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Nachträgliche massive Preiserhöhung Meiers Weltreisen

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  • missingmomM Offline
    missingmomM Offline
    missingmom
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo allerseits,

    die Reise nach Kuba wurde gebucht (6 Wochen vor Abreise), Reisebestätigung ist erfolgt, Abbuchung der Anzahlung, Erhalt der Rechnung mit allen Details inkl. Preis, letztlich Abbuchung der Restzahlung zu dem vereinbarten Preis.
    Nach Anfrage, wo die Unterlagen bleiben, erhielt ich zunächst die Aussage, sie seien per Post unterwegs. Zweieinhalb Wochen vor Abflug hieß es dann, es gäbe technische Probleme, die Unterlagen zu versenden. Zwei Wochen vor Abflug nun ein Schreiben mit "Anfechtung wegen Erklärungsirrtum" mit Bezugnahme auf § 119 BGB; der Reisepreis sei um 2.600€ höher, das könne man nicht tragen. Es sei ein Eingabefehler gewesen. Ich könne das entweder nachzahlen, ein anderes Angebot für 1.200€ mehr annehmen oder kostenfrei zurücktreten.
    Ich habe demnach Rücksprache mit einem Anwalt widersprochen, denn die Anfechtung halte ich für unwirksam, der Vertrag ist zustande gekommen, insbesondere durch Abbuchung. Außerdem müsste eine Anfechtung wegen Irrtums unverzüglich erfolgen, nicht nach Wochen und mehreren Vorgängen zu dem Fall.
    Kennt jemand entsprechende Fälle oder konkrete Urteile? Ich bitte um sachdienliche Angaben (nicht Meinung / Vermutzung, das hilft nicht, wenn auch nett gedacht.

    Danke und beste Grüße!
    Doris
    Dann wäre eine Info dazu hilfreich und ich danke vorab.

    BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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    • missingmomM missingmom

      Hallo allerseits,

      die Reise nach Kuba wurde gebucht (6 Wochen vor Abreise), Reisebestätigung ist erfolgt, Abbuchung der Anzahlung, Erhalt der Rechnung mit allen Details inkl. Preis, letztlich Abbuchung der Restzahlung zu dem vereinbarten Preis.
      Nach Anfrage, wo die Unterlagen bleiben, erhielt ich zunächst die Aussage, sie seien per Post unterwegs. Zweieinhalb Wochen vor Abflug hieß es dann, es gäbe technische Probleme, die Unterlagen zu versenden. Zwei Wochen vor Abflug nun ein Schreiben mit "Anfechtung wegen Erklärungsirrtum" mit Bezugnahme auf § 119 BGB; der Reisepreis sei um 2.600€ höher, das könne man nicht tragen. Es sei ein Eingabefehler gewesen. Ich könne das entweder nachzahlen, ein anderes Angebot für 1.200€ mehr annehmen oder kostenfrei zurücktreten.
      Ich habe demnach Rücksprache mit einem Anwalt widersprochen, denn die Anfechtung halte ich für unwirksam, der Vertrag ist zustande gekommen, insbesondere durch Abbuchung. Außerdem müsste eine Anfechtung wegen Irrtums unverzüglich erfolgen, nicht nach Wochen und mehreren Vorgängen zu dem Fall.
      Kennt jemand entsprechende Fälle oder konkrete Urteile? Ich bitte um sachdienliche Angaben (nicht Meinung / Vermutzung, das hilft nicht, wenn auch nett gedacht.

      Danke und beste Grüße!
      Doris
      Dann wäre eine Info dazu hilfreich und ich danke vorab.

      BienekindB 1
      BienekindB 1
      Bienekind
      schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
      #2

      Der Thread heißt aber nun mal "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". Mehr als solche wirst du hier nicht bekommen, auch wenn manche "Meinung" aussagekräftiger und belastbarer
      ist als andere.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bitte mit der Anfrage an den zuständigen Thread hängen klick
        Einfach hinein kopieren und dort gibt es dann auch Antworten.

        1 Antwort Letzte Antwort
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