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Anwalt einschalten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hokahe0H Offline
    hokahe0H Offline
    hokahe0
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich lese öfters hier im Forum die Drohung,..ich werde jetzt einen Anwalt einschalten,...
    wenn man z.B. bei einer zu Recht stornierten Buchung sein Geld nicht zurück kriegt, oder auf Stornierungen keine Bestätigung erhält.
    Wer zahlt denn dann den Anwalt?
    Zunächst mal werde ich wohl in Vorkasse gehen, und dann?
    Angenommen es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung und die Gegenseite lenkt nach einem Anwaltschreiben ein, muss sie dann auch meine bis dahin entstandenen Unkosten übernehmen? Wenn nicht könnte mich derAnwalt am Ende doch evtl.mehr kosten als die Höhe des Streitbetrags um den es geht.

    MfG.hokahe0

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Im Falle einer vorgerichtlichen Einigung bzw. eines Vergleichs werden die Kostenn unter den Gegnern aufgeteilt.
      Kommt es zu einem Urteil zu deinem Vorteil werden die Kosten dem Beklagten aufgebrummt.
      Eine Ausnahme: Einreden gem. VO(EG)261/04
      Sofern das LVU dich nicht über die Fluggastrechte informiert hat muss es auch vorgerichtliche Anwaltskosten übernehmen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • wukovitsW Offline
        wukovitsW Offline
        wukovits
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo hokahe0

        Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage. Die Gegenseite weis natürlich das nicht jeder Kunde eine Versicherung hat und schaltet daher zuerst auf Stur. Ich wurde selbst 1999 von Gulet zunächst hingehalten, nachdem der Veranstalter ein Schreiben meines Anwalts erhalten hatte ging es plötzlich ganz fix.

        Gruß
        Karl

        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • CandecorC Offline
          CandecorC Offline
          Candecor
          Bekannter Forentroll Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von Candecor
          #4

          @Hoga...

          Der Anwalt arbeitet in diesem Fall nichts anderes als ein Inkassounternehmen. Geleistete Zahlungen werden zuerst der Begleichung der Anwaltsforderungen zugeschrieben. Die Hauptforderung (deine Reisekostenerstattung) wird erst danach bedient. Die Kosten des Anwalts richten sich nach der Gebührenordnung.

          Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.

          Die Anwaltskosten sind bereits im ersten Schreiben des Anwalts aufgeführt und als Gesamtforderung in Summe dargestellt.

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • wukovitsW wukovits

            Hallo hokahe0

            Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage. Die Gegenseite weis natürlich das nicht jeder Kunde eine Versicherung hat und schaltet daher zuerst auf Stur. Ich wurde selbst 1999 von Gulet zunächst hingehalten, nachdem der Veranstalter ein Schreiben meines Anwalts erhalten hatte ging es plötzlich ganz fix.

            Gruß
            Karl

            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @wukovits sagte:

            Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage.

            und leider schalten die meisten auch nur aus diesem Grunde einen Anwalt ein. Ist bezahlt, muss dann auch genutzt werden - egal ob es was bringt.

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • altlöwin63A Offline
              altlöwin63A Offline
              altlöwin63
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.
              Und mit Anwalt kommt es gar nicht bis zum bitteren Ende, weil der Sachverhalt glasklar ist. Noch!
              Ich war Die. beim Anwalt, Schwerpunkt Reiserecht und auch der hat sich köstlich amüsiert über die mir angebotenen Gutscheine.
              Rettet eure Penunzen-solange noch etwas da ist! An die Reisebranche: Das was ihr jetzt erlebt ist unternehmerisches Risiko. War euch vorher durchaus bewusst.

              "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
              (Zitat Horst Seehofer-2015)

              jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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              • CandecorC Candecor

                @Hoga...

