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  • plackerixP Offline
    plackerixP Offline
    plackerix
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Leute,

    wir haben einen Urlaub bei 12Fly gebucht, der in 2 Wochen starten soll.
    Wir haben dabei keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
    Nun ist uns jedoch etwas Schwerwiegendes (familie) passiert .... und wird sich noch ne weile strecken, dass es uns unmöglich macht den Urlaub anzutreten .

    Kann man das gebuchte auch ohne Reiserücktrittsversicherung noch stornieren?
    Könnte man den Urlaub auf 2 Andere übertragen?
    Ist dies problemlos möglich?
    Wenn ja, was kostet so was?
    Könnte man dies dann auch bei ebay etc. verkaufen, falls wir niemanden finden?

    Vielen tausend Dank für eure Antworten im Voraus.
    Sind dermaßen durch den Wind --- bitte gebt uns Infos

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    • yuccapalmeY Offline
      yuccapalmeY Offline
      yuccapalme
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo plackerix,

      warum fragst Du nicht den Reiseveranstalter?

      Gruß, B.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ein Übertrag an 2 andere Leute wäre möglich.....also sollte Ebay kein Problem sein, aber ob das klappt ist eine andere Frage....

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Siehe AGB des Veranstalters:

          7.2
          Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an 1-2-FLY. 1-2-FLY kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder Ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist 1-2-FLY berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 30,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • urlaubzaubermausU Offline
            urlaubzaubermausU Offline
            urlaubzaubermaus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo plackerix!
            Oh je, Ihr Armen! Wir hatten so ein ähnliches Problem (durch berufl.Fortbildung) auch vor ca 2 Jahren. Da kommt man ganz schön ins Schwitzen! 😞 Wir konnten unsere gebuchte Reise für die Herbstferien in die Winterferien umlegen/umbuchen. Ich weiß aber leider nicht mehr ganz genau, ob dass nur ging, weil es ein neuerbautes Hotel mit vielen "Anfangsschwierigkeiten" gewesen ist, oder ob 1-2-Fly das "so" gemacht hat. Und es ging nur, innerhalb des gebuchten Jahres. Frag mal Dein Reisebüro bzw. haben wir damals auch direkt mit 1-2-Fly telefoniert...
            ICH WÜNSCHE EUCH VIEL GLÜCK!! Kopf hoch!
            LG Nicole

            • Es ist nie zu früh, an Urlaub zu denken :-) -
            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sina1S Offline
              Sina1S Offline
              Sina1
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Mensch Leute, guckt doch einfach mal in die AGBs - die habt Ihr schließlich bei verbindlicher Buchung akzeptiert! Ein Klick auf "Veranstalter - AGBs" (ganz unten), noch ein Klick auf den gewünschten VA und die gewünschte Saison und schon wißt Ihr Bescheid 💡 Für eine Umbuchung ist es jetzt jedenfalls zu spät (s. AGB), das Einzige, was noch ginge, wäre ein Namechange...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • JamreQJ Offline
                JamreQJ Offline
                JamreQ
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das ist nicht nur in den AGB verzeichnet, sondern auch im BGB geregelt:

                § 651b
                Vertragsübertragung
                (1) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

                (2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten

                Wenn Veranstalter zicken, eine gute Argumentationsgrundlage! 🙂

                PS: die 30 Tage haben mit dem Gesetz NIX zu tun - ruhig mal den Veranstalter auf die Rechtslage hinweisen

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