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Loch in der Matratze

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • welle58W Offline
    welle58W Offline
    welle58
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    2018 habe ich mit meinem Arbeitskollegen im Side Breeze Urlaub gemacht leider ist im der Faux pas passiert ein brandloch in zu machen. da es 1 Tag vor urlaubsende war war bar nix zu machen also wurden die Adresse abgegeben .die Versicherung in Deutschland hat es natürlich nicht übernommen.mein Kollege traut sich jetzt nicht mehr in die Türkei weil er denkt das er verhaftet oder zurückgewiesen wird ich halte es für Blödsinn aber vielleicht weiß ja jemand mehr.

    Hotel aus diesem Beitrag
    92%
    Side Breeze Hotel
    Türkische Riviera/Türkei
    Zum Hotel
    ThreinT 1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Was hindert deinen Kollegen daran sich mit dem Hotel in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären.

      Side Breeze Hotel
      P.K. 244 Evrenseki 07600 Manavgat Antalya Türkei
      info@sidebreezehotel.com

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wegen einer Matratze wurde noch niemand bei Einreise verhaftet😉 Der Kollege kann ja selber mal das Hotel anschreiben und um Aufklärung bzw. evtl. Rechnung über Schaden bitten. Kann doch nicht so schwer sein.....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Kann es sein, dass der Schaden höher ist als das Loch in der Matratze? Eventuell eine Grundreinigung des Zimmers weil es sich um ein Nichtraucherzimmer handelt ? In Deutschland kosten solche Reinigungen mal ab 200 € aufwärts.

          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • welle58W Offline
            welle58W Offline
            welle58
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ihr habt alle völlig recht ich habe jedenfalls für den mai gebucht ob er jetzt die eier hatt sich da mal grade zu machen ist ni HT mehr mein Ding

            dDanke an euch

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Es wird darauf ankommen, welche rechtlichen Maßnahmen das Hotel als Geschädigter ergriffen hat.
              Sofern eine Schadenersatzklage anhänging ist könnte es durchaus sein, dass dein Kollege bei der Einreise festgestzt wird und dann bestenfalls nach Schadensausgleich unbehelligt weiterurlauben kann - es sei denn, da findet sich noch ein Vorbehalt gegen ihn.
              Falls du die Reservierung damals namentlich auf dich vorgenommen hast könnte das Hotel auch gegen dich Ansprüche angemeldet haben.
              Nimm mal paar Kröten mit, das wäre mein Rat ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Wülfi71W Offline
                Wülfi71W Offline
                Wülfi71
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Btw, weil das nicht jeder weiß: Die meisten Haftpflichtversicherungen gelten zwar weltweit, aber nicht für gemietete Sachen, somit war die Antwort der Versicherung klar. Man kann dieses Risiko aber mitversichern, wenn man oft gut ausgestattete Ferienhäuser anmietet eine Investition, die sich schnell lohnt.

                Ich denke auch, dass Dein Kollege sein Gewissen beim Hotel erleichtern sollte, wenn er sich da so einen Kopf drum macht.

                06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  In meiner privaten Haftpflichtversicherung sind z.B. Schäden an geliehenen / gemieteten / geleasten Gegenständen ausdrücklich mitversichert (wenn auch nur bis 10k€ ).
                  "Die beste je getestete Matratze kostet nur 199€" ... 😏

                  Das muss tatsächlich explizit so erwähnt sein in der Police, ansonsten ersetzt die Leihe quasi das Eigentum, das ja bekanntlich nicht abgedeckt ist (gilt für den weit überwiegenden Teil der Verträge).
                  Daher: Wichtiger Hinweis für "Risikopatienten" im Urlaub!
                  Beliebt sind ja auch Events wie Möbel vom Balkon pfeffern oder Abrissbirnenpartys auf dem Hotelzimmer - kostet nicht die Welt, sollte man evtl. mit aufnehmen in den Versicherungsschutz.

                  Im geschilderten Fall würde ich von einem eher geringen Risiko bei einer Wiedereinreise ausgehen, auszuschließen ist jedoch erwiesener Maßen nichts. Vermutlich waren die meisten bei der Einreise weggefischten Urlauber ziemlich überrascht von der Tatsache, dass ein Haftbefehl zur Vollstreckung gegen sie vorliegt ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • welle58W welle58

                    2018 habe ich mit meinem Arbeitskollegen im Side Breeze Urlaub gemacht leider ist im der Faux pas passiert ein brandloch in zu machen. da es 1 Tag vor urlaubsende war war bar nix zu machen also wurden die Adresse abgegeben .die Versicherung in Deutschland hat es natürlich nicht übernommen.mein Kollege traut sich jetzt nicht mehr in die Türkei weil er denkt das er verhaftet oder zurückgewiesen wird ich halte es für Blödsinn aber vielleicht weiß ja jemand mehr.

                    ThreinT Offline
                    ThreinT Offline
                    Threin
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wegen einem Loch in einer Hotel-Matratze verhaftet wird 😂
                    Wie alle anderen schon sagten: Einfach das Hotel anschreiben und dann wird weitergesehen

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wenn der Gläubiger einen Haftbefehl nach erfolgloser Beitreibung der Zahlung beantragt hat ist ziemlich egal, welches Vergehen ursächlich dafür war.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • tempelton01T Offline
                        tempelton01T Offline
                        tempelton01
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        vS ich weiss, dass das nach deutschem Recht möglich ist, aber als ich das in einem internationalem Forum erwähnte war ein Brite sehr erstaunt das es für einen privatmann möglich ist einen Haftbefehl ausstellen zu lassen.
                        Geht in GB wohl nicht, müsste man erkunden wie das in der Türkei gehandhabt wird.

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