Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ich fliege in ca. 6 Wochen nach Nordafrika für mehrere Wochen in Urlaub.
Habe ich Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten für einen späteren Urlaub gegenüber meinem Veranstalter.
Mein Mann der mit mir fliegt ist gesundheitlich stark eingeschränkt und lungenkrank.
Ich möchte ihn nicht der Ansteckungsgefahr aussetzen, was man vielleicht verstehen kann, in einem fortgeschrittenem Alter.
Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten oder bin ich auf das "GUTWILL" des Veranstalters angewiesen?
Würde mich über Hilfe und Auskünfte freuen.Es ist vielleicht sehr früh über diese Möglichkeit zu reden, aber ich denke lieber früher als später.
Die medizinischen Möglichkeiten und Hilfen sind in diesen Ländern ja nicht so vielfältig wie in Europa.Danke für eure Hilfe im Vorraus.
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Du hast die Möglichkeit den Urlaub gemäss den von Dir akzeptierten Buchungsbedingungen zu stornieren. Je früher, desto günstiger wird
es für Dich werden.
Über eine mögliche Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt kannst Du mit Deinem Veranstalter vielleicht verhandeln, bist aber hier auf dessen Entgegenkommen angewiesen.Ein mögliche Ansteckungsgefahr ist ausschliesslich Risiko des Reisenden und kann nicht der Veranstalter Sphäre zugeordnet werden.
Eigenverantwortung gehört zur Reise, da ein Veranstalter ja die persönlichen Umstände nicht kennt.
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du hast nur eine umbuchungs- bzw- stornomoeglichkeit, wenn es eine offizielle warnung des auswaertigen amtes gibt, dieses land nicht zu bereisen
oder wenn es wie im fall von China, keine fluege dorthin mehr gibt und dein veranstalter dir keinen flug mehr anbieten kann
dann kunedigt dir aber der veranstalter die reise, weil er sie nicht erfuellen kann
ich denke aber, die veranstalter sind gerade im fall corona auch recht kulant
auf jeden fall solltet ihr eine auslandskrankenversicherung abschließen, wenn noch nicht geschehen, und wenn aufgrund der erkrankungen deines mannes dies ueberhaupt moeglich ist -
... daher trifft der Hinweis von Dmonino des Pudels Kern: Kostenpflichtiges Storno oder die bitte um Umbuchung auf der Basis einer Kulanz (späterer Reisetermin).
Ein Anspruch auf Kündigung oder Umbuchung besteht nicht. -
An alle recht herzlichen Dank für die Infos.
Ich hatte vorher bei meiner Suche auch nichts anderes gefunden als Storno oder wenn der Veranstalter mit sich reden lässt, die Reise umzubuchen. Aber wer weis schon, wie lange der Virus noch grassiert.
Ich werde noch abwarten und gucken, ob sich der Virus weiter in Afrika ausbreitet. -
Ich fliege in ca. 6 Wochen nach Nordafrika für mehrere Wochen in Urlaub.
Habe ich Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten für einen späteren Urlaub gegenüber meinem Veranstalter.
Mein Mann der mit mir fliegt ist gesundheitlich stark eingeschränkt und lungenkrank.
Ich möchte ihn nicht der Ansteckungsgefahr aussetzen, was man vielleicht verstehen kann, in einem fortgeschrittenem Alter.
Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten oder bin ich auf das "GUTWILL" des Veranstalters angewiesen?
Würde mich über Hilfe und Auskünfte freuen.Es ist vielleicht sehr früh über diese Möglichkeit zu reden, aber ich denke lieber früher als später.
Die medizinischen Möglichkeiten und Hilfen sind in diesen Ländern ja nicht so vielfältig wie in Europa.Danke für eure Hilfe im Vorraus.
@girly895222 sagte:
Mein Mann der mit mir fliegt ist gesundheitlich stark eingeschränkt und lungenkrank.
