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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • nate1N Offline
    nate1N Offline
    nate1
    schrieb am zuletzt editiert von nate1
    #581

    Lufthansa holt im Auftrag von Reedereien und Touristikunternehmen gestrandete Urlauber aus der Karibik und von den Kanaren nach Hause klick.

    "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • calineC caline

      Heute kam dann um 13:33 Uhr diese E-Mail!
      Lieber Reisegast,

      auf diesem Weg leiten wir Ihnen die neuste Information Ihres gebuchten Reiseveranstalters mit der Bitte um Beachtung weiter.

      ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      Seit 14.03.2020 hat die FTI GROUP ihre Vorgehensweise geändert und lässt bei einer Verschärfung der Einreisebestimmungen in den Zielgebieten grundsätzlich keine kostenfreien Stornierungen oder Umbuchungen mehr zu.
      Dieses Vorgehen entspricht der aktuellen Rechtslage, die auch von wichtigen Reiseverbänden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vertreten wird.
      Die FTI GROUP sagt daher seit 14.03.2020 keine Reisen mehr auf Grund geänderter Einreisebestimmungen in Verbindung mit dem Coronavirus von ihrer Seite ab, die der Gast nicht antreten kann, weil:

      - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt oder
      - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er sich vorher in bestimmten Ländern aufgehalten hat oder
      - er sich nach Einreise in Quarantäne begeben muss.

      Für die oben aufgeführten Fallgestaltungen sind keine kostenfreien Umbuchungen oder Stornierungen zugelassen. Es gelten die AGB.
      Bereits abgesagte Reisen sind davon nicht betroffen.
      AUSNAHMEN:
      1. In Fällen, in denen die FTI GROUP die Flugleistung (z.B. wegen Annullierung des Fluges) oder die Hotelleistung (wegen Quarantäne des gebuchten Hotels) nicht mehr zur Verfügung stellen kann und auch keine alternative Beförderung/Unterbringung anbieten kann, wird die Reise abgesagt bzw. wird eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung angeboten.
      2. Buchungen bzw. Neubuchungen, welche im Buchungszeitraum seit 01.03.2020 getätigt worden sind bzw. bis 18.04.2020 noch getätigt werden, können laut unserer "Kostenfreien Stornierungsmöglichkeit" weiterhin bis spätestens 14 Tage vor Anreise, jedoch bis spätestens 30.04.2020, über das jeweilige Service Center kostenfrei storniert werden. Bitte beachten Sie dazu, die gesonderten Konditionen auf der FTI GROUP Serviceseite. Bei einer späteren Stornierung gelten ebenfalls wieder die Stornobedingungen laut AGB.
      Wie gewohnt werden wir unsere gemeinsamen Kunden weiterhin proaktiv nach Abreisedatum informieren, sollte ihre Reise von verschärften Einreisebestimmungen im Zielgebiet betroffen sein.

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      Wir empfehlen Ihnen sich stetig auf der Seite Ihres Abflughafens über den Status Ihres Fluges zu informieren.
      Bitte sehen Sie von Anrufen in unserem Servicecenter ab, da wir den Status Ihrer Reise auch nicht einsehen können.

      Diese Information ersetzt die unserseits vorab gesendeten E-Mails.
      Wir hoffen, das Sie Ihren wohlverdienten Urlaub wie geplant genießen können

      Viele Grüße

      Ihr Reiseteam

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #582

      Die FTI GROUP sagt daher seit 14.03.2020 keine Reisen mehr auf Grund geänderter Einreisebestimmungen in Verbindung mit dem Coronavirus von ihrer Seite ab, die der Gast nicht antreten kann, weil:

      - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt oder
      - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er sich vorher in bestimmten Ländern aufgehalten hat oder
      - er sich nach Einreise in Quarantäne begeben muss.

      Sorry, aber das ist ziemlich eindeutig ...
      Für z.B. deutsche Türkeireisende bedeutet das nach meiner Lesart, sie müssen den Urlaub stornieren weil sie blöderweise Deutsche sind und die Kosten ebenfalls selbst tragen.
      Heftig!

      @nesta17
      Mit dem Erfolg einer rechtlichen Einrede wäre ich mir mal nicht so sicher!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      calineC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • moefraM Offline
        moefraM Offline
        moefra
        schrieb am zuletzt editiert von
        #583

        Hallo in die Runde, wir haben auch mit fti gebucht und sollen mit Condor am 17.03 fliegen. Nachrichten dazu habe ich noch keine. Condor scheint auch zu fliegen.
        Ich fliege dann also übermorgen mit. Aber wie kommt man dann vom Flughafen nach Morro ins Hotel? Fahren denn die Transferbusse? Hotel habe ich angeschrieben. Keine Antwort.

