Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@armin sagte:
Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
Die sich allerdings wiederum weniger bis garnicht ergäbe bei einer Reise in eine Region mit Fallzahlen die nur einem Bruchteil derer in der Heimat entspräche .... Du siehst, ich schreibe im Konjunktiv, da alle Spekulationen nur hypothetisch sind, weil ja bereits ohne Inanspruchnahme der RRV storniert wurde.
@jlechtenboehmer sagte:
weil ja bereits ohne Inanspruchnahme der RRV storniert wurde.
Also das konnte ich jetzt aus dem Post von loran2212 so nicht herauslesen :
Nun ist die Restzahlung am 13.4.20 fällig oder die Stornierung bis 18.4.20.
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Sorry, Fehler von mir ..... ist ja der 13.4. ....
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Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
https://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2020/200316.html@armin sagte:
Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
Da die Diagnose ja erst nach Buchung der Reise gestellt wurde, könnte das mit dem erhöhten Risiko tatsächlich ein Argument sein.
Ich habe zwar (zum Glück !) nur eine einmalige Erfahrung mit Inanspruchnahme einer RRV - dafür eine sehr positive. Deshalb würde ich raten, einfach mal anzurufen, den Fall und die damit verbundenen Sorgen zu schildern und zu sehen, was damit angefangen wird seitens der RRV (wenn sie denn vorhanden ist, das ist ja auch erstmal eine Vermutung . . .) -
Kommt eine Stornierung über RRV nicht in Betracht kann @loran ja noch abwarten..bis zum 13.4. (Ostermontag) sind es ja noch gut 2 Wochen..ich könnte mir vorstellen daß bei Vorliegen der Gründe TUI dann bis dahin die Reiseabsagen auf den Mai erweitern wird...
ich selbst bin ja mit Abreisetermin 17.5. nach Sharm auch betroffen..allerdings mit RV ETI. Ich sehe das für mich aber recht gelassen, keinesfalls werde ich selbst stornieren. Ist bei mir aber auch einfacher da ich allein reise und somit nur für mich verantwortlich bin! -
Vor dem 20.04. wird es keine weiteren Absagen seitens der RV geben.
Ich kann in keinster Weise verstehen, daß man bei solch einem hohen gesundheitlichen Risiko des eigenen Kindes die Entscheidung zu stornieren davon abhängig macht, ob Aussicht besteht die Stornogebühren rückwirkend zu vermeiden.
Was ist der Wert eines Kindes... 1350Euro? -
@ loran2212
Kunden mit Reisebeginn zwischen dem 01. und 31.05.2020 können Ihre geplante Reise ohne Gebühren umbuchen lassen. Dazu setzen sich unsere Service-Mitarbeiter aktiv mit Ihnen in Verbindung - Sie müssen nichts tun. Sie können Ihre für Mai geplante Reise gebührenfrei auf ein anderes Reisedatum, Hotel oder Reiseziel zum aktuellen Tagespreis umbuchen.
Bedingungen- Gültig für alle Buchungen mit Reisebeginn 01.05. bis einschließlich 31.05.2020Gültig für alle TUI und airtours Buchungen (Paket + Unterkunft + Rundreisen)Nicht gültig für XTUI, FLY & Mix, TUI Ticket Shop, non refundable Rates und Veranstaltungstickets
Gut zu wissen: TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.
Dieser Originaltext stammt von der TUI Seite.
Umbuchung also schon mal möglich. Es muß übrigens nicht die gleiche Reise oder das gleiche Reiseziel sein. -
Vor dem 20.04. wird es keine weiteren Absagen seitens der RV geben.
Ich kann in keinster Weise verstehen, daß man bei solch einem hohen gesundheitlichen Risiko des eigenen Kindes die Entscheidung zu stornieren davon abhängig macht, ob Aussicht besteht die Stornogebühren rückwirkend zu vermeiden.
Was ist der Wert eines Kindes... 1350Euro?Was ist der Wert eines Kindes... 1350Euro?
Och bitte ,es wurde eine Frage gestellt, beantworte sie oder lass es .So ein scheiß Komentare ,sorry
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Vor dem 20.04. wird es keine weiteren Absagen seitens der RV geben.
Ich kann in keinster Weise verstehen, daß man bei solch einem hohen gesundheitlichen Risiko des eigenen Kindes die Entscheidung zu stornieren davon abhängig macht, ob Aussicht besteht die Stornogebühren rückwirkend zu vermeiden.
Was ist der Wert eines Kindes... 1350Euro?xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Nun, ich kann verstehen, dass man bei genügend zeitlichem Spielraum erst mal versucht herauszufinden, was die beste Lösung ist : selbst stornieren, auf die Absage des Veranstalters warten oder (kam zwar nicht vom User, aber trotzdem eine Überlegung wert) möglicherweise die RRV in Anspruch nehmen.
