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Gruppenreise mit selbst gebuchtem Flug - Rechte / Risken?!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
21 Beiträge 9 Kommentatoren 7.6k Aufrufe
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  • japanwormJ Offline
    japanwormJ Offline
    japanworm
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe leider nicht viel Erfahrung mit Gruppenreisen / Pauschalreisen, da ich normalerweise immer alles selber buche.

    Nun habe ich eine Gruppenreise gebucht, allerdings mit Eigenanreise, weil das einfach wesentlich billiger ist.

    Meine Frage bezieht sich nun darauf, welche Risken und Rechte habe ich aufgrund dieser Konstellation.

    Wenn der Flug Verspätung hat, es einen Streik gibt usw. würde sich ja bei einer Pauschalreise der jeweilige Veranstalter drum kümmern müssen, dass ich Ersatz erhalte. Genauso wenn die Gruppenreise aus irgendeinem Grund abgesagt oder verschoben wird.

    Wenn ich also den Flug in Eigenregie buche, hab ich irgendeine Möglichkeit mich da noch irgendwie abzusichern?

    Ich habe eine Reiserücktritts- / abbruchversicherung, aber die wird vermutlich in so einem Fall auch nichts bringen?

    Oder ist es in so einem Fall immer ratsam, den Flug über den Veranstalter buchen zu lassen, auch wenn es sehr viel teurer wird?

    Der Flug ist leider recht teuer, bei einem Flug innerhalb von Europa, der 200 € kostet, würde ich mir ja gar keine Gedanken machen ....

    Auch die Beantragung eines Visums kostet ja Geld und man ist selber dafür verantwortlich. Falls eine Gruppenreise abgesagt wird, wer haftet dann dafür?

    Ich danke schon mal im Voraus für eure Antworten. 😀

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Bei einer Verspätung hast kannst du ggf. Anprüche gem. VO(EG)261/04 geltend machen (gegenüber dem LVU).

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • japanwormJ Offline
        japanwormJ Offline
        japanworm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Womit ist man denn rechtlich gesehen generell besser beraten?
        Alles in einem Paket zu buchen oder macht es durchaus Sinn den Flug auf eigene Faust zu buchen?

        Ich habe mich natürlich hier im Forum schon gut eingelesen und offenbar passiert es nicht gerade selten, dass ein Veranstalter noch ein paar Wochen vorher Flughäfen oder Flugzeiten verändert. Das dürfte weniger ein Problem sein, wenn man den Flug selber bucht.

        Und wenn gestreikt wird, hat ja der Veranstalter erstmal daselbe Problem.

        Ich versuche nur zu verstehen, da ich noch vor Buchung des Fluges stehe, was hier mehr Sinn macht.

        Vielen Dank! 😀

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4

          Es ist ein bisschen die Wahl zwischen Pest und Cholera - die persönlichen Parameter sind beachtlich und können ggf. den Zeiger minimal drehen.
          Ich verbiete mir inzwischen breitwürfige Beurteilungen wie mehr oder weniger geeignet und habe stattdessen ein Basiskriterium für mich etabliert:
          Telefonische Erreichbarkeit ist obligatorisch betreffend den wesentlichen Leistungserbringer meiner Reise; ich möchte ggf. unkompliziert einen Gesprächspartner am Ohr haben.
          Das lass ich mir gut und gerne als altbacken auslegen - ich weiß es ja besser! 😉

          Ein banaler Badeurlaub würde mir inzwischen gerne mal pauschal durchgehen, erst letztens hat mir genau die Buchungsvariante den Urlaub (Arsxx) gerettet im Ungemach der TC Pleite.

          Fazit:
          Es gibt leider keinen Königsweg - ich verweigere Pauschalreisen inzwischen nicht mehr kategorisch sonder wäge individuell ab.
          In welchem Fall du nun tatsächlich rechtlich besser abgesichert bist ist ohne konkrete Parameter gar nicht und selbst mit denselben nur sehr unseriös vorherzusagen (frag Madam Sternchenkopftuch!).