        Schönen Sonntag.
        Frank

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • burton_B Offline
          burton_B Offline
          burton_
          schrieb am zuletzt editiert von
          #584

          Unterirdisches Verhalten! Sollte sich diese Handhabung bestätigen, wird bei der nächsten Urlaubsbuchung die Veranstalterauswahl deutlich kleiner 😉

          exxon1E 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • burton_B burton_

            Unterirdisches Verhalten! Sollte sich diese Handhabung bestätigen, wird bei der nächsten Urlaubsbuchung die Veranstalterauswahl deutlich kleiner 😉

            exxon1E Offline
            exxon1E Offline
            exxon1
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #585

            xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx

            @burton_
            so is es !

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • flaggdeF Offline
              flaggdeF Offline
              flaggde
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #586

              Sorry @caline, war eben zu schnell und nicht davon ausgegangen, dass noch was hinterher kommt...

              Eigentlich sehe ich es so wie @vonschmeling, andererseits gibt‘s da ja noch die Ausnahmen (Bereitstellung der Flüge, Schließung des Hotels).

              Da hilft nur, beim RV nachzubohren...

              Viel Glück!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • calineC caline

                Heute kam dann um 13:33 Uhr diese E-Mail!
                Lieber Reisegast,

                auf diesem Weg leiten wir Ihnen die neuste Information Ihres gebuchten Reiseveranstalters mit der Bitte um Beachtung weiter.

                ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

                Seit 14.03.2020 hat die FTI GROUP ihre Vorgehensweise geändert und lässt bei einer Verschärfung der Einreisebestimmungen in den Zielgebieten grundsätzlich keine kostenfreien Stornierungen oder Umbuchungen mehr zu.
                Dieses Vorgehen entspricht der aktuellen Rechtslage, die auch von wichtigen Reiseverbänden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vertreten wird.
                Die FTI GROUP sagt daher seit 14.03.2020 keine Reisen mehr auf Grund geänderter Einreisebestimmungen in Verbindung mit dem Coronavirus von ihrer Seite ab, die der Gast nicht antreten kann, weil:

                - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt oder
                - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er sich vorher in bestimmten Ländern aufgehalten hat oder
                - er sich nach Einreise in Quarantäne begeben muss.

                Für die oben aufgeführten Fallgestaltungen sind keine kostenfreien Umbuchungen oder Stornierungen zugelassen. Es gelten die AGB.
                Bereits abgesagte Reisen sind davon nicht betroffen.
                AUSNAHMEN:
                1. In Fällen, in denen die FTI GROUP die Flugleistung (z.B. wegen Annullierung des Fluges) oder die Hotelleistung (wegen Quarantäne des gebuchten Hotels) nicht mehr zur Verfügung stellen kann und auch keine alternative Beförderung/Unterbringung anbieten kann, wird die Reise abgesagt bzw. wird eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung angeboten.
                2. Buchungen bzw. Neubuchungen, welche im Buchungszeitraum seit 01.03.2020 getätigt worden sind bzw. bis 18.04.2020 noch getätigt werden, können laut unserer "Kostenfreien Stornierungsmöglichkeit" weiterhin bis spätestens 14 Tage vor Anreise, jedoch bis spätestens 30.04.2020, über das jeweilige Service Center kostenfrei storniert werden. Bitte beachten Sie dazu, die gesonderten Konditionen auf der FTI GROUP Serviceseite. Bei einer späteren Stornierung gelten ebenfalls wieder die Stornobedingungen laut AGB.
                Wie gewohnt werden wir unsere gemeinsamen Kunden weiterhin proaktiv nach Abreisedatum informieren, sollte ihre Reise von verschärften Einreisebestimmungen im Zielgebiet betroffen sein.

                +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

                Wir empfehlen Ihnen sich stetig auf der Seite Ihres Abflughafens über den Status Ihres Fluges zu informieren.
                Bitte sehen Sie von Anrufen in unserem Servicecenter ab, da wir den Status Ihrer Reise auch nicht einsehen können.

