Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hallo zusammen,
Was sagt Ihr zu diesem Artikel? :
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Hallo zusammen,
Was sagt Ihr zu diesem Artikel? :
Ich denke, das man sich hier auf dünnes Eis begibt. Natürlich kann dieser Rechtswissenschaftler seine Meinung rauströten, aber Fakt sind immer noch die gültigen AGB der RV. Solange der RV von sich aus kein kostenloses Storno anbietet, würde ich von sowas die Finger lassen
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Noch einmal muss ich nervig sein, danach ist genug

Wenn mein Flug am 17. 6. nun nicht von Seiten der Airline gecancelt wird, sprich- dieser stattfindenden würde...
Was würdet ihr mir raten?
Gesagt wurden mir folgende Optionen1. Fliegen ( möchte ich nicht, wäre mir noch zu riskant)
2. umbuchen auf später ( aber auf wann)
3. Gutschein nehmen und für meinen Schatz den Flug nach Österreich buchen?Sollte der Flug nicht stattfinden und ohnehin gecancelt werden, bekomme ich das Geld zurück . Das wäre natürlich das Einfachste... jedoch hab ich dazu aktuell etwas Angst da die ww Reisewarnung bis 14.6. gilt und ich denke dass dies nicht noch länger verschoben werden kann (wegen der enormen Auswirkungen auf die weltweite Wirtschaft)
So das wars jetzt auch. Ich will nur nicht falsch entscheiden wenn es hart auf hart kommt
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Hallo zusammen,
Was sagt Ihr zu diesem Artikel? :
Allem Anschein nach ist das schon sehr durchdacht, allerdings sollte man die Konjunktive nicht überlesen, wie z.B. diesen:
Zitat
Aufgrund der weiter bestehenden Umstände, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen, könnten Urlauber kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. „Es ist den Reisenden zu empfehlen, den Vertrag zu kündigen, die Anzahlung zurückzuverlangen und die Restzahlung nicht zu leisten.“ Klagen der Reiseveranstalter auf die Restzahlung „dürften nicht sehr erfolgversprechend sein“.
Zitat Ende
LG
Sokrates
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@webgambler
Schlüssige Argumentation.
Vor allem auch da noch einmal der Hinweis, dass eine Reisewarnung kein Reiseverbot darstellt und im Umkehrschluss daher auch kein Anspruch auf Zahlungen für darüber hinausgehende Zeiträume.
Die Wahrscheinlichkeit der mängelunbehafteten Durchführung ist tatsächlich auch im August noch sehr gering.
Allerdings ist auch das Risiko sich nur streitig mit dem Veranstalter einigen zu können gegeben, das steht etwas zwischen den Zeilen.
Im Falle eines Falles wäre dann zumindest die Anzahlung erst einmal verloren - und so eine rechtliche Auseinandersetzung kann sich gefühlt bis Sanktnimmerlein ziehen ...
Nachtrag:
Richtig Sokrates - wieder einmal die Verbraucherschutz typischen Konjunktive ...
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Das Thema „Unzumutbarkeit“ hatte ich bereits vor einigen Wochen angesprochen – der Beitrag wurde dann aber ganz schnell gelöscht...

Fakt ist, dass die Juristen der Verbraucherschützer nur Anspruchsgrundlagen in ihre Argumentation einfliessen lassen können. Wie letztlich entschieden wird, entscheiden nicht die Verbraucherschützer und schon mal gar nicht irgendwelche Foren–Nutzer, sondern die Gerichte!
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Das Thema „Unzumutbarkeit“ hatte ich bereits vor einigen Wochen angesprochen – der Beitrag wurde dann aber ganz schnell gelöscht...

Fakt ist, dass die Juristen der Verbraucherschützer nur Anspruchsgrundlagen in ihre Argumentation einfliessen lassen können. Wie letztlich entschieden wird, entscheiden nicht die Verbraucherschützer und schon mal gar nicht irgendwelche Foren–Nutzer, sondern die Gerichte!
