Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Genau das befürchte ich auch - Haberling---und das Reisebüro wird die Konsequenzen sicher kennen.
Zudem---selbst wenn das dort ankommen sollte, also eine Message an FTI mit dem Verlangen------bei den aktuell natürlich erforderlichen, streng strukturierten Abläufen bei FTI ---wird so ein Thema wohl leider kein Sachbearbeiter dort vorziehen. -
Uns betrifft es mit HLX. Reise für Anfang Juni gebucht, die Restzahlung wäre Anfang Mai fällig gewesen. Nur HLX verschiebt den Stornierungszeitpunkt immer nur um ein paar Tage nach hinten obwohl die Reisewarnung ja bis 14.06. geht. Mittlerweile sind sie beim 22. Mai angekommen.
Telefon ist nicht besetzt. Ich habe erstmal ein Email mit der Unsicherheitseinrede geschrieben. Hoffe doch, dass die sich nicht aus der Sache rauswinden und die Anzahlung einbehalten weil die Restzahlung nicht erfolgt ist.
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Es geht FuD nun zuerst einmal darum die Fälligkeit der Restzahlung auf einen Zeitpunkt kurz vor der Abreise zu verschieben.
Wenn ich es recht verstehe erhält sie/er hierzu nur die automatischen Antworten.
In diesem Fall würde ich es als Erklärung formulieren im Sinne von "teile ich Ihnen mit, dass ich wegen der Unsicherheiten bei der Durchführbarkeit die Restzahlung erst am ... anweisen werde".
Notfalls würde ich eine Mahnung riskieren, dann kann man ja den Dialog immernoch aufnehmen.Nachtrag:
Hast du mal versucht ob der Chat mit dem RB funktioniert?Ich bin eine "sie".

Welcher Chat bzw. wo finde ich diesen RB Chat?Und ja, mir geht es darum, dass ich versuche erst einmal die Restzahlung nach hinten zu schieben, da ich denke, dass die Reise nicht stattfinden wird.
Ansonsten lasse ich ich es auf eine Mahnung ankommen.
Mein RV ist BigXtra Touristik (gehört zur FTI)
Das die kostenlose Umbuchung bis Ende Juni/ oder mittlerweile Ende Juli 2020 möglich sei,
habe ich auch gelesen, aber ich möchte nicht umbuchen und auch keinen Gutschein, sondern
dass der RV die Reise storniert und ich meine Zahlungen erstattet bekomme. -
Nach Dubai.
Man erhält bis auf Weiteres kein Visum und beide Fluggesellschaften, sowohl Emirates, als auch Etihad,
die direkt dorthin fliegen, fliegen bis 30.06/31.07.2020 nicht nach Dubai.Es gibt z. Zt. nur Flüge mit Zwischenstopps in Istanbul und einer Gesamtflugzeit von 11 - 14 Std., statt 6 Std.
Das muss ich wohl nicht hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter verlangen sollte, oder?
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@benb229 sagte:
Nach Portugal mit Abflug 01.06.
Dagegen spricht schon allein die bis 14.6. geltende Reisewarnung, auf die die Veranstalter gewöhnlich ihre Handhabe basieren.
Allenfalls erhältst du bei Versäumnis der Fälligkeit eine Mahnung mit Fristsetzung, wahrscheinlcher allerdings eine Absage. -
Recht: Restzahlung für den Sommerurlaub?
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Braucht nur noch der Richter und wir hätten 4🤪
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Hallo zusammen,
ich habe die Restzahlung im letzten Monat nicht geleistet! Wir wären am 18.05 geflogen und zum Termin der Restzahlung gab es erst die Reisewarnung bis Ende April. Ich habe den Reiseveranstalter einfach eine Mail mit folgenden Gründen gesendet:
(Es ist nach wie vor unklar, ob Reisen in den nächsten Wochen wie vereinbart durchgeführt bzw. Unterkünfte erreicht und für einen Urlaub genutzt werden können. Derzeit schließen die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts, Einreiseverbote in viele Staaten, das Abraten bzw. Verbote, innerhalb Deutschlands zu reisen, sowie das Verbot, Unterkünfte touristisch zu nutzen, Reisen praktisch aus. Ob und wann diese Einschränkungen tatsächlich entfallen, ist nicht absehbar. Zumindest Reisen, die in den nächsten Wochen (etwa bis Mitte Mai) stattfinden sollen, sind dermaßen gefährdet.