Ich kann aus dem Post von @loran2212 nicht entnehmen, dass ein Reiseantritt in Erwägung gezogen wird, sondern nur die beste Möglichkeit gesucht wird, um nicht zuviel Geld zu verlieren. Und danach suchen ja im Moment viele hier . . . -
Vor dem 20.04. wird es keine weiteren Absagen seitens der RV geben.
Ich kann in keinster Weise verstehen, daß man bei solch einem hohen gesundheitlichen Risiko des eigenen Kindes die Entscheidung zu stornieren davon abhängig macht, ob Aussicht besteht die Stornogebühren rückwirkend zu vermeiden.
Was ist der Wert eines Kindes... 1350Euro?Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Nun, ich kann verstehen, dass man bei genügend zeitlichem Spielraum erst mal versucht herauszufinden, was die beste Lösung ist : selbst stornieren, auf die Absage des Veranstalters warten oder (kam zwar nicht vom User, aber trotzdem eine Überlegung wert) möglicherweise die RRV in Anspruch nehmen.
Ich kann aus dem Post von @loran2212 nicht entnehmen, dass ein Reiseantritt in Erwägung gezogen wird, sondern nur die beste Möglichkeit gesucht wird, um nicht zuviel Geld zu verlieren. Und danach suchen ja im Moment viele hier . . .@sarahsofia sagte:
Ich kann aus dem Post von @loran2212 nicht entnehmen, dass ein Reiseantritt in Erwägung gezogen wird, sondern nur die beste Möglichkeit gesucht wird, um nicht zuviel Geld zu verlieren. Und danach suchen ja im Moment viele hier . . .
Vollste Zustimmung !
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Beim Versicherer gibt es eine Stornoberatung, bei der würde ich mich informieren, natürlich vor dem Storno und schnellstens. Da viele über die Reiserück etwas abzuwickeln versuchen, dürfte dort im Moment das Überprüfen, ob etwas wirklich akut ist, nicht so oft kulant ausfallen, wie ohne Pandemie.
Ich habe selber frühzeitig gekündigt 11.3 und habe auf § 651 hingewiesen, das ich Risikoperson bin und dem Verbraucherschutz, nach einigen Mails hat mir der RV die Stornogebühren erlassen. Das war sehr kulant, aber darauf verlassen, das das immer so geht, würde ich mich nicht! Wenn die Stornoberatung negativ ausfällt, würde ich das aussitzen, ich würde nicht wieder vorzeitig kündigen. -
Ich sehe ein, dass mein letzter Beitrag - besonders der letzte Satz - zu provokativ und geschmacklos formuliert war.
Da man eigene Beiträge anscheinend nicht melden kann, bitte ich die Administration auf diesem Weg meinen Beitrag von 14.21Uhr zu überprüfen und ggf. zu editieren bzw. zu löschen.Es ändert aber nichts an meiner Überzeugung, dass die Eltern im Interesse des Kindeswohles spätestens Anfang März, ohne Rücksicht auf evtl. Stornokosten, von sich aus die Reißleine hätten ziehen müssen.
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@ loran2212
Kunden mit Reisebeginn zwischen dem 01. und 31.05.2020 können Ihre geplante Reise ohne Gebühren umbuchen lassen. Dazu setzen sich unsere Service-Mitarbeiter aktiv mit Ihnen in Verbindung - Sie müssen nichts tun. Sie können Ihre für Mai geplante Reise gebührenfrei auf ein anderes Reisedatum, Hotel oder Reiseziel zum aktuellen Tagespreis umbuchen.
Bedingungen- Gültig für alle Buchungen mit Reisebeginn 01.05. bis einschließlich 31.05.2020Gültig für alle TUI und airtours Buchungen (Paket + Unterkunft + Rundreisen)Nicht gültig für XTUI, FLY & Mix, TUI Ticket Shop, non refundable Rates und Veranstaltungstickets
Gut zu wissen: TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.
Dieser Originaltext stammt von der TUI Seite.
Umbuchung also schon mal möglich. Es muß übrigens nicht die gleiche Reise oder das gleiche Reiseziel sein.@summerdays sagte:
@ loran2212
Kunden mit Reisebeginn zwischen dem 01. und 31.05.2020 können Ihre geplante Reise ohne Gebühren umbuchen lassen. Dazu setzen sich unsere Service-Mitarbeiter aktiv mit Ihnen in Verbindung - Sie müssen nichts tun. Sie können Ihre für Mai geplante Reise gebührenfrei auf ein anderes Reisedatum, Hotel oder Reiseziel zum aktuellen Tagespreis umbuchen.
Bedingungen
Gültig für alle Buchungen mit Reisebeginn 01.05. bis einschließlich 31.05.2020Gültig für alle TUI und airtours Buchungen (Paket + Unterkunft + Rundreisen)Nicht gültig für XTUI, FLY & Mix, TUI Ticket Shop, non refundable Rates und Veranstaltungstickets
Gut zu wissen: TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.Dieser Originaltext stammt von der TUI Seite.