@flaggde sagte:
Das Thema „Unzumutbarkeit“ hatte ich bereits vor einigen Wochen angesprochen –
Darum geht es aber nicht sondern ganz konkret um Beeinträchtigungen.
Fakt ist, dass die Juristen der Verbraucherschützer nur Anspruchsgrundlagen in ihre Argumentation einfliessen lassen können.
Fakt ist ferner, dass sie die Argumentation auf keinerlei Spruchpraxis stützen können.
Wie letztlich entschieden wird, entscheiden nicht die Verbraucherschützer und schon mal gar nicht irgendwelche Foren–Nutzer, sondern die Gerichte!
Wobei die Forennutzer das im Gegensatz zu den Verbraucherschützern erst gar nicht beanspruchen ...
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Noch einmal muss ich nervig sein, danach ist genug

Wenn mein Flug am 17. 6. nun nicht von Seiten der Airline gecancelt wird, sprich- dieser stattfindenden würde...
Was würdet ihr mir raten?
Gesagt wurden mir folgende Optionen1. Fliegen ( möchte ich nicht, wäre mir noch zu riskant)
2. umbuchen auf später ( aber auf wann)
3. Gutschein nehmen und für meinen Schatz den Flug nach Österreich buchen?Sollte der Flug nicht stattfinden und ohnehin gecancelt werden, bekomme ich das Geld zurück . Das wäre natürlich das Einfachste... jedoch hab ich dazu aktuell etwas Angst da die ww Reisewarnung bis 14.6. gilt und ich denke dass dies nicht noch länger verschoben werden kann (wegen der enormen Auswirkungen auf die weltweite Wirtschaft)
So das wars jetzt auch. Ich will nur nicht falsch entscheiden wenn es hart auf hart kommt
@kleineskekschen
Ich hatte das schon mal gefragt: hat Österreich auch eine weltweite Reisewarnung bis 14.6. rausgegeben oder nur für einzelne Länder? -
@kleineskekschen
Ich hatte das schon mal gefragt: hat Österreich auch eine weltweite Reisewarnung bis 14.6. rausgegeben oder nur für einzelne Länder? -
Demnach käme das Kekschen noch nichtmal bis Madrid ...

@webgambler: Den Artikel von Welt habe ich vor kurzem auch gelesen. Dies ist allerdings höchst umstritten. Ich denke, das wird trotzdem noch eine Sache zwischen dem Kunden und des Reiseveranstalters bleiben - vor allem, wird es schwierig, wenn RV bspw. TUI überhaupt nicht oder sehr schwer erreichbar sind. Dann sind meiner Meinung nach Umbuchungen usw. auch relativ schwierig umzusetzen.
Im meinem Fall muss ich sogar die Chargeback-Antrage kommende Woche abschicken für die Sitzplatzreservierungen, auf die Anfrage leider nichts zurück gemeldet worden ist, sowie auch die Anzahlung von TUI hole ich mir über Chargeback zurück.
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Ja bis 14.6. gilt die Reisebeschränkung. Nein was mich verwirrt, ist eben das nicht alle Länder betroffen sind aber st steht überall dass es fürDrittstaatangehörige bis mindestens Ende Mai generell keine Einreise gibt ..
@Vonschmeling:
Wie meinst du das - ich käme nicht mal nach Madrid? Der Flug ginge am 17.6.Aber auch wenn dieser dann ginge, wäre das wohl noch zu riskant. Daher war die eigentliche Frage wie sollte ich am besten vorgehen..bzw. oder mein Partner ?
