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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Sense82S Sense82

    "Betrag nicht mehr zeitgemäß"
    Thomas-Cook-Pleite: Justizminister wollen Haftung von 110 Millionen Euro erhöhen

    https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/betrag-nicht-mehr-zeitgemaess-thomas-cook-pleite-justizminister-wollen-haftung-von-110-millionen-euro-erhoehen_id_11316937.html

    Erny1805E Offline
    Erny1805E Offline
    Erny1805
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4781

    @Sense82
    Wie das mit einmal gehen kann... wie immer dann wenn es zu spät ist 😉

    NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Erny1805E Erny1805

      @Sense82
      Wie das mit einmal gehen kann... wie immer dann wenn es zu spät ist 😉

      NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabe
      schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
      #4782

      Na, dann soll'n se mal woll'n.

      Über Gesetzesänderungen entscheiden aber nun nicht irgendwelche Minister sondern das Parlament, in dem Fall der Bundestag. Und ein Gesetzgebungsverfahren ist langwierig und mit Fallstricken behaftet. Die Verbände haben ein Anhörungsrecht und ich, aber das ist meine persönliche Meinung, glaube nicht dass sich die Branchengiganten auf wesentliche Erhöhungen (die ja Kostensteigerungen nach sich ziehen) einlassen werden.

      Und diese höheren Kosten, werte Forumsgemeinde, zahlt der Endverbraucher, sprich der/die PauschalurlauberIn. Das will man/frau dann ja auch wieder nicht, oder?

      Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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      • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

        Na, dann soll'n se mal woll'n.

        Über Gesetzesänderungen entscheiden aber nun nicht irgendwelche Minister sondern das Parlament, in dem Fall der Bundestag. Und ein Gesetzgebungsverfahren ist langwierig und mit Fallstricken behaftet. Die Verbände haben ein Anhörungsrecht und ich, aber das ist meine persönliche Meinung, glaube nicht dass sich die Branchengiganten auf wesentliche Erhöhungen (die ja Kostensteigerungen nach sich ziehen) einlassen werden.

        Und diese höheren Kosten, werte Forumsgemeinde, zahlt der Endverbraucher, sprich der/die PauschalurlauberIn. Das will man/frau dann ja auch wieder nicht, oder?

        Erny1805E Offline
        Erny1805E Offline
        Erny1805
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4783

        @Neckar
        So sind aber 90 Prozent des Geldes weg in diesem Jahr... Und wenn es Tui erwischt nächstes Jahr 😉 besser wäre analog der Reiserücktrittversicherung so etwas machen zu können - privat. Damit hat jeder die freie Wahl ob er die Mehrkosten zahlt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ArminA Offline
          ArminA Offline
          Armin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4784

          Was die Reisen ab 01.01.2020 betrifft wirde die Entscheidung wohl keine Wochen mehr dauern.

          Quelle: TC Inonet- Wichtige Informationen für Kunden und Vertragspartner vom 04.11.2019:

          "Was ist mit Buchungen mit Reiseantrittsdatum ab 1. Januar 2020?Aufgrund der andauernden Investorengespräche ist die Vorgehensweise für Reisen mit Reiseantritts-datum ab dem 01.01.2020noch in der Prüfung und wird in den nächsten Tagen abschließend geklärt."

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sense82S Offline
            Sense82S Offline
            Sense82
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4785

            @Armin

            Diese Info wurde hier schon vor zwei Tagen geposted 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ArminA Offline
              ArminA Offline
              Armin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4786

              Ich wollte damit nur auf den Post von @Erny um 13:37 Uhr reagieren...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sense82S Sense82

                @Günter/Holidaycheck

                Danke für die Erklärung. Das wusste ich in der Tat nicht.

                Allerdings haben die beiden sich aber auch auf die Ressourcen vor Ort mit Thomas Cook zusammen getan. Reiseleitung, Bustransfers usw. Dies muss nach wie vor immer noch wiederhergestellt werden. Ist das alles so kurzfristig realisierbar? Wie will man das zum 1.1.2020 schaffen? Eventuell ist das für mich als Laien auch nur nicht vorstellbar.

