Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Vorweg zu unserer Buchungssituation:
Gebucht bei HC am 04.05.2019 erstmalig Hurghada, 4 Personen für 14 Tage ab dem 05.04.2020 mit FTI, Reisepreis gesamt 4.901,- €, Anzahlung per Überweisung ordnungsgemäß geleistet. Restzahlung, trotz zu dem Zeitpunkt bekannter Thematik, per Überweisung, am 08.03.2020 geleistet, welche auch seitens FTI bereits 1 Tag später bestätigt wurde. 2 weitere Tage später (11.03.2020) Reiseunterlagen erhalten. Am 15.03. dann per von Ahotep veröffentlichem "Anfargeformular" nach Stornierungsmöglichkeiten gefragt, da es zu dem Zeitpunkt schon hieß, dass alle Reise bis 31.03. nach Ägypten abgesagt wurden. Jetzt stellt Euch mal vor, wir haben gaaaaanze 5 Tage nichts von HC gehört, ich war aber auch nicht bereit dort anzurufen, da ich wahrscheinlich ohnehin in einer Warteschleife bis zum Sankt Nimmerleinstag gelandet wäre, oder mir auch gedacht habe, DIE ALLE machen ihren Job schon seit ein paar Tagen und DIE ALLE arbeiten momentan am Limit. Nicht einen einzigen Moment habe ich an der Kompetenz von HC oder auch unserem RV FTI gezweifelt. Jetzt kommt aber der Hammer.... am vergangenen Freitag den 20.03.2020 um 22.02 Uhr kam dann doch noch eine Mail von HC welche besagte, dass wir nur zu den in den AGBs angegebenen Möglichkeiten kündigen könnten. Allerdings stand hier schon einige Stunden vorher fest, dass FTI alle Reisen bis einschl. 19.04. abgesagt hat. Skandal seitens HC, wie kann mir die dortige Mitarbeiterinn dann noch eine solche Mail schreiben ?
Oliver, ruhig bleiben, es geht grad überall drunter unter drüber ! Oooooh, am 21.03. dann die Meldung von HC, dass die Reise abgesagt wurde und wir unser komplettes Geld zurückerhalten. Man bittet aber aus aktuellem Anlass von weiteren Anfragen abzusehen. Heute sind nun weitere 4 Tage vergangenen und wir haben unser Geld noch immer nicht zurück !!! Ein riesen Skandal !!! Ironie aus !!!Worum geht es mir ? Liebe Leute.... hört doch bitte auf mit immer nur ich, ich, ich. HC macht seinen Job, jeder Reiseveranstalter macht seinen Job. Und glaubt es oder lasst es auch bleiben, auch wenn derzeit keine Buchungen reinkommen, alle Seiten haben derzeit genug mit der Abwicklung der nächsten Wochen und Monate zu tun.
Ich möchte auch noch einen Schritt weiter gehen. Ich hätte durchaus den Vorschlag zur Umbuchung von FTI angenommen, wenn dieser zeitlich nicht so knapp (bis 31.10.2020) begrenzt gewesen wäre. FTI hat in diesem Fall MEIN Geld bekommen und sollte dies auch gerne behalten. Ich habe mich schließlich zum Buchungszeitpunkt aus einem bestimmten Grund für FTI entschieden. Sei es preislich oder was auch immer. Nun schreien ganze viele nach der Rückerstattung um dann beim nächsten mal einen RV zu suchen, welcher ja 10,- € günstiger ist, und überhaupt FTI geht ja gar nicht mehr. Und HC hat ja auch zu langsam reagiert, weshalb ich beim nächsten mal bei diesem Scheck 28 buche. Ich kann es einfach nicht mehr lesen oder hören. Statt in der jetzigen Situation zusammenzurücken, ist sich jeder mal wieder SELBST DER NÄCHSTE. Leute, Ihr kriegt Euer Geld zurück, oder ihr werdet reisen, so wie IHR selber es gebucht habt. Unabhängig davon, ob IHR jetzt noch Lust zum Reisen habt oder nicht. IHR habt gebucht, NICHT HC oder irgendein RV für EUCH. Eigenverantwortung und nicht nur die anderen sind immer böse !
