Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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im übrigen , den 100 Eu Gutschein , oder Nachlass , bekommst du überall auf Nachfrage , ... sogar im Reisebüro , unproblematisch und hat nix mit HC zu tun
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@holly-man sagte:
Dir fehlt es leider auch ein wenig an Phantasie - Kunden fängt man nicht nur über Bargeld.
Richtig, ich halte mich an Fakten.
Selbstverständlich hast du aber recht, das man Kunden nicht nur durch bares sondern Geschenke jedweder Art fängt. Allerdings muss man sich die auch leisten können. Aber neben dem „können“ - wer will das schon, wo doch jeder weiß, dass schon beim nächsten Geschäft ausschließlich der Preis entscheidet ? Deine Gastronomen verdienen u. U . an nem Schnitzel mit Pommes und drei Bier mehr als ein RV an zwei Wochen Ägypten.Man kann auch Gutscheine für z.B. Flughafen-Parkhäuser ausgeben ..... usw
Selbstverständlich, die werden bestimmt gerne genommen - denn die Kosten wären ja noch höher als 10 % auf den Gutschein.
Weil du ja immer die Gutscheinlösung verteidigst. Die Gutscheine helfen keinem RV zu überleben. Die verzögern den Abgang nur etwas. Weil wenn die Kunden die Gutscheine einlösen wollen, fehlt wieder das Geld um diese Kunden dann wegzuschicken. Oder was noch schlimmer ist, die können die Kunden nicht wieder zurück holen.
Dein vergleich mit dem Restaurant der stimmt ja hinten und vorne nicht. Ein Restaurant hat noch weit mehr Kosten als nur den Einkauf der Waren? Nur mal zum Nachdenken. Auch hier sind Gutscheine keine Lösung. Aber geht man gerne das Risiko ein, da man den Besitzer ja auch persönlich kennt. Manche würde da auch ohne Gegenwert helfen. -
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@MichaelAl
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viel Kompetenz doch ungenutzt auf Forendachböden rumliegt ... da trifft doch wahrlich der DRV Entscheidungen bzw. erarbeitet Vorschläge, ohne sich zuvor erst einmal gründlich in deine Bedenken zu vertiefen? Unfassbar!
Übrigens hat auch ein Reiseveranstalter neben den Einkäufen von Hotels und Beförderungsmitteln noch so den ein oder anderen Kostenfaktor zu berücksichtigen - ganz wie die Gastronomie.
Selbstverständlich ist die Vorauszahlung mit gewissen Risiken verbunden, das hat aber die Deutschen nicht davon abgehalten, 2019 35,4 Mrd € in Pauschalreisen zu investieren. -
@MichaelAl
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viel Kompetenz doch ungenutzt auf Forendachböden rumliegt ... da trifft doch wahrlich der DRV Entscheidungen bzw. erarbeitet Vorschläge, ohne sich zuvor erst einmal gründlich in deine Bedenken zu vertiefen? Unfassbar!
Übrigens hat auch ein Reiseveranstalter neben den Einkäufen von Hotels und Beförderungsmitteln noch so den ein oder anderen Kostenfaktor zu berücksichtigen - ganz wie die Gastronomie.
Selbstverständlich ist die Vorauszahlung mit gewissen Risiken verbunden, das hat aber die Deutschen nicht davon abgehalten, 2019 35,4 Mrd € in Pauschalreisen zu investieren.@vonschmeling sagte:
Übrigens hat auch ein Reiseveranstalter neben den Einkäufen von Hotels und Beförderungsmitteln noch so den ein oder anderen Kostenfaktor zu berücksichtigen - ganz wie die Gastronomie.
Das streite ich ja gar nicht ab und behaupte auch nie was anderes.
Falls es zu der Gutscheinlösung kommen sollte reden wir uns wieder, wenn dann alles den Bach runter geht.
es kann doch kein Staat eine Garantie geben, ohne zu wissen wie hoch die Garantie sein muss. Damit fängt es doch schon.
Wofür wollen die RVs dann die Gelder verwenden, wofür sie die Gutscheine ausgeben wollen.