                So viel Zeit ist aber auch nicht mehr. Die Restzahlungen der Kunden müssen am 01.12.2019 gezahlt werden um am 01.01.2020 bestehende Reisen durchführen zu können. Dabei muss bedacht werden das der neue Investor die Anzahlungen erstmal aus eigener Tasche neu zahlen muss, da das Geld weg ist... Ob das so kommt?

                Ebenso müssen Bucher Reisen und Öger Tours auch einen neuen Sicherungsschein erhalten. Versicherungen können hier auch einen Riegel vorschieben.

                Für mich klingt das alles in allem nach ein weiteres verschieben der Reisen. Was ich aber auch nicht verstehe: Wieso storniert man nicht einfach alles, lässt das in die Versicherung reinlaufen und startet dann komplett neu?

                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #4787

                @sense82 sagte:

                Allerdings haben die beiden sich aber auch auf die Ressourcen vor Ort mit Thomas Cook zusammen getan. Reiseleitung, Bustransfers usw. Dies muss nach wie vor immer noch wiederhergestellt werden. Ist das alles so kurzfristig realisierbar? Wie will man das zum 1.1.2020 schaffen? Eventuell ist das für mich als Laien auch nur nicht vorstellbar.

                Eine Incoming-Agentur ist in vielen Fällen für mehrere Veranstalter, die im Zweifel nichts miteinander zu tun haben- tätig. Das merkt man als Kunde meist überhaupt nicht. Daher macht das auch keinen Unterschied wenn sie für drei oder vier Veranstalter - wie zuletzt bei Cook unterwegs gewesen sind.Busse sind eh kein Problem.
                Das Thema muss man auch von einer ganz anderen Seite sehen: Öger z.B. war ein führender Türkei Veranstalter mit hervorragendem Netzwerk , das waren Cook Signature oder Bucher sicher überhaupt nicht. Die Zahlen von Öger im Türkeigeschäft waren -soweit ich das im Kopf habe- ganz weit oben....Das könnte man jetzt für viele andere Ziele auch mal einzeln beleuchten.....Aber es führt zu weit. Andersum gesagt: Nicht jeder der Cook Veranstalter hatte die gleichen Destinations-Schwerpunkte--insofern wären Incoming Probleme in diesem Bereich eher auszuschliessen.Die Fachkräfte sind bei den Incomings ja immer noch "da", samt deren wichtige Kontakten zu den Hotels.

                Incoming Agenturen sind auch austauschbar- zudem kennt im Tourismus eh fast jeder jeden (ein wenig) Das ist dort nicht anders und man hilft sich auch, wenn es klemmt. Natürlich gegen Kostenerstattung von Incoming für Incoming --eh klar 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @CJ
                  ... die CW ausdrücklich seine "These" nannte ...

                  @ReimAni
                  Hier wurden 2x Aussagen von Karea Mitarbeitern wiedergegeben, lt. denen es einen "neuen Topf" für die 2020 Reise geben soll.
                  Daraus spinnt man einige Spekulationen, und ignoriert stoisch die Tatsache, dass es um einen Schaden geht, für den nun einmal 110Mio zur Verfügung stehen und nicht mehr.
                  Ebenfalls spekulativ: Bucher und Öger (sie haben in der Gruppe die beste Technik) könnten direkt wieder an den Markt gehen - und u.U. die Reiseverträge 2020 erfüllen. Wäre dann ja auch eine "Topf-Variante" ...

                  Nicht spekulativ aber etwas kryptisch ist die PM der hww ... wobei man sich im Klaren sein muss, dass die strategisch vorgehen müssen und leider nicht so beherzt Neuigkeiten raushauen dürfen, wie das den Betroffenen entgegenkäme.
                  Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass auch in Sachen Neckermann noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, es bleibt sicher spannend.

                  mauseknatschiM Offline
                  mauseknatschiM Offline
                  mauseknatschi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4788

                  @vonschmeling sagte:

                  @CJ
                  ... die CW ausdrücklich seine "These" nannte ...