                Diese Information ersetzt die unserseits vorab gesendeten E-Mails.
                Wir hoffen, das Sie Ihren wohlverdienten Urlaub wie geplant genießen können

                Viele Grüße

                Ihr Reiseteam

                BienekindB Offline
                BienekindB Offline
                Bienekind
                schrieb am zuletzt editiert von
                #587

                AUSNAHMEN:
                1. In Fällen, in denen die FTI GROUP die Flugleistung (z.B. wegen Annullierung des Fluges) oder die Hotelleistung (wegen Quarantäne des gebuchten Hotels) nicht mehr zur Verfügung stellen kann und auch keine alternative Beförderung/Unterbringung anbieten kann, wird die Reise abgesagt bzw. wird eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung angeboten.
                2. Buchungen bzw. Neubuchungen, welche im Buchungszeitraum seit 01.03.2020 getätigt worden sind bzw. bis 18.04.2020 noch getätigt werden, können laut unserer "Kostenfreien Stornierungsmöglichkeit" weiterhin bis spätestens 14 Tage vor Anreise, jedoch bis spätestens 30.04.2020, über das jeweilige Service Center kostenfrei storniert werden. Bitte beachten Sie dazu, die gesonderten Konditionen auf der FTI GROUP Serviceseite. Bei einer späteren Stornierung gelten ebenfalls wieder die Stornobedingungen laut AGB.
                Wie gewohnt werden wir unsere gemeinsamen Kunden weiterhin proaktiv nach Abreisedatum informieren, sollte ihre Reise von verschärften Einreisebestimmungen im Zielgebiet betroffen sein.

                Es sei denn, es wurde z.B. der Flug annulliert - und da dürfte für etliche Reisen doch wohl zutreffen. Alles irgenwie eindeutig uneindeutig 😳

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KarinDK Offline
                  KarinDK Offline
                  KarinD
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #588

                  Es geht um unsere Pauschalreise Türkei über BigXtra. Gebucht über HC. Gestern Mittag wäre der Abflug gewesen. Nach dem Einreisestopp kam Freitag abend dann email von HC mit der Info "Aufgrund der Kürze der Zeit müssen wir davon ausgehen, dass Ihre Reise leider nicht stattfinden kann und abgesagt werden muss.". weiter heißt es "Wir informieren Sie schnellstmöglich, wenn uns neue Informationen von Ihrem Reiseveranstalter zu Ihrer Buchung vorliegen". Bis heute habe ich von HC nichts mehr gehört.

                  Gestern nachmittag habe ich dann gesehen, daß "FTI Solution Group" (oder so ähnlich) auf meinem Festnetz angerufen hätte. Leider war bei meinem Rückruf um ca. 16 Uhr niemand mehr erreichbar ( "Anruf außerhalb der Geschäftszeiten" ).
                  Ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß wir, wie andere geschrieben haben, eine email erhalten, daß wir unser Geld zurückbekommen und die Sache erledigt ist.
                  Was soll ich tun, mich nochmals an HC wenden, die sich ja eigentlich bei mir melden wollten oder versuchen, über eine andere Telefonnummer bei FTI anzurufen (ich wußte nicht einmal, daß BigXtra zu FTI gehört) und eigentlich hab ich hier mehrmals gelesen, daß eigentlich in 1. Linie das Reisebüro zuständig ist und nicht der Veranstalter. Ich wollte eigentlich vermeiden anzurufen, da die Leute bei HC sicherlich genug zu tun haben, aber nach den Posts von Caline werde langsam nervös, daß die FTI Group evtl. das Geld nicht mehr rückerstatten möchte. Eine offizielle Absage der Reise habe ich ja nicht vom Veranstalter nur die Mail von HC mit obigem Wortlaut.
                  Der Flieger wurde anscheinend gestern komplett gecancelt, weil er auf der Homepage des Flughafens zur Abflugzeit nicht mehr aufgeführt war.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #589

                    Hm, den 651j gibt´s ja gar nicht mehr ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • burton_B Offline
                      burton_B Offline
                      burton_
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #590

                      Gibt's schon noch, regelt jetzt die Verjährung 😉

                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bibikommtB Offline
                        bibikommtB Offline
                        bibikommt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #591

                        Zumindest für Spanien schreibt das AA inzwischen:

                        Üperprüfen sie ihre Reisepläne und vermeiden sie nicht erforderliche Reisen

                        Ist das mit einer Reisewarnung gleichzusetzen?

                        https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534?isLocal=false&isPreview=false

                        BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Ahotep2A Offline
                          Ahotep2A Offline
                          Ahotep2
                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #592

                          Nein, das ist keine Reisewarnung

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bibikommtB bibikommt

                            Zumindest für Spanien schreibt das AA inzwischen:

                            Üperprüfen sie ihre Reisepläne und vermeiden sie nicht erforderliche Reisen

                            Ist das mit einer Reisewarnung gleichzusetzen?

                            https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534?isLocal=false&isPreview=false

                            BienekindB Offline
                            BienekindB Offline
                            Bienekind
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #593

                            Nein

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #594

                              @Karin D.
                              Wenn der Flug nicht (oder leer!?) durchgeführt wurde zeitigt das sogar bei FTI eine Absage mit Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Die FTI GROUP sagt daher seit 14.03.2020 keine Reisen mehr auf Grund geänderter Einreisebestimmungen in Verbindung mit dem Coronavirus von ihrer Seite ab, die der Gast nicht antreten kann, weil:

                                - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt oder
                                - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er sich vorher in bestimmten Ländern aufgehalten hat oder
                                - er sich nach Einreise in Quarantäne begeben muss.