Die Bundesregierung hat die nächsten Jahre weit aus grössere Probleme, als sich um (wertlose) Reisegutscheine zu künnern
Ich habe zwar nicht viel Kompetenz, aber gesunden Menschenverstand.
Und mindestens die nächsten 1,5 Jahre werde ich auf grosse Urlaubsreisen verzichten. -
Meine Restzahlung an ITS wäre am 6.4.2020 fällig gewesen. Diese wurde aber nicht eingezogen, da ITS Für alle Maibuchungen keine Restzahlungen mehr einzieht. Eine Dame vom HC-Reisebüro fragt nun bei ITS nach, ob ich für die Anzahlung einen Gutschein bekommen könnte. Damit kann ich leben, und diesen für die nächste Reise einsetzen. Ich werde berichten wie ITS weiter vorgeht.
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natürlich micha , wir erwarten alle spannend die Lösung der Finanzminister bezüglich den Corona Bonds , inkl . hier die Entscheidung der EU zur Gutscheinfrage .... ein Paket
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@holly-man sagte:
Ich kenne einige Leute, die explizit bei HC buchen, weil es dort einen Cashback zwischen 50.- und 150.-€ erhalten -
Ich verstehe nicht was du meinst kannst du es mir erklären? Danke
@vive-la-france sagte:
Ich verstehe nicht was du meinst kannst du es mir erklären? Danke
Das hast Du etwas aus dem Zusammenhang gerissen
, aber HC bietet Dir, wenn Du bei denen eine Reise buchst, einen Nachlass von bis zu 150€, den Du nach Deiner Reise bekommst.Fairerweise gibt es andere Online RB's, die sogar bis zu 7% Nachlass auf Pauschalreisen geben, aber das tut jetzt nichts zur Sache
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Hallo zusammen,
hat schon mal jemand von euch etwas über den § 321 BGB Unsicherheitseinrede gehört?(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
Wir haben das Problem, dass wir eigentlich am 18.05. nach Ägypten fliegen würden. Die Anzahlung haben wir schon vor Wochen geleistet und nun wäre am 19.04. die Restzahlung fällig. Zahlen wir laut AGB nicht, sieht LMX das als Stornierung an und unsere Anzahlung wäre lt. LMX somit Stornierungsgebühr. Ja und nun ist guter Rat teuer. Natürlich möchte ich die Anzahlung gerne zurück, andererseits, wenn wir die Restsumme bezahlen, ist die vielleicht auch weg. Eine wirklich verzwickte Lage.
Vielleicht hat einer von euch ja Erfahrungen mit dem o.g. Paragraphen. Für Österreich gibt es sogar ein Musteranschreiben für die Reiseveranstalter.
LG Gaby
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Noch mal eine Anmerkung zur Gutscheinlösung:
Warum soll ich als Reiseveranstalter bis 31.12.2021 interessiert sein Reisen zu verkaufen? Ich gehe wieder in Vorleistung bei Hotels, Flügen u.s.w. und bekomme kein Geld dafür. Meines Erachtens nur eine Verschiebung des Problems. Und Ende 2021 könnte ich erst mal schauen ob ich die dann fälligen Auszahlungen leisten kann - wenn nicht haftet ja der Staat.Gewinne werden privatisiert-Verluste werden sozialisiert
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@vive-la-france sagte:
Ich verstehe nicht was du meinst kannst du es mir erklären? Danke
Das hast Du etwas aus dem Zusammenhang gerissen
, aber HC bietet Dir, wenn Du bei denen eine Reise buchst, einen Nachlass von bis zu 150€, den Du nach Deiner Reise bekommst.Fairerweise gibt es andere Online RB's, die sogar bis zu 7% Nachlass auf Pauschalreisen geben, aber das tut jetzt nichts zur Sache
@Holly Man
nicht wirklich aus den Zusammenhang gerissen, weil ich im Nachhinein lese dass dein Posting sich dreht um Begünstigen die man von RB‘s bekommt.eine Praxis die mir bis jetzt vollkommend fremd ist, obwohl ich a. selber Geschäftsfrau bin (also Handel affin) und b. letztes Jahr ca 40.000€ in mein RB gelassen habe (einige teuere Reise gemacht!).
ich habe also was verpasst, oder? Egal, jeder muss leben!
wiederum wenn ich höre von Günther dass die RB von ein Provision von 10% alle ihre Kosten decken sollen, frage ich mich wie sie überleben können wenn sie , dein O Ton, bis 7% Nachlass gewähren. Aus ihre Provisionen oder?