In diesem Sinne, sorry für die Ausschweifung. Mein Vertrauen gehört auch weiterhin HC und den dahinterstehenden Reiseveranstaltern.
@oliverq121171 sagte:
Gebucht bei HC am 04.05.2019 erstmalig Hurghada, 4 Personen für 14 Tage ab dem 05.04.2020 mit FTI (...) Am 15.03. dann per von Ahotep veröffentlichem "Anfargeformular" nach Stornierungsmöglichkeiten gefragt, da es zu dem Zeitpunkt schon hieß, dass alle Reise bis 31.03. nach Ägypten abgesagt wurden.
@ahotep, Stornierung ist ein gutes Stichwort, denn das ist das nächste, was ich nicht verstehe: Warum veröffentlichst/verteilst Du, Ahotep, "Anfrageformulare nach Stornierungsmöglichkeiten", die man irgendwo (beim Reisebüro?) einreichen soll? Damit belastet man doch die Vermittler/Reisebüros unnötig, denn die Stornierungsbedingungen kann doch jeder in der AGB des RV selbst nachlesen.
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Gib den Versuch bitte auf uns provozieren zu wollen , sonst verteile ich noch andere Formulare

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Vielleicht wird es im Morgenland anders gehandhabt, aber im Abendland wenden sich Reisende, die im Reisebüro gebucht haben, an eben jenes.
Ob das dann HC ist, eine andere OTA oder Carolas Urlaubsstübchen in der Rostocker Straße spielt erst einmal keine Rolle.
Streng genommen dürfen die Veranstalter den RB Kunden nämlich keine Auskünfte erteilen.
Möglicherweise sehen sie in Krisenzeiten von dieser Regel ab, das hebt sie aber nicht auf.Bei aller verständlichen Sorge um die Urlaubsflocken, die nicht sofort wieder auf´s Konto sprudeln - bitte habt Verständnis und vertraut darauf, dass die wenigsten Veranstalter potenzielle Schwerverbrecher sind und sich durchaus in eurem Sinne / nach gesetzlichen Vorgaben eurer diversen Angelegenheiten kompetent annehmen.
Offen gestanden haut´s mir fast den Vogel raus, wenn ich jemandes Gejammer lese, seine für Juni gebuchte Reise könne sicher ebenfalls nicht durchgeführt werden und die Alternative im August dürfe nicht mehr kosten, da man ja nichts könne für die Misere ...
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@oliverq121171 sagte::
(...) am vergangenen Freitag den 20.03.2020 um 22.02 Uhr kam dann doch noch eine Mail von HC welche besagte, dass wir nur zu den in den AGBs angegebenen Möglichkeiten kündigen könnten.
@vonschmeling, klar kann man sein Reisebüro bzgl. Stornierungsmöglichkeiten mit langwierigen Anfragen belästigen. Aber bei aller Liebe, was soll denn dabei rauskommen als die nüchterne und wenig überraschende Erkenntnis, dass man zu den Stornierungsbedingungen der AGB des RV stornieren kann.
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@oliverq121171 sagte::
(...) am vergangenen Freitag den 20.03.2020 um 22.02 Uhr kam dann doch noch eine Mail von HC welche besagte, dass wir nur zu den in den AGBs angegebenen Möglichkeiten kündigen könnten.
@vonschmeling, klar kann man sein Reisebüro bzgl. Stornierungsmöglichkeiten mit langwierigen Anfragen belästigen. Aber bei aller Liebe, was soll denn dabei rauskommen als die nüchterne und wenig überraschende Erkenntnis, dass man zu den Stornierungsbedingungen der AGB des RV stornieren kann.