Whrs wäre es am klügsten für ihn einen Flug hier her zu buchen, wie du vorgeschlagen hattest. Die Frage ist nur für welchen Zeitpunkt wäre es realistisch...Was ich zwar weiß, ist dass Beziehungen und Familienzusammenführung gesetzlich als Grundbedürfnis eingestuft wird...wenn es aktuell aber nicht mal Flüge gibt, bringt hier auch nichts weiter ^^
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Hallo liebes Forum,
ich hoffe dass ich mit meiner Frage hier richtig aufgehoben bin. Es geht um folgendes: ich habe einen innerdeutschen Flug bei eurowings für Ende Mai gebucht, dass bereits im Dezember 2019. Grund war eine Hochzeit. Diese Feier fällt aus bzw muss ja jetzt abgesagt werden, denn keiner weiß wie sich die Lage entwickeln wird. Wenn ich auf der Seite von eurowings die FAQ zu coronaspezifischen Fragen aufsuche, gibt es einen Punkt : Stornieren bzw umbuchen. Dort wird mir lediglich die Möglichkeit der Umbuchung oder Anforderung eines Vouchers angeboten. Jetzt folgende Fragen:
-gehe ich recht in der Annahme, dass eine Stornierung lediglich zu den üblichen Stornogebühren möglich ist?
-laut meinen letzten Informationen plant ja die Lufthansa, Eurowings abzuwickeln. Macht die Voucherlösung dann überhaupt Sinn?
-oder ist es besser, die Stornogebühren in Kauf zu nehmen und das Geld zu "retten", welches noch zu "retten" ist?Mir ist klar, dass niemand eine Glaskugel hat und was uns die Zukunft bringt. Nur habe ich gefühlte 72 Stunden in der Servicehotline gehangen (verständlich bei dem Arbeitsaufkommen dort) und habe mich deshalb entschieden, meine Frage hier zu stellen.
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich hilfreiche Anregungen oder Tipps, da die Voucherlösung nur noch bis zum 08.05. möglich ist.
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Hallo liebes Forum,
ich hoffe dass ich mit meiner Frage hier richtig aufgehoben bin. Es geht um folgendes: ich habe einen innerdeutschen Flug bei eurowings für Ende Mai gebucht, dass bereits im Dezember 2019. Grund war eine Hochzeit. Diese Feier fällt aus bzw muss ja jetzt abgesagt werden, denn keiner weiß wie sich die Lage entwickeln wird. Wenn ich auf der Seite von eurowings die FAQ zu coronaspezifischen Fragen aufsuche, gibt es einen Punkt : Stornieren bzw umbuchen. Dort wird mir lediglich die Möglichkeit der Umbuchung oder Anforderung eines Vouchers angeboten. Jetzt folgende Fragen:
-gehe ich recht in der Annahme, dass eine Stornierung lediglich zu den üblichen Stornogebühren möglich ist?
-laut meinen letzten Informationen plant ja die Lufthansa, Eurowings abzuwickeln. Macht die Voucherlösung dann überhaupt Sinn?
-oder ist es besser, die Stornogebühren in Kauf zu nehmen und das Geld zu "retten", welches noch zu "retten" ist?Mir ist klar, dass niemand eine Glaskugel hat und was uns die Zukunft bringt. Nur habe ich gefühlte 72 Stunden in der Servicehotline gehangen (verständlich bei dem Arbeitsaufkommen dort) und habe mich deshalb entschieden, meine Frage hier zu stellen.
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich hilfreiche Anregungen oder Tipps, da die Voucherlösung nur noch bis zum 08.05. möglich ist.
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Das sagte ich ja bereits, nur hilft mir das bei den Fragen nicht wirklich weiter. Aber dennoch danke für die Antwort.
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Das sagte ich ja bereits, nur hilft mir das bei den Fragen nicht wirklich weiter. Aber dennoch danke für die Antwort.
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Germanwings wird auch nicht "abgewickelt", deren Ende war schon in Planung und wird nun vorgezogen.
@Exlupus
Du hast bei Eurowings gebucht, und deine "letzten Informationen" sind falsch.
Woher sollen denn die Foris wissen, ob du mit Steuern und Gebühren nach Stornierung zufrieden bist oder lieber einen Voucher hättest?