          Betrachte deine Reise als Abenteuer - damit habe ich optimale Erfahrung gemacht!
          Das Schicksal kann dir durchaus erheblichere Zäsuren bescheren als eine Flugverspätung - etwas Fatalismus kann nicht schaden ... 😏

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • InspiredI Offline
            InspiredI Offline
            Inspired
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Um welches Land geht es denn?

            Ich persönlich würde wohl als Puffer einen Tag vorher und einen Tag nachher einplanen und mir zudem Gedanken machen, ob und wie ich der Gruppenreise hinterherreisen könnte, sollte ich durch Schwierigkeiten mit dem Flug den Anfang verpassen.

            Allerdings bedeutet "Puffer" auch, dass du noch extra ein Hotel brauchst. Ich persönlich fänd das toll noch ein bisschen allein unterwegs zu sein, allerdings ist auch das wieder ein Kostenfaktor. Und je nach Land wäre es vielleicht nicht so sonderlich spannend...

            Falls das Risiko besteht, dass die Gruppenreise noch abgesagt wird (Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, politische Unruhen, Corona o. ä.), sitzt du da mit dem Flug und müsstest dir überlegen, ob und wie du dich im Reiseland dennoch organisierst. Dann müsstest du sicher die höheren Kosten, von denen du schreibst, in Kauf nehmen. Oder aber das Geld für den Flug ist futsch.

            Eine Freundin hatte letztens den Flug über den Veranstalter mit gebucht und sollte als Alleinreisende auf allen 4 Legs einen Mittelplatz bekommen, obwohl sie bei der Buchung Wünsche angeben konnte. Das fand sie doof bei einer Fernreise mit insgesamt 12 Stunden Reisezeit pro Weg. Der Reiseveranstalter behauptete, die Airline sei Schuld. Die Airline behauptete nicht verantwortlich zu sein und ließ nicht zu, dass sie, wie jeder, der direkt bucht, den Sitzplatz selbst wählt. Mit massiver Maulerei beim Reiseveranstalter hat sie es dann letztlich doch geschafft ihren Wunschplatz zu bekommen.

            Life is unpredictable - eat dessert first!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mutteraufreisenM Offline
              mutteraufreisenM Offline
              mutteraufreisen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich habe alle Varianten schon angewendet. Die Buchung einer Gruppenreise ist ja erst gesichert , wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei den Gruppenveranstaltern kann man doch anfragen, wie es mit Flügen bei einer Vor-oder Nachverlängerung aussieht .Ich finde , die haben viele Länder verdient. Unterkünfte dazu ohne Stornierungskosten buchen . Wird die Tour abgesagt, hat man also kein Risiko - allerdings auch keine Flugpreisersparnis - meistens legt der Veranstalter noch eine Umbuchungsgebühr drauf. Aber wenn man sich vor Ort noch paar schöne, und je nach Unterkunft (mir reichen z.B. billige Hostels, bin eh nur zum Schlafen dort) Tage machen kann , sich gut eingelesen hat und damit einiges mehr sieht...
              Ansonsten den Flug erst buchen, wenn die Gruppenreise definitiv stattfindet , aber ob der Flug dann noch preiswerter ist?
              Es steht eben immer 50:50 !

              Kölsch ist die einzige Sprache , die man auch trinken kann

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • japanwormJ Offline
                japanwormJ Offline
                japanworm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke für eure Meinung!

                In diesem konkreten Fall geht es um eine Reise in die USA.
                Die Mindestteilnehmerzahl ist bereits erreicht.

