Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@steelydan1
14 Tage (!!) beträgt die Frist für die Erstattung - gem. Neufassung §651h BGB (gerade erst neu ersonnen und schon sowas von der bösen Wirklichkeit gefixxt!).Ich nehme an, dass die von dir sehr empathisch geschilderte Entscheidunsvariante der bewussten Verzögerung den betroffenen Unternemen gar nicht offen steht, sind sie doch leider inzwischen regelrecht abgesoffen in der Flut der Ereignisse und haben gar keine Möglichkeit zu solch stufenweisen Entscheidungen.
Die schnell wirksamen Maßnahmen bleiben bislang zudem den kleinen Unternehmen vorbehalten, wie größere und große von Unterstüzung profitieren werden ist noch nicht ganz klar.
Gerade deshalb wird sich in Sachen Gutschein als rechtmäßige Erstattungsvariante m.E. recht zeitnah eine Entscheidung ergeben, schlichterdings im Sinne der Entlastung ohne große Schmerzen für den Verbraucher und die Unternehmen. -
@von schmeling
mehr erwarte ich auch nicht als das zumindest die nicht erbrachten Leistungen(Übernachtungen)ersetzt werden.Versilbert möchte ich da gar nichts haben.
@schwabe danke für deinen Rat und ich gebe dir recht jeder kommt jetzt mit Sprüchen "da wäre ich nicht geflogen" da aber die Reisewarnung noch nicht bestanden hat hätte ich die kompletten Stornokosten übernehmen müssen
und jeden der solche Sprüche rollt frage ich ob er so einfach einen doch etwas höheren Geldbetrag einfach so in den Sand setzt
Das der Reiseveranstalter für die Einschränkungen nichts kann ist mir auch klar deshalb wäre ich( wenn rechtlich abgesichert) auch mit einem Gutschein zufrieden da ich wenn das alles vorbei ist gerne wieder nach Cran Canaria fliegen würde@starman402 sagte:
@von schmeling
mehr erwarte ich auch nicht als das zumindest die nicht erbrachten Leistungen(Übernachtungen)ersetzt werden.Versilbert möchte ich da gar nichts haben.Zumindest während bisheriger "Störungen" war ein solcher Anspruch gewährleistet - ob das im Ausmaß der gegenständlichen noch zu erwarten sein wird wage ich nicht vorherzusagen. Besonders zuversichtlich bin ich dahingehend nicht ...
@schwabe danke für deinen Rat und ich gebe dir recht jeder kommt jetzt mit Sprüchen "da wäre ich nicht geflogen" da aber die Reisewarnung noch nicht bestanden hat hätte ich die kompletten Stornokosten übernehmen müssen
Du solltest dich zwar nicht von den "Sprüchen" beeindrucken lassen dich aber trotzdem etwas in Selbstreflexion üben:
Das Übel der Gebühr wolltest du vermeiden und bist gereist um jetzt den Spieß umzudrehen? Da wundere dich mal bitte nicht über "Sprüche" ... sorry, so ein bisschen Kirche -> Dorf darf auch in Krisenzeiten sein!und jeden der solche Sprüche rollt frage ich ob er so einfach einen doch etwas höheren Geldbetrag einfach so in den Sand setzt
siehe mein Text = Umkehrung deiner Frage
Du hast deinen Reiseantritt auf Sand gebaut, demnach brauchst du jetzt auch nicht zu pienzen darüber, dass er genau dort gelandet ist. Kein Spruch.Das der Reiseveranstalter für die Einschränkungen nichts kann ist mir auch klar deshalb wäre ich (wenn rechtlich abgesichert) auch mit einem Gutschein zufrieden da ich wenn das alles vorbei ist gerne wieder nach Cran Canaria fliegen würde
Mal sehen, ob der Veranstalter dieser huldvollen Attitüde nähertreten mag ...

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Nur mal so, ich habe zb. unsere für den 15.03. vorgesehene Reise nach Ägypten bei FTI am 13.03 storniert.
@haberling sagte:
Nur mal so, ich habe zb. unsere für den 15.03. vorgesehene Reise nach Ägypten bei FTI am 13.03 storniert.
Und???
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Agent C , ich denke , man muß sich noch etwas gedulden . Wir wären heute am 27.3. geflogen , haben am 19.3. die Stornierungsmitteilung von BigXtra bekommen . Wir halten uns an die Bitte , nicht anzurufen und warten , bis wir mehr erfahren .
@schlangenfanger sagte:
Agent C , ich denke man muß sich noch etwas gedulden. Wir wären heute am 27.3. geflogen, haben am 19.3. die Stornierungsmitteilung von BigXtra bekommen. Wir halten uns an die Bitte nicht anzurufen und zu warten bis wir mehr erfahren .


