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Sicherungsschein - NEU !?

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  • reisefux99R