Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Buchungsstornierung wegen Corona
  6. Buchungsstornierung wegen Corona

Buchungsstornierung wegen Corona

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
128 Beiträge 43 Kommentatoren 58.1k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Chrissy84C Offline
    Chrissy84C Offline
    Chrissy84
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen.

    Wir haben für die Zeit vom 10.04.-14.04. eine Buchung bei CenterParcs im Allgäu getätigt.
    Durch Aktionsangebot für 998,-€.
    Der Betrag wurde schon bezahlt.
    Nun hat CenterParcs die Buchung wegen Coronaschließung abgesagt und bietet statt Rückzahlung des bezahlten Betrages einen Gutschein in Höhe von 998,-€ an, für eine Buchung bis 10.04.2021.
    Leider werden wir für 2020 keinen Urlaub mehr zur Verfügung haben, da dieser durch Corona komplett aufgebraucht ist.
    Und für 2021 haben wir auch schon anderweitig gebucht.
    Im Klartext: Wir wollen unser Geld zurück!

    Aber CenterParcs weigert sich auch nach etlichen eMails den Betrag zurück zu erstatten und verweisen immer wieder auf den Gutschein mit Verfallsdatum.
    Wie sieht es hier rechtlich aus?
    muss ich einen Anwalt einschalten?

    Über hilfreiche Antworten von Euch würde ich mich sehr freuen

    FarnazF 1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • altlöwin63A Offline
      altlöwin63A Offline
      altlöwin63
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Messer auf die Brust setzen (Anwalt) und fertig. Dann wirds halt noch teurer für Center Parcs. Aber wenn sie es so wollen.

      hokahe0H 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • altlöwin63A altlöwin63

        Messer auf die Brust setzen (Anwalt) und fertig. Dann wirds halt noch teurer für Center Parcs. Aber wenn sie es so wollen.

        hokahe0H Offline
        hokahe0H Offline
        hokahe0
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
        altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • hokahe0H hokahe0

          Dieser Beitrag wurde gelöscht!

          altlöwin63A Offline
          altlöwin63A Offline
          altlöwin63
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Miss-JanetM Offline
            Miss-JanetM Offline
            Miss-Janet
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das gleiche "Problem" hatten wir auch ... wir hatten über Center Parcs Deutschland Homepage (wichtig zu wissen, über welche Homepage ihr gebucht habt, weil Buchungen z. B. über CenterParcs-Homepage NL andere AGB´s haben) für einen Aufenthalt in einem Niederländischen Park von 20.03. bis 23.03.2020.
            Center Parcs hat uns dann direkt am 17.03. bereits einen digitalen Gutschein mit der Gesamtsumme erhalten, mit dem Hinweis, innerhalb eines Jahres einsetzbar. Das wollten wir so aber nicht und haben an sämtliche "Email-Adressen" und per Einschreiben und per Fax an Center Parcs Köln geschrieben ... Antwort am 19.03. - müssen wir so akzeptieren, es gäbe keine Ausnahme! Haben uns dann anwaltlich beraten lassen (Fachanwalt Reiserecht) und siehe da, nun bekommen wir das Geld komplett erstattet ... scheint bei CenterParcs leider nur so zu funktionieren😡

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • BerggourmetB Offline
              BerggourmetB Offline
              Berggourmet
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Melde mal, wenn/ob das Geld eingegangen ist.

              Hoch oben vom Gipfel hat man den besten Überblick

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Da bin ich aber auch gespannt, da die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Reiserecht" nicht erlaubt ist ... 😏

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • CandecorC Offline
                  CandecorC Offline
                  Candecor
                  Bekannter Forentroll Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Vielleicht nimmt sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht ... und hat sehr gute Chancen, dann auch an ihr Geld zu kommen, das ihr rechtlich zusteht.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • BerggourmetB Offline
                    BerggourmetB Offline
                    Berggourmet
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Quod esset demonstrandum!