Umbuchung also schon mal möglich. Es muß übrigens nicht die gleiche Reise oder das gleiche Reiseziel sein.Bei XTUI läuft das aber auch mit TUI-Card /Thema Umbuchungsschutz --- anders, nur damit wir hier nichts vermischeln:
Bei XTUI sind Umbuchungen die den Flug betreffen aufgrund der Bedingungen nicht möglich. Nehmen Sie bis 31 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchung der Unterkunftsleistung vor, ist diese gebührenfrei.
(Wenn Du das auch so gemeint hattest-- dann nur zur Klarstellung - im Dropdown Menü den Veranstalter unbedingt voreinstellen)
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Ich sehe ein, dass mein letzter Beitrag - besonders der letzte Satz - zu provokativ und geschmacklos formuliert war.
Da man eigene Beiträge anscheinend nicht melden kann, bitte ich die Administration auf diesem Weg meinen Beitrag von 14.21Uhr zu überprüfen und ggf. zu editieren bzw. zu löschen.Es ändert aber nichts an meiner Überzeugung, dass die Eltern im Interesse des Kindeswohles spätestens Anfang März, ohne Rücksicht auf evtl. Stornokosten, von sich aus die Reißleine hätten ziehen müssen.
Natürlich war das provokativ - aber m. E. kein Grund, das zu entfernen!
Das Problem ist, dass @loran2212 in seinem Posting von 09:12h von heute nur danach gefragt hat, ob er die Stornokosten wiederbekommt. Davon, dass er die Stornierung von der Rückerstattung abhängig macht, schreibt er nichts.
Die RRV hat User Armin berechtigterweise ins Spiel gebracht, übrigens ohne Wissen darüber, ob so eine in diesem Fall tatsächlich abgeschlossen wurde.LG
Sokrates
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Hallo und danke für die Meinungen. Es gibt keine RRV soviel mal dazu, darum geht es auch nicht, denn die Diabetes Typ 1 macht dich oder das Kind nicht reiseunfähig. Nur der Aufwand bzgl. Insulin ist eben höher aber kein Problem. Aus diesem Grund ist die Reise auch noch nicht storniert. Das Geld ist natürlich nicht egal, wie könnte es auch. Der Termin war für uns perfekt, lange Ferien vor Pfingsten und es hat gut gepasst, ich bin selbständig und teils viel unterwegs und die Termine sind dann eben echt rar was die Ferienzeit angeht. Ich habe aktuell wenig Vertrauen in die Branche, denn wenn ich das Geld zahle und nicht storniere kann es auch passieren das ich weder die Reise noch einen Gutschein sehe. Heisst für mich warten bis 13.04 dann storniere ich wenn ich bis dahin nichts höre und bleibe wie andere auch auf den Kosten sitzen, ok das passiert. Wenn aber die Reise ohnehin nicht standfinden würde bzgl. Reisewarnung und Einreiseverbot in Ägypten gehe ich davon aus Geld zurück zu erhalten.
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Die meisten Reiserücktrittsversicherungen schließen Pandemien aus.
Ferner gehören Kinder selbst mit Vorerkrankung zu jener Gruppe von Patienten, die unmerklich bis leichte Symptome entwickeln.
In einem Fall wie von loran2212 geschildert halte ich das Eintreten einer Reiserücktrittsversicherung für ausgesprochen unwahrscheinlich.Ergänzung @loran2212
Es wird nicht passieren, dass du weder eine Reise noch eine Gutschrift erhältst.
Entschließt du dich zur Stornierung hast du danach keine berechtigten Ansprüche mehr, das Vertragsverhältnis ist mit deiner Kündigung zuende. -
Die meisten Reiserücktrittsversicherungen schließen Pandemien aus.
Ferner gehören Kinder selbst mit Vorerkrankung zu jener Gruppe von Patienten, die unmerklich bis leichte Symptome entwickeln.
In einem Fall wie von loran2212 geschildert halte ich das Eintreten einer Reiserücktrittsversicherung für ausgesprochen unwahrscheinlich.Ergänzung @loran2212
Es wird nicht passieren, dass du weder eine Reise noch eine Gutschrift erhältst.
Entschließt du dich zur Stornierung hast du danach keine berechtigten Ansprüche mehr, das Vertragsverhältnis ist mit deiner Kündigung zuende. -
@vonschmeling sagte:
Ferner gehören Kinder selbst mit Vorerkrankung zu jener Gruppe von Patienten, die unmerklich bis leichte Symptome entwickeln.
Bitte?

Vielleicht wusste man es bisher nicht besser...
Bei 500.000 Infizierten weiß man sehr genau, wie sich die Fälle auf Alter und Risikogruppen verteilen!