Anwalt einschalten
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Ich lese öfters hier im Forum die Drohung,..ich werde jetzt einen Anwalt einschalten,...
wenn man z.B. bei einer zu Recht stornierten Buchung sein Geld nicht zurück kriegt, oder auf Stornierungen keine Bestätigung erhält.
Wer zahlt denn dann den Anwalt?
Zunächst mal werde ich wohl in Vorkasse gehen, und dann?
Angenommen es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung und die Gegenseite lenkt nach einem Anwaltschreiben ein, muss sie dann auch meine bis dahin entstandenen Unkosten übernehmen? Wenn nicht könnte mich derAnwalt am Ende doch evtl.mehr kosten als die Höhe des Streitbetrags um den es geht.MfG.hokahe0
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Im Falle einer vorgerichtlichen Einigung bzw. eines Vergleichs werden die Kostenn unter den Gegnern aufgeteilt.
Kommt es zu einem Urteil zu deinem Vorteil werden die Kosten dem Beklagten aufgebrummt.
Eine Ausnahme: Einreden gem. VO(EG)261/04
Sofern das LVU dich nicht über die Fluggastrechte informiert hat muss es auch vorgerichtliche Anwaltskosten übernehmen. -
Hallo hokahe0
Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage. Die Gegenseite weis natürlich das nicht jeder Kunde eine Versicherung hat und schaltet daher zuerst auf Stur. Ich wurde selbst 1999 von Gulet zunächst hingehalten, nachdem der Veranstalter ein Schreiben meines Anwalts erhalten hatte ging es plötzlich ganz fix.
Gruß
Karl -
@Hoga...
Der Anwalt arbeitet in diesem Fall nichts anderes als ein Inkassounternehmen. Geleistete Zahlungen werden zuerst der Begleichung der Anwaltsforderungen zugeschrieben. Die Hauptforderung (deine Reisekostenerstattung) wird erst danach bedient. Die Kosten des Anwalts richten sich nach der Gebührenordnung.
Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.
Die Anwaltskosten sind bereits im ersten Schreiben des Anwalts aufgeführt und als Gesamtforderung in Summe dargestellt.
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Hallo hokahe0
Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage. Die Gegenseite weis natürlich das nicht jeder Kunde eine Versicherung hat und schaltet daher zuerst auf Stur. Ich wurde selbst 1999 von Gulet zunächst hingehalten, nachdem der Veranstalter ein Schreiben meines Anwalts erhalten hatte ging es plötzlich ganz fix.
Gruß
Karl@wukovits sagte:
Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage.
und leider schalten die meisten auch nur aus diesem Grunde einen Anwalt ein. Ist bezahlt, muss dann auch genutzt werden - egal ob es was bringt.
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Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.
Und mit Anwalt kommt es gar nicht bis zum bitteren Ende, weil der Sachverhalt glasklar ist. Noch!
Ich war Die. beim Anwalt, Schwerpunkt Reiserecht und auch der hat sich köstlich amüsiert über die mir angebotenen Gutscheine.
Rettet eure Penunzen-solange noch etwas da ist! An die Reisebranche: Das was ihr jetzt erlebt ist unternehmerisches Risiko. War euch vorher durchaus bewusst. -
@Hoga...
Der Anwalt arbeitet in diesem Fall nichts anderes als ein Inkassounternehmen. Geleistete Zahlungen werden zuerst der Begleichung der Anwaltsforderungen zugeschrieben. Die Hauptforderung (deine Reisekostenerstattung) wird erst danach bedient. Die Kosten des Anwalts richten sich nach der Gebührenordnung.
Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.
Die Anwaltskosten sind bereits im ersten Schreiben des Anwalts aufgeführt und als Gesamtforderung in Summe dargestellt.
@candecor sagte:
Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.
Quod esset demonstrandum ... ich erinnere mal an eine endlose Litanei von Niederlagen betreffend Fluggast ./. LVU - da haben die sich trotz vollkommen eindeutiger Rechtslage um jeden Cent gestritten
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Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.
Und mit Anwalt kommt es gar nicht bis zum bitteren Ende, weil der Sachverhalt glasklar ist. Noch!
Ich war Die. beim Anwalt, Schwerpunkt Reiserecht und auch der hat sich köstlich amüsiert über die mir angebotenen Gutscheine.
Rettet eure Penunzen-solange noch etwas da ist! An die Reisebranche: Das was ihr jetzt erlebt ist unternehmerisches Risiko. War euch vorher durchaus bewusst.@altloewin63 sagte:
Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.
Dann geht es dir ja finanziell entschieden besser als denjenigen die dir den Gutschein anbieten um ihre eigene Existenz und damit viele Arbeitsplätze zu retten und auch anderen die Möglichkeit auf Schadensbegrenzung zu geben.
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Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde. -
Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.@altloewin63 sagte:
Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.
Oder haben es als Darlen an Reiseveranstalter gegeben, anstatt sich dies über einen Anwalt wieder zu beschaffen. Aus Solidarität mit den Mitarbeitern natürlich ....
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Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.@altloewin63 sagte:
Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.
Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.Was ein Quatsch! Natürlich braucht man eine Rechstschutzvers. heutzutage. Es gäbe da Streitwerte jenseits von Gut und Böse, das müsste man sonst selber zahlen.
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Und stell dir vor, ich habe einen privaten Rechtsstreit bis zur letzten Instanz, ganz ohne Rechtsschutzversicherung, durchgezogen. Und ja, Anwaltskosten habe ich erst mal selber bezahlt. Gerichtsstand war Shanghai und selbst da war es kein"Was ein Quatsch" keine Rechtsschutzversicherung zu haben.
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Sicher eine tolle Empfehlung für das breite Publikum hier, mkfpa ...

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Danke für eure Antworten.
Mich intressierte vor allem wer die von mir vorgestreckten Kosten des Anwalts übernimmt wenn die Gegenseite einlenkt.
Ich war mir nicht sicher das sie geteilt werden wenn es zu einer vorgerichtlichen Einigung kommt und die Gegenseite einlenkt. -
Das Leben hat leider manchmal viele unangenehme Überraschungen parat, da braucht man definitiv eine gute Rechtschutzversicherung!
Denkt doch mal an Ottonormalbürger, der kann nicht mal eben mit Unsumme X in Vorkasse gehen. Das hat mit verschwenderischem Lebensstil o.ä. nichts zu tun.