                  @ReimAni
                  Hier wurden 2x Aussagen von Karea Mitarbeitern wiedergegeben, lt. denen es einen "neuen Topf" für die 2020 Reise geben soll.
                  Daraus spinnt man einige Spekulationen, und ignoriert stoisch die Tatsache, dass es um einen Schaden geht, für den nun einmal 110Mio zur Verfügung stehen und nicht mehr.

                  Ich halte es nicht so ganz für abwegig, dass es zwei Töpfe je 110 Mio. bei der Zurich gibt. Ein Topf für Reisen mit Antrittsdatum bis Ende 2019, den anderen für Reisen, die ab dem 01.01.2020 angetreten werden sollen. Die zwei Töpfe könnten dann der Fall sein, wenn beim Schadenseintritt nicht auf das Datum der Insolvenz, sondern tatsächlich auf das Reisedatum (wie auch Ccc... meint) abzustellen wäre. Und dafür spricht einiges, insbesondere der Umstand, dass diejenigen, deren Reise in 2020 stattfindet bzw. stattfinden soll, keine Schadenanzeige bei Kaera machen können, da kein Schaden vorliegt bis die Reise tatsächlich abgesagt wurde. Im Moment besteht theoretisch immer noch die Möglichkeit, dass ein Investor aus Utopia aus dem Boden schießt und Teile von TC übernimmt bzw. der IV sich entschließt, die Reisen in 2020 -aus welchen Gründen auch immer- durchzuführen.
                  Wenn man dann noch einen Blick ins Gesetz wirft, genauer gesagt in 651 r, Abs. 3, S. 3 BGB, werden die zwei Töpfe immer wahrscheinlicher. Dort steht: "Er (Anm.: der Versicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."

                  Das Geschäftsjahr der Zurich endete am 31.10.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt stand lediglich fest, dass Reisen mit Antrittsdatum bis 31.12.2019 abgesagt wurden und deren Reisepreise vom Versicherer zu erstatten sind. Demzufolge dürften die zu erstattenden Reisebeträge ab dem 01.01.2020 dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sein, da diese keinen Schaden im abgelaufenen Geschäftsjahr darstellen.

                  Einige User haben angezweifelt, ob es angesichts der Insolvenz überhaupt einen neuen Versicherungstopf für TC-Reisen für das neue Geschäftsjahr geben kann. Dazu kann ich nur sagen, den gibt es. Der Vertrag zwischen den TC-Unternehmen und der Zurich besteht definitiv auch noch vom 01.11.2019 bis 31.10.2020. Denn hätte der Vertrag nicht bestanden, hätte TC überhaupt keine Reisen ab dem 01.11.2019 anbieten/verkaufen dürfen.

                  CliffideoC 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Sam70S Offline
                    Sam70S Offline
                    Sam70
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4789

                    Hallo,

                    auch wir sind mit einer Reise 2020 betroffen.

                    Das Reisebüro wurde bereits Anfang der Woche informiert, dass in den nächsten Tage eine Entscheidung über die Reise fallen soll. Auf Nachfrage wurde bis spätestens Mitte November 2019 als Entscheidungstermin dem Reisebüro mitgeteilt. Auch wurde ziemlich deutlich gesagt, dass höchstwahrscheinlich mit Ausnahme von ganz wenigen Besondernheiten alle Reisen abgesagt werden dürften (unser Reisebüro hat ganz gute Kontakt zu entsprechenden Mitarbeitern bei Thomas Cook).

                    Dazu passt auch, dass die Versicherung eine Auszahlung ab Dezember angekündigt hat. Die genaue Schadenssumme und Haftungsqoute steht erst dann fest, wenn alle Reisen abgesagt worden sind. Wenn ab Dezember ausgezahlt wird, dann muss vorher über ALLE Reisen Klarheit herrschen.

