Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
Beste Grüße in die Runde,
meine Frau und ich haben ab Anfang Juni eine 14 tägige Reise nach Griechenland (Thassos) gebucht (Pauschalreise) über Holidaycheck (ITS-Reisen).
Eine Stornierungsanfrage über Holidaycheck haben wir heute versendet und auch zeitnah eine Rückmeldung bekommen. Diese fiel wie zu erwarten aus:
"Zum aktuellen Zeitpunkt bietet Ihr Veranstalter für Ihre Reise keine kostenfreie Stornierung an.
Eine Stornierung ist daher ausschließlich laut AGB des Veranstalters möglich. Im Moment betragen Ihre Stornierungsgebühren 650 EUR."Damit haben wir gewissermaßen gerechnet, wollten aber nun einen ersten Schritt machen.
Ab dem 41. Tag vor Reisebeginn steigen die Entschädigungspauschalen - dies möchten wir natürlich vermeiden. ITS schreibt auf Ihrer FB Seite das für die Urlauber die im Monat Mai verreisen erst mal keine weiteren Beträge einbezogen werden und die Kunden auch keine weiteren Beträge bezahlen sollen. Wir fliegen nun direkt Anfang Juni nach Griechenland und es weiß noch niemand genau wie es im Juni weiter geht.- Wir möchten in der aktuellen Situation aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Urlaub fliegen. Die Situation gegenüber dem Zeitpunkt der Buchung hat sich elementar verändert. Im Falle eine Erkrankung ist die medizinische Versorgung im Urlaub nicht auf dem Niveau wie hier in Deutschland.
- Wenn es ab Anfang Juni vom Auswärtigen Amt heißt das Griechenland wieder besucht werden kann und der Flug wie geplant stattfindet haben wir "den Salat".
Wir wissen daher jetzt nicht genau was wir machen sollen.
Weiter abwarten? Dann kann es passieren, dass:
1.) Kein Flug möglich ist, dass Auswärtige Amt gibt weiter eine Reisewarnung und der komplette Flugpreis wird erstattet oder in Form eines Gutscheins dem Kunden erlassen. - Wäre für uns in Ordnung -
2.) Das Auswärtige Amt spricht keine Reisewarnung mehr für Griechenland aus - der Urlaub könnte wie geplant stattfinden, wir haben jedoch große gesundheitliche Bedenken (s. oben). Dann "muss man" fliegen oder man verliert den kompletten Buchungsbetrag für den Urlaub - Schlechte Option -Es stellt sich also die Frage ob man sich jetzt (zeitnah - wegen der Entschädigungspauschale bzgl. "ab dem 41. Tag) entscheidet und somit die 650 EUR Stornierungsgebühr bezahlt oder "pokert" und abwartet... dann entweder den kompletten Kaufpreis erstattet bekommt ODER man gezwungen ist doch zu fliegen (was wir nicht mehr wollen) und den kompletten Kaufpreis verlieren.
Echt keine einfache Situation. Selbst 650 EUR sind ärgerlich und für uns viel Geld. Es ist eine besondere Situation, für alle beteiligten.
Was würdet ihr uns raten?
Viele Grüße & danke für die Mühe & Unterstützung
-
Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.
Aufgrund dere Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV nicht nachgekommen und versucht eine Hinhaltetaktik wie in der nachfolgenden Nachricht:
".......Ich habe volles Verständnis für Ihr Anliegen und die Fragen in dem Zusammenhang sind natürlich berechtigt. Mit ein paar Hintergrundinformationen möchte ich Ihnen Einblick in die Themen bieten, die unseren Alltag derzeit bestimmen.
Ferner ist es unser Ziel für alle unsere Kunden, natürlich auch für Sie, eine bestmögliche Lösung ihrer Angelegenheit zu finden. Dies kostet ebenfalls sehr viel Zeit, da Fluggesellschaften oder Partner in USA und Kanada ebenfalls mit ungewöhnlich vielen Fragen, die weit über die bisherige Tagesarbeit hinaus gehen, gefordert sind.