Ich möchte ihn nicht der Ansteckungsgefahr aussetzen, was man vielleicht verstehen kann, in einem fortgeschrittenem Alter.Die medizinischen Möglichkeiten und Hilfen sind in diesen Ländern ja nicht so vielfältig wie in Europa.
Wäre es unter diesen Voraussetzungen nicht sowieso besser in ein anderes Reiseland zu gehen?
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Um diesem Virus zu entkommen, wäre eine einsame Insel die man ausschließlich allein bewohnt, der sicherste Ort.
Dieser Virus wird sich sicherlich in den nächsten Monaten weltweit ausbreiten. In welcher Intensität bleibt abzuwarten.
O.k. Ägypten und die anderen afrikanischen Länder werden wahrscheinlich nicht bei der normalen/ sprich ärmeren Bevölkerung sehr gute medizinische Versorgung anbieten können, dazu fehlt die notwendige medizinische Ausstattung.
Aber als ausländischer Zahler mit einer recht guten Auslandskrankenversicherung dürfte das auch in Ägypten absolut kein Problem sein, sollte man tatsächlich erkranken.
Übrigens ist die Sterblichkeitsrate bei der normalen Influenza, die zur Zeit auch hier in Deutschland präsent ist, die Sterblichkeitsrate wesentlich höher. Und wir wissen nur einige Menschen sind tatsächlich geimpft.
Ich würde diesem Corona Virus mal ganz entspannt entgegen sehen. -
Wie sieht es denn mit den Rechten, bzw. Leistungen für Urlauber aus, die im Urlaubsland von dem Corvid-19-Thema heimgesucht werden?
Ein Beispiel: die Kreuzfahrer, die aufgrund dessen mehrere Wochen in Quarantäne auf den Schiffen sitzen - wie aktuell zu erleben ist. Gleiches kann (und wird bald) ebenso in Hotels auftreten.
Wer muss sich vor Ort in erster Linie kümmern:
Bis zu welchem Punkt ist der Reiseveranstalter in der Pflicht?
Ab wann sollte Botschaft / Konsulat, etc. eingebunden werden?Und natürlich im Nachgang:
Wer trägt die wahrscheinlich erheblichen Kosten (ggf. medizinische Versorgung, neue Flugtickets, Ausfall von Gehalt, etc.)?
Reiseabbruchversicherung wird hier nicht greifen, oder? -
Wie sieht es denn mit den Rechten, bzw. Leistungen für Urlauber aus, die im Urlaubsland von dem Corvid-19-Thema heimgesucht werden?
Ein Beispiel: die Kreuzfahrer, die aufgrund dessen mehrere Wochen in Quarantäne auf den Schiffen sitzen - wie aktuell zu erleben ist. Gleiches kann (und wird bald) ebenso in Hotels auftreten.
Wer muss sich vor Ort in erster Linie kümmern:
Bis zu welchem Punkt ist der Reiseveranstalter in der Pflicht?
Ab wann sollte Botschaft / Konsulat, etc. eingebunden werden?Und natürlich im Nachgang:
Wer trägt die wahrscheinlich erheblichen Kosten (ggf. medizinische Versorgung, neue Flugtickets, Ausfall von Gehalt, etc.)?
Reiseabbruchversicherung wird hier nicht greifen, oder?@american-dad sagte:
Wer muss sich vor Ort in erster Linie kümmern:
Die örtlichen Gesundheitsbehörden.
Bis zu welchem Punkt ist der Reiseveranstalter in der Pflicht?
Kommt auf den Einzelfall an ...
Ab wann sollte Botschaft / Konsulat, etc. eingebunden werden?
Musst du selbst entscheiden.
Und natürlich im Nachgang:
Wer trägt die wahrscheinlich erheblichen Kosten (ggf. medizinische Versorgung, neue Flugtickets, Ausfall von Gehalt, etc.)?Deine Auslandskrankenversicherung - sofern du eine vernünftige hast.
Reiseabbruchversicherung wird hier nicht greifen, oder?
Natürlich nicht.
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Das sind Lebensrisiken, die man selber absichern sollte. Eine AuslandsKV etc. hat ja wohl jeder heutzutage.
