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Ab dem 1. April 2020 erhöht sich die Luftverkehrssteuer,

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  • Helmuth2105H Offline
    Helmuth2105H Offline
    Helmuth2105
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich habe gelesen, das einige Reiseveranstalter bzw. Airlines, auf Grund der genannten Erhöhung der Luftverkehrssteuer, nachträglich für schon gebuchte Reisen zusätzliche Forderungen erheben.
    Ist da was dran? Wenn ja, weiß jemand welche Airlines das machen?
    Grüße Helmuth

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    • Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #2

      Mir ist nur bekannt dass Ryanair dies machen will. Mit der Alternative, bei Ablehnung des Kunden, den Ticketpreis zurückzuzahlen.
      Die betrofffenen Kunden von Ryanair seine aber wohl schon informiert.
      Von anderen Airlines ist bislang nichts bekannt geworden.

      Mehrere Reiseveranstalter haben sich schon sehr stark darüber beklagt, dass sie die höhere Steuer rückwirkend zahlen müssen.
      Wie das in Zahlen aussehen kann- sagte z.B. der Leiter Touristik von Schauinsland:
      Alleine bei diesem Veranstalter soll sich der Betrag um rd eine Million Euro belaufen.Mal eben so...
      Branchenweit reden wir von 28 Mio Euro Zusatzsteuern, die nicht in der früheren Kalkulation berücksichtigt waren -und daher von den jetzt ein Problem der Veranstalter sind.
      (Aussagen von DRV-Präsident Norbert Fiebig)
      Man hört allerdings , dass fast alle Veranstalter die Nachforderung der höheren Steuer (Pauschalreisen )nicht durchführen , weil sie dies in den AGB auch nicht geregelt haben.
      Aber fast alle-- sind nun eben mal nicht alle. 😏
      Die grösseren RV darf man vermutlich ausschliessen, da wird wohl nichts an Nachforderung kommen.Vermute ich zumindest-- weil eben s.o. --- Thema AGB.
      Wenn ich erfahre wer evtl doch nachbelasten will- ich schreib es hier rein.OK?

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      • Silvia LS Offline
        Silvia LS Offline
        Silvia L
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        ich habe gelesen, dass die Luftverkehrssteuer je nach Flugstrecke um 3-17€ erhöht wird. Das wird sich einerseits jeder Flugreisende leisten können, andererseits könnte ich mir vorstellen, dass der Aufwand für die Fluggesellschafften bzw. Reiseveranstaltern das Geld bei den Reisenden einzufordern viel zu hoch ist und in keiner Relation zu dem Betrag steht.
        Vg Silvia

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        • Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #4

          Die AGBs sind das Thema, nicht der Aufwand-------

          Zudem dürfte die Rendite der Veranstalter hinlänglich bekannt sein...wenn nicht:
          Ein RV hat an einer Pauschalreise -Nah und Mittelstrecke 30 Euro pro Person, das ist schon viel -oder bei anderer System-Kalkulation zwischen 2 und 3 % Rendite pro Reise --- und es gibt Veranstalter die unter 2 %Ertrag liegen.
          Dann ist doch jeder Steuer- Euro zusätzlich eine echte Belastung.( 28 Mio branchenweit insgesamt.)
          Viele Airlines verdienen pro Ticket unter dem Strich nur 2 Euro, manche sogar weniger, wie Eurowings das vorgemacht hatte, jetzt aber einen mehr als heftigen Sparkurs fahren muss---....und nun?

          Natürlich "würde" man das machen, schau mal:
          Die Beträge
          Flüge im Inland und in EU-Staaten, Erhöhung um 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket
          Flüge bis 6000 Kilometer Erhöhung um 9,96 Euro auf 33,01 Euro
          Längere Flüge: 59,43 Euro - also fast 18 Euro mehr als bislang.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • NeckarSchwabeN Offline
            NeckarSchwabeN Offline
            NeckarSchwabe
            schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
            #5

            Eine sehr interessante Gemengelage.