                                Sorry, aber das ist ziemlich eindeutig ...
                                Für z.B. deutsche Türkeireisende bedeutet das nach meiner Lesart, sie müssen den Urlaub stornieren weil sie blöderweise Deutsche sind und die Kosten ebenfalls selbst tragen.
                                Heftig!

                                @nesta17
                                Mit dem Erfolg einer rechtlichen Einrede wäre ich mir mal nicht so sicher!

                                calineC Offline
                                calineC Offline
                                caline
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #595

                                xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx

                                @vonschmeling sagte:

                                Sorry, aber das ist ziemlich eindeutig ...
                                Für z.B. deutsche Türkeireisende bedeutet das nach meiner Lesart, sie müssen den Urlaub stornieren weil sie blöderweise Deutsche sind und die Kosten ebenfalls selbst tragen.
                                Heftig!

                                Aber das wäre ja echt heftig!!!

                                Wir haben den vollen Betrag (gerade am 5.3. per VISA) an FTI bezahlt und nun bekommen wir wegen Einreisestop des Landes die schlechten Karten!?
                                FTI erbringt ja keine Leistung mehr für uns (unsere gebuchte Pauschalreise findet unter diesen aktuellen Ereignissen nun nicht mehr statt)
                                FTI kann uns die Flugleistung nicht mehr zur Verfügung stellen und auch keine alternative Beförderung anbieten! Dann wird die Reise abgesagt und eine kostenfreie Stornierung angeboten!
                                So steht es auch unter "Ausnahmen" im Text der E-Mail!

                                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • nesta17N Offline
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                                  nesta17
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #596

                                  Der betreffende Paragraph heißt 651h und schließt eben genau höhere Gewalt als Grund für einen Rücktritt, ohne Ersatzansprüche seitens des Veranstalters, ein ...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • burton_B burton_

                                    Gibt's schon noch, regelt jetzt die Verjährung 😉

                                    vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #597

                                    @burton- sagte:

                                    Gibt's schon noch, regelt jetzt die Verjährung 😉

                                    ... du nun wieder! 😏
                                    Ich hatte noch überlegt "in der ursprünglichen Form" dazuzuschreiben ...

                                    Mit Hotel geschlossen ist auch so eine verzwickte Sache, zwar "muss" der Reisende bei Zusammenlegung auch ein wesentlich hochwertigeres Hotel nicht nehmen, darüber streiten die Veranstalter aber immer wieder ganz gerne.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #598

                                      Gerade von HC bekommen:

                                      Zum aktuellen Zeitpunkt bietet Ihr Veranstalter für Ihre Reise keine kostenfreie Stornierung an.
                                      Eine Stornierung ist daher ausschließlich laut AGB des Veranstalters möglich.
                                      Aktuelle Information Stand 18:15 Uhr heute Abend nach Rücksprache mit ihrem Reiseveranstalter:
                                       
                                      Reisen nach Fuerteventura finden statt.
                                      Außer!
                                      Flüge sind schon lt. Airline Internetseite gestrichen. - Wenn das passiert bekommt Kunde Geld zurück.
                                      -> Wenn keine Info das Flug gestrichen, bitte an den Flughafen anreisen.
                                      -> Wenn Sie Mittags/Nachmittags reist, dann nochmal schauen, Auswärtiges Amt wird morgen sehr wahrscheinlich Infos für Spanien rausgeben.

                                      Sobald es andere Informationen zu Ihrer gebuchten Reisen gibt, informieren wir oder der Veranstalter Sie proaktiv.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #599

                                        @nesta17
                                        Jo, und genau deswegen tritt er ja nicht zurück sondern sagt "Selbst schuld wenn du Deutscher bist!" - zum Beispiel.
                                        Ich nehme an, dass das Problem für z.B. Ferienreisende Richtung Türkei nicht besteht, die LVU werden schlichterdings keinen Pax an Bord nehmen beim Hinflug, somit kann die Leistung nicht erbracht werden und besteht Anspruch auf Erstattung.
                                        Was mir allerdings inzwischen schon heftiges Kopfzerbrechen bereitet ist die Frage, wie gerade kleinere Veranstalter das wirtschaftlich überstehen sollen?!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #600

                                          Wenn er nicht zurück tritt, trete ich zurück. Ein Gericht wird dann bewerten, inwiefern der Paragraph, insbesondere 3., zur Anwendung kommt.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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