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Du Weiser aus dem Morgenland..der Stern von Bethlehem hat Dir scheinbar nicht hell genug geleuchtet
Dann möchte ich Dich mal erhellen:
HolidayCheck ist ja ein Reisebüro (was Dir ja bekannt sein dürfte). Und nicht nur in der jetzigen Situation wenden Kunden sich an ihr Reisebüro, auch bei allen anderen Wünschen und Fragen ihre Reise betreffend. Und um der derzeitigen, aktuellen Lage durch Covid19 die Anfragen bearbeiten zu können, hat HC auf seiner Startseite ein Formular zu Stornierungsanfragen, welches der HC Kunde ausfüllt und absendet. Und das ist keine Belästigung, sondern die richtige Vorgehensweise. Falsch wäre es, den Veranstalter damit zu "belästigen", denn dieser verweist an das Reisebüro.Fazit: Falls Du- sagen wir mal als Beispiel, ein fliegender " Weiser" auf dem Teppich gen Türkei sein solltest und Fragen oder Wünsche zur gebuchten Reise hast, wendest Du Dich vertrauensvoll an das HC Reisebüro...per Mail, Kontaktformular oder wie auch immer.
Und der Weisheit letzter Schluss: Bitte das Thema freilassen für Hilfe- und Rat suchende User, danke.
Weitere Inhaltsinterpretationen von Beiträgen bitte ich zu unterlassen. -
Einen guten Abend allerseits,
neulich eine Mail von DER Touristik eingetrudelt:
Zitat der Mail:
Für Abreisen bis einschließlich 30.04.2020:
Sollten Sie eine bestehende Reise mit Abreise bis einschließlich 30.04.2020 haben, so werden wir diese aktiv absagen und kostenfrei stornieren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Buchungen nach Abreisedatum bearbeiten und die Benachrichtigung daher etwas Zeit in Anspruch nehmen kann und ggf. erst nach eigentlicher Abreise erfolgt. Unsere Mitarbeiter arbeiten auf Hochtouren. Zum Zeitpunkt der Stornierung werden Sie entsprechend von Ihrem Online-Reiseportal informiert, bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Rückfragen ab.Für Abreisen bis zum 31.05.2020:
Für Ihre Reise* zwischen dem 01.05. und 31.05.2020 bieten wir Ihnen die Möglichkeit einmalig kostenlos umzubuchen. Die Umbuchung muss spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise erfolgen. Ganz wie Sie wünschen und es der einzelne Fall erfordert. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Online-Reiseportal, über welches Sie die Buchung getätigt haben.Die aktuelle Pandemie ist eine große zu bewältigende Aufgabe für uns alle. Bitte helfen Sie mit und schenken Sie uns Ihr Vertrauen auch weiterhin, damit wir sie gemeinsam erfolgreich meistern."
Mit Grüßen,
euer Holidaytripguy -
@oliverq121171 sagte::
(...) am vergangenen Freitag den 20.03.2020 um 22.02 Uhr kam dann doch noch eine Mail von HC welche besagte, dass wir nur zu den in den AGBs angegebenen Möglichkeiten kündigen könnten.
@vonschmeling, klar kann man sein Reisebüro bzgl. Stornierungsmöglichkeiten mit langwierigen Anfragen belästigen. Aber bei aller Liebe, was soll denn dabei rauskommen als die nüchterne und wenig überraschende Erkenntnis, dass man zu den Stornierungsbedingungen der AGB des RV stornieren kann.
@weiserausmmorgenland sagte:
... aber was soll denn dabei rauskommen als die nüchterne und wenig überraschende Erkenntnis, dass man zu den Stornierungsbedingungen der AGB des RV stornieren kann.
Es ist dir also trotz all der lästigen Links und Formulare, Listen und Updates noch immer nicht aufgegangen, dass die Bedingungen an die - wie auch stets von dir betont!? - außergewöhnliche Situation angepasst wurden???
Mit dem Formular entlastet z.B. das Reisebüro HC die Telefone, braucht sich nicht durch ausschweifende freie Begründungen zu schmökern und erhält alle relevanten Daten der Kunden auf einen Blick.
Anders ausgedrückt: HC bietet eine Dienstleistung, die die Anfragen für seine Kunden erleichtert.
Aber vielen Dank für deine Darbietung völliger Begriffstutzigkeit ... vielleicht dient sie ja dazu, das kein Leser mehr deine wuschigen Einlassungen von Ab.zocke bis Zuständigkeit mehr ernst nimmt und sich die Lektüre künftig erspart?