Ferner kannst du dich auch noch mit Eurowings streiten um eine Erstattung, die sieht jedenfalls der Gesetzgeber vor im Falle einer Streichung des Fluges. -
Ja bis 14.6. gilt die Reisebeschränkung. Nein was mich verwirrt, ist eben das nicht alle Länder betroffen sind aber st steht überall dass es fürDrittstaatangehörige bis mindestens Ende Mai generell keine Einreise gibt ..
@Vonschmeling:
Wie meinst du das - ich käme nicht mal nach Madrid? Der Flug ginge am 17.6.Aber auch wenn dieser dann ginge, wäre das wohl noch zu riskant. Daher war die eigentliche Frage wie sollte ich am besten vorgehen..bzw. oder mein Partner ?
Whrs wäre es am klügsten für ihn einen Flug hier her zu buchen, wie du vorgeschlagen hattest. Die Frage ist nur für welchen Zeitpunkt wäre es realistisch...Was ich zwar weiß, ist dass Beziehungen und Familienzusammenführung gesetzlich als Grundbedürfnis eingestuft wird...wenn es aktuell aber nicht mal Flüge gibt, bringt hier auch nichts weiter ^^
@kleineskekschen sagte:
@Vonschmeling:
Wie meinst du das - ich käme nicht mal nach Madrid? Der Flug ginge am 17.6.Reisewarnung Höchststufe für Spanien ... wenn das so bleibt wird dein Flug definitiv gestrichen.
Daher war die eigentliche Frage wie sollte ich am besten vorgehen..bzw. oder mein Partner ?
Die habe ich wohl verstanden, finde es aber ausgesprochen schwierig hierbei einen Rat zu erteilen.
Whrs wäre es am klügsten für ihn einen Flug hier her zu buchen, wie du vorgeschlagen hattest. Die Frage ist nur für welchen Zeitpunkt wäre es realistisch...
Kann ich nicht sagen, ich sitz hier ja nicht auf dem Dreifuß ...

Chile erscheint beispielsweise gar nicht auf der Länderliste der Reisewarnungen.
Nun geht vermutlich kein Non-Stop Flug, wodurch eben auch noch die hubs und ihre Lage zu berücksichtigen sind. Zur Zeit fährt man ja noch nicht einmal Problemlos von Frankfurt nach München - entsprechend herausfordernd ist ein Ratschlag zu deinem Dilemma.
Was jedenfalls anzunehmen ist: Das Risiko eines Aufenthaltes in Österreich dürfte nennenswert geringer sein. -
Lieber@ Vonschmeling
Was meinst du mit "hubs" wenn ich fragen darf?
Hältst du folgenden Plan für akzeptabel?
1. Ich warte ab bis mein Flug gecancelt ist.
2. Wir warten 1,2 Monate (je nachdem wie es sich entwickelt) und sobald es vernünftige Aussichten gibt entscheiden wir ob er mit Latam über Madrid oder Air France über Paris kommt..diese beiden gehen mit je einem Stop nach Wien.
3. Falls noch Quarantäne Bedingung wäre hält er sie bei mir...bzw ärztliches Artest würde er ohnehin vor der Abreise zu Hause machen.Das ist das einzig Sinnvolle das mir einfällt.
Glg und danke für die Hilfe
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Lieber@ Vonschmeling
Was meinst du mit "hubs" wenn ich fragen darf?
Hältst du folgenden Plan für akzeptabel?
1. Ich warte ab bis mein Flug gecancelt ist.
2. Wir warten 1,2 Monate (je nachdem wie es sich entwickelt) und sobald es vernünftige Aussichten gibt entscheiden wir ob er mit Latam über Madrid oder Air France über Paris kommt..diese beiden gehen mit je einem Stop nach Wien.
3. Falls noch Quarantäne Bedingung wäre hält er sie bei mir...bzw ärztliches Artest würde er ohnehin vor der Abreise zu Hause machen.Das ist das einzig Sinnvolle das mir einfällt.
Glg und danke für die Hilfe
Paris bzw. Madrid aus Deinem Vorschlag Nr. 2 sind die Hubs.
LG
Sokrates