Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
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Hallo, liebe Forumsmitglieder,
wir haben ein Flughafenhotel bei Holiday Extras gebucht.
Bei der Buchung haben wir extra darauf geachtet, das wir dieses Hotel kostenlosen stonieren können.
Leider mussten wir stonieren.
Ich habe eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bekommen. Hier steht drin das der Rechnungsbetrag sofort auf der in
der Buchung angegebenen Kreditkarte gutgeschrieben wird.
Jetzt ist die Stonierung einige Zeit her. Geld ist nicht gutgeschrieben worden.
Ich habe jetzt bei Holiday Extra nachgefragt. Die Antwort "Es gibt kein Geld wieder, nur noch einen Gutschein".
Laut AGB´s könnten sie auch Gutscheine statt einer Rückerstattung ausgeben.
Muss ich mich jetzt mit einem Gutschein zufrieden geben obwohl ich eine schriftliche Bestätigung habe, das ich mein
Geld zurück bekomme ?
Die Übernachtung wäre vom 03.04 auf den 04.04. gewesen.
Einen Gutschein habe ich auch noch nicht bekommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe !
LG Claudia -
Hallo Buckeye,
schau dir mal in den AGB den Punkt 7 "Rücktritt und Umbuchung" an - hier zu finden
Dort ist unter 7.1.d) zu lesen, dass man bei einer Hotelbuchung bis 7 Tage vor dem Tag der Anreise kostenfrei stornieren kann und weiterhin unter 7.1.c) , dass sie sich vorbehalten im Stornofall einen Gutschein herauszugeben. -
Hallo Kourion,
danke für Deine Antwort !
Das habe ich auch schon gelesen.
Nur habe ich die schriftliche Bestätigung bekommen , das mein Geld sofort auf die in der Buchung angegebenen Kreditkarte
gutgeschrieben wird.
Also können die einfach , trotz schriftlicher Bestätigung, einen Gutschein raushauen ?LG Claudia
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Erstmal sorry, dass ich dein erstes Posting unvollständig gelesen habe.
Und nein, nun nach dieser Benachrichtigung mit einem Gutschein zu kommen, wär nicht korrekt.
Liegt dieser Bescheid denn schon länger zurück ? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass solche Rückzahlungen schon mal dauern können.
Und in der derzeitigen Lage... Gibt ja auch einen Hinweis auf der HP hinsichtlich der aktuellen hohen Auslastung. Wahrscheinlich haben sie zur Zeit ähnliche Probleme wie andere Vermittler, Veranstalter, usw. -
Hi Kourion,
liegt schon etwas zurück. Da gab es noch keine Reisewarnungen und Corona war noch weit weg.
Ich warte jetzt einfach noch einige Zeit und wenn nix passiert , rufe ich dort noch mal an.
Mal sehen was passiert .....
Lieben Dank für Deine Hilfe !
Bleibt gesund!
LG Claudia -
Ich würde die Stornobestätigung an die Kreditkartengesellschaft weiterleiten und nachfragen, warum die Gutschrift nicht erfolgt ist. Hilfsweise ein Chargeback wegen nichterfüllbarer Leistung erklären. Eventuell muss abgewartet werden, bs der Reisetermin stattfand und eine Leistungserbringung definitiv nicht mehr möglich ist.
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Ich würde die Stornobestätigung an die Kreditkartengesellschaft weiterleiten und nachfragen, warum die Gutschrift nicht erfolgt ist. Hilfsweise ein Chargeback wegen nichterfüllbarer Leistung erklären. Eventuell muss abgewartet werden, bs der Reisetermin stattfand und eine Leistungserbringung definitiv nicht mehr möglich ist.
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Hallo,
von Holiday Extra habe ich immer noch nix gehört.
Auf der Homepage findet sich jetzt diese Aussage4. Ich habe die Information bekommen, dass mein Betrag erstattet wird, nun bekomme ich einen Gutschein, was kann ich tun?
Es tut uns Leid, dass dir Unannehmlichkeiten entstanden sind, weil wir dich über eine Erstattung informiert haben. Leider können wir dir derzeit nur einen Gutschein anbieten, den du ab dem 4. Mai auf unserer Seite einlösen kannst.
Der Gutschein soll 3 Jahre lang gültig sein.
Laut unserer Bank kann man , trotz schriftlicher Zusage der Erstattung, den Betrag auf unsere Kredikarte nicht zurück buchen.
Es wurde sich da auf das Corona Virus berufen.
Nur so als Info.
LG Claudia -
Hallo Kourion,
danke für Deine Antwort !
Das habe ich auch schon gelesen.
Nur habe ich die schriftliche Bestätigung bekommen , das mein Geld sofort auf die in der Buchung angegebenen Kreditkarte
gutgeschrieben wird.
Also können die einfach , trotz schriftlicher Bestätigung, einen Gutschein raushauen ?LG Claudia
@buckeye sagte:
Also können die einfach , trotz schriftlicher Bestätigung, einen Gutschein raushauen ?
Im Prinzip nein ...
Aber wenn du über die KK kein Chargeback bekommst und dir nicht mehr als ein Gutschein angeboten wird musst du dich ggf. mit dem Hotel streiten.
Ob - und mehr noch wann!? - du damit Erfolg haben wirst kann dir niemand seriös vorhersagen. -
Ich warte jetzt einfach noch eine Weile ab. Ich bin ja nicht die Einzige.