            Ausgangslage sind rein rechtlich 2 Fakten:

            1. Es gibt keine nachträgliche Besteuerung
            2. Steuerschuldner ist die Airline

            Jetzt wurden aber - branchenüblich - bereits Flüge für Zeiträume ab denen die höhere Steuer gilt, sei es als Nur-Flug direkt oder über Veranstalter, sei es im Rahmen einer Pauschalreise verkauft. Eine Weitergabe der höheren Abgabe an den Nur-Flug-Kunden dürfte für die Airline grundsätzlich möglich sein. Bei den Veranstaltern kommt es dann auf die jew. Verträge zwischen Airline und Veranstalter an. Und erst wenn die höhere Steuer auf die Veranstalter erfolgreich abgewälzt wird kommt der Reisende als Endkunde überhaupt ins Spiel. Und ich kann mir rein ökonomisch nicht vorstellen, dass wegen dieser Kleckerlesbeträge (in Relation zum Gesamtproduktpreis gesehen) großflächige Nachforderungsbescheide erstellt werden.

            Schließen die AGB's tatsächlich aus, dass nachträgliche, nicht vom Veranstalter zu verantwortende, Änderungen bei Preisbestandteilen nicht an den Kunden weiterberechnet werden können? Auch Flughafengebühren ändern sich manchmal recht kurzfristig. Könnte ja theoretisch auch mal zu Gunsten sein.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Silvia LS Offline
              Silvia LS Offline
              Silvia L
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Günter/HolidayCheck
              Wenn Airline pro Ticket nur 2€ verdienen, dann frage ich mich wie es z.B. sein kann, dass ich heute für ein Ticket für eine bestimmte Strecke an einem bestimmten Tag z.B. 80€ bezahle und in 2 Monaten für genau das gleiche Ticket z.B. 200€ bezahle. Wer kassiert die 120€?

              NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Silvia LS Silvia L

                @Günter/HolidayCheck
                Wenn Airline pro Ticket nur 2€ verdienen, dann frage ich mich wie es z.B. sein kann, dass ich heute für ein Ticket für eine bestimmte Strecke an einem bestimmten Tag z.B. 80€ bezahle und in 2 Monaten für genau das gleiche Ticket z.B. 200€ bezahle. Wer kassiert die 120€?

                NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabe
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @silvia-l sagte:

                Wer kassiert die 120€?

                Niemand. Weil z.B. die kalkulierten Kosten nach Steuern und allen anderen Faktoren je Sitz für die Strecke von A nach B z.B. bei 138 liegen, für 2 Plätze also bei 276, - die beiden werden für insg. 280 verkauft - dann hast wieder die 2 Euro Gewinn pro Platz. Mischkalkulation nennt sich sowas.

                Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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                • CliffideoC Offline
                  CliffideoC Offline
                  Cliffideo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich erinner mich dunkel an die Flugsicherheitsabgaben an den Flughäfen(sagte man nicht Fummelsteuer?), die in den 1990er-Jahren eingeführt wurden und vor Ort bar vom Reisenden bezahlt werden mussten. Ich könnte mir vorstellen, dass dies für eine Übergangszeit auch hier so betrieben werden könnte, bis die Veranstalter alle Flüge neu eingepreist haben.

                  Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                  Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                    @silvia-l sagte:

                    Wer kassiert die 120€?

                    Niemand. Weil z.B. die kalkulierten Kosten nach Steuern und allen anderen Faktoren je Sitz für die Strecke von A nach B z.B. bei 138 liegen, für 2 Plätze also bei 276, - die beiden werden für insg. 280 verkauft - dann hast wieder die 2 Euro Gewinn pro Platz. Mischkalkulation nennt sich sowas.

                    Günter/HolidayCheckG Online
                    Günter/HolidayCheckG Online
                    Günter/HolidayCheck
                    Admin Experte Fuerteventura
                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                    #9

                    @neckarschwabe sagte:

                    Niemand. Weil z.B. die kalkulierten Kosten nach Steuern und allen anderen Faktoren je Sitz für die Strecke von A nach B z.B. bei 138 liegen, für 2 Plätze also bei 276, - die beiden werden für insg. 280 verkauft - dann hast wieder die 2 Euro Gewinn pro Platz. Mischkalkulation nennt sich sowas.