                    Was NICHT stimmt ist, dass man bei Karea für Reisen ab 2020 noch keine Schadensmeldung machen kann. Wir haben sie bereits vor Wochen gemacht und eine ensprechende Bestätigung des Anspruches dem Grunde nach bei Reiseabsage bekommmen - eine weitere Anzeige der Reiseabsage müssen wird nicht machen, wurde uns mitgeteilt, da alles weitere automatisch über unserer Vertragsnummer geregelt werde und Karea über die Reiseabsage eigenständig informiert werden würde.

                    Kleiner Tipp nochmal an alle Kreditkartenkunden... Chargeback ist möglich. Haben wird bereits eingeleitet und die Zusage dem Grunde nach erhalten. Die genaue Chargback Summe hängt davon ab, wieviel die Insolvenzversicherung übernimmt.... Aber der Anspruch dem Grunde nach wurde nach wenigen Tagen bereits bestätigt!

                    Das Geschäftsjahr für die Versicherung läuft übrigens nicht vom 01.01. für ein Jahr an, sondern vom 01.11. bis 31.10. - das könnte für Schäden, die nächstes Jahr noch entstehen, noch ggf. relevant seien. Jedoch ist es unter Juristen streitig, wann der Schaden entstanden ist. Die wohl bislang herrschende Meinung ist wohl das Datum der Einstellung des regulären Geschäftsbetriebes - das würde bedeuten, dass alle Schäden im September 2019 dem Grunde nach entstanden sind. Dann wäre es egal, wann die Reise eigentlich stattfinden sollte.

                    Sam70S towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Sam70S Sam70

                      Hallo,

                      auch wir sind mit einer Reise 2020 betroffen.

                      Das Reisebüro wurde bereits Anfang der Woche informiert, dass in den nächsten Tage eine Entscheidung über die Reise fallen soll. Auf Nachfrage wurde bis spätestens Mitte November 2019 als Entscheidungstermin dem Reisebüro mitgeteilt. Auch wurde ziemlich deutlich gesagt, dass höchstwahrscheinlich mit Ausnahme von ganz wenigen Besondernheiten alle Reisen abgesagt werden dürften (unser Reisebüro hat ganz gute Kontakt zu entsprechenden Mitarbeitern bei Thomas Cook).

                      Dazu passt auch, dass die Versicherung eine Auszahlung ab Dezember angekündigt hat. Die genaue Schadenssumme und Haftungsqoute steht erst dann fest, wenn alle Reisen abgesagt worden sind. Wenn ab Dezember ausgezahlt wird, dann muss vorher über ALLE Reisen Klarheit herrschen.

                      Was NICHT stimmt ist, dass man bei Karea für Reisen ab 2020 noch keine Schadensmeldung machen kann. Wir haben sie bereits vor Wochen gemacht und eine ensprechende Bestätigung des Anspruches dem Grunde nach bei Reiseabsage bekommmen - eine weitere Anzeige der Reiseabsage müssen wird nicht machen, wurde uns mitgeteilt, da alles weitere automatisch über unserer Vertragsnummer geregelt werde und Karea über die Reiseabsage eigenständig informiert werden würde.

                      Kleiner Tipp nochmal an alle Kreditkartenkunden... Chargeback ist möglich. Haben wird bereits eingeleitet und die Zusage dem Grunde nach erhalten. Die genaue Chargback Summe hängt davon ab, wieviel die Insolvenzversicherung übernimmt.... Aber der Anspruch dem Grunde nach wurde nach wenigen Tagen bereits bestätigt!

