Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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So ,ich wieder , also ich habe ja mein Geld komplett zurück bekommen , ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .
Zwangsgutschein hätte ich nicht akzeptiert, das hat was von Diktatur .
Michi
@michiii66 sagte:
... ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .
Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?
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@Holly-man
Jau ... darum ging´s aber nicht sondern vielmehr um die konkrete Frage was wäre wenn.
Wie gesagt - es gibt gerade in Deutschland eine enorme Verbraucherlobby, die Tränengefäße räume ich gern auch schon mal ab obwohl nach mir mit Teetassen geworfen wird ...
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@Holly-man
Jau ... darum ging´s aber nicht sondern vielmehr um die konkrete Frage was wäre wenn.
Wie gesagt - es gibt gerade in Deutschland eine enorme Verbraucherlobby, die Tränengefäße räume ich gern auch schon mal ab obwohl nach mir mit Teetassen geworfen wird ...
von Schmeling
Zur Klärung:
Da ich selber Inhaber eines Systemrelevanten Betriebes bin, kenne ich besser wie
die meisten wann es jemand in Bezug auf Covid schlecht geht und welcher Aufwand
betrieben werden muss.Deshalb verurteile ich Pauschale Annahmen über Personen

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@michiii66 sagte:
... ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .
Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?
@vonschmeling sagte:
Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?
Wir sind doch alle nur Sprücheklopfer , ich weiss das weil ein Freund bei Fraport arbeitet und meine Ex Frau beim RV gearbeitet hat da gibts Rechnung nach erbrachter Leistung.
Und bei TC Pleite konnte ich live mit erleben wie die Hotels die Touristen quasi fast erpresst haben das sie zahlen sollen.
Michi
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@vonschmeling sagte:
Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?
Wir sind doch alle nur Sprücheklopfer , ich weiss das weil ein Freund bei Fraport arbeitet und meine Ex Frau beim RV gearbeitet hat da gibts Rechnung nach erbrachter Leistung.
Und bei TC Pleite konnte ich live mit erleben wie die Hotels die Touristen quasi fast erpresst haben das sie zahlen sollen.
Michi
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@Michiii66
Aha, du arbeitest also am Thema ... -
@sswiti sagte:
du orakelst aber, ... dass Deutschland Lösungen hätte.
Das weißt du nicht,Doch, das weiß ich.
genauso kann die EU Kommission nicht auf die Gutschein Lösung statt Erstattung eingehen. Noch sagen sie deutlich, die Verbraucher haben ein Recht auf Erstattung.
Richtig, die Entscheidung ist einigermaßen offen.
Wie es in zwei Wochen aussieht werden wir erfahren.
Jau. Wie es mit den Gutscheinen aussieht erfährst du vermutlich schneller.
wenn du weißt, wie diese loesungen aussehen, dann teile es doch den unwissenden und fragenden hier mit
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Hallo,
wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.
Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.
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@michiii66 sagte:
... ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .
Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?
@vonschmeling sagte:
Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?
es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen
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Das habe ich bereits - soweit erhärtet, Suzimausi.
- Absicherung im Falle der Insolvenz
- Auszahlung nach Ablauf der Geltungsdauer (max. 18 Monate)
- Verjährung erst nach 36 Monaten
Soweit es die Budgetseite betrifft ist die Bundesregierung bestens aufgestellt.
Du wirst wohl kaum erwarten, dass ich darüber auch noch darlege?Mannmannmann ...
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Das habe ich bereits - soweit erhärtet, Suzimausi.
- Absicherung im Falle der Insolvenz
- Auszahlung nach Ablauf der Geltungsdauer (max. 18 Monate)
- Verjährung erst nach 36 Monaten
Soweit es die Budgetseite betrifft ist die Bundesregierung bestens aufgestellt.
Du wirst wohl kaum erwarten, dass ich darüber auch noch darlege?Mannmannmann ...
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@vonschmeling sagte:
Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?
es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen
@suzimausi sagte:
es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen
Sorry, aber was ein Schwachsinn???
Volkstümliche Erkenntnis aus bitte welcher Quelle genau?
So eine pauschale Mutmaßung entbehrt nun mal jeglicher Substanz bei den höchst unterschiedlichen Verträgen - bitte setze sowas nicht als Fakt ab. -
wenn du weißt, wie diese loesungen aussehen, dann teile es doch den unwissenden und fragenden hier mit
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@suzimausi sagte:
es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen
Sorry, aber was ein Schwachsinn???