                Ich habe 2 Tage vorher und 2 Tage später extra schon drangehängt und Hotels gebucht.
                Fehlt nur noch der entsprechende Flug, der eben um einiges billiger wäre, wenn ich ihn direkt selber buche. 😀

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @japanworm
                  Ich denke, damit hast du schon alles richtig vorbereitet im Hinblick auf das Risiko Verspätung.
                  Rein rechtlich - und darum soll´s in diesem Unterforum ja gehen! - sind es jedenfalls weitgehend deine Risiken. Wobei du im Falle einer kurzfristigen Verschiebung des Fluges oder einer erheblichen Verspätung ja Ansprüche gegenüber der Airline hast.
                  Der Praxistipp nach Möglichkeiten zu recherchieren evtl. die Gruppe "einzufangen" ist sicher wertvoll.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • michi137M Offline
                    michi137M Offline
                    michi137
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Bei der Konstellation würde ich die Flüge separat buchen. In den USA sollte es ein leichtes sein, schlimmstenfalls der Gruppe hinterher zu reisen. Mit den Puffertagen sehe ich da kein Problem.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Bei Flugverspätung greift, zumindest für internationale Flüge, auch das Montrealer Abkommen, Allerdings nur für tatsächlich entstandene Schäden/Kosten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • japanwormJ Offline
                        japanwormJ Offline
                        japanworm
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

                        Ich habe den Flug jetzt selbst gebucht. 😀

                        japanwormJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • japanwormJ japanworm

                          Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

                          Ich habe den Flug jetzt selbst gebucht. 😀

                          japanwormJ Offline
                          japanwormJ Offline
                          japanworm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,

                          ich habe wie gesagt den Flug damals selbst gebucht bei Lufthansa.
                          Ich habe extra etwas mehr Geld in die Hand genommen, weil ich unbedingt einen Direktflug wollte und hab mir auch di eZeiten entsprechend ausgesucht, dass es passt.

                          Nun habe ich heute von Lufthansa eine Mail bekommen mit Änderungen des Fluges.
                          Es ist jetzt kein Direktflug mehr, ich muss sowohl bei Hin- als auch bei Rückflug einmal innerhalb von Deutschland umsteigen mit gerade mal 1h Zeit zum Umsteigen. Selbst würde ich mir sowas nie buchen, weil ich zu viel Angst hätte, den Anschlussflug verpassen zu können .....

                          Und dementsprechend muss ich viel früher am Flughafen sein und beim Abflug geht mir fast ein ganzer Reisetag verloren, weil wir jetzt am frühen Nachmittag anstatt am Abend fliegen (also 5h+ Unterschied).

                          Darf Lufthansa das einfach so machen? Der Flug wäre Ende Juni ....
                          Hab ich da irgendwelche Rechte, wenn ich den Flug so wie er jetzt ist, nicht mehr antreten möchte?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmer
                            schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                            #13

                            M.E, es entzieht sich absolut meiner Vorstellungskraft - und ich habe schon viel Fantasie ! - das eine Reise zu touristischen Zwecken in die USA im Juni möglich ist bzw. von jemandem mit gesundem Menschenverstand überhaupt durchgeführt werden möchte.
                            Ansonsten geht es wohl der Airline genauso wie dir : sie können aktuell nur das tun was man sie lässt.

                            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • japanwormJ Offline
                              japanwormJ Offline
                              japanworm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich gehe auch nicht davon aus, dass die Gruppenreise stattfinden wird.
                              Aber den Flug hab ich selbst gebucht und die Lufthansa wird wohl kaum ihre komplette Flugreihe stornieren und wenn jetzt genau dieser Flug bestehen bleibt? Dann bleib ich auf den Kosten sitzen? Kann ich diese unannehmbaren Änderungen hernehmen, um mein Geld zurückzubekommen, falls der Flug stattfindet?