                      Das Geschäftsjahr für die Versicherung läuft übrigens nicht vom 01.01. für ein Jahr an, sondern vom 01.11. bis 31.10. - das könnte für Schäden, die nächstes Jahr noch entstehen, noch ggf. relevant seien. Jedoch ist es unter Juristen streitig, wann der Schaden entstanden ist. Die wohl bislang herrschende Meinung ist wohl das Datum der Einstellung des regulären Geschäftsbetriebes - das würde bedeuten, dass alle Schäden im September 2019 dem Grunde nach entstanden sind. Dann wäre es egal, wann die Reise eigentlich stattfinden sollte.

                      Sam70S Offline
                      Sam70S Offline
                      Sam70
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4790

                      Was mich übrigens am meisten nervt ist, dass man nicht neu buchen kann, solange dies alte Reise nicht offiziell abgesagt worden ist 😡.

                      Diese Hängepartie ist echt eine Unverschämtheit 😡

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mauseknatschiM mauseknatschi

                        @vonschmeling sagte:

                        @CJ
                        ... die CW ausdrücklich seine "These" nannte ...

                        @ReimAni
                        Hier wurden 2x Aussagen von Karea Mitarbeitern wiedergegeben, lt. denen es einen "neuen Topf" für die 2020 Reise geben soll.
                        Daraus spinnt man einige Spekulationen, und ignoriert stoisch die Tatsache, dass es um einen Schaden geht, für den nun einmal 110Mio zur Verfügung stehen und nicht mehr.

                        Ich halte es nicht so ganz für abwegig, dass es zwei Töpfe je 110 Mio. bei der Zurich gibt. Ein Topf für Reisen mit Antrittsdatum bis Ende 2019, den anderen für Reisen, die ab dem 01.01.2020 angetreten werden sollen. Die zwei Töpfe könnten dann der Fall sein, wenn beim Schadenseintritt nicht auf das Datum der Insolvenz, sondern tatsächlich auf das Reisedatum (wie auch Ccc... meint) abzustellen wäre. Und dafür spricht einiges, insbesondere der Umstand, dass diejenigen, deren Reise in 2020 stattfindet bzw. stattfinden soll, keine Schadenanzeige bei Kaera machen können, da kein Schaden vorliegt bis die Reise tatsächlich abgesagt wurde. Im Moment besteht theoretisch immer noch die Möglichkeit, dass ein Investor aus Utopia aus dem Boden schießt und Teile von TC übernimmt bzw. der IV sich entschließt, die Reisen in 2020 -aus welchen Gründen auch immer- durchzuführen.
                        Wenn man dann noch einen Blick ins Gesetz wirft, genauer gesagt in 651 r, Abs. 3, S. 3 BGB, werden die zwei Töpfe immer wahrscheinlicher. Dort steht: "Er (Anm.: der Versicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."

                        Das Geschäftsjahr der Zurich endete am 31.10.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt stand lediglich fest, dass Reisen mit Antrittsdatum bis 31.12.2019 abgesagt wurden und deren Reisepreise vom Versicherer zu erstatten sind. Demzufolge dürften die zu erstattenden Reisebeträge ab dem 01.01.2020 dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sein, da diese keinen Schaden im abgelaufenen Geschäftsjahr darstellen.

                        Einige User haben angezweifelt, ob es angesichts der Insolvenz überhaupt einen neuen Versicherungstopf für TC-Reisen für das neue Geschäftsjahr geben kann. Dazu kann ich nur sagen, den gibt es. Der Vertrag zwischen den TC-Unternehmen und der Zurich besteht definitiv auch noch vom 01.11.2019 bis 31.10.2020. Denn hätte der Vertrag nicht bestanden, hätte TC überhaupt keine Reisen ab dem 01.11.2019 anbieten/verkaufen dürfen.

                        CliffideoC Offline
                        CliffideoC Offline
                        Cliffideo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4791

                        Einige User haben angezweifelt, ob es angesichts der Insolvenz überhaupt einen neuen Versicherungstopf für TC-Reisen für das neue Geschäftsjahr geben kann. Dazu kann ich nur sagen, den gibt es. Der Vertrag zwischen den TC-Unternehmen und der Zurich besteht definitiv auch noch vom 01.11.2019 bis 31.10.2020. Denn hätte der Vertrag nicht bestanden, hätte TC überhaupt keine Reisen ab dem 01.11.2019 anbieten/verkaufen dürfen.