Volkstümliche Erkenntnis aus bitte welcher Quelle genau?
So eine pauschale Mutmaßung entbehrt nun mal jeglicher Substanz bei den höchst unterschiedlichen Verträgen - bitte setze sowas nicht als Fakt ab. -
Hallo,
wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.
Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.
@forelle12
Du kannst der Abbuchung widersprechen, ich glaube tatsächlich auch nicht an eine unbeeinträchtige Durchführung von Reisen im Mai 2020.
Die Buchungsstelle (Reisebüro (OTA oder stationär) ist dein Ansprechpartner. Trage dort dein Problem vor.
Falls du einen Gutschein nicht einlösen kannst geht der Wert nicht verloren sondern muss dir nach Ablauf ausbezahlt werden. -
Hallo,
wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.
Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.
@forelle12 sagte:
Hallo,
wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.
Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.
Hallo,
der Frage würde ich mich gerne Anschließen. Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.
Danke für Eure Hilfe.
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@leosneffe
Aber mal halblang -- unter genau welchen vertraglichen Vereinbarungen?
Erinnerung:
Ursächlich für den Aspekt war die Mutmaßung, die Guthaben würden grundsätzlich nicht an die "Airlines und Hotels /Resorts" weitergegeben.
Klar soweit?
Wie gesagt - es gibt da höchst unterschiedliche Modalitäten - insofern bleibe ich absolut bei meiner Antwort an Suzimausi. -
@suzimausi sagte:
es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen
Sorry, aber was ein Schwachsinn???
Volkstümliche Erkenntnis aus bitte welcher Quelle genau?
So eine pauschale Mutmaßung entbehrt nun mal jeglicher Substanz bei den höchst unterschiedlichen Verträgen - bitte setze sowas nicht als Fakt ab.fakten die nicht in dein weltbild / superwissen passen, duerfen als schwachsinn bezeichnet werden ?
und nein, es entbehrt nicht jeglicher substanz, aber das muß ich dir sicher genausowenig darlegen, wie du der meinung bist, anderen es mit fakten zu belegen -
@forelle12 sagte:
Hallo,
wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.
Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.
Hallo,
der Frage würde ich mich gerne Anschließen. Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.
Danke für Eure Hilfe.
@utipepe sagte:
... Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.
Danke für Eure Hilfe.
Welche Hilfe erwartest du, utipepe?
Wir hangeln uns gerade im Rythmus von maximal 12h voran!?
Ggf. kündigst du die Verweigerung der Restzahlung an und wartest die Reaktion ab.
(Risiken und Nebenwirkungen: Dieser Beitrag hat ein mhd von ca. 25 Minuten!) -
@leosneffe
Aber mal halblang -- unter genau welchen vertraglichen Vereinbarungen?
Erinnerung:
Ursächlich für den Aspekt war die Mutmaßung, die Guthaben würden grundsätzlich nicht an die "Airlines und Hotels /Resorts" weitergegeben.
Klar soweit?
Wie gesagt - es gibt da höchst unterschiedliche Modalitäten - insofern bleibe ich absolut bei meiner Antwort an Suzimausi.Hallo,
wir haben vom 13. bis 27.3. einen Urlaub in Ägypten gebucht. Am 18.3. wurden wir vorzeitig zurückgelogen, nach München anstatt nach Frankfurt. Letzte Woche habe ich Schauinsland aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, der auf die nicht erbrachten Urlaubstage entfällt. Heute kam die Antwort:
- Anliegen umfassend geprüft
- wegen der Pandemie unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
- deshalb Fortführung bzw mangelfreie Durhcführung der ursprünglich geplanten Reise unmöglich
- "im Ergebnis kein Erstattungsanspruch aus rechtlichen Gründen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände)
Hat jemand auch schon so ein Schreiben bekommen? Wie handelt ihr jetzt bzw wie sollte man handeln?
Ich habe über 100 Seiten des Forums durchgelesen und gesehen, dass einige von Schauinsland schon Gutschriften/Rückzahlungen bekommen haben. Ich sehe keinen Grund jemanden, der seinen Urlaub abbrechen musste anders zu behandelt als bei einer Stornierung. Die Umbuchung auf einen früheren Flug sehe ich als Kündigung seitens des Reiseveranstalters an, also ist der anteilige Reisepreis zurückzuzahlen. Sehe ich das falsch?Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...
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