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Das sind Lebensrisiken, die man selber absichern sollte. Eine AuslandsKV etc. hat ja wohl jeder heutzutage.
@ahotep sagte:
Das sind Lebensrisiken, die man selber absichern sollte. Eine AuslandsKV etc. hat ja wohl jeder heutzutage.
ich zweifel ganz stark an, das eine auslandskrankenversicherung "wohl jeder" hat
auch langzeiturlauber muessen andere vertraege abschließen als eine die fuer kurzreisen gdacht ist im uebrigen ist ja genau da oft das problem, das fuer bekannte vorerkrankungen oftmals kein versicherungsschutz besteht
oder aber es gibt altersgrenzen und ab einem gewissen alter ist man einfach nicht mehr versicherbar, selbst wenn man topfit ist -
@vonschmelling
warum greift hier nicht die Reiseabbruchversicherung, wenn ich im Urlaub erkranke und deshalb früher nach Hause fliegen möchte/muss. Ich dachte immer genau für solche Fälle sei die da.@silvia-l sagte:
@vonschmeling (wichtig!
)
warum greift hier nicht die Reiseabbruchversicherung, wenn ich im Urlaub erkranke und deshalb früher nach Hause fliegen möchte/muss. Ich dachte immer genau für solche Fälle sei die da.Ganz einfach weil die erfahrungsgemäß nicht heimfliegst wenn du erkrankst sondern in Quarantäne wanderst.
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@Suzimausi
Jedenfalls trägt das Risiko /die Verantwortung der Reisende selbst und nicht etwa der Veranstalter.
Was zum Geier hat ein Veranstalter mit Covid19 am Hut?
Die Frage an sich ist ja schon beredt ...
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Ich denke auch, dass nicht „wohl jeder“ eine AuslandsKV hat. Viele denken schlicht nicht dran, oder sparen am falschen Ende.
Auch - wie schon angesprochen - finden Menschen mit entsprechenden Vorerkrankungen oftmals keinen Zusatzversicherer.ich habe mich eben in unsere Reiseabbruchversicherung eingelesen: diese greift doch in so einem Fall und übernimmt auch die Kosten für Rücktransport, etc.
Aber auch hier hätten Leute mit Vorerkrankungen ein Problem.Aber um auf Corvid-19 zurück zu kommen: was nützt die potenteste Versicherung, wenn man in Quarantäne festsitzt? Daher meine Frage nach den Alternativen, wie Botschaft, etc.
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Über Kreditkarte kommen auch Menschen mit Vorerkrankungen an die gewünschten Versicherungen, ausgeschlossen sind dann nur Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten behandelt wurde. Also nicht Corvid-19

Aber wie Silvia L schon richtig angedeutet hat: In Ägypten wäre Corvid-19 sicherlich meine geringste Sorge, wenn ich gesundheitlich angeschlagen bin...
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Das stimmt natürlich: bei entsprechenden Vorerkrankungen sollte man sich - unabhängig von irgendwelchen Viren und Versicherern - Gedanken machen, ob Länder wie Ägypten und deren medizinische Versorgung geeignet sind.
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@silvia-l sagte:
@vonschmeling (wichtig!
)
warum greift hier nicht die Reiseabbruchversicherung, wenn ich im Urlaub erkranke und deshalb früher nach Hause fliegen möchte/muss. Ich dachte immer genau für solche Fälle sei die da.Ganz einfach weil die erfahrungsgemäß nicht heimfliegst wenn du erkrankst sondern in Quarantäne wanderst.
@vonschmeling sagte:
Ganz einfach weil die erfahrungsgemäß nicht heimfliegst wenn du erkrankst sondern in Quarantäne wanderst.
aber auch wenn man vor ort in quarantaene wandert, die reise wird beim feststellen von covid 19 abgebrochen und wenn einen nicht gerade der deutsch staat nach hause holt ( der das ja auch nicht umsonst gemacht hat ) hat man extra kosten beispielsweise fur die neubuchung eines fluges