Wir haben Ihre Zahlung an alle Partner ordnungsgemäß weitergeleitet und müssen jetzt auf die Erstattung warten. Diese müssen, das werden Sie auch verstehen, authorisiert werden. Normalerweise ist das mit einem Klick zu bewerkstelligen, die Zeiten sind aber leider nicht normal. Eine solche Genehmigung wird derzeit von den meisten Airlines und anderen Leistungsträgern gar nicht erteilt. Alle Systeme und Menschen sind in besonderem Maße gefordert.
Seit ein paar Tagen gibt es von der Bundesregierung die Empfehlung, so wenig wie möglich soziale Kontakte und Begegnungen einzugehen. Daher haben wir fast alle Mitarbeiter gebeten, von zu Hause ein Minimum der täglichen Arbeit fortzusetzen. Das werden Sie sicher auch unterstützen.
Ich bin zuversichtlich, dass sich die Situation durch die massiven staatlich angeordneten Schritte bald verbessert und wir dann wieder zu unserem gewohnten Service-Level zurückkehren werden. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, wann auch immer wir weitere positive Nachrichten haben.
Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und danke Ihnen schon jetzt sehr herzlich für Ihr Verständnis. ........"Vom RV habe ich bisher keine Rückerstattung erhalten und auch noch keinen Rechtsanwalt damit beauftragt. Man muss ja nicht noch unnötig weitere Kosten verursachen.
Hat jemand mit diesem RV das selbe Problem und hierzu vielleicht hilfreiche Information, wie man zu seinem Recht kommt???
@pirat54 sagte:
Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.
Aufgrund dere Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV nicht nachgekommen und versucht eine Hinhaltetaktik wie in der nachfolgenden Nachricht:
".......Ich habe volles Verständnis für Ihr Anliegen und die Fragen in dem Zusammenhang sind natürlich berechtigt. Mit ein paar Hintergrundinformationen möchte ich Ihnen Einblick in die Themen bieten, die unseren Alltag derzeit bestimmen.
Ferner ist es unser Ziel für alle unsere Kunden, natürlich auch für Sie, eine bestmögliche Lösung ihrer Angelegenheit zu finden. Dies kostet ebenfalls sehr viel Zeit, da Fluggesellschaften oder Partner in USA und Kanada ebenfalls mit ungewöhnlich vielen Fragen, die weit über die bisherige Tagesarbeit hinaus gehen, gefordert sind.
Wir haben Ihre Zahlung an alle Partner ordnungsgemäß weitergeleitet und müssen jetzt auf die Erstattung warten. Diese müssen, das werden Sie auch verstehen, authorisiert werden. Normalerweise ist das mit einem Klick zu bewerkstelligen, die Zeiten sind aber leider nicht normal. Eine solche Genehmigung wird derzeit von den meisten Airlines und anderen Leistungsträgern gar nicht erteilt. Alle Systeme und Menschen sind in besonderem Maße gefordert.
Seit ein paar Tagen gibt es von der Bundesregierung die Empfehlung, so wenig wie möglich soziale Kontakte und Begegnungen einzugehen. Daher haben wir fast alle Mitarbeiter gebeten, von zu Hause ein Minimum der täglichen Arbeit fortzusetzen. Das werden Sie sicher auch unterstützen.
Ich bin zuversichtlich, dass sich die Situation durch die massiven staatlich angeordneten Schritte bald verbessert und wir dann wieder zu unserem gewohnten Service-Level zurückkehren werden. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, wann auch immer wir weitere positive Nachrichten haben.
Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und danke Ihnen schon jetzt sehr herzlich für Ihr Verständnis. ........"Vom RV habe ich bisher keine Rückerstattung erhalten und auch noch keinen Rechtsanwalt damit beauftragt. Man muss ja nicht noch unnötig weitere Kosten verursachen.
