Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ganz deiner Meinung, Wülfi71 - substanzlose Kraftmeierei nützt hier jenen am wenigsten, die mit der Befolgung solcher "Tipps" krachend scheitern.
@Candecor
Schön, dass du meinen Einfluss auf die Rechtsprechung so hoch hängst, leider arbeitest du dich an den falschen ab.
Die Bank wird eine klare Darlegung des Widerspruchs verlangen, ob du Gefahr im Verzug siehst interessiert die nicht einmal periphär.
Also versuch doch mal, etwas weniger hysterisch zu "beraten", die Sachlichkeit dankt´s! -
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Das Thema Erstattung ist doch ganz einfach:
- hat der Reiseveranstalter/die Airline keine Liquidität mehr, kann er/sie nicht erstatten
- wird er mit KfW Krediten gestützt, ist die spannende Frage, ob die Erstattung von Kundengeldern in der Kreditsumme inkludiert ist oder nicht. Dürfte hier im Forum keiner wissen. Auf jeden Fall wird es bis zur Auszahlung der Mittel noch ein paar Tage dauern, daher die Bitte um Geduld.
- werden gerade kleinere Veranstalter vor der Auszahlung der Kreditmittel von ungeduldigen Kunden in die Insolvenz getrieben (wie hier bereits von gewissen "Fachleuten" empfohlen) kommt es zu keiner Kreditauszahlung mehr und somit auch zu keiner Erstattung
- in der InSO zieht dann zumindest bei Pauschalreisenden noch der Sicherungsschein, reicht der nicht, wird wohl wie bei Thomas Cook der Staat einspringen müssen
Also insgesamt muss ich sagen, sind Forderungen aus Pauschalreisen doch kommod besichert. Es kann unter Umständen halt nur ein wenig dauern, bis sie beglichen werden. Und wen das wirklich ernsthaft in Schwierigkeiten bringen sollte (was ich bei den meisten zu bezweifeln mag...) für den gibt es auch andere staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt.
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Zumindest ist allen Beteiligten klar, dass ggf. eine Absicherung der geldwerten Ersatzleistungen Voraussetzung wäre für eine Sanktionierung der Gutscheinvariante.
Bei all dem Mitgefühl für von Kurzarbeit etc. Betroffene frage ich mich schon immer wieder, was diese denn nun gemacht hätten, wenn die Reise stattgefunden, der Betrieb aber dennoch in Kurzarbeit gegangen wäre?
Sorry, aber etliche Argumente hier sind weicher als Watte, das ändert sich auch nach der elwunneunzigsten Wiederholung nicht.Konkret gilt zur Stunde noch der Wortlaut des §651h BGB, daran beißt die Maus keinen Faden ab.
Ob man besonders erfolgreich ist mit einem Anwaltsschreiben zum Hinweis auf diese Tatsache wäre noch zu erhärten. -
Zumindest ist allen Beteiligten klar, dass ggf. eine Absicherung der geldwerten Ersatzleistungen Voraussetzung wäre für eine Sanktionierung der Gutscheinvariante.
Bei all dem Mitgefühl für von Kurzarbeit etc. Betroffene frage ich mich schon immer wieder, was diese denn nun gemacht hätten, wenn die Reise stattgefunden, der Betrieb aber dennoch in Kurzarbeit gegangen wäre?
Sorry, aber etliche Argumente hier sind weicher als Watte, das ändert sich auch nach der elwunneunzigsten Wiederholung nicht.Konkret gilt zur Stunde noch der Wortlaut des §651h BGB, daran beißt die Maus keinen Faden ab.
Ob man besonders erfolgreich ist mit einem Anwaltsschreiben zum Hinweis auf diese Tatsache wäre noch zu erhärten.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Hier mal ein Satz aus einem Beitrag von Buckeye aus dem Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"
Buckeye schrieb zum Versuch, nach einem Hotelstorno eine Rückzahlung zu erlangen:
"Laut unserer Bank kann man , trotz schriftlicher Zusage der Erstattung, den Betrag auf unsere Kredikarte nicht zurück buchen.
Es wurde sich da auf das Corona Virus berufen." -
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@vs
Sind die Anforderungen bei Cashback und Rücklastschrift identisch? -
Nach meiner Beschwerde mit der Fristsetzung hat mir airline geantwortet, sie erstatten das Geld aber kann bis zu 50 Tage dauern.
@vonschwelig
Dann wäre man in den Urlaub geflogen oder storniert, je nachdem und hätte jetzt Geldsorgen.
Man hätte zumindest kein Geld verschenkt(Da man den Gutschein nicht einlösen kann und er mit grosser Wahrscheinlichkeit verfällt). -
Ich halte es für ein Gerücht dass hier jemand überhaupt seinen Reisepreis bereits erstattet bekommen hat oder freiwillig vom RV
erstattet bekommen wird.Aus mehreren Gründen:
Nach dem BGB §651h (5) hätten die Reisekosten unverzüglich, aber in JEDEM Fall innerhalb von 14 Tagen erstattet werden müssen.
