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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • flaggdeF flaggde

    … und nachts kuschelt man sich dann an sein Notebook... 😶 Nicht wahr, @Düren?

    @kleineskekschen, halt die Nase steif! Drücke dir die Daumen, dass ein Wiedersehen schneller klappt als erwartet... 😊

    DürenD Offline
    DürenD Offline
    Düren
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4761

    @flaggde: Ich darf tagsüber arbeiten, muss aber in der Krise einfach länger ran.
    Hör doch mal auf mit dem Bashing. Wenn man bei Dir zurückfragt dann fällt alles in sich zusammen und Du tauchst erst mal ein paar Tage ab. Hör endlich auf ständig hier rumzunörgeln. Trag lieber was konstruktives bei. Daumen drücken reicht da nicht.

    Sie beobachten Dich.........

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    • BabB Offline
      BabB Offline
      Bab
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4762

      Hi annimaus.. So ging es mir auch 😀.. Von der Unsicherheitseinrede habe ich das erste Mal in einer lokalen Zeitung gelesen, wo man diese Vorgehensweise empfohlen hat. Den Brief selbst habe ich von der Seite des Verbraucherschutzes runtergeladen, einfach mal nach Dr Kolba googeln. Zusätzlich habe ich einen Rechtsanwalt für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer angerufen, der mir ebenso bestätigt hat dass ich ja einen rechtsgültigen Vertrag habe, und die Restzahlung nicht einfach "so" zurück halten kann und die Berufung auf die Unsicherheitseinrede richtig war.

      Wenn dir dein RV allerdings zugesichert hat dass du die nicht leisten musst würde ich mir das ersparen. Bei mir war das leider nicht der Fall. Zu den Zeitpunkt wo die Stornierung kam wäre ich mit der Zahlung bereits 9 Tage im Verzug gewesen.

      Hier unter den FAQs steht übrigens auch dass man die Restzahlung leisten muss.

      "Ja, die Restzahlung muss geleistet werden, da bei einem aktiven Reisevertrag der Urlauber verpflichtet ist, die Zahlungen fristgemäß zu leisten. Wird die Reise durch den Veranstalter abgesagt, und der Urlauber ist seiner Zahlungspflicht über die Restzahlung nicht nachgekommen, bekommt der Urlauber ohne Kulanz des Veranstalters keine Rückerstattung der Anzahlung. Wurde die Reise seitens des Veranstalters inzwischen storniert, muss die Zahlung nicht mehr geleistet werden. Einige Veranstalter setzen jedoch aktuell die eigentlich fälligen Restzahlungen aus. Eine Übersicht der jeweiligen Bedingungen der Veranstalter finden Sie hier."

      Zitat aus den FAQs Holiday Check

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      • flaggdeF Offline
        flaggdeF Offline
        flaggde
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von flaggde
        #4763

        @Düren

        Sorry, ich wusste nicht, dass es hier eine tägliche Anwesenheitspflicht gibt!

        Und nur weil man sich auch anderweitig beschäftigen kann und nicht täglich hier rumlabert, fällt etwas in sich zusammen.

        So wahnsinnig konstruktiv finde ich Tipps à la „Kommunikationswege für Fernbeziehungen“ übrigens auch nicht. Darum geht‘s in diesem Thread nämlich nicht.

        Ab wann die chilenische Regierung wieder Österreicher ins Land lässt und unter welchen Bedingungen, weiß hier eh niemand!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • annimausA Offline
          annimausA Offline
          annimaus
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4764

          @Bab nochmals vielen Dank für die ausführliche Antwort, das ist sehr nett von Dir

          ...up up and away...

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • BabB Bab

            @fud

            War in der gleichen Situation wie Du.. Fälligkeit 20.04.,Abreise 10.05. Ich habe die Restzahlung aufgrund der Unsicherheitseinrede nicht mehr geleistet. Die Absage kam bei mir am 28.4.

            War so auf der relativ sicheren Seite dass ich meinen Part nicht unerfüllt lasse, da ich den RV darüber informiert habe warum ich nicht zahle.