                        Leider falsch. Solange der Reiseveranstalter einen gültigen Versicherungsvertrag am Laufen hat, darf er Reisen verkaufen. Ab dem 1.11.19 darf er keine Reisen mehr verkaufen, wenn er keine Vertragsverlängerung mehr bekommt, da das Datum der Reisebuchung und nicht das Reisedatum zählt.
                        Da ab Insolvenzbeginn keine neuen Reisen mehr verkauft wurden, scheint es auch keinen neuen Vertrag mehr zu geben zwischen TC und Zurich. Woher auch sollen die Gelder dafür herkommen, bestimmt nicht vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter.

                        Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                        Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                        mauseknatschiM 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CliffideoC Offline
                          CliffideoC Offline
                          Cliffideo
                          schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
                          #4792

                          Und hier mal eine interessante Info für alle, die wissen wollen, was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:
                          Insolvenzschutz Reiseveranstalter

                          Sicherlich kann man noch davon ausgehen, dass Großkunden wie TUI und TC pauschale Sonderpreise erhalten. Denkbar wäre es, wenn die Versicherungen demnächst dieses Angebot auch direkt an Endkunden machen und somit jeder Reisende selbst dafür sorgen kann, dass seine Reise gegen Insolvenz versichert ist, genau wie jetzt schon bei Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherung.

                          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                          Sam70S towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CliffideoC Cliffideo

                            Und hier mal eine interessante Info für alle, die wissen wollen, was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:
                            Insolvenzschutz Reiseveranstalter

                            Sicherlich kann man noch davon ausgehen, dass Großkunden wie TUI und TC pauschale Sonderpreise erhalten. Denkbar wäre es, wenn die Versicherungen demnächst dieses Angebot auch direkt an Endkunden machen und somit jeder Reisende selbst dafür sorgen kann, dass seine Reise gegen Insolvenz versichert ist, genau wie jetzt schon bei Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherung.

                            Sam70S Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4793

                            @ Cliffideo

                            Solche Versicherungen gibt es bereits jetzt. Als Extraleistung buchbar.

                            Ansonsten wird es - zumindest solange die EU - Richtlinie nicht geändert wird - Aufgabe des Reiseveranstalters bleiben, sich zu versichern.

                            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • CliffideoC Cliffideo

                              Einige User haben angezweifelt, ob es angesichts der Insolvenz überhaupt einen neuen Versicherungstopf für TC-Reisen für das neue Geschäftsjahr geben kann. Dazu kann ich nur sagen, den gibt es. Der Vertrag zwischen den TC-Unternehmen und der Zurich besteht definitiv auch noch vom 01.11.2019 bis 31.10.2020. Denn hätte der Vertrag nicht bestanden, hätte TC überhaupt keine Reisen ab dem 01.11.2019 anbieten/verkaufen dürfen.

                              Leider falsch. Solange der Reiseveranstalter einen gültigen Versicherungsvertrag am Laufen hat, darf er Reisen verkaufen. Ab dem 1.11.19 darf er keine Reisen mehr verkaufen, wenn er keine Vertragsverlängerung mehr bekommt, da das Datum der Reisebuchung und nicht das Reisedatum zählt.
                              Da ab Insolvenzbeginn keine neuen Reisen mehr verkauft wurden, scheint es auch keinen neuen Vertrag mehr zu geben zwischen TC und Zurich. Woher auch sollen die Gelder dafür herkommen, bestimmt nicht vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter.

                              mauseknatschiM Offline
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                              mauseknatschi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4794

                              @cliffideo sagte:

                              Leider falsch. Solange der Reiseveranstalter einen gültigen Versicherungsvertrag am Laufen hat, darf er Reisen verkaufen. Ab dem 1.11.19 darf er keine Reisen mehr verkaufen, wenn er keine Vertragsverlängerung mehr bekommt, da das Datum der Reisebuchung und nicht das Reisedatum zählt.

