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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #1541

    Ganz deiner Meinung, Wülfi71 - substanzlose Kraftmeierei nützt hier jenen am wenigsten, die mit der Befolgung solcher "Tipps" krachend scheitern.
    @Candecor
    Schön, dass du meinen Einfluss auf die Rechtsprechung so hoch hängst, leider arbeitest du dich an den falschen ab.
    Die Bank wird eine klare Darlegung des Widerspruchs verlangen, ob du Gefahr im Verzug siehst interessiert die nicht einmal periphär.
    Also versuch doch mal, etwas weniger hysterisch zu "beraten", die Sachlichkeit dankt´s!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • CandecorC Offline
      CandecorC Offline
      Candecor
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      schrieb am zuletzt editiert von
      #1542
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      CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • CandecorC Candecor

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        CandecorC Offline
        CandecorC Offline
        Candecor
        Bekannter Forentroll Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1543
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        • Wülfi71W Offline
          Wülfi71W Offline
          Wülfi71
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1544

          Das Thema Erstattung ist doch ganz einfach:

          • hat der Reiseveranstalter/die Airline keine Liquidität mehr, kann er/sie nicht erstatten
          • wird er mit KfW Krediten gestützt, ist die spannende Frage, ob die Erstattung von Kundengeldern in der Kreditsumme inkludiert ist oder nicht. Dürfte hier im Forum keiner wissen. Auf jeden Fall wird es bis zur Auszahlung der Mittel noch ein paar Tage dauern, daher die Bitte um Geduld.
          • werden gerade kleinere Veranstalter vor der Auszahlung der Kreditmittel von ungeduldigen Kunden in die Insolvenz getrieben (wie hier bereits von gewissen "Fachleuten" empfohlen) kommt es zu keiner Kreditauszahlung mehr und somit auch zu keiner Erstattung
          • in der InSO zieht dann zumindest bei Pauschalreisenden noch der Sicherungsschein, reicht der nicht, wird wohl wie bei Thomas Cook der Staat einspringen müssen

          Also insgesamt muss ich sagen, sind Forderungen aus Pauschalreisen doch kommod besichert. Es kann unter Umständen halt nur ein wenig dauern, bis sie beglichen werden. Und wen das wirklich ernsthaft in Schwierigkeiten bringen sollte (was ich bei den meisten zu bezweifeln mag...) für den gibt es auch andere staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt.

          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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          • CandecorC Offline
            CandecorC Offline
            Candecor
            Bekannter Forentroll Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1545
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1546

              Zumindest ist allen Beteiligten klar, dass ggf. eine Absicherung der geldwerten Ersatzleistungen Voraussetzung wäre für eine Sanktionierung der Gutscheinvariante.
              Bei all dem Mitgefühl für von Kurzarbeit etc. Betroffene frage ich mich schon immer wieder, was diese denn nun gemacht hätten, wenn die Reise stattgefunden, der Betrieb aber dennoch in Kurzarbeit gegangen wäre?
              Sorry, aber etliche Argumente hier sind weicher als Watte, das ändert sich auch nach der elwunneunzigsten Wiederholung nicht.

              Konkret gilt zur Stunde noch der Wortlaut des §651h BGB, daran beißt die Maus keinen Faden ab.
              Ob man besonders erfolgreich ist mit einem Anwaltsschreiben zum Hinweis auf diese Tatsache wäre noch zu erhärten.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Zumindest ist allen Beteiligten klar, dass ggf. eine Absicherung der geldwerten Ersatzleistungen Voraussetzung wäre für eine Sanktionierung der Gutscheinvariante.
                Bei all dem Mitgefühl für von Kurzarbeit etc. Betroffene frage ich mich schon immer wieder, was diese denn nun gemacht hätten, wenn die Reise stattgefunden, der Betrieb aber dennoch in Kurzarbeit gegangen wäre?
                Sorry, aber etliche Argumente hier sind weicher als Watte, das ändert sich auch nach der elwunneunzigsten Wiederholung nicht.

                Konkret gilt zur Stunde noch der Wortlaut des §651h BGB, daran beißt die Maus keinen Faden ab.
                Ob man besonders erfolgreich ist mit einem Anwaltsschreiben zum Hinweis auf diese Tatsache wäre noch zu erhärten.