            FuDF Offline
            FuDF Offline
            FuD
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4765

            @Bab

            Danke für die Antwort.
            Werde dem RV auch schreiben warum ich nicht zahle.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ScarlettFuchsS Offline
              ScarlettFuchsS Offline
              ScarlettFuchs
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4766

              Kann es sein, das Reiseveranstalter, hier Vtours, bei absagen der Reise bis 14.6. einen Unterschied zwischen Pauschalreise und nur Hotel Buchung machen dürfen? Sie schreiben auf ihrer Seite, Pauschalreisen werden von Ihnen kostenlos storniert und nur Hotel Buchung können gegen eine Gebühr von 50€ storniert werden oder kostenlos umgebucht werden. Ist das ok?

              Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.
              Kurt Tucholsky

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4767

                Ja, natürlich gibt´s Unterschiede zwischen Pauschalreisen und Nur-Flug und Nur-Hotel Buchungen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Vive la FranceV Offline
                  Vive la FranceV Offline
                  Vive la France
                  schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                  #4768

                  Es lebe hoch die Neue Admin Vonschmeling 👏👏👏

                  @ Bienekind, Danke für deine Antwort.
                  Ich war allerdings überrascht nur eine Antwort zu bekommen, vielleicht habe ich die Frage nicht richtig gestellt oder vielleicht ist es unter der andere Posting untergekommen. Jedenfalls halte ich das schon für einen wichtig Thema deshalb versuche ich noch mal.

                  Ohne in alle Details zu gehen und jeder Veranstalter genau zu gucken man könnte sagen dass summa summarum die pauschal Reisen sind abgesagt sind bis zum 14. Juni.

                  Mir würde interessieren, nicht nur meinetwegen, was machen die Foristen die sagen wir mal Ende Juni irgendwo hin fliegen sollen aber schon wissen dass sie es nicht wollen. ! Wartet ihr geduldig in der Hoffnung dass der Reiseveranstalter die Reise absagt damit ihr nicht auf eure Anzahlung sitzen bleibt oder geht ihr auf Nummer sicher und kündigt jetzt solange die Stornogebühr noch nicht zu hoch sind? Es könnte nämlich sein das die Reisen doch stattfinden, und dann was macht ihr denn? Dann musst ihr stornieren! Oder mache ich einen Gedanken Fehler?

                  Es ist ein wenig ein Pokerspiel! Wer hat die stärksten Nerven 😳

                  Mmmmmmmmhhh?

                  DürenD 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ScarlettFuchsS Offline
                    ScarlettFuchsS Offline
                    ScarlettFuchs
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4769

                    @vonschmeling
                    ja, das weiß ich schon, das es Unterschiede zwischen den Buchungen gibt. Die Frage war hier, wenn der Veranstalter die nur Hotel Buchung nicht durchführen kann, weil reisewarnung bis 14.6. ausgesprochen, wie kann er von mir 50€ für Stornierung haben wollen?

                    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.
                    Kurt Tucholsky

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4770

                      Hallo, ja leider ist das so, schau mal hier, klick

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ScarlettFuchsS Offline
                        ScarlettFuchsS Offline
                        ScarlettFuchs
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4771

                        @haberling
                        danke, ich hatte das schon gelesen. Bin nur etwas verwirrt, die können ihren Vertrag nicht einhalten und ich soll 50€ zahlen🤔 das ist alles sehr merkwürdig und nicht zu verstehen.
                        soviel Urlaub und Gutscheine und umbuchungen kann ich gar nicht einlösen. Jeder der mehr als einmal im Jahr in den Urlaub fliegt, bekommt da schon Probleme. Ja, es ist wieder ein Luxusproblem🙈

                        Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.
                        Kurt Tucholsky

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • kanoanjaK Offline
                          kanoanjaK Offline
                          kanoanja
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4772

                          @VivelaFrance

                          ich denke Pokerspiel trifft es ganz gut, wenn Grenzen wieder offen, Vereinbarungen mit Ländern getroffen, entscheidet jeder für sich selbst, ob er möchte oder nicht. Bleibt ja noch die Option der Umbuchung, wenn du nicht die Stornokosten tragen möchtest.
                          die Frage stellt sich mir allerdings schon, es gibt ja Pauschaltouristen, die buchen ihren Urlaub mit dem Wunsch, sie wollen ein Buffet, Animation, Abendveranstaltung und Ausflüge, das war vielleicht Grundlage für die Buchung schon vor Corona, das alles fällt dann ja nun weg, wenn man reisen darf, würde das dann nicht ein Mangel an der Ausführung des Vertrages darstellen? Für mich spielt es keine Rolle ich würde auch so fliegen, aber ich kann es schon verstehen, wenn die Erwartung eine andere ist.

                          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH 1
                            HABERLINGH 1
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4773

                            Hallo @ScarlettFuchs , bei nur Hotelbuchung ist das nicht so einfach, da hier der RV meistens nur als Vermittler für das Hotel auftritt und für die Frage, was hier gilt, ist in diesen Fällen dann das jeweilige Recht vor Ort entscheidend.

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ScarlettFuchsS Offline
                              ScarlettFuchsS Offline
                              ScarlettFuchs
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4774

                              @haberlink
                              vielen dank, wieder was dazu gelernt. Dann werde ich stornieren und bezahlen. Ist ein Hotel in der Türkei und da werde ich mich mit Gesetzgebung nicht auseinander setzen.

                              Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.
                              Kurt Tucholsky

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • kanoanjaK Offline
                                kanoanjaK Offline
                                kanoanja
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4775

                                @Kourion ich glaub du hast mich nicht ganz verstanden, ich meinte zB. Jemand hat 2019 Griechenland gebucht für z.B September 2020, Grenzen sind dann offen, man darf fliegen, aber man möchte nicht fliegen, weil all die Dinge die man sich vorgestellt hat so nicht mehr gehen, nicht weil man Angst hat sondern Einbußen, das wusste man ja 2019 noch nicht. Das ist dann ja schon ein ganz anderer Urlaub. Wie gesagt auf mich trifft das nicht zu, ich hab mich trotzdem für den Urlaub entschieden falls er statt findet. Kann es aber auch verstehen, wenn andere andere Erwartungen haben. Wenn man wieder reisen darf, haben die dann ja nicht mehr die Möglichkeit zu sagen ich nehme ein Gutschein, da bleibt nur auf eigene Kosten Umbuchen oder Storno, wahrscheinlich.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH HABERLING

                                  Hallo @ScarlettFuchs , bei nur Hotelbuchung ist das nicht so einfach, da hier der RV meistens nur als Vermittler für das Hotel auftritt und für die Frage, was hier gilt, ist in diesen Fällen dann das jeweilige Recht vor Ort entscheidend.

                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4776

                                  @haberling sagte:

                                  Hallo @ScarlettFuchs , bei nur Hotelbuchung ist das nicht so einfach, da hier der RV meistens nur als Vermittler für das Hotel auftritt

                                  Das trifft vielleicht für die Buchung auf Hotelbuchungsportalen zu, nicht aber für jene über Veranstalter. Und selbstverständlich gelten auch dessen AGB und nicht örtliches Recht.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • kleineskekschenK Offline
                                    kleineskekschenK Offline
                                    kleineskekschen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4777

                                    Ich habe heute eine Mail von Iberia erhalten, dass mein Flug ( allerdings seltsamerweise nur der erste von Wien nach Madrid) storniert ist.

                                    Der Flug von Madrid nach Santjago de Chile ist noch nicht storniert 😕

                                    Ich habe jetzt bereits 5x versucht durchzukommen..vergeblich..

                                    Ist es so, dass man das Geld automatisch rückerstattet bekommt wenn der Flug gecancelt wurde?
                                    Gesagt wurde es mir am Telefon beim letzten Mal, dass bei Stornierung Geld zurück...aber da ich jetzt niemanden erreiche und in der Mail steht nichts über Rückerstattung 🤐

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4778

                                      Nein, kleineskekschen ... Spanien hat auf nationaler Ebene eine Gutscheinlösung eingeführt.
                                      Natürlich entfällt der Rückflug auch - wenn du nicht hinkommst brauchst du den ja nicht.
                                      Allerdings passiert "automatisch" höchstens ein Angebot zur Umbuchung ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK Offline
                                        KourionK Offline
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4779

                                        @kanonanja
                                        Hast recht, ich hatte zu flüchtig gelesen und darum das Posting auch anschließend gelöscht. 😉 Sorry.

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH 1
                                          HABERLINGH 1
                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                          #4780

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                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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