                              Sorry, wenn es falsch sein sollte, was ich geschrieben habe. Mir wurde es von einem Fachmann aus der Touristikbranche anders erklärt. Und zwar so, dass die Versicherung auch für den Reisezeitraum bestehen muss.
                              Ich habe mir gerade einen Wolf gegoogelt, um herauszufinden, ob du oder der Touristikfachmann Recht hat und konnte leider nichts finden. Kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4795

                                @Mauseknatschi
                                Ich mach´s kurz:
                                Alle Buchungen bis 31.10.2019 (wobei es nach dem 25.9. bereits keine mehr gab) sind versichert, ganz gleich wann sie stattfinden, und zwar bis maximal 110Mio.
                                Es bleibt demnach einfach falsch von einem "zweiten Topf" zu fabulieren und dazu den 651r wunschgemäß auszudeuten, sportlich wird´s wenn man dann auch noch titelt "wird ein "zweiter Topf immer wahrscheinlicher". Sorry, aber das ist doch hier kein Werbespot für Cola Zero?!
                                Nachlesen kann man das übrigens im § 651r BGB ... 😏

                                Ferner ist die mögliche Auszahlung im Dez seitens Zurich/Karea kein Indiz betreffend die Durchführung der 2020er Reisen; es wird zunächst einfach nach der glasklar feststellbaren maximalen Schadenshöhe quotiert.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Sam70S Sam70

                                  @ Cliffideo

                                  Solche Versicherungen gibt es bereits jetzt. Als Extraleistung buchbar.

                                  Ansonsten wird es - zumindest solange die EU - Richtlinie nicht geändert wird - Aufgabe des Reiseveranstalters bleiben, sich zu versichern.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4796

                                  @sam70 sagte:

                                  Solche Versicherungen gibt es bereits jetzt. Als Extraleistung buchbar.

                                  Für private Reisewillige? Wo?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • CliffideoC Cliffideo

                                    Und hier mal eine interessante Info für alle, die wissen wollen, was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:
                                    Insolvenzschutz Reiseveranstalter

                                    Sicherlich kann man noch davon ausgehen, dass Großkunden wie TUI und TC pauschale Sonderpreise erhalten. Denkbar wäre es, wenn die Versicherungen demnächst dieses Angebot auch direkt an Endkunden machen und somit jeder Reisende selbst dafür sorgen kann, dass seine Reise gegen Insolvenz versichert ist, genau wie jetzt schon bei Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherung.

                                    towi1802T Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4797

                                    @cliffideo sagte:

                                    was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:
                                    ....

                                    Die Bedeutung der Bonitätsprüfung auf die Prämienhöhe nicht vergessen:-).

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #4798

                                      Thomas Cook muss sich insofern jetzt bald festlegen, da eine Entscheidung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens ansteht.
                                      Die Mitarbeiter bekommen seit September Insolvenzgeld. Dieses ist auf 3 Monate maximal beschränkt und endet daher mit Ablauf des Monats November.

                                      Dies bedeutet im Ergebnis, dass ab diesen Zeitpunkt die Mitarbeitergehälter entweder wieder aus eigenen Mitteln bestritten werden können müssten, oder die Mitarbeiter kein Gehalt (und auch keine Sozialabgabenanteile des Arbeitgebers) mehr erhalten und das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden muss.

                                      Bislang handelt es sich ja noch immer um ein VORLÄUFIGES Insolvenzverfahren. Über die Eröffnung eines regulären Verfahren muss noch entschieden werden. Genaus dies geht auch aus der Pressemitteilung vom 04.11. der Insolvenzverwalter hervor. Die dort benannte "Einstellung des operativen Geschäftes zum 01.12.2019" bedeutet nichts anderes als den Übergang in die Abwicklungsphase des Unternehmens und damit letztlich in das reguläre Insolvenzverfahren.