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@starman
Die Höhe des Erstattungsanspruchs bemisst sich an den anteiligen Fehltagen, in diesem Fall bezogen auf den reinen Beherbergungspreis (die Flüge wurden ja geleistet), nicht etwa auf 60% ... (@Candecor: Wie kommst du auf das schmale Brett?)Für die Einschränkungen vor Ort kannst du den Veranstalter nicht auf eine Minderung in Anspruch nehmen, das hierfür sind eben jene von außen kommenden unvorhergesehenen Ereignisse ursächlich, von welchen man auch als höhere Gewalt spricht.
Richtig ist:
Forderung (korrekt!) beziffern und per Einwurfeinschreiben an den Veranstalter senden.
Es wird dauern ...@vonschmeling sagte:
@starman
Die Höhe des Erstattungsanspruchs bemisst sich an den anteiligen Fehltagen, in diesem Fall bezogen auf den reinen Beherbergungspreis (die Flüge wurden ja geleistet), nicht etwa auf 60% ... (@Candecor: Wie kommst du auf das schmale Brett?)
Richtig ist:
Forderung (korrekt!) beziffern und per Einwurfeinschreiben an den Veranstalter senden.
Es wird dauern ...wie ermittelt man als laie die hoehe ( weil du schreibst, korrekt beziffern ) eines uebernachtungspreis, wenn man eine pauschalreise gebucht hat ?
denn als laie hat man ja gar keinen einblick / ueberblick wie hoch anteilig der flugpreis ( den man ja rausrechnen muß) gewesen ist ?gesamtreisepreis abzueglich flugpreis = unbekannt
die rechenformel ist klar, X naechte gebucht, Y naechte erhalten, macht x tage die nicht genutzt / in anspruch genommen wurden -
Ein Rechenbeispiel wäre z.B. (Pauschalreisepreis für 14 Tage ./. Pauschalreisepreis für 7 Tage) : 7
Wobei das Ergebnis hier allerdings nicht der Übernachtungspreis sondern der Tagespreis inkl. vom RV bzw. Hotelier erbrachten weiteren Leistungen ist.
In den heute noch im stationäre Reisebüro in Papierform erhältlichen Preisteilen der Kataloge stehen allerdings auch noch die Preise nach Flugpreis und saisonalen Tagespreisen einzeln aufgeführt. -
Luxemburg setzt die Frist von 14 Tagen außer Kraft um Zeit zu gewinnen für eine Europäische Lösung zu finden.
https://www.tageblatt.lu/headlines/keine-geld-zurueck-garantie-reiseveranstalter-muessen-kunden-vorerst-nicht-entschaedigen/
Es wird wohl nur eine Frage von ein paar Tagen sein bis sich andere Länder anschließen werden. -
Bei Finanztip (Absatz 8 ) steht nichts davon, dass der Kunde einen Betrag (in Euro) angeben soll bzw. muss.
Diesen kann mMn nur der RV korrekt ermitteln.
Natürlich dürfte es sinnvoll sein, sich selbst zu informieren (z.B. wie von jlechtenboehmer vorgeschlagen), um einschätzen zu können ob die Rückerstattung des RV angemessen erscheint. -
@Szuzimaus
Deshalb bin ich auf die Ausführungen von VS auch nicht weiter eingegangen. Entgangene Hoteltage können alle möglichen Preise haben, abhängig ob Luxustempel für 400 € / Nacht oder 30 € für die einfache Pension mit Toilette am Flur - so einfach den Flugpreis rausrechnen geht nicht (deshalb auch mal einen Satz von 60% angenommen um die Forderung zu beziffern. Nachweispflichtig ist eh der Veranstalter)@mooselpaar
Was Luxemburg macht, ist nicht maßgebend. Faktisch wäre eine Umstellung auf Gutscheine eine Rechtsbeugung und schon gar nicht auf bereits bestehende Verträge anwendbar. Das ist auch der Bundesregierung klar - so einen Rechtsbruch kann sich niemand leisten.Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.
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Luxemburg setzt die Frist von 14 Tagen außer Kraft um Zeit zu gewinnen für eine Europäische Lösung zu finden.
https://www.tageblatt.lu/headlines/keine-geld-zurueck-garantie-reiseveranstalter-muessen-kunden-vorerst-nicht-entschaedigen/
Es wird wohl nur eine Frage von ein paar Tagen sein bis sich andere Länder anschließen werden.Danke für dein Artikel. Aber wenn dann bitte richtig darstellen! Und den Bericht bis Ende lesen
Dort steht....sie beabsichtigen eine Aussetzung.... noch ist da nichts beschlossen.
Und in Deutschland gillt bis jetzt noch immer eine 14 tägige frist für die Rückerstattung
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Im Luxemburg-Artikel steht doch gar nichts von Gutscheinen, sondern "Die Urlauber sollen ihr Geld zurückbekommen – nur nicht innerhalb der gewohnten, 14-tägigen Frist."
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Da ich ständig hin und her "geschickt" werde, hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen.
Flug bei Opodo für den 29.3. von Hurghada nach Stuttgart mit Sunexpress gebucht.
Bisher keine Stornierung erhalten. Der Flug fällt aber natürlich aus.