Deine bisherigen Ratschläge reichen von unvollständig bis grottenfalsch, selbst wenn ein User mit einem fetten
"Ironie aus!" ruft, verstehst du nicht was gemeint ist und zerpflückst und verknüpfst die Beiträge mit höchst arroganter Beharrlichkeit - was versprichst du dir davon???Nachdem du hier so virenhaft gewütet hast erlaube ich mir eine kurze informative Zusammenfassung:
- Pauschalreisen
mit Beginn bis einschließlich 30.4. sind abgesagt. Sie können ungebucht werden (gutgeschrieben wird dann der Reisepreis) oder man kann eine Erstattung erbitten.
- Individuelle Buchungen über Veranstalter
dito
Für alle Belange zuständiger Ansprechpartner ist der Vermittler!
Ausnahme: Portale, die nur die Plattform zur Verfügung stellen und ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Kunden ausschließen
(Beipiel edreams AGB Abs.2.1, wo es heißt: "Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. eDreams ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt."- Nur-Hotel- oder - Flugbuchungen
Handhabe muss mit dem Leistungsträger geklärt werden, auch sie sind dem Grunde nach abgesagt.
Grundlage ist die jeweilige Rechtsprechung am Gerichtsstand des betreffenden Unternehmens.Wenn ihr nicht wisst, was genau eure Buchung umfasst und wer zuständig für euer Anliegen, kann seine relevanten Angaben hier machen und sich unterstützen lassen.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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@weiserausmmorgenland sagte:
... aber was soll denn dabei rauskommen als die nüchterne und wenig überraschende Erkenntnis, dass man zu den Stornierungsbedingungen der AGB des RV stornieren kann.
Es ist dir also trotz all der lästigen Links und Formulare, Listen und Updates noch immer nicht aufgegangen, dass die Bedingungen an die - wie auch stets von dir betont!? - außergewöhnliche Situation angepasst wurden???
Mit dem Formular entlastet z.B. das Reisebüro HC die Telefone, braucht sich nicht durch ausschweifende freie Begründungen zu schmökern und erhält alle relevanten Daten der Kunden auf einen Blick.
Anders ausgedrückt: HC bietet eine Dienstleistung, die die Anfragen für seine Kunden erleichtert.
Aber vielen Dank für deine Darbietung völliger Begriffstutzigkeit ... vielleicht dient sie ja dazu, das kein Leser mehr deine wuschigen Einlassungen von Ab.zocke bis Zuständigkeit mehr ernst nimmt und sich die Lektüre künftig erspart?
Deine bisherigen Ratschläge reichen von unvollständig bis grottenfalsch, selbst wenn ein User mit einem fetten
"Ironie aus!" ruft, verstehst du nicht was gemeint ist und zerpflückst und verknüpfst die Beiträge mit höchst arroganter Beharrlichkeit - was versprichst du dir davon???Nachdem du hier so virenhaft gewütet hast erlaube ich mir eine kurze informative Zusammenfassung:
- Pauschalreisen
mit Beginn bis einschließlich 30.4. sind abgesagt. Sie können ungebucht werden (gutgeschrieben wird dann der Reisepreis) oder man kann eine Erstattung erbitten.
- Individuelle Buchungen über Veranstalter
dito
Für alle Belange zuständiger Ansprechpartner ist der Vermittler!
Ausnahme: Portale, die nur die Plattform zur Verfügung stellen und ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Kunden ausschließen
(Beipiel edreams AGB Abs.2.1, wo es heißt: "Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. eDreams ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt."- Nur-Hotel- oder - Flugbuchungen
Handhabe muss mit dem Leistungsträger geklärt werden, auch sie sind dem Grunde nach abgesagt.
Grundlage ist die jeweilige Rechtsprechung am Gerichtsstand des betreffenden Unternehmens.Wenn ihr nicht wisst, was genau eure Buchung umfasst und wer zuständig für euer Anliegen, kann seine relevanten Angaben hier machen und sich unterstützen lassen.
Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Du Weiser aus dem Morgenland..der Stern von Bethlehem hat Dir scheinbar nicht hell genug geleuchtet
Dann möchte ich Dich mal erhellen:
HolidayCheck ist ja ein Reisebüro (was Dir ja bekannt sein dürfte). Und nicht nur in der jetzigen Situation wenden Kunden sich an ihr Reisebüro, auch bei allen anderen Wünschen und Fragen ihre Reise betreffend. Und um der derzeitigen, aktuellen Lage durch Covid19 die Anfragen bearbeiten zu können, hat HC auf seiner Startseite ein Formular zu Stornierungsanfragen, welches der HC Kunde ausfüllt und absendet. Und das ist keine Belästigung, sondern die richtige Vorgehensweise. Falsch wäre es, den Veranstalter damit zu "belästigen", denn dieser verweist an das Reisebüro.Fazit: Falls Du- sagen wir mal als Beispiel, ein fliegender " Weiser" auf dem Teppich gen Türkei sein solltest und Fragen oder Wünsche zur gebuchten Reise hast, wendest Du Dich vertrauensvoll an das HC Reisebüro...per Mail, Kontaktformular oder wie auch immer.
Und der Weisheit letzter Schluss: Bitte das Thema freilassen für Hilfe- und Rat suchende User, danke.
Weitere Inhaltsinterpretationen von Beiträgen bitte ich zu unterlassen.@ahotep sagte:
Und der Weisheit letzter Schluss: Bitte das Thema freilassen für Hilfe- und Rat suchende User, danke.
Weitere Inhaltsinterpretationen von Beiträgen bitte ich zu unterlassen.Der Hinweis ging konkret und direkt an den Weisenausm.. woher war der jetzt wieder?
Konsequent wurde der letzte Beitrag dieses "Weisen" - erneut mit Inhaltinterpretationen-- gelöscht. Lesen sollte er ja können.
Diese Beitrags-Seziererei brauchen wir hier nicht. Letzter Hinweis--ansonsten spendieren wir den Tribünenplatz. -
Hallo, ich habe versucht, mich durch die ganzen Seiten zu lesen - aber leider komme ich nicht direkt weiter bzw. habe die passende Antwort für mich nicht gefunden:
Ich habe den Hinflug über Condor am 27.4. nach Mallorca und den Rückflug am 3.5. über Eurowings gebucht; das Hotel hatte ich über TUI gebucht, dieses wird automatisch von TUI storniert. Allerdings stehen meine beiden Flüge noch als "bestätigt" auf den Seiten der Airlines und wären aktuell auch so buchbar.
Meine Frage: Es besteht ja eine Reisewarnung bis Ende April, somit wäre es mit dem Hinflug schwierig, zumal Mallorca derzeit "dicht" ist. Was ist, wenn Condor den Flug durchführen will/wird? Bliebe dann nur die Stornierung von mir aus?
Lt. Homepage Condor könnte ich wohl umbuchen, aber das möchte ich nicht, da ich mich bezügl. eines neuen Termin noch nicht festlegen will. Kann ich auf Stornierung seitens Condor bestehen wegen der Reisewarnung? Oder muss ich erst abwarten bis Condor reagiert?Eurowings hat eine kulante Regelung, da sehe ich kein Problem für mich - aber bei Condor. Auch wäre das ursprüngliche Hotel zu dem geplanten Zeitraum nicht mehr buchbar,
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@Medelon
Es wird definitiv keinen Passagierflug nach Mallorca am fraglichen Tag geben.
Ich rechne damit, dass Condor auch noch mit einer Art Voucher in Höhe des Ticketpreises nachzieht.
Du kannst ebenfalls gegenüber Condor deinen Rücktritt vom Beförderungsvertrag erklären wenn du unbedingt agieren willst.@sswiti
TUI UI sagt mir leider nichts, aber wie ich etwas zurückliegend bereits schrieb: Nur-Flugbuchungen bitte direkt mit dem Leistungsträger abwickeln. Wenn TUI fly nur Gutscheine anbietet ist das eben so. Unter den gegebenen Umständen dürfte das schwer zu bestreiten sein. -
@Medelon
Es wird definitiv keinen Passagierflug nach Mallorca am fraglichen Tag geben.