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Hallo zusammen,
hat schon mal jemand von euch etwas über den § 321 BGB Unsicherheitseinrede gehört?(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
Wir haben das Problem, dass wir eigentlich am 18.05. nach Ägypten fliegen würden. Die Anzahlung haben wir schon vor Wochen geleistet und nun wäre am 19.04. die Restzahlung fällig. Zahlen wir laut AGB nicht, sieht LMX das als Stornierung an und unsere Anzahlung wäre lt. LMX somit Stornierungsgebühr. Ja und nun ist guter Rat teuer. Natürlich möchte ich die Anzahlung gerne zurück, andererseits, wenn wir die Restsumme bezahlen, ist die vielleicht auch weg. Eine wirklich verzwickte Lage.
Vielleicht hat einer von euch ja Erfahrungen mit dem o.g. Paragraphen. Für Österreich gibt es sogar ein Musteranschreiben für die Reiseveranstalter.
LG Gaby
@gabyundalex sagte:
Hallo zusammen,
hat schon mal jemand von euch etwas über den § 321 BGB Unsicherheitseinrede gehört?Vor 100-150 Seiten, schätzungsweise.
Benutze einfach die Suchfunktion, dann findest du die entsprechenden Beiträge. -
Hallo,
erst mal besten Dank an die Foren-Teilnehmer, die auf meinen Beitrag geantwortet haben.
Schauinsland hat den Text auf der Homepage erneuert : https://www.schauinsland-reisen.de/aktuelle-informationen-zum-coronavirus?etcc_cu=onsite&etcc_med_onsite=slider&etcc_cmp_onsite=infos_corona
Somit sind für mich die Aussagen schon klarer und ich werde mich gedulden.
Und die Erneuerung des Textes zeigt mir, dass der RV auf Anfragen oder sogar z. B Rückmeldungen durch HC reagiert.
Sehe ich mal positiv.Ich hoffe für uns alle, dass wir mit einem "blauen Auge" aus dieser Krise kommen.
Bitte bleibt gesund.
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Noch mal eine Anmerkung zur Gutscheinlösung:
Warum soll ich als Reiseveranstalter bis 31.12.2021 interessiert sein Reisen zu verkaufen? Ich gehe wieder in Vorleistung bei Hotels, Flügen u.s.w. und bekomme kein Geld dafür. Meines Erachtens nur eine Verschiebung des Problems. Und Ende 2021 könnte ich erst mal schauen ob ich die dann fälligen Auszahlungen leisten kann - wenn nicht haftet ja der Staat.Gewinne werden privatisiert-Verluste werden sozialisiert
@nordkorea
Das Problem sehe ich auch.
Fast alle Urlaube werden dann ja erstmal mit Gutscheinen bezahlt und ziehen wieder Liquidität aus den Unternehmen.Übrigens gibt es auch positive Beispiele.
Ich habe vorgestern bei GetYourGuide ein vorab bezahltes Reiseevent für April storniert und eigentlich bei der neuen Rechtslage für Events mit einem Gutschein gerechnet.Heute war Kohle auf dem Konto.Die Unternehmen von morgen(GYG ist ein milliarden StartUp aus Berlin) haben Krisenmangement in Einklang mit Kundenzufriedenheit verstanden!
