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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #1281

    @steelydan1
    14 Tage (!!) beträgt die Frist für die Erstattung - gem. Neufassung §651h BGB (gerade erst neu ersonnen und schon sowas von der bösen Wirklichkeit gefixxt!).

    Ich nehme an, dass die von dir sehr empathisch geschilderte Entscheidunsvariante der bewussten Verzögerung den betroffenen Unternemen gar nicht offen steht, sind sie doch leider inzwischen regelrecht abgesoffen in der Flut der Ereignisse und haben gar keine Möglichkeit zu solch stufenweisen Entscheidungen.
    Die schnell wirksamen Maßnahmen bleiben bislang zudem den kleinen Unternehmen vorbehalten, wie größere und große von Unterstüzung profitieren werden ist noch nicht ganz klar.
    Gerade deshalb wird sich in Sachen Gutschein als rechtmäßige Erstattungsvariante m.E. recht zeitnah eine Entscheidung ergeben, schlichterdings im Sinne der Entlastung ohne große Schmerzen für den Verbraucher und die Unternehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Starman402S Starman402

      @von schmeling
      mehr erwarte ich auch nicht als das zumindest die nicht erbrachten Leistungen(Übernachtungen)ersetzt werden.Versilbert möchte ich da gar nichts haben.
      @schwabe danke für deinen Rat und ich gebe dir recht jeder kommt jetzt mit Sprüchen "da wäre ich nicht geflogen" da aber die Reisewarnung noch nicht bestanden hat hätte ich die kompletten Stornokosten übernehmen müssen
      und jeden der solche Sprüche rollt frage ich ob er so einfach einen doch etwas höheren Geldbetrag einfach so in den Sand setzt
      Das der Reiseveranstalter für die Einschränkungen nichts kann ist mir auch klar deshalb wäre ich( wenn rechtlich abgesichert) auch mit einem Gutschein zufrieden da ich wenn das alles vorbei ist gerne wieder nach Cran Canaria fliegen würde

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #1282

      @starman402 sagte:

      @von schmeling
      mehr erwarte ich auch nicht als das zumindest die nicht erbrachten Leistungen(Übernachtungen)ersetzt werden.Versilbert möchte ich da gar nichts haben.

      Zumindest während bisheriger "Störungen" war ein solcher Anspruch gewährleistet - ob das im Ausmaß der gegenständlichen noch zu erwarten sein wird wage ich nicht vorherzusagen. Besonders zuversichtlich bin ich dahingehend nicht ...

      @schwabe danke für deinen Rat und ich gebe dir recht jeder kommt jetzt mit Sprüchen "da wäre ich nicht geflogen" da aber die Reisewarnung noch nicht bestanden hat hätte ich die kompletten Stornokosten übernehmen müssen

      Du solltest dich zwar nicht von den "Sprüchen" beeindrucken lassen dich aber trotzdem etwas in Selbstreflexion üben:
      Das Übel der Gebühr wolltest du vermeiden und bist gereist um jetzt den Spieß umzudrehen? Da wundere dich mal bitte nicht über "Sprüche" ... sorry, so ein bisschen Kirche -> Dorf darf auch in Krisenzeiten sein!

      und jeden der solche Sprüche rollt frage ich ob er so einfach einen doch etwas höheren Geldbetrag einfach so in den Sand setzt

      siehe mein Text = Umkehrung deiner Frage
      Du hast deinen Reiseantritt auf Sand gebaut, demnach brauchst du jetzt auch nicht zu pienzen darüber, dass er genau dort gelandet ist. Kein Spruch.

      Das der Reiseveranstalter für die Einschränkungen nichts kann ist mir auch klar deshalb wäre ich (wenn rechtlich abgesichert) auch mit einem Gutschein zufrieden da ich wenn das alles vorbei ist gerne wieder nach Cran Canaria fliegen würde

      Mal sehen, ob der Veranstalter dieser huldvollen Attitüde nähertreten mag ... 😏

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HABERLINGH HABERLING

        Nur mal so, ich habe zb. unsere für den 15.03. vorgesehene Reise nach Ägypten bei FTI am 13.03 storniert.

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1283

        @haberling sagte:

        Nur mal so, ich habe zb. unsere für den 15.03. vorgesehene Reise nach Ägypten bei FTI am 13.03 storniert.

        Und???