                Der Anwalt arbeitet in diesem Fall nichts anderes als ein Inkassounternehmen. Geleistete Zahlungen werden zuerst der Begleichung der Anwaltsforderungen zugeschrieben. Die Hauptforderung (deine Reisekostenerstattung) wird erst danach bedient. Die Kosten des Anwalts richten sich nach der Gebührenordnung.

                Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.

                Die Anwaltskosten sind bereits im ersten Schreiben des Anwalts aufgeführt und als Gesamtforderung in Summe dargestellt.

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @candecor sagte:

                Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.

                Quod esset demonstrandum ... ich erinnere mal an eine endlose Litanei von Niederlagen betreffend Fluggast ./. LVU - da haben die sich trotz vollkommen eindeutiger Rechtslage um jeden Cent gestritten 😉.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • altlöwin63A altlöwin63

                  Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.
                  Und mit Anwalt kommt es gar nicht bis zum bitteren Ende, weil der Sachverhalt glasklar ist. Noch!
                  Ich war Die. beim Anwalt, Schwerpunkt Reiserecht und auch der hat sich köstlich amüsiert über die mir angebotenen Gutscheine.
                  Rettet eure Penunzen-solange noch etwas da ist! An die Reisebranche: Das was ihr jetzt erlebt ist unternehmerisches Risiko. War euch vorher durchaus bewusst.

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @altloewin63 sagte:

                  Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.

                  Dann geht es dir ja finanziell entschieden besser als denjenigen die dir den Gutschein anbieten um ihre eigene Existenz und damit viele Arbeitsplätze zu retten und auch anderen die Möglichkeit auf Schadensbegrenzung zu geben.

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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                  • altlöwin63A Offline
                    altlöwin63A Offline
                    altlöwin63
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
                    Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.

                    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                    (Zitat Horst Seehofer-2015)

                    CandecorC Ahotep2A 2 Antworten Letzte Antwort
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                    • altlöwin63A altlöwin63

                      Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
                      Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.

                      CandecorC Offline
                      CandecorC Offline
                      Candecor
                      Bekannter Forentroll Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @altloewin63 sagte:

                      Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.

                      Oder haben es als Darlen an Reiseveranstalter gegeben, anstatt sich dies über einen Anwalt wieder zu beschaffen. Aus Solidarität mit den Mitarbeitern natürlich ....

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • altlöwin63A altlöwin63

                        Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
                        Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.

                        Ahotep2A Offline
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                        Ahotep2
                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @altloewin63 sagte:

                        Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
                        Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.

                        Was ein Quatsch! Natürlich braucht man eine Rechstschutzvers. heutzutage. Es gäbe da Streitwerte jenseits von Gut und Böse, das müsste man sonst selber zahlen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mkfpaM Offline
                          mkfpaM Offline
                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Und stell dir vor, ich habe einen privaten Rechtsstreit bis zur letzten Instanz, ganz ohne Rechtsschutzversicherung, durchgezogen. Und ja, Anwaltskosten habe ich erst mal selber bezahlt. Gerichtsstand war Shanghai und selbst da war es kein"Was ein Quatsch" keine Rechtsschutzversicherung zu haben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Sicher eine tolle Empfehlung für das breite Publikum hier, mkfpa ... 😶

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hokahe0H Offline
                              hokahe0H Offline
                              hokahe0
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke für eure Antworten.

                              Mich intressierte vor allem wer die von mir vorgestreckten Kosten des Anwalts übernimmt wenn die Gegenseite einlenkt.
                              Ich war mir nicht sicher das sie geteilt werden wenn es zu einer vorgerichtlichen Einigung kommt und die Gegenseite einlenkt.

                              Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das Leben hat leider manchmal viele unangenehme Überraschungen parat, da braucht man definitiv eine gute Rechtschutzversicherung!
                                Denkt doch mal an Ottonormalbürger, der kann nicht mal eben mit Unsumme X in Vorkasse gehen. Das hat mit verschwenderischem Lebensstil o.ä. nichts zu tun.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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