                CandecorC Offline
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                Candecor
                Bekannter Forentroll Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1547
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #1548

                  Hier mal ein Satz aus einem Beitrag von Buckeye aus dem Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"
                  Buckeye schrieb zum Versuch, nach einem Hotelstorno eine Rückzahlung zu erlangen:
                  "Laut unserer Bank kann man , trotz schriftlicher Zusage der Erstattung, den Betrag auf unsere Kredikarte nicht zurück buchen.
                  Es wurde sich da auf das Corona Virus berufen."

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • CandecorC Offline
                    CandecorC Offline
                    Candecor
                    Bekannter Forentroll Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1549
                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • steelydan1S Offline
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                      steelydan1
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1550

                      @vs
                      Sind die Anforderungen bei Cashback und Rücklastschrift identisch?

                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • sswitiS Offline
                        sswitiS Offline
                        sswiti
                        schrieb am zuletzt editiert von sswiti
                        #1551

                        Nach meiner Beschwerde mit der Fristsetzung hat mir airline geantwortet, sie erstatten das Geld aber kann bis zu 50 Tage dauern.
                        @vonschwelig
                        Dann wäre man in den Urlaub geflogen oder storniert, je nachdem und hätte jetzt Geldsorgen.
                        Man hätte zumindest kein Geld verschenkt(Da man den Gutschein nicht einlösen kann und er mit grosser Wahrscheinlichkeit verfällt).

                        KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • AlyxA Alyx

                          @claudi26hl

                          Ich halte es für ein Gerücht dass hier jemand überhaupt seinen Reisepreis bereits erstattet bekommen hat oder freiwillig vom RV
                          erstattet bekommen wird.

                          Aus mehreren Gründen:

                          Nach dem BGB §651h (5) hätten die Reisekosten unverzüglich, aber in JEDEM Fall innerhalb von 14 Tagen erstattet werden müssen.

                          Die RV zeigen keine Absicht den Betrag zu erstatten und sind auch an keiner Kommunikation interessiert.

                          Die RV hatten es bei der Ihrerseitingen Stornierung bereits darauf ankommen lassen, ob sich diese und die daraus entstehenden
                          Ansprüche vermeiden lassen.

                          Wenn man die Nachrichten verfolgt sieht man, dass auch andere große Unternehmen sich über das Gesetz stellen und Ihren
                          finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.

                          Aufgrund mehrerer Tipps hier im Forum werde ich nun auch eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben an den RV schicken.

                          Claudi26HLC Offline
                          Claudi26HLC Offline
                          Claudi26HL
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1552

                          Vielen lieben Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch handhaben.

                          Claudi26HLC 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Claudi26HLC Claudi26HL

                            Vielen lieben Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch handhaben.

                            Claudi26HLC Offline
                            Claudi26HLC Offline
                            Claudi26HL
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1553

                            @claudi26hl sagte:

                            Vielen lieben Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch handhaben.

                            @Alyx

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                              Kleines Update:
                              Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-
                              Abgedeckter Zeitraum/Hintergrund : Wegen der Corona Pandemie Pbgesagte Reisen vom 1.März bis 15.09.2020*
                              Auch Spanien "erwäge dies"--wie die FVW Online schreibt- ebenso wie Polen, das "das Gesetz schon auf den Weg gebracht hat.."

                              *LT.DRV sei hier/Frakreich der Gutschein 18 Monate gültig und Kunden können - sofern bis dahin nicht eingelöst-ihr Geld zurückfordern.
                              Absicherung: In Belgien und Holland sind die Gutscheine durch Insolvenzversicherung/Garantiefond abgesichert.
                              Dies soll lt FVW dann auch für die Gutschein in Polen gelten.
                              Quellen: FVW Bericht(Ausriss) , unter Bezug auf DRV

                              Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden.

                              Domino27D 1
                              Domino27D 1
                              Domino27
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1554

                              @guenter-holidaycheck sagte:

                              Kleines Update:
                              Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-
                              Abgedeckter Zeitraum/Hintergrund : Wegen der Corona Pandemie Pbgesagte Reisen vom 1.März bis 15.09.2020*
                              Auch Spanien "erwäge dies"--wie die FVW Online schreibt- ebenso wie Polen, das "das Gesetz schon auf den Weg gebracht hat.."