Die RV zeigen keine Absicht den Betrag zu erstatten und sind auch an keiner Kommunikation interessiert.
Die RV hatten es bei der Ihrerseitingen Stornierung bereits darauf ankommen lassen, ob sich diese und die daraus entstehenden
Ansprüche vermeiden lassen.Wenn man die Nachrichten verfolgt sieht man, dass auch andere große Unternehmen sich über das Gesetz stellen und Ihren
finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.Aufgrund mehrerer Tipps hier im Forum werde ich nun auch eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben an den RV schicken.
Vielen lieben Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch handhaben.
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Vielen lieben Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch handhaben.
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Kleines Update:
Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-
Abgedeckter Zeitraum/Hintergrund : Wegen der Corona Pandemie Pbgesagte Reisen vom 1.März bis 15.09.2020*
Auch Spanien "erwäge dies"--wie die FVW Online schreibt- ebenso wie Polen, das "das Gesetz schon auf den Weg gebracht hat.."*LT.DRV sei hier/Frakreich der Gutschein 18 Monate gültig und Kunden können - sofern bis dahin nicht eingelöst-ihr Geld zurückfordern.
Absicherung: In Belgien und Holland sind die Gutscheine durch Insolvenzversicherung/Garantiefond abgesichert.
Dies soll lt FVW dann auch für die Gutschein in Polen gelten.
Quellen: FVW Bericht(Ausriss) , unter Bezug auf DRVIch halte Euch weiter auf dem Laufenden.
@guenter-holidaycheck sagte:
Kleines Update:
Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-
Abgedeckter Zeitraum/Hintergrund : Wegen der Corona Pandemie Pbgesagte Reisen vom 1.März bis 15.09.2020*
Auch Spanien "erwäge dies"--wie die FVW Online schreibt- ebenso wie Polen, das "das Gesetz schon auf den Weg gebracht hat.."*LT.DRV sei hier/Frakreich der Gutschein 18 Monate gültig und Kunden können - sofern bis dahin nicht eingelöst-ihr Geld zurückfordern.
Absicherung: In Belgien und Holland sind die Gutscheine durch Insolvenzversicherung/Garantiefond abgesichert.
Dies soll lt FVW dann auch für die Gutschein in Polen gelten.
Quellen: FVW Bericht(Ausriss) , unter Bezug auf DRVIch halte Euch weiter auf dem Laufenden.
Günter, gilt diese Regelung der Nachbarländer nur für Pauschalreisen oder auch für Einzelleistungen, konkret Flüge?
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Noch eine Verständigkeitsfrage.
Viele bieten kostenlose Umbuchung.
Da Familien am Ostern wegfliegen wollten, werden sie auf Weihnachten umbuchen.
Oder viele auf Sommerferien.
Und da ist ja bekanntlich der Urlaub am teuersten.
Schaden sie mit der Gutscheinaktion nicht sich selbst.
Z. B Ich habe Flug für 600 gekauft, über Weihnachten kostet es 1400 Euro. Theoretisch kann ich auf Weihnachten umbuchen und für 600 Euro fliegen. Sie machen heftigen Verlust. -
Kostenlos umbuchen heißt du zahlst keine Gebühr für das Umbuchen, den Aufpreis zahlst du natürlich
@kanoanja
Keine Ahnung wie es bei anderen ist, bei mir stand bis zum 15 Juni kann ich auf jedes beliebiges Datum umbuchen.
Nach dem 15 muss ich Preisdifferenz bezahlen.
Denke bei anderen ist es nicht anders.
Es wäre ja noch Frechheit für stornierte reise Umbuchungsgebühr zu verlangen.
Wenn man tatsächlich Preisdifferenz zahlen muss, dann ist es erst recht lächerlich einen Gutschein mit 1 Jahr Gültigkeit anzubieten. -
Ich kenne deine Gegebenheiten nicht, wenn du dir die Regelungen der Airlines anschaust, findest du am häufigsten, Umbuchungsgebühr entfällt, Preisdifferenz muss gezahlt werden, ist auch irgendwie logisch...vielleicht ist es bei dir anders, kann ich nicht beurteilen
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Noch eine Verständigkeitsfrage.
Viele bieten kostenlose Umbuchung.
Da Familien am Ostern wegfliegen wollten, werden sie auf Weihnachten umbuchen.
Oder viele auf Sommerferien.
Und da ist ja bekanntlich der Urlaub am teuersten.
Schaden sie mit der Gutscheinaktion nicht sich selbst.
Z. B Ich habe Flug für 600 gekauft, über Weihnachten kostet es 1400 Euro. Theoretisch kann ich auf Weihnachten umbuchen und für 600 Euro fliegen. Sie machen heftigen Verlust.Mit Sicherheit muss der Differenzbetrag bezahlt werden.Mit Sommerferien wäre ich vorsichtig, wenn man im Netz so liest ob denn nicht die Sommerferien verkürzt werden sollen,da die Kids ja jetzt quasi frei hätten und das Schuljahr in Gefahr ist.
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@vs
Sind die Anforderungen bei Cashback und Rücklastschrift identisch?