Geld zurück wäre schon toll, aber wenn dann ein Gutschein kommt ist auch okay.
Ich hoffe mal das Unternehmen gibt es noch in drei Jahre und geht nicht in die Insolvenz.
Nun werde ich die nächste Zeit nicht mehr reisen können. Ich habe in der letzten
Woche auf Grund der Corona Pandemie die Kündigung bekommen.
Bleibt gesund!!
LG Claudia -
@Buckeye
Wenn du den Gutschein bis zum Ablauf nicht einlösen konntest kannst du die Auszahlung begehren.Hallo,
heute habe ich diese E- Mail von Holiday Extra bekommen
Like many other travel businesses, these exceptional circumstances require us to change our usual approach to refunds, to ensure that we are best placed to help customers like you enjoy travel in the future.
Although our booking terms and conditions allow us to cancel bookings without making a refund of any kind, due to the Covid-19 pandemic being a “force majeure” event, we are choosing not to do this. Instead, we have converted 100% of the value of your cancelled booking into a voucher (including any fees) which can be used in full or part against any Holiday Extras booking you make in the future.
Your voucher is valid for 18 months from the date of issue.
Remember: You don't have to spend all of your voucher at once either; partial payments are accepted. Plus, any unused amount on your voucher will remain and can be used on other bookings (note: the same expiry date will remain to that portion).
Thank you for choosing Holiday Extras for your trip.
All reservations are subject to our terms and conditions
We are committed to protecting and respecting your privacy
Registered Address: Holiday Extras Limited, Newingreen, Hythe, Kent CT21 4JF, Registered in England and Wales No 1693250, VAT No 844 2814 25
Less hassle. More holiday. XXXEditiertXXXDa wir ganz bestimmt in den nächsten 18 Monaten nicht verreisen, werden wir den Gutschein auch nicht eingelöst bekommen.
3 Jahre Zeit wären ja bestimmt gegangen, aber 18 Monate sind zu kurz zum einlösen. Jedenfalls für uns.
Gebucht hatten wir bei Holiday Extras in München. Eine Chance das wir den Gutschein ausbezahlt bekommen daran glaube ich nicht.
Die E-Mail kam aus GB und das Unternehmen ist auch aus GB .
Wir werden jetzt noch mal das Chargeback von der KK versuchen.Danke an alle die mir geholfen haben
! Bleibt gesund !
Ich hoffe ich durfte die E-Mail hier rein kopieren.
LG Claudia -
Auf der Homepage steht die Information, dass die Gutscheine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend drei Jahre gültig sind .... siehe Punkt 3.
https://www.holidayextras.de/hilfe-und-faqs.html?new -
Auf der Homepage steht die Information, dass die Gutscheine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend drei Jahre gültig sind .... siehe Punkt 3.
https://www.holidayextras.de/hilfe-und-faqs.html?newJa, auf der deutschen Seite steht 3 Jahre. Deshalb war ich total überrascht , dass ich diese E-Mail bekommen habe. Der Link in meiner E-Mail sagt leider nur eine Gültigkeit von 18 Monate und in der E-Mail steht ja auch 18 Monate. Ich habe ja auch über die deutsche Seite gebucht. Jetzt kam halt die E-Mail aus GB. Telefonisch ist die Firma in München nicht mehr erreichbar und die E-Mails kommen so zurück.
LG Claudia -
Aber wie auch immer - zumindest verstehe ich die Mail so, dass sich dies 18 Monate auf den Zeitpunkt der Buchung , nicht aber auf den der Inanspruchnahme der Leistung beziehen . Ansonsten : zu hoch wird der Preis und damit der Gegenwert des Gutscheins auch nicht sein, als das man sich auch ohne Urlaub in diesem Zeitraum irgendwo für eine Nacht ein nettes Hotelzimmer nimmt und es ein Wochenende krachen lässt ?

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@Buckeye
Das ausgebende Unternehmen darf die Einlösungsdauer zwar begrenzen (das ist ja schließlich für beide Seiten sinnvoll!), nach deren Ablauf darf es allerdings nur die Einlösung in Leistung verweigern, nicht die Aushändigung des Wertes.
Erst wenn du 3 Jahre (beginnend am Ende des ersten Jahres der Ausfertigung und endend am Ende des dritten Jahres) verstreichen lässt wird der Gutschein wertlos.
Das nur am Rande und unbeachtlich deiner persönlichen Erwägungen. -
Danke für Eure Antworten. Der Gutschein liegt bei 152 €. Ich warte jetzt einfach mal ab.
Chargeback ist beantragt .Hoffnung mache ich mir da nicht. Da hat uns unsere Bank im Vorfeld schon von abgeraten.
Vielleicht lassen wir's ja mal ein Wochenende krachen
. Leider in der jetzigen Situation nicht möglich. Es kommen ja wieder bessere Zeiten.
Danke noch mal an Euch
LG Claudia -
Nur mal so ... Chargeback ist ein ziemliches Geeier, natürlich raten Banken deshalb erst einmal beherzt ab ...

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Schaut mal auf das Datum bei den AGB's
Das ist vom 18.03.2020.
Ich nehme an geändert ohne die Kunden zu informieren. Mir bietet man auch nur noch einen Gutschein an. Gebucht hatte ich am 8.03.2020 und ich kann mich erinnern das da nichts von einem Gutschein stand.