Ich rechne damit, dass Condor auch noch mit einer Art Voucher in Höhe des Ticketpreises nachzieht.
Du kannst ebenfalls gegenüber Condor deinen Rücktritt vom Beförderungsvertrag erklären wenn du unbedingt agieren willst.@sswiti
TUI UI sagt mir leider nichts, aber wie ich etwas zurückliegend bereits schrieb: Nur-Flugbuchungen bitte direkt mit dem Leistungsträger abwickeln. Wenn TUI fly nur Gutscheine anbietet ist das eben so. Unter den gegebenen Umständen dürfte das schwer zu bestreiten sein.@vonschmeling sagte:
Wenn TUI fly nur Gutscheine anbietet ist das eben so. Unter den gegebenen Umständen dürfte das schwer zu bestreiten sein.
Es ist so schwer oder so einfach wie vor oder nach Corona. Noch sind die Gesetze nicht außer Kraft gesetzt und der Anspruch eindeutig.
Da sich diese aber über Monate hinziehen würde / wird kann man maximal die Sinnhaftigkeit in Frage stellen. -
@von schmeling
Erst einmal Danke für Deine Antwort. Könnte es nicht doch gewisse "Lockerungen" in Bezug auf die Fluganreise geben (es sind ja noch rd. 4 Wochen bis dahin)?
Es hat ich einfach nur irritiert, dass die fraglichen Flüge immer noch buchbar sind. Eigentlich möchte ich nicht von mir aus stornieren bei Condor oder umbuchen. Ich hätte nur gerne meinen vollständigen Ticketpreis zurück. Also werde ich abwarten. -
@Medelon
Es wird definitiv keinen Passagierflug nach Mallorca am fraglichen Tag geben.
Ich rechne damit, dass Condor auch noch mit einer Art Voucher in Höhe des Ticketpreises nachzieht.
Du kannst ebenfalls gegenüber Condor deinen Rücktritt vom Beförderungsvertrag erklären wenn du unbedingt agieren willst.@sswiti
TUI UI sagt mir leider nichts, aber wie ich etwas zurückliegend bereits schrieb: Nur-Flugbuchungen bitte direkt mit dem Leistungsträger abwickeln. Wenn TUI fly nur Gutscheine anbietet ist das eben so. Unter den gegebenen Umständen dürfte das schwer zu bestreiten sein.Die Gutscheine gelten aber nur 1 Jahr und von der Airline nicht von tui.
Wären es wenigstens 3 Jahre, vielleicht habe ich kein Urlaub mehr dieses Jahr. Die Krise ist genauso wenig meine Schuld.
Und ist es richtig dass ich die Flüge nicht bei Airline stornieren kann, sondern nur bei tui? -
@ Candecor:
Das mit den "Monaten" glaube ich eher nicht
Da ist sehr viel Bewegung im Hintergrund,besonder auch auf politischer Ebene/Druck von Verbänden usw. Und da geht es nicht nur um Airlines...
.Gerade hat übrigens auch Eurowings klipp und klar gesagt:
"Umbuchen oder Gutscheine- das sind die Optionen"
Damit analoge Handhabung zum Verhalten von anderen Airline u.a. auch Emirates und Etihad. -
@sswiti
Um welche Airline handelt es sich denn?
Eine Lösung deines Dilemmas kannst du jedenfalls nur mit dem Leistungstäger erreichen - ganz gleich wer das ist.
Es steht dir frei auf eine Auszahlung zu bestehen (wie Candecor richtig sagte, ist die gesetzlichen Grundlage gegenwärtig ja noch vorhanden), wenn er es aber nicht tut (wie übrigens mehr und mehr LVU) müsstest du rechtliche Schritte einleiten.
@Medlon
Mal abgesehen davon, dass eine Lockerung äußerst unwahrscheinlich ist - du kannst ja auch einfach abwarten und darauf vertrauen, dass sich eine überraschende Wendung ergibt.
M.E. wäre das in der von dir soweit geschilderten Situation ohnehin das Ratsamste.