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • SchlangenfangerS Schlangenfanger

          Agent C , ich denke , man muß sich noch etwas gedulden . Wir wären heute am 27.3. geflogen , haben am 19.3. die Stornierungsmitteilung von BigXtra bekommen . Wir halten uns an die Bitte , nicht anzurufen und warten , bis wir mehr erfahren .

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #1284

          @schlangenfanger sagte:

          Agent C , ich denke man muß sich noch etwas gedulden. Wir wären heute am 27.3. geflogen, haben am 19.3. die Stornierungsmitteilung von BigXtra bekommen. Wir halten uns an die Bitte nicht anzurufen und zu warten bis wir mehr erfahren .

          👍❗

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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          • vonschmelingV vonschmeling

            @starman
            Die Höhe des Erstattungsanspruchs bemisst sich an den anteiligen Fehltagen, in diesem Fall bezogen auf den reinen Beherbergungspreis (die Flüge wurden ja geleistet), nicht etwa auf 60% ... (@Candecor: Wie kommst du auf das schmale Brett?)

            Für die Einschränkungen vor Ort kannst du den Veranstalter nicht auf eine Minderung in Anspruch nehmen, das hierfür sind eben jene von außen kommenden unvorhergesehenen Ereignisse ursächlich, von welchen man auch als höhere Gewalt spricht.

            Richtig ist:
            Forderung (korrekt!) beziffern und per Einwurfeinschreiben an den Veranstalter senden.
            Es wird dauern ...

            HC-Mitglied2162603H Offline
            HC-Mitglied2162603H Offline
            HC-Mitglied2162603
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1285

            @vonschmeling sagte:

            @starman
            Die Höhe des Erstattungsanspruchs bemisst sich an den anteiligen Fehltagen, in diesem Fall bezogen auf den reinen Beherbergungspreis (die Flüge wurden ja geleistet), nicht etwa auf 60% ... (@Candecor: Wie kommst du auf das schmale Brett?)
            Richtig ist:
            Forderung (korrekt!) beziffern und per Einwurfeinschreiben an den Veranstalter senden.
            Es wird dauern ...

            wie ermittelt man als laie die hoehe ( weil du schreibst, korrekt beziffern ) eines uebernachtungspreis, wenn man eine pauschalreise gebucht hat ?
            denn als laie hat man ja gar keinen einblick / ueberblick wie hoch anteilig der flugpreis ( den man ja rausrechnen muß) gewesen ist ?

            gesamtreisepreis abzueglich flugpreis = unbekannt
            die rechenformel ist klar, X naechte gebucht, Y naechte erhalten, macht x tage die nicht genutzt / in anspruch genommen wurden

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmer
              schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
              #1286

              Ein Rechenbeispiel wäre z.B. (Pauschalreisepreis für 14 Tage ./. Pauschalreisepreis für 7 Tage) : 7
              Wobei das Ergebnis hier allerdings nicht der Übernachtungspreis sondern der Tagespreis inkl. vom RV bzw. Hotelier erbrachten weiteren Leistungen ist.
              In den heute noch im stationäre Reisebüro in Papierform erhältlichen Preisteilen der Kataloge stehen allerdings auch noch die Preise nach Flugpreis und saisonalen Tagespreisen einzeln aufgeführt.

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • moselpaarM Offline
                moselpaarM Offline
                moselpaar
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1287

                Luxemburg setzt die Frist von 14 Tagen außer Kraft um Zeit zu gewinnen für eine Europäische Lösung zu finden.
                https://www.tageblatt.lu/headlines/keine-geld-zurueck-garantie-reiseveranstalter-muessen-kunden-vorerst-nicht-entschaedigen/
                Es wird wohl nur eine Frage von ein paar Tagen sein bis sich andere Länder anschließen werden.

                Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"

                andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
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                • steelydan1S Offline
                  steelydan1S Offline
                  steelydan1
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von steelydan1
                  #1288

                  Bei Finanztip (Absatz 8 ) steht nichts davon, dass der Kunde einen Betrag (in Euro) angeben soll bzw. muss.
                  Diesen kann mMn nur der RV korrekt ermitteln.
                  Natürlich dürfte es sinnvoll sein, sich selbst zu informieren (z.B. wie von jlechtenboehmer vorgeschlagen), um einschätzen zu können ob die Rückerstattung des RV angemessen erscheint.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • CandecorC Offline
                    CandecorC Offline
                    Candecor
                    Bekannter Forentroll Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von Candecor
                    #1289