Aus diesem Grund und auch einem möglichen Insolvenzrisiko werde ich keine Restzahlung vornehmen, da mir keinerlei Informationen von Ihnen vorliegen, wie Sie das Problem mit ihren Kunden lösen werden. )Letzte Woche haben wir vom Reiseveranstalter die Info bekommen ,dass unsere Reise leider abgesagt werden muss und Sie sich in den nächsten Tagen mit uns in Verbindung setzen, wegen Gutschein oder Auszahlung.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
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Es geht FuD nun zuerst einmal darum die Fälligkeit der Restzahlung auf einen Zeitpunkt kurz vor der Abreise zu verschieben.
Wenn ich es recht verstehe erhält sie/er hierzu nur die automatischen Antworten.
In diesem Fall würde ich es als Erklärung formulieren im Sinne von "teile ich Ihnen mit, dass ich wegen der Unsicherheiten bei der Durchführbarkeit die Restzahlung erst am ... anweisen werde".
Notfalls würde ich eine Mahnung riskieren, dann kann man ja den Dialog immernoch aufnehmen.Nachtrag:
Hast du mal versucht ob der Chat mit dem RB funktioniert?"Hast du mal versucht ob der Chat mit dem RB funktioniert? "
Wo finde ich diesen Chat?
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"Hast du mal versucht ob der Chat mit dem RB funktioniert? "
Wo finde ich diesen Chat?
Ich möchte mich auch gerne nochmals zu Wort melden. Kurzes Refresh: Wie schon an anderen Stellen geschrieben, hatte ich eigentlich kein Problem mit der Gutscheinlösung der RV, da wir reisen möchten und reisen werden. Daher stand es für uns auch eine ganze Zeit lang gar nicht zur Debatte eine Rückzahlung einzufordern. Aktiv haben wir über HC versucht, unsere am 05.04. startende Reise und am 11.03. abgesagte Reise (durch den RV) zu verändern oder auch umzubuchen, mittels Guthaben beim RV. Anfrage über HC an FTI beginnend am 05.04. ( siehe hierzu auch meinen Eintrag auf Seite 120 (FTI Forum) HC hat hiernach weiterhin bei FTI angefragt. Vorgestern dann der Hinweis von HC wie folgt:
Sehr geehrter Herr ….,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es nicht möglich, einen stornierten Vorgang umzubuchen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.
Alle Informationen zu Ihrer gebuchten Reise finden Sie in Ihren persönlichen Buchungsinfos. Um Ihre Buchungsinfos einzusehen, loggen Sie sich bitte mit Ihren meinHolidayCheck-Zugangsdaten ein: Buchungsinfos
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Freundliche Grüße vom Bodensee
Für mich eine sehr gediegene Rückmeldung. Mir ist vollkommen bewusst, dass HC nur das weitergegeben hat, was man von FTI genannt bekommen hat. Trotzdem hat ja hier FTI die Stornierung vorgenommen, sind aber laut eigener Aussage nicht in der Lage eine stornierte Reise, umzubuchen ? Obwohl nachweislich ein Guthaben besteht ? Der Gutschein in Höhe des Guthabens liegt/lag ja vor. Wir versuchen entgegenzukommen, bekommen trotzdem keine Rückmeldung vom RV obschon wir ja willig waren. Nun heißt es dann, das umbuchen einer stornierten Reise sei nicht möglich. Alles sehr komisch.
Im gleichen o.g. Beitrag (von mir) hatte ich mich dann aufgeregt über die enorme Preissteigerung für die gleiche Reise, welche wir für eine Umbuchung angefragt hatten. Es waren immerhin 43% Preiserhöhung und dazu noch das Ausbleiben jeglicher Reaktion seitens des RV, welche mich dann dazu verleitet hat, den vollen Reisepreis zurückzufordern. Ob und wann dieser kommt, ist zunächst zweitrangig für mich. Am letzten Weekend dann, war mit einmal der Ursprüngliche Reisepreis wieder bei HC zu finden. Kurzum, Chefin Uschi hat gesagt, buch ein, wer weiß wo die Reise preislich noch hingeht und was Flug- Hotelkapazitäten noch in den nächsten Wochen bringen. Dann, wie beschrieben Preis nicht lt. HC Webseite, sondern 300,- € für 5 Paxe mehr. Egal, eingebucht ! Wir wollen weg und es ist unsere Entscheidung ob wir buchen oder nicht !