                              HC-Mitglied2670260H 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • japanwormJ japanworm

                                Ich gehe auch nicht davon aus, dass die Gruppenreise stattfinden wird.
                                Aber den Flug hab ich selbst gebucht und die Lufthansa wird wohl kaum ihre komplette Flugreihe stornieren und wenn jetzt genau dieser Flug bestehen bleibt? Dann bleib ich auf den Kosten sitzen? Kann ich diese unannehmbaren Änderungen hernehmen, um mein Geld zurückzubekommen, falls der Flug stattfindet?

                                HC-Mitglied2670260H Offline
                                HC-Mitglied2670260H Offline
                                HC-Mitglied2670260
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo japanworm,
                                zumindest dein Argument "kein Direktflug mehr" wird wohl nicht angenommen werden, denn du hast immer noch einen Direktflug.
                                (Um ein Umsteigen zu vermeiden, muss man von vornherein einen Nonstop-Flug buchen.)
                                Und das die Verschiebung der Rueckflugzeit eine unzumutbare Aenderung darstellt, glaube ich ehrlich gesagt auch nicht (lasse mich aber gern eines besseren belehren . . .)
                                LG SarahSofia

                                jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied2670260H HC-Mitglied2670260

                                  Hallo japanworm,
                                  zumindest dein Argument "kein Direktflug mehr" wird wohl nicht angenommen werden, denn du hast immer noch einen Direktflug.
                                  (Um ein Umsteigen zu vermeiden, muss man von vornherein einen Nonstop-Flug buchen.)
                                  Und das die Verschiebung der Rueckflugzeit eine unzumutbare Aenderung darstellt, glaube ich ehrlich gesagt auch nicht (lasse mich aber gern eines besseren belehren . . .)
                                  LG SarahSofia

                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmer
                                  schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                  #16

                                  @sarahsofia sagte:

                                  (Um ein Umsteigen zu vermeiden, muss man von vornherein einen Nonstop-Flug buchen.)

                                  Falsch !
                                  Ein Direktflug kann durchaus eine Zwischenlandung beinhalten - nicht aber einen Umstieg.

                                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • japanwormJ Offline
                                    japanwormJ Offline
                                    japanworm
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Es geht darum, dass es nun ein ganz anderer Flug ist als den, den ich ursprünglich gebucht habe.
                                    Da muss man doch irgendwelche Rechte haben?

                                    Bei anderen Kaufverträgen ist das ja schließlich auch so.
                                    Es kann ja nicht sein, dass ich einen Fernseher bestelle, aber eine Gießkanne bekomme, oder?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • CandecorC Offline
                                      CandecorC Offline
                                      Candecor
                                      Bekannter Forentroll Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Um bei deinem Beispiel zu bleiben ... du bekommst immer noch den Fernseher, aber der Lieferweg hat sich geändert.

                                      Wenn es nicht explizit ein Nonstop-Flug war, sind die Änderungen nicht so gravierend, als dass dir eine kostenlose Stornierung zusteht.

                                      Du brauchst auch nicht um den heißen Brei rumzuschreiben, dir geht es darum, ohne Kosten aus deiner Buchung rauszukommen, weil du die Reise nicht antreten willst. Dafür sehe ich keine Chancen solange der Flug geht und die Einreise zu diesem Zeitpunkt nicht von der USA-Seite untersagt ist.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @japanworm
                                        Ein Alternativflug muss recht eng gefasste Merkmale aufweisen (VO(EG)261/04) ansonsten kannst du in ablehnen und die Erstattung der Ticketkosten begehren.
                                        In deinem Fall sollte genau das möglich sein.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Das Problem ist nicht, dass ich die Reise nicht antreten will. Ich fliege auf jeden Fall, wenn es geht!
                                          Allerdings bin ich mir sicher, dass die Gruppenreise von Veranstalter abgesagt wird und dann brauch ich auch den Flug nicht mehr.

                                          Mal abgesehen davon, selbst wenn bis dahin wieder alles in Ordnung ist, ist das nicht der Flug, den ich gebucht hatte.
                                          Ich hab ja extra einen Non-Stop / Direktflug gebucht gehabt??!!

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