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Um mal die Relationen zu verdeutlichen:
https://www.aero.de/news-34898/Lufthansa-verliert-eine-Million-Euro---pro-Stunde.html
Viel besser dürfte es bei der TUI auch nicht aussehen, die eigene Flugzeuge, Schiffe und Hotels zu erhalten hat. Was vor der Krise ein klarer Wettbewerbsvorteil war, insbesondere gegenüber Thomas Cook, erweist sich in dieser nie vorherzusehenden Ausnahmesituation ohne jegliche Einnahmen nun als Bumerang. Ein Vergleich mit Anbietern wie alltours, Airbnb o.ä. verbietet sich da von selbst, auch wenn dem ein oder anderen "Klassenkämpfer" das nicht ins Weltbild passen mag. Das hat nichts mit besseren oder schlechteren Management oder mehr oder weniger Kundenfreundlichkeit zu tun, das sind einfach unterschiedliche Geschäftsmodelle, die dem einen die Auszahlung von Kundengeldern leichter und anderen leider schwer bis unmöglich machen.
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Frosch Sportreisen bietet eine variable Lösung für das Verhältnis Gutschein/Rückzahlung an:
https://www.frosch-sportreisen.de/info/aktuell -
@sswiti sagte:
, Österreich will auch schon die ersten Geschäfte aufmachen.Geschäfte ja, aber nicht im Reise"markt".
In Österreicht heißt es vorsichtig, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es dieses Jahr noch Flugreisen gibt und ähnliche Stimmern gibt es auch in Deutschland.@holly-man sagte:
, Österreich will auch schon die ersten Geschäfte aufmachen.
Geschäfte ja, aber nicht im Reise"markt".
In Österreicht heißt es vorsichtig, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es dieses Jahr noch Flugreisen gibt und ähnliche Stimmern gibt es auch in Deutschland.Nun gut. Manche haben den Schuss noch nicht gehört dass noch über eine touristische Flugreise dieses Jahr überhaupt nachgedacht wird.
Es wird moniert dass RV Reisenden bis Juni nicht freiwillig stornieren und das Geld zurücküberweisen oder auf Restzahlungen verzichtet wird. Gleichzeitig werden eifrig Reisepläne für dieses Jahr später gemacht.
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Hallo zusammen,
hat schon mal jemand von euch etwas über den § 321 BGB Unsicherheitseinrede gehört?(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
Wir haben das Problem, dass wir eigentlich am 18.05. nach Ägypten fliegen würden. Die Anzahlung haben wir schon vor Wochen geleistet und nun wäre am 19.04. die Restzahlung fällig. Zahlen wir laut AGB nicht, sieht LMX das als Stornierung an und unsere Anzahlung wäre lt. LMX somit Stornierungsgebühr. Ja und nun ist guter Rat teuer. Natürlich möchte ich die Anzahlung gerne zurück, andererseits, wenn wir die Restsumme bezahlen, ist die vielleicht auch weg. Eine wirklich verzwickte Lage.
Vielleicht hat einer von euch ja Erfahrungen mit dem o.g. Paragraphen. Für Österreich gibt es sogar ein Musteranschreiben für die Reiseveranstalter.
LG Gaby
@gabyundalex sagte:
Hallo zusammen,
hat schon mal jemand von euch etwas über den § 321 BGB Unsicherheitseinrede gehört?Jooooh ... und?
Natürlich möchte ich die Anzahlung gerne zurück, andererseits, wenn wir die Restsumme bezahlen, ist die vielleicht auch weg. Eine wirklich verzwickte Lage.
Wieso sollte sie "weg" sein? Geld ist nie weg, es ist höchstens nicht mehr bei dir.
Einige Veranstalter setzen Forderungseinzüge für Reisen im Mai bereits aus.
Geh ins Gespräch mit deinem! Solange du einen gültigen Vertrag hast sind beiderseitige Verpflichtungen daraus zu erfüllen. Bleibst du deine Pflicht (rechtzeitige Zahlung) schuldig, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Kompensation (= Stornogebühr) - zu Recht!Ich weiß ja nicht wo alle den §321 BGB plötzlich herbeigurgeln, kann aber versichern, dass es immer für Erheiterung sorgt, wenn Kunden mit DIY Tipps versuchen ihre Entscheidungen zu erhärten ...