                    @Szuzimaus
                    Deshalb bin ich auf die Ausführungen von VS auch nicht weiter eingegangen. Entgangene Hoteltage können alle möglichen Preise haben, abhängig ob Luxustempel für 400 € / Nacht oder 30 € für die einfache Pension mit Toilette am Flur - so einfach den Flugpreis rausrechnen geht nicht (deshalb auch mal einen Satz von 60% angenommen um die Forderung zu beziffern. Nachweispflichtig ist eh der Veranstalter)

                    @mooselpaar
                    Was Luxemburg macht, ist nicht maßgebend. Faktisch wäre eine Umstellung auf Gutscheine eine Rechtsbeugung und schon gar nicht auf bereits bestehende Verträge anwendbar. Das ist auch der Bundesregierung klar - so einen Rechtsbruch kann sich niemand leisten.

                    Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.

                    altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1290

                      Na dann kann man sich gleich auf eine TC ähnliche Situation einstellen.

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • moselpaarM moselpaar

                        Luxemburg setzt die Frist von 14 Tagen außer Kraft um Zeit zu gewinnen für eine Europäische Lösung zu finden.
                        https://www.tageblatt.lu/headlines/keine-geld-zurueck-garantie-reiseveranstalter-muessen-kunden-vorerst-nicht-entschaedigen/
                        Es wird wohl nur eine Frage von ein paar Tagen sein bis sich andere Länder anschließen werden.

                        andi2601A Offline
                        andi2601A Offline
                        andi2601
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1291

                        @moselpaar

                        Danke für dein Artikel. Aber wenn dann bitte richtig darstellen! Und den Bericht bis Ende lesen

                        Dort steht....sie beabsichtigen eine Aussetzung.... noch ist da nichts beschlossen.

                        Und in Deutschland gillt bis jetzt noch immer eine 14 tägige frist für die Rückerstattung

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • steelydan1S Offline
                          steelydan1S Offline
                          steelydan1
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1292

                          Im Luxemburg-Artikel steht doch gar nichts von Gutscheinen, sondern "Die Urlauber sollen ihr Geld zurückbekommen – nur nicht innerhalb der gewohnten, 14-tägigen Frist."

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HC-Mitglied980678H Offline
                            HC-Mitglied980678H Offline
                            HC-Mitglied980678
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1293

                            Da ich ständig hin und her "geschickt" werde, hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen.

                            Flug bei Opodo für den 29.3. von Hurghada nach Stuttgart mit Sunexpress gebucht.

                            Bisher keine Stornierung erhalten. Der Flug fällt aber natürlich aus.

                            Opodo sagt, sie brauchen eine Storno-Bestätigung von Sunexpress, damit sie mir mein Geld zurücküberweisen.
                            Sunexpress sagt, sowas stellen sie nicht aus, ich kann bei ihnen kostenlos umbuchen, mehr aber auch nicht. ( Bringt mir nichts, da meine restlichen Flüge für dieses Jahr schon gebucht sind und ich somit keinen "Ersatzflug" benötige )

                            Wie gehe ich jetzt vor ? Wer ist denn jetzt letztendlich für die Stornierung und Rückerstattung zuständig ?
                            Ich komme mir nur noch verarscht vor und der Preis für den Flug war auch nicht gerade der günstigste...

                            Danke vorab für eure Hilfe!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • CandecorC Candecor

                              @Szuzimaus
                              Deshalb bin ich auf die Ausführungen von VS auch nicht weiter eingegangen. Entgangene Hoteltage können alle möglichen Preise haben, abhängig ob Luxustempel für 400 € / Nacht oder 30 € für die einfache Pension mit Toilette am Flur - so einfach den Flugpreis rausrechnen geht nicht (deshalb auch mal einen Satz von 60% angenommen um die Forderung zu beziffern. Nachweispflichtig ist eh der Veranstalter)

                              @mooselpaar
                              Was Luxemburg macht, ist nicht maßgebend. Faktisch wäre eine Umstellung auf Gutscheine eine Rechtsbeugung und schon gar nicht auf bereits bestehende Verträge anwendbar. Das ist auch der Bundesregierung klar - so einen Rechtsbruch kann sich niemand leisten.

                              Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.

                              altlöwin63A Offline
                              altlöwin63A Offline
                              altlöwin63
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1294

                              @candecor sagte:

                              Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.

                              -------------
                              Ich bin ja wahrlich nicht der große Freund von candecor. Aber wo er Recht hat da hat er Recht.
                              Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.
                              Habe ja Verständnis für manche Solidarität, nur wird sie euch persönlich am Ende teuer zu stehen kommen.