                    Hoch oben vom Gipfel hat man den besten Überblick

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • ArminA Offline
                      ArminA Offline
                      Armin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Chrissy
                      Mit einem Gutschein mußt Du dich keinesfalls abfinden. Ich würde jedoch nicht gleich einen Anwalt einschalten, den mußt Du nämlich (zumindest erst einmal) selbst bezahlen.
                      Ich würde per Einwurfeinschreiben schriftlich auf die Rückzahlung der 998€ bestehen und diese unter Fristsetzung (z.B. 3 Wochen) einfordern. Falls dann noch nicht gezahlt wird würde ich schriftlich auf gleichem Weg den Betrag unter Fristsetzung von 2 Wochen anmahnen und im Falle der Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist ankündigen die Forderung ggf. gerichtlich beitreiben zu lassen mit der Maßgabe die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls Center Parcs aufzuerlegen. Bei Nichterfolg kannst Du dann einen Anwalt beauftragen und dessen Kosten ebenfalls Center Parcs berechnen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Da sei dir mal nicht so sicher, Armin.
                        Wenn etwas zur Zeit schneller geht als unter normalen Umständen, sind es Gesetzesänderungen ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ArminA Offline
                          ArminA Offline
                          Armin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es wäre zumindest interessant zu erfahren auf welche Rechtsgrundlage sich Center Parcs im Falle der Nichtzahlung beruft.
                          @vonschmeling
                          Begründen sich deine Bedenken auf Reiserechtswissenschaftler Ernst Führich in Hinsicht auf die geforderte "Gutscheinlösung"? Das wäre natürlich möglich daß die Gesetzeslage sehr schnell der aktuellen Lage angepaßt wird.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Nein, Armin, Herr Professor Führich ist zwar eine Kapazität, aber er macht keine Gesetze.
                            Da müssen schon andere "Mächte" mobilisiert werden um eine Anpassung der Rechtsgrundlage zu schaffen.
                            Es dürfte inzwischen jedem klar sein, dass die gegenwärtige Rechtslage gem. BGB einen solchen Super GAU wie dieses Covid-Monster in vielen Bereichen nicht ausreichend berücksichtigt.
                            Komischer Weise regt sich keiner auf über COVInsAG Entwürfe, Kündigungsverzichte bei Mietzahlungsverzug und diverse andere wesentlich einschneidendere Maßnahmen, während ein jeder das Recht im Falle einer Anpassung der strengen Rückzahlungsbestimmungen für Reise- und Beherbergungsverträge elementar gebeugt empfindet?

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • BerggourmetB Berggourmet

                              Quod esset demonstrandum!

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @berggourmet sagte:

                              Quod esset demonstrandum!

                              👍

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • AnjA Offline
                                AnjA Offline
                                Anj
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo,

                                das gleiche Problem haben wir auch mit Centerpark. Tausende Anrufe man wird nur vertröstet. Das Allerletzte.
                                Wo schreibt man hin auf dem Postweg? Das ist ja alles versteckt .

                                Silvia LS 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • AnjA Anj

                                  Hallo,

                                  das gleiche Problem haben wir auch mit Centerpark. Tausende Anrufe man wird nur vertröstet. Das Allerletzte.
                                  Wo schreibt man hin auf dem Postweg? Das ist ja alles versteckt .

                                  Silvia LS Offline
                                  Silvia LS Offline
                                  Silvia L
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Auf der Seite auf der Du gebucht hast, muss doch ein Impressum stehen. An die Adresse würde ich schreiben.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonNebenanV Offline
                                    vonNebenanV Offline
                                    vonNebenan
                                    Verwarnt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Center Parcs kann man als großes ganzes sehen oder als einzelnen Park.
                                    Die Holländer sind schon länger raus und die Franzosen schwingen das Zepter.
                                    Da ist schon mal klar, es wird Länderübergreifend.
                                    Das erst mal geblockt wird ist klar. Wir hatten auch mal Ärger und mussten mit dem Hauptsitz in die Korrespondenz gehen. Eine der Sprachen wo wir nur rudimentär beschlagen sind.
                                    Nur mal so als Warnung wenn man auf den Hauptsitz verwiesen wird.
                                    Sonnst ist Center Parcs aber gut erreichbar und auch gut die einzelnen Parcs. Corona könnte dies natürlich erschweren aber das dürft ja klar sein.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      ... und in Frankreich ist die Gutscheinlösung bereits etabliert.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Halbmond1956H Offline
                                        Halbmond1956H Offline
                                        Halbmond1956
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ich möchte mich auch bezüglich dieser Problematik melden. Unsere Buchung vom 06.04.-10.04.20 wurde von Centerparks storniert. Ich habe gleich um die Rückerstattung des Gesamtbetrags gebeten, da wir in der Konstellation mit den Enkelkindern aus unterschiedlichen Bundesländern nicht mehr fahren können. Bei uns handelt es sich um einen Betrag von fast 2600 Euro.

                                        Ich erhielt auch die Mitteilung, dass grundsätzlich nur digitale Gutscheine per Mail verschickt werden. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, denn lt. der bestehenden AGB´s von Centerparks und dem europäischen Recht steht mir eine Rückerstattung bei Schließung des Parks zu. Meine Mail wurde nicht zugestellt, es kam sofort die Mitteilung... die Mailadresse ist deaktiviert. Habe dann allen Schriftverkehr an die Zentrale in Köln geschickt, per Einschreiben-Rückschein..

                                        Die Antwort von Centerparks war am Freitag der digitale Gutschein per Mail. Habe nochmals schriftlich Widerspruch eingelegt und auch mit der Weitergabe an einen Rechtsanwalt gedroht. Nun bin ich gespannt. Da ich über eine Rechtsschutzversicherung verfüge, werde ich das auch durchziehen.

                                        bzipsB 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • moselpaarM Offline
                                          moselpaarM Offline
                                          moselpaar
                                          schrieb am zuletzt editiert von moselpaar
                                          #20

                                          Hallo Halbmond1956
                                          Um welchen Park handelt es sich? Wurde über Centerparcs.de gebucht oder im Park selbst? Die Parks haben ja unterschiedliche Vertragspartner.
                                          Mfg
                                          Moselpaar

                                          Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"

                                          Halbmond1956H 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 7
                                          • 1 von 7
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag