Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Änderung beim AI Angebot
  6. Änderung beim AI Angebot

Änderung beim AI Angebot

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
4 Beiträge 4 Kommentatoren 2.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Simone25S Offline
    Simone25S Offline
    Simone25
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir haben vom 27.10 - 05.11 eine Pauschalreise mit AI gebucht .
    Verpflegung alle Mahlzeiten : Buffet u a la cart.
    Jetzt haben wir erfahren das das Hotel zum 01.11 als Testphase nur noch a la cart anbietet .
    Müssen wir das so hinnehmen?
    Ich weiß ja nicht ob uns das gefällt und,das ist nicht das was wir lt Veranstalter gebucht haben.
    Gruß
    Simone

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Verstehe ich es richtig, dass nur max. 4 Tage eures Aufenthalts betroffen sind?
      Falls du es nicht hinnehmen möchtest, was genau schwebt dir vor?
      M.E. handelt es sich schlimmstenfalls um eine Unannehmlichkeit und nicht um einen Mangel.
      Sollte sich die Handhabe jedoch aus deiner Sicht als Beeinträchtigung erweisen kannst du nach der Reise Beschwerde führen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • burton_B Offline
        burton_B Offline
        burton_
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das AG Bad Homburg hat im umgekehrten Fall fehlender à-la-carte-Verpflegung und bloßem Buffet-Angebot mal 5 % Minderung (selbstverständlich nur für die betroffenen Tage) zuerkannt (Az. 2 C 2154/03).

        Wenn überhaupt wäre das die Größenordnung, in der du verhandeln könntest...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • CliffideoC Offline
          CliffideoC Offline
          Cliffideo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Simone, wie meine Vorsprecher würde ich die "Unannehmlichkeit" in Kauf nehmen und eventuell gefällt Dir ein gepflegtes a-la-carte-Essen viel besser als die Kantinenatmosphäre am Buffet.
          Da Du ja vor Ort beides zum Vergleich hast, liegt es dann in Deiner Entscheidung, hinterher etwas Fehlendes zu reklamieren.

          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          Antworten
          • In einem neuen Thema antworten
          Einloggen
          • Sortiert nach
          • Älteste zuerst
          • Neuste zuerst
          • Meiste Stimmen

          • 1 von 1
          Reiseforum Service
          • RSS-Feed abonnieren
          • Verhaltensregeln im Reiseforum
          • Reiseforum Hilfe
          • Forensuche
          • Aktuelle Themen

          • Inhalte melden
          • Veranstalter AGB
          • Nutzungsbedingungen
          • Datenschutz
          • Privatsphäre-Einstellungen
          • AGB
          • Impressum
          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
          • Erster Beitrag
            Letzter Beitrag