Hat jemand mit diesem RV das selbe Problem und hierzu vielleicht hilfreiche Information, wie man zu seinem Recht kommt???
Hallo Pirat,
hast Du den Brief des Veranstalters mit seinen nachvollziehbaren Aussagen wirklich gelesen? Er hat Dir gegenüber wirklich sprichwörtlich die Hosen heruntergelassen. Nicht nur das Du das hier online stellst, schlimmer noch argumentierst Du damit noch keinen RA beauftragt zu haben wegen der Kosten. Problem mir dem RV? Leis doch mal und gib ihm die Chance zu erfülllen was er Dir persönlich verspricht!!!
Das ist doch eine Ausnahmesituation - so verstehe doch!
mfg
DN -
Im Juli 2019 Flug via Expedia in Deutschland gebucht. Dieser Flug haette am 24. Maerz rum stattfinden sollen. Am Freitag vorher kam ich endlich telefonisch bei E. durch und ich fragte welche Moeglichkeiten ich habe. Mir wurde gesagt, dass einer der Fluege nicht stattfinden wuerde und man mir die Reise stornieren wuerde, gegen volle Erstattung des Flugpreises. Kurze Zeit konnte ich unter meinem Account sehen dass der Flug storniert war. Eine Emailbestaetigung habe ich bis jetzt nicht erhalten und telefonisch kann ich niemanden bei E. erreichen. Entweder ich gebe die Buchungsnummer am Telefon ein und dann kriege ich die Mitteilung dass der Flug storniert wurde, oder ich gebe keine Buchungsnummer ein und die Verbindung wird unterbrochen. Weiter komme ich nicht.
2 Tage nach der Stornierung bekam ich uebrigens eine SMS und Email dass ich meinen Flug gegen einen Gutschein stornieren koenne. Ich habe jetzt also keinen Flug, und keine Bestaetigung dass mir der volle Reisepreis zurueckversprochen wurde. Erreichbar ist E. nicht per Telefon, Email oder Social Media. Ich lebe uebrigens nicht in Deutschland, was das ganze nicht viel einfacher macht. So, was jetzt?
Ich habe auch eine Flug, Hotel und Leihwagenreise bei Expedia für September in die USA. Letzte Woche kam eine Mail , dass mein Flug gestrichen wurde. Jetzt steh ich da mit Hotel und Leihwagen ohne Flug.
-
Hallo bettina1962
Jetzt hast Du den richtigen Thread gefunden, aber es ist nicht die Frage zur Bulgarienreise. Die gehört hier hinein

-
Meine persönliche (!) Meinung lautet:
Griechenland Anfang Juni kann man vergessen und von daher wird der RV die Reise stornierenmüssen, sodass Dir entweder der volle Preis, oder ein Gutschein zusteht. In diversen Griechenlandforen lese ich, dass man in Griechenland davon ausgeht, dass es maximal eine Saison ab Augst geben wird.
-
@sebb2K: Ich würde das aussitzen. Dieses jahr werden keine tourisitischen Reisen mehr stattfinden - erst recht nicht so zeitnah wie ihr fliegt.
Das kann man zu 99% ausschließen. Dann kommt die Reisewarnung des AA und ihr bekommt den Gutschein. Alles gut dann!!!So würde ich mich verhalten.
-
@sebb2k
Da du die Reise selbst dann nicht antreten willst, wenn die zuständigen Stellen keinen Anlass für eine Reisewarnung aufgrund erhöhter Risikofaktoren sehen, ist es mMn ehrlicher wenn du selbst stornierst. Bei 20% Stornokosten = 650€ kostet die Reise 3250€, da sollte doch ein ausreichender finanzieller Spielraum für ein faires und korrektes Verhalten vorhanden sein. -
Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass eine Stornierungsgebühr im Falle der Absage zu erstatten sei - nur um noch einmal diesen Aspekt ins Gespräch zu bringen.