Worauf möchte ich hinaus ? Man liest von Buchenden nach dem 14.06. welche sagen … Ich habe ja gar keine Lust mehr…, nicht unter diesen Umständen… mein Buffet wird beschränkt…. Kann keine Ausflüge machen…. Oder …. Oder… Oder….
Was habt ihr (ich auch) denn gebucht ? Eine Pauschalreise. Flug …. Hotel AI (Rundumsorglospaket) Oder auch Flug und Hotel mit Leistung.
Reise findet statt nach dem 14.06. aber trotzdem kommt…. Was kann ich tun … ? Reise findet ja wahrscheinlich nicht statt…. Restzahlung will ich aber nicht leisten etc. etc. Warum hat der RV so wenig Verständnis, ist nicht kulant etc ? Erstmal bei dem Glaubenspiloten eine Negative raushauen.
Ihr habt doch gebucht zu einer Zeit als es Covid-19 noch gar nicht gab. Weder für Euch, mich oder den RV. Flug plus AI. (Sorry bitte nicht alle angesprochen fühlen). Was bekommt IHR evtl. nach 14.06. ??? Flug und AI von dem RV, bei dem Ihr gebucht habt. Ob das Buffet nun bedient wird oder nicht, ob es Getränkeautomaten gibt oder nicht, ob IHR Ausflüge unternehmen könnt oder nicht, ist doch zunächst vollkommen wumpe. Ihr bekommt das, was IHR gebucht habt. Nämlich Flug und Leckerchen im Rahmen des AI. Ob es Euch jemand auf den Teller legt oder an den Tisch bringt ist doch zweitrangig. Vielleicht nicht Eurer Vorstellung entsprechend, weil Ihr es anders kennt, aber Vertragskonform. So sehe ich das zumindest. Ich buche Leistung AI mit Flug von XY, ich bekomme beides, ergo keine Einredemöglichkeit und schon gar nicht… RV ist total unkulant etc. Wir reden grad über einen Zeitraum von in über 4 Wochen. Ihr möchtet aber heute schon stets eine Entscheidung zu Euren Gunsten haben, andernfalls ist RV doof. Ja, ich habe selber am Weekend eine Reise gebucht, die Anzahlung ist fällig bis zum kommenden Freitag, soll ich diese jetzt nicht vornehmen, weil ich gar nicht weiß, ob die Reise überhaupt im Okt. stattfinden kann ? Oder lasse ich die Anzahlung aus, weil ich ja meine Rückzahlung noch nicht bekommen habe ? Nö, Anzahlung ist, trotz einer Gegenforderung, meinerseits raus, denn ich verhalte mich ja vertragskonform. Wenn das aber der RV, dem dies auch, nach aktueller Lage zusteht, ebenfalls tut…. dann ist alles ziemlich bescheiden.
Sorry für die längere Ausführung, aber das musste ich jetzt einfach mal loswerden. Und ich bewundere DIE, im positiven Sinne "Poweruser“, welche gebetsmühlenartig immer und immer wieder auf die gleichen Fragen antworten, Hilfestellungen leisten, Screenshots beifügen etc.
Was wäre bloß, wenn DIE auch mal sagen würden…. Jetzt denke ich an mich ?
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Hallo zusammen,
ich habe die Restzahlung im letzten Monat nicht geleistet! Wir wären am 18.05 geflogen und zum Termin der Restzahlung gab es erst die Reisewarnung bis Ende April. Ich habe den Reiseveranstalter einfach eine Mail mit folgenden Gründen gesendet:
(Es ist nach wie vor unklar, ob Reisen in den nächsten Wochen wie vereinbart durchgeführt bzw. Unterkünfte erreicht und für einen Urlaub genutzt werden können. Derzeit schließen die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts, Einreiseverbote in viele Staaten, das Abraten bzw. Verbote, innerhalb Deutschlands zu reisen, sowie das Verbot, Unterkünfte touristisch zu nutzen, Reisen praktisch aus. Ob und wann diese Einschränkungen tatsächlich entfallen, ist nicht absehbar. Zumindest Reisen, die in den nächsten Wochen (etwa bis Mitte Mai) stattfinden sollen, sind dermaßen gefährdet.
