least hat der vorl. InsoV unmissverständlich alle Reisen bis einschl. 31.12.19 abgesagt.
Man kann sich weigern das so zu verstehen ("kann/darf Debatte"
) und sich seine eigene Gerechtigkeit zusammenreimen.
Ob das dann schließlich einer richterlichen Prüfung Stand hält wird sich weisen ... -
@ towi,
das Thema Schadenminderung betraf eher die Gäste, die sich auf Reise befanden.
Ersatzhotel zum angemessenen Preis wählen oder mit Taxi für 50,- zum Airport und nicht mit der Stretchlimo für 500,-
Für abgesagte Trips ist alles gesagt u. geklärt.MfG Teili
-
Guten Morgen!
zum Thema doppelt im Flieger gebucht gibt es Neuigkeiten, ca 48 Stunden vor Abflug war unsere alte Buchung bei Condor endlich verschwunden und die Sitzplätze sind auch wieder freigegeben. Eine Reservierung für den Hinflug kann ich nicht mehr machen, zu kurz vor Abflug. Also verzichten wir auf diese Ausgaben und schauen, welche Plätze wir zugewiesen bekommen.Wir freuen uns auf den Urlaub! Und werden beide Geburtstage genießen und feiern! Auch wenn er dieses Mal dank zweimal gebucht und doppelt gezahlt teurer als geplant wird...
LG
-
Guten Morgen!
zum Thema doppelt im Flieger gebucht gibt es Neuigkeiten, ca 48 Stunden vor Abflug war unsere alte Buchung bei Condor endlich verschwunden und die Sitzplätze sind auch wieder freigegeben. Eine Reservierung für den Hinflug kann ich nicht mehr machen, zu kurz vor Abflug. Also verzichten wir auf diese Ausgaben und schauen, welche Plätze wir zugewiesen bekommen.Wir freuen uns auf den Urlaub! Und werden beide Geburtstage genießen und feiern! Auch wenn er dieses Mal dank zweimal gebucht und doppelt gezahlt teurer als geplant wird...
LG
, @Avg 76
Die Kosten fuer die Reservierung gibt's zurück v Condor, hatten wir am Tag der Stornierung durch TC wieder auf dem KK -
@Nannett 26
Nein in unserem Fall leider nicht!!! Wir haben die Sitzplätze über den Bucher Travelguide gebucht und mit der Anzahlung/Restzahlung an Bucher Reisen geleistet. Condor hat davon keinen Cent gesehen und kann uns daher auch nichts zurück erstatten, auch eine Umbuchung auf die neue Buchung war nicht möglich! Somit ist die Zürich Versicherung zuständig! Leider! -
Schönen Urlaub euch trotz allem! Wo geht es hin?
-
Schönen Urlaub euch trotz allem! Wo geht es hin?
@SonneStrand75
Danke! Wir freuen uns richtig auf den Urlaub! Es geht nach Fuerteventura, Playa de Jandia.
Wir haben mit dem Chef der Rezeption gesprochen, er hat uns erzählt, dass Ihnen 30% der Buchungen verloren gingen durch die Insolvenz, aber innerhalb von nicht ganz 10 Tagen waren sie wieder ausgebucht!