Eine Begründung bleiben sie leider schuldig, aber immerhin sind sie "der Ansicht" ... -
Vielleicht erlangen sie ja auch noch mal die Ansicht, dass ein Verbraucher die Verantwortung für sein ureigenstes Verhalten selbst tragen könnte und nicht immer auf Dritte überträgt ?
-
Vielleicht erlangen sie ja auch noch mal die Ansicht, dass ein Verbraucher die Verantwortung für sein ureigenstes Verhalten selbst tragen könnte und nicht immer auf Dritte überträgt ?
-
-
Beste Grüße in die Runde,
meine Frau und ich haben ab Anfang Juni eine 14 tägige Reise nach Griechenland (Thassos) gebucht (Pauschalreise) über Holidaycheck (ITS-Reisen).
Eine Stornierungsanfrage über Holidaycheck haben wir heute versendet und auch zeitnah eine Rückmeldung bekommen. Diese fiel wie zu erwarten aus:
"Zum aktuellen Zeitpunkt bietet Ihr Veranstalter für Ihre Reise keine kostenfreie Stornierung an.
Eine Stornierung ist daher ausschließlich laut AGB des Veranstalters möglich. Im Moment betragen Ihre Stornierungsgebühren 650 EUR."Damit haben wir gewissermaßen gerechnet, wollten aber nun einen ersten Schritt machen.
Ab dem 41. Tag vor Reisebeginn steigen die Entschädigungspauschalen - dies möchten wir natürlich vermeiden. ITS schreibt auf Ihrer FB Seite das für die Urlauber die im Monat Mai verreisen erst mal keine weiteren Beträge einbezogen werden und die Kunden auch keine weiteren Beträge bezahlen sollen. Wir fliegen nun direkt Anfang Juni nach Griechenland und es weiß noch niemand genau wie es im Juni weiter geht.- Wir möchten in der aktuellen Situation aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Urlaub fliegen. Die Situation gegenüber dem Zeitpunkt der Buchung hat sich elementar verändert. Im Falle eine Erkrankung ist die medizinische Versorgung im Urlaub nicht auf dem Niveau wie hier in Deutschland.
- Wenn es ab Anfang Juni vom Auswärtigen Amt heißt das Griechenland wieder besucht werden kann und der Flug wie geplant stattfindet haben wir "den Salat".
Wir wissen daher jetzt nicht genau was wir machen sollen.
Weiter abwarten? Dann kann es passieren, dass:
1.) Kein Flug möglich ist, dass Auswärtige Amt gibt weiter eine Reisewarnung und der komplette Flugpreis wird erstattet oder in Form eines Gutscheins dem Kunden erlassen. - Wäre für uns in Ordnung -
2.) Das Auswärtige Amt spricht keine Reisewarnung mehr für Griechenland aus - der Urlaub könnte wie geplant stattfinden, wir haben jedoch große gesundheitliche Bedenken (s. oben). Dann "muss man" fliegen oder man verliert den kompletten Buchungsbetrag für den Urlaub - Schlechte Option -Es stellt sich also die Frage ob man sich jetzt (zeitnah - wegen der Entschädigungspauschale bzgl. "ab dem 41. Tag) entscheidet und somit die 650 EUR Stornierungsgebühr bezahlt oder "pokert" und abwartet... dann entweder den kompletten Kaufpreis erstattet bekommt ODER man gezwungen ist doch zu fliegen (was wir nicht mehr wollen) und den kompletten Kaufpreis verlieren.
Echt keine einfache Situation. Selbst 650 EUR sind ärgerlich und für uns viel Geld. Es ist eine besondere Situation, für alle beteiligten.
Was würdet ihr uns raten?
Viele Grüße & danke für die Mühe & Unterstützung
-
-
ZUm Thema Griechenland-- da sieht es noch schlimmer aus als befürchtet.