Aus diesem Grund und auch einem möglichen Insolvenzrisiko werde ich keine Restzahlung vornehmen, da mir keinerlei Informationen von Ihnen vorliegen, wie Sie das Problem mit ihren Kunden lösen werden. )Letzte Woche haben wir vom Reiseveranstalter die Info bekommen ,dass unsere Reise leider abgesagt werden muss und Sie sich in den nächsten Tagen mit uns in Verbindung setzen, wegen Gutschein oder Auszahlung.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
@kaetzchen111 sagte:
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
... wenn du noch Angaben zum Veranstalter gemacht hättest sicherlich!

Das Problem ist: Rein rechtlich ist die Restzahlung geschuldet solange die Reise nicht abgesagt ist.
Allerdings lassen nach den bisherigen Erfahrungen die Veranstalter Fünfe gerade sein wenn die Reise recht kurzfristig nach dem Termin der bisherigen Reisewarnung datiert.
Da nun aber in einigen Destinationen doch noch eine Sommersaison in Planung zu sein scheint muss der Kunde sich wirklich proaktiv und begründet mitteilen.
Dazu benutzt man am besten einen Übermittlungsweg, den man im Falle einer Uneinigkeit gut darlegen kann. -
@ Oliver
HabE ich gut verstanden? Du hast einen Gutschein für eine stornierte Reise bei FTI und kannst aber diese Gutscheine nicht benutzen für deine neue Reise, Korrekt?
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@kaetzchen111 sagte:
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
... wenn du noch Angaben zum Veranstalter gemacht hättest sicherlich!

Das Problem ist: Rein rechtlich ist die Restzahlung geschuldet solange die Reise nicht abgesagt ist.
Allerdings lassen nach den bisherigen Erfahrungen die Veranstalter Fünfe gerade sein wenn die Reise recht kurzfristig nach dem Termin der bisherigen Reisewarnung datiert.
Da nun aber in einigen Destinationen doch noch eine Sommersaison in Planung zu sein scheint muss der Kunde sich wirklich proaktiv und begründet mitteilen.
Dazu benutzt man am besten einen Übermittlungsweg, den man im Falle einer Uneinigkeit gut darlegen kann.@vonschmeling sagte:
... wenn du noch Angaben zum Veranstalter gemacht hättest sicherlich!
Sorry .... der Veranstalter war TUI !

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Bin gespannt ob das Pokerspiel von FuD aufgehen wird. In der Konstellation würde ich auch nicht vermuten dass die Reise statttfindet - es sei denn die Airlines fahren wieder hoch. Dann sitzt sie in der Tinte - zu Recht.
Ich verstehe immer noch nicht warum man nicht storniert wenn man nicht fliegen möchte (was ich verstehe). Kostet doch prozentual nicht die Welt. Dann hat man nicht so ne Zitterpartie und viele Fragen im Forum, die mitunter auch wiederholt werden.Beispiel 1: Die Reise kostet 10.000 Euro. Dann sind das bei 20% Stornokosten nur 2.000 Euro und man hat 8.000 Euro eingespart.
Beispiel 2: Die Reise kosten 600 Euro. Dann sind das bei 20% Stornokosten nur 120 Euro und man hat 480 Euro gespart.Ich habe bewußt die beiden Beispiele gebracht, da für den einen 8.000 Euro und für den nächsten 480 Euro viel Geld sind.
Nur für umsonst rauszukommen für eine Reise die erst in 6 Wochen startet und dann noch zu erwarten dass man heute schon Gewissheit erhält das finde ich schon krude. Die nächste Forderung wäre wahrscheinlich dass die Anzahlung nicht nur zurückgezahlt wird sonder auch schon jetzt.
Es gab hier schon eine Userin, die alles zurückerstattet bekommen hat und überlegte wegen 50 Euro eigener Auslagen noch vor Gericht zu ziehen. -
Ich glaube, Oliver kann lediglich nicht um- sondern nur neu buchen, den Gutschein aber sicherlich für diese Neubuchung verwenden.
Vermutlich handelt es sich um einen schlichten Irrtum in der Formulierung.