                              *LT.DRV sei hier/Frakreich der Gutschein 18 Monate gültig und Kunden können - sofern bis dahin nicht eingelöst-ihr Geld zurückfordern.
                              Absicherung: In Belgien und Holland sind die Gutscheine durch Insolvenzversicherung/Garantiefond abgesichert.
                              Dies soll lt FVW dann auch für die Gutschein in Polen gelten.
                              Quellen: FVW Bericht(Ausriss) , unter Bezug auf DRV

                              Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden.

                              Günter, gilt diese Regelung der Nachbarländer nur für Pauschalreisen oder auch für Einzelleistungen, konkret Flüge?

                              Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sswitiS Offline
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                                sswiti
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1555

                                Noch eine Verständigkeitsfrage.
                                Viele bieten kostenlose Umbuchung.
                                Da Familien am Ostern wegfliegen wollten, werden sie auf Weihnachten umbuchen.
                                Oder viele auf Sommerferien.
                                Und da ist ja bekanntlich der Urlaub am teuersten.
                                Schaden sie mit der Gutscheinaktion nicht sich selbst.
                                Z. B Ich habe Flug für 600 gekauft, über Weihnachten kostet es 1400 Euro. Theoretisch kann ich auf Weihnachten umbuchen und für 600 Euro fliegen. Sie machen heftigen Verlust.

                                rishouR 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • kanoanjaK Offline
                                  kanoanjaK Offline
                                  kanoanja
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1556

                                  Kostenlos umbuchen heißt du zahlst keine Gebühr für das Umbuchen, den Aufpreis zahlst du natürlich

                                  sswitiS 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • kanoanjaK kanoanja

                                    Kostenlos umbuchen heißt du zahlst keine Gebühr für das Umbuchen, den Aufpreis zahlst du natürlich

                                    sswitiS Offline
                                    sswitiS Offline
                                    sswiti
                                    schrieb am zuletzt editiert von sswiti
                                    #1557

                                    @kanoanja
                                    Keine Ahnung wie es bei anderen ist, bei mir stand bis zum 15 Juni kann ich auf jedes beliebiges Datum umbuchen.
                                    Nach dem 15 muss ich Preisdifferenz bezahlen.
                                    Denke bei anderen ist es nicht anders.
                                    Es wäre ja noch Frechheit für stornierte reise Umbuchungsgebühr zu verlangen.
                                    Wenn man tatsächlich Preisdifferenz zahlen muss, dann ist es erst recht lächerlich einen Gutschein mit 1 Jahr Gültigkeit anzubieten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      kanoanjaK Offline
                                      kanoanja
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1558

                                      Ich kenne deine Gegebenheiten nicht, wenn du dir die Regelungen der Airlines anschaust, findest du am häufigsten, Umbuchungsgebühr entfällt, Preisdifferenz muss gezahlt werden, ist auch irgendwie logisch...vielleicht ist es bei dir anders, kann ich nicht beurteilen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • sswitiS sswiti

                                        Noch eine Verständigkeitsfrage.
                                        Viele bieten kostenlose Umbuchung.
                                        Da Familien am Ostern wegfliegen wollten, werden sie auf Weihnachten umbuchen.
                                        Oder viele auf Sommerferien.
                                        Und da ist ja bekanntlich der Urlaub am teuersten.
                                        Schaden sie mit der Gutscheinaktion nicht sich selbst.
                                        Z. B Ich habe Flug für 600 gekauft, über Weihnachten kostet es 1400 Euro. Theoretisch kann ich auf Weihnachten umbuchen und für 600 Euro fliegen. Sie machen heftigen Verlust.

                                        rishouR Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1559

                                        Mit Sicherheit muss der Differenzbetrag bezahlt werden.Mit Sommerferien wäre ich vorsichtig, wenn man im Netz so liest ob denn nicht die Sommerferien verkürzt werden sollen,da die Kids ja jetzt quasi frei hätten und das Schuljahr in Gefahr ist.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • steelydan1S steelydan1

                                          @vs
                                          Sind die Anforderungen bei Cashback und Rücklastschrift identisch?

                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1560

                                          @steelydan1 sagte:

                                          @vs
                                          Sind die Anforderungen bei Cashback und Rücklastschrift identisch?

                                          Nein.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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