Hier ein kurzer Ausriss aus einer dpa MeldungDer Tourismus in Griechenland als wichtigster Sektor der Wirtschaft steht wegen der Corona-Krise vor einer Katastrophe.
Die Umsatzverluste werden von der Hotelkammer bis zum Jahresende auf knapp 4,5 Mrd. Euro geschätzt. 65 Prozent der Hoteliers fürchten, dass ihre Unternehmen bankrott gehen werden. 45.000 Arbeitsplätze seien bereits verloren gegangen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Tourismus-Forschungsinstitut der Hotelkammer Griechenlands Anfang April vornahm."Der Tourismus ist auf null. Die Hotels senden SOS", sagte der Präsident der Hotelkammer Griechenlands, Alexandros Vassilikos, am Montag in einer Online-Pressekonferenz. Der Staat müsse diesem für das Land wichtigsten Bereich mit Steuererleichterungen und günstigen Krediten unter die Arme greifen. Die nötige Soforthilfe bezifferte seine Kammer auf knapp 1,8 Mrd. Euro. "Den Hotels muss jetzt geholfen werden, damit sie morgen auf eigenen Beinen stehen können", fügte Vassilikos hinzu.
..........=======
Quelle/dpa/ FVW (veröffentlicht heute)
-
@stachelkerze sagte:
Im Juli 2019 Flug via Expedia in Deutschland gebucht. Dieser Flug haette am 24. Maerz rum stattfinden sollen.
.....
Ich habe jetzt also keinen Flug, und keine Bestaetigung dass mir der volle Reisepreis zurueckversprochen wurde. Erreichbar ist E. nicht per Telefon, Email oder Social Media. Ich lebe uebrigens nicht in Deutschland, was das ganze nicht viel einfacher macht. So, was jetzt?Abwarten & dich evtl. direkt an die Fluglinie wenden
" Bei Buchungen, bei denen Expedia die Kosten bereits in Rechnung gestellt hat, teile dem Kunden mit, dass die Bearbeitung der Rückerstattung bis zu 30 Tage oder länger dauern kann.
Bei Buchungen, bei denen das Hotel, die Fluggesellschaft oder der Mietwagenanbieter die Kosten bereits in Rechnung gestellt hat, teile dem Kunden mit, dass der Zeitplan für die Rückerstattung vom Anbieter abhängt. "@olicheck sagte:
Abwarten & dich evtl. direkt an die Fluglinie wenden
Nochmal als Nachtrag: die Fluglinie kann keine Spur meiner Buchung finden. Ja klar, diese wurde storniert, aber irgendwas sollte da doch noch zu finden sein. Mitarbeiter am Telefon meinte ich solle den Stornierungsprozess online unter meinem Flug folgen. Das hilft nicht da unter der Buchungsnummer/Ticketnummer eben nichts mehr zu finden ist
Naja, da kann man tatsaechlich nur noch abwarten. -
@olicheck sagte:
Abwarten & dich evtl. direkt an die Fluglinie wenden
Nochmal als Nachtrag: die Fluglinie kann keine Spur meiner Buchung finden. Ja klar, diese wurde storniert, aber irgendwas sollte da doch noch zu finden sein. Mitarbeiter am Telefon meinte ich solle den Stornierungsprozess online unter meinem Flug folgen. Das hilft nicht da unter der Buchungsnummer/Ticketnummer eben nichts mehr zu finden ist
Naja, da kann man tatsaechlich nur noch abwarten.@Stachelkerze,
Entschuldigung aber ich ziehe mein Angebot dir zu versuchen helfen zurück! Ich finde das ist keine Art von dir, ich geb mir Mühe mach einen Screenshot meines Tickets um dir zu erklären was ich brauchte weil ich eben eine Idee hatte, ich ruf extra mein Schwiegersohn am Ostermontag um ihm zu fragen kannst du mir da helfen und du schlägst alles in den Wind.
Ich wünsch dir viel Glück für die Zukunft
eine zutiefst beleidigte Leberwurst