                    Genau so, Neckarschwabe.
                    Übrigens gab es auch zu den 2 Euro mal ne Aussage eines bekannten Airline-Managers, den Namen lasse ich weg...:
                    Wir haben am Flug 2 Euro, verkaufen wir eine Dose Cola (Beispiel) - haben wir 4 Euro----
                    Also wo müssen wir hin?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • CliffideoC Offline
                      CliffideoC Offline
                      Cliffideo
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      1 EUR pro Toilettenbenutzung?? Ok, hatten wir schon, ich sach den Namen auch nicht 😉

                      Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                      Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Darauf gab es ja die massive Abreibung durch die Presse-- betrifft genau die, die jetzt die Nachforderung erheben...😏

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabe
                          schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                          #12

                          Ich dachte mir, ein Blick ins Gesetz wirkt manchmal wahre Wunder, und, siehe da, ich darf mal den § 1 des LuftVStG wörtlich zitieren:

                          Zitat:
                          "§ 1 Steuergegenstand
                          (1) Der Luftverkehrsteuer unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt.
                          (2) Als Rechtsvorgang im Sinne des Absatzes 1 gilt auch die Zuweisung eines Sitzplatzes in einem Flugzeug oder Drehflügler an einen Fluggast, wenn kein anderer Rechtsvorgang im Sinne dieses Gesetzes vorausgegangen ist."
                          Zitat Ende

                          Ist eher was für juristische Feinschmecker (bin keiner) - aber wenn ich das richtig interpretiere wird an den Rechtsvorgang der zum Beförderungserwerb berechtigt angeknüpft. Sprich, an die Buchung eines Fluges. Das implizit IMO aber auch, dass bereits getätigte Buchungen unabhängig vom tatsächlichen Flugdatum noch unter den alten Steuersatz fallen und erst neue mit Flugdatum ab 01.04. unter den Neuen. Somit kein Problem da es aufgrund der Rechtslage keine Nachforderungen zu geben scheint.

                          Näheres wird man evtl. der ursprünglichen Gesetzesbegründung entnehmen können - aber das überlasse ich gerne den juristischen Gourmets.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Günter/HolidayCheckG Online
                            Günter/HolidayCheckG Online
                            Günter/HolidayCheck
                            Admin Experte Fuerteventura
                            schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                            #13

                            Wenn da nicht die 28 Mio Euro im Raum stehenden Nachzahlungen wären..wäre es interessant
                            DRV und andere hatten massiv für eine andere Lösung *andere gekämpft-- Kampf verloren- es wird rückwirkend belastet..
                            *Da reden wir von Pauschalreisen, aber auch von denen werden die Tickets ja vom Fluggeber gekauft- oder direkt bei der Airline.
                            Und bei dynamischer Produktion wird auch sofort bezahlt. Ich meine nach 48 Stunden( Frist unter Vorbehalt- müsste ich klären)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabe
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Wie gesagt, kenne mich natürlich in den Branchengegebenheiten zu wenig aus - könnte es damit zu tun haben, dass es einerseits um Kontingente geht, andererseits um einen konkreten Flug von Frau Meyer am 12.04.2020 von Frankfurt nach Miami? Das könnte rechtlich durchaus einen Unterschied machen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Günter/HolidayCheckG Online
                                Günter/HolidayCheckG Online
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Sind ja oft auch bei Pauschal noch nicht mal Kontingente, sondern über Fluggeber erworbene Tickets---
                                Bevor hier allen die Augen zufallen --wir vertiefen es besser nicht- und warten mal weitere Reaktionen ab.😏
                                Aber Danke für Deinen Einwurf.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Bei solchen Kleckersbeträgen muss ich immer noch an das "Krankenhaus-Notopfer" von 1997 denken. Ich war im Verwandten- und Bekanntenkreis der Einzige, der so naiv war, die 20,-- DM tatsächlich an die Krankenkasse zu überweisen. Alle anderen haben darauf gesetzt, dass das eh nicht vollstreckt wird und genau so ist es dann ja auch gekommen.

                                  Hab auch direkt gebuchte Eurowings Tickets für Juni, falls eine Nachforderung kommt, lasse ich es Euch wissen.

                                  06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ryanair erhebt nach - und wenn du ablehnst stornieren sie dein Ticket. Aus die Maus.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      Kann ich nur bestätigen. Flüge im Oktober für Ende April bei laudamotion gebucht. Ende Dezember Benachrichtigung über die Erhöhung mit der Option zu stornieren. Ist aber keine echte Option, da die Steuer bei einer Neubuchung ja erst recht anfällt und die Preise inzwischen aber gestiegen sind. Der Betrag wurde dann Anfang Januar der Kreditkarte belastet.

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