                              "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                              (Zitat Horst Seehofer-2015)

                              jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • altlöwin63A altlöwin63

                                @candecor sagte:

                                Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.

                                -------------
                                Ich bin ja wahrlich nicht der große Freund von candecor. Aber wo er Recht hat da hat er Recht.
                                Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.
                                Habe ja Verständnis für manche Solidarität, nur wird sie euch persönlich am Ende teuer zu stehen kommen.

                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmer
                                schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                #1295

                                @altloewin63 sagte:

                                Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.

                                Ein Rat den auch nur du geben kannst ....
                                Denn wenn die Welt untergeht ist nicht nur das (erstrittene) Geld nicht mal das Papier wert, sondern auch alles andere Geld was man sich vorher mühsam erarbeitet hat.
                                Lieber die Taube in der Hand behalten als den Spatz auf dem Dach zusätzlich bekommen wollen , und dann fliegt beides weg ...
                                Ich jedenfalls habe kein Verständnis für manchen Egoismus, denn gerade der wird für die Allgemeinheit teuer .... aber was soll’s, unterm Strich zähl ich - und die Kosten der anderen interessieren mich nicht, wenn wenigstens ich meine Schäflein ins Trockene bringe ... ?

                                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                  @altloewin63 sagte:

                                  Mein dringender persönliche Rat, rettet euer Geld (evtl. mit Anwalt) das euch rechtlich zusteht und lasst euch nicht mit Gutscheinen abwimmeln die am Ende nicht mal das Geld wert sind als das Papier auf dem sie gedruckt sind.

                                  Ein Rat den auch nur du geben kannst ....
                                  Denn wenn die Welt untergeht ist nicht nur das (erstrittene) Geld nicht mal das Papier wert, sondern auch alles andere Geld was man sich vorher mühsam erarbeitet hat.
                                  Lieber die Taube in der Hand behalten als den Spatz auf dem Dach zusätzlich bekommen wollen , und dann fliegt beides weg ...
                                  Ich jedenfalls habe kein Verständnis für manchen Egoismus, denn gerade der wird für die Allgemeinheit teuer .... aber was soll’s, unterm Strich zähl ich - und die Kosten der anderen interessieren mich nicht, wenn wenigstens ich meine Schäflein ins Trockene bringe ... ?

                                  altlöwin63A Offline
                                  altlöwin63A Offline
                                  altlöwin63
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1296

                                  Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen. (OT Ende)

                                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                  jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SchlangenfangerS Offline
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                                    Schlangenfanger
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1297

                                    Warum erinnert mich das jetzt an die Klopapierkäufer ?

                                    CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                                      Warum erinnert mich das jetzt an die Klopapierkäufer ?

                                      CandecorC Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1298

                                      @schlangenfanger sagte:

                                      Warum erinnert mich das jetzt an die Klopapierkäufer ?

                                      Genau deshalb macht es wenig bis keinen Sinn, dir das näher zu erklären 🙂

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • altlöwin63A altlöwin63

                                        Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen. (OT Ende)

                                        jlechtenboehmerJ Offline
                                        jlechtenboehmerJ Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                        #1299

                                        @altloewin63 sagte:

                                        Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen.

                                        Genau - Wissen tun es alle, nur verdrängen es fast alle bis auf die Älteren, die es 1948 erlebt haben und hier im Forum vermutlich nicht aktiv sind.
                                        Wer zwar vom RV den Reisepreis zurück bekäme und sich dafür im nächsten Jahr lediglich noch ein Brötchen kaufen könnte fände es vermutlich garnicht lustig.

                                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                        altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                          @altloewin63 sagte:

                                          Ja,ja, die Welt ist schon oft untergegangen wie wir alle wissen.

                                          Genau - Wissen tun es alle, nur verdrängen es fast alle bis auf die Älteren, die es 1948 erlebt haben und hier im Forum vermutlich nicht aktiv sind.
                                          Wer zwar vom RV den Reisepreis zurück bekäme und sich dafür im nächsten Jahr lediglich noch ein Brötchen kaufen könnte fände es vermutlich garnicht lustig.

                                          altlöwin63A Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1300

                                          Wenn die Preise explodieren ist auch dein Gutschein explodiert. Kapiert halt auch nicht jeder.
                                          Da ist mir mein Geld das ich explizit vom RV zurückgefordert habe schon lieber😄
                                          Man möge mir verzeihen.

                                          "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                          (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                          jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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