Opodo sagt, sie brauchen eine Storno-Bestätigung von Sunexpress, damit sie mir mein Geld zurücküberweisen.
Sunexpress sagt, sowas stellen sie nicht aus, ich kann bei ihnen kostenlos umbuchen, mehr aber auch nicht. ( Bringt mir nichts, da meine restlichen Flüge für dieses Jahr schon gebucht sind und ich somit keinen "Ersatzflug" benötige )Wie gehe ich jetzt vor ? Wer ist denn jetzt letztendlich für die Stornierung und Rückerstattung zuständig ?
Ich komme mir nur noch verarscht vor und der Preis für den Flug war auch nicht gerade der günstigste...Danke vorab für eure Hilfe!
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@Szuzimaus
Deshalb bin ich auf die Ausführungen von VS auch nicht weiter eingegangen. Entgangene Hoteltage können alle möglichen Preise haben, abhängig ob Luxustempel für 400 € / Nacht oder 30 € für die einfache Pension mit Toilette am Flur - so einfach den Flugpreis rausrechnen geht nicht (deshalb auch mal einen Satz von 60% angenommen um die Forderung zu beziffern. Nachweispflichtig ist eh der Veranstalter)@mooselpaar
Was Luxemburg macht, ist nicht maßgebend. Faktisch wäre eine Umstellung auf Gutscheine eine Rechtsbeugung und schon gar nicht auf bereits bestehende Verträge anwendbar. Das ist auch der Bundesregierung klar - so einen Rechtsbruch kann sich niemand leisten.Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.
@candecor sagte:
Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.
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Ich bin ja wahrlich nicht der große Freund von candecor. Aber wo er Recht hat da hat er Recht.
Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.
Habe ja Verständnis für manche Solidarität, nur wird sie euch persönlich am Ende teuer zu stehen kommen. -
@candecor sagte:
Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.
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Ich bin ja wahrlich nicht der große Freund von candecor. Aber wo er Recht hat da hat er Recht.
Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.
Habe ja Verständnis für manche Solidarität, nur wird sie euch persönlich am Ende teuer zu stehen kommen.@altloewin63 sagte:
Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.
Ein Rat den auch nur du geben kannst ....
Denn wenn die Welt untergeht ist nicht nur das (erstrittene) Geld nicht mal das Papier wert, sondern auch alles andere Geld was man sich vorher mühsam erarbeitet hat.
Lieber die Taube in der Hand behalten als den Spatz auf dem Dach zusätzlich bekommen wollen , und dann fliegt beides weg ...
Ich jedenfalls habe kein Verständnis für manchen Egoismus, denn gerade der wird für die Allgemeinheit teuer .... aber was soll’s, unterm Strich zähl ich - und die Kosten der anderen interessieren mich nicht, wenn wenigstens ich meine Schäflein ins Trockene bringe ... ? -
@altloewin63 sagte:
Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.
Ein Rat den auch nur du geben kannst ....
Denn wenn die Welt untergeht ist nicht nur das (erstrittene) Geld nicht mal das Papier wert, sondern auch alles andere Geld was man sich vorher mühsam erarbeitet hat.
Lieber die Taube in der Hand behalten als den Spatz auf dem Dach zusätzlich bekommen wollen , und dann fliegt beides weg ...
Ich jedenfalls habe kein Verständnis für manchen Egoismus, denn gerade der wird für die Allgemeinheit teuer .... aber was soll’s, unterm Strich zähl ich - und die Kosten der anderen interessieren mich nicht, wenn wenigstens ich meine Schäflein ins Trockene bringe ... ?Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen. (OT Ende)
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Warum erinnert mich das jetzt an die Klopapierkäufer ?
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Warum erinnert mich das jetzt an die Klopapierkäufer ?
@schlangenfanger sagte:
Warum erinnert mich das jetzt an die Klopapierkäufer ?
Genau deshalb macht es wenig bis keinen Sinn, dir das näher zu erklären

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Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen. (OT Ende)
@altloewin63 sagte:
Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen.
Genau - Wissen tun es alle, nur verdrängen es fast alle bis auf die Älteren, die es 1948 erlebt haben und hier im Forum vermutlich nicht aktiv sind.
Wer zwar vom RV den Reisepreis zurück bekäme und sich dafür im nächsten Jahr lediglich noch ein Brötchen kaufen könnte fände es vermutlich garnicht lustig. -
@altloewin63 sagte:
Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen.
Genau - Wissen tun es alle, nur verdrängen es fast alle bis auf die Älteren, die es 1948 erlebt haben und hier im Forum vermutlich nicht aktiv sind.
Wer zwar vom RV den Reisepreis zurück bekäme und sich dafür im nächsten Jahr lediglich noch ein Brötchen kaufen könnte fände es vermutlich garnicht lustig.Wenn die Preise explodieren ist auch dein Gutschein explodiert. Kapiert halt auch nicht jeder.
Da ist mir mein Geld das ich explizit vom RV zurückgefordert habe schon lieber
Man möge mir verzeihen.