                                      Daher wird eine Entscheidung in Laufe des Monats November erfolgen müssen - betreffend aller noch offenen Reisen der Gesellschaft.

                                      Die Gläubiger können später neben der Versicherung ihre Ansprüche auch zur Insolvenztabelle anmelden - ob da bei der Quote was rauskommen wird, ist aber ungewiss.

                                      Der nächste Schritt der Versicherung wird sein, dass eine Deadline gesetzt werden wird, bis zu welcher die Ansprüche angemeldet worden sein müssen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Sam70S Sam70

                                        Hallo,

                                        auch wir sind mit einer Reise 2020 betroffen.

                                        Das Reisebüro wurde bereits Anfang der Woche informiert, dass in den nächsten Tage eine Entscheidung über die Reise fallen soll. Auf Nachfrage wurde bis spätestens Mitte November 2019 als Entscheidungstermin dem Reisebüro mitgeteilt. Auch wurde ziemlich deutlich gesagt, dass höchstwahrscheinlich mit Ausnahme von ganz wenigen Besondernheiten alle Reisen abgesagt werden dürften (unser Reisebüro hat ganz gute Kontakt zu entsprechenden Mitarbeitern bei Thomas Cook).

                                        Dazu passt auch, dass die Versicherung eine Auszahlung ab Dezember angekündigt hat. Die genaue Schadenssumme und Haftungsqoute steht erst dann fest, wenn alle Reisen abgesagt worden sind. Wenn ab Dezember ausgezahlt wird, dann muss vorher über ALLE Reisen Klarheit herrschen.

                                        Was NICHT stimmt ist, dass man bei Karea für Reisen ab 2020 noch keine Schadensmeldung machen kann. Wir haben sie bereits vor Wochen gemacht und eine ensprechende Bestätigung des Anspruches dem Grunde nach bei Reiseabsage bekommmen - eine weitere Anzeige der Reiseabsage müssen wird nicht machen, wurde uns mitgeteilt, da alles weitere automatisch über unserer Vertragsnummer geregelt werde und Karea über die Reiseabsage eigenständig informiert werden würde.

                                        Kleiner Tipp nochmal an alle Kreditkartenkunden... Chargeback ist möglich. Haben wird bereits eingeleitet und die Zusage dem Grunde nach erhalten. Die genaue Chargback Summe hängt davon ab, wieviel die Insolvenzversicherung übernimmt.... Aber der Anspruch dem Grunde nach wurde nach wenigen Tagen bereits bestätigt!

                                        Das Geschäftsjahr für die Versicherung läuft übrigens nicht vom 01.01. für ein Jahr an, sondern vom 01.11. bis 31.10. - das könnte für Schäden, die nächstes Jahr noch entstehen, noch ggf. relevant seien. Jedoch ist es unter Juristen streitig, wann der Schaden entstanden ist. Die wohl bislang herrschende Meinung ist wohl das Datum der Einstellung des regulären Geschäftsbetriebes - das würde bedeuten, dass alle Schäden im September 2019 dem Grunde nach entstanden sind. Dann wäre es egal, wann die Reise eigentlich stattfinden sollte.

                                        towi1802T Offline
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                                        #4799

                                        @sam70 sagte:

                                        ...
                                        Was NICHT stimmt ist, dass man bei Karea für Reisen ab 2020 noch keine Schadensmeldung machen kann.

                                        Man kann auch bei Grün paar Stunden lang von einer auf die andere Straßenseite gehen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #4800

                                          @sam70

                                          Falls ihr nicht zwingend auf die Anzahlung angewiesen seid, gibt es Möglichkeiten bereits jetzt zu buchen. Wir haben zb über die AIDA gebucht und können dort kostenlos stornieren, wenn unsere Reise doch stattfindet.
                                          So wissen wir nun wenigstens dass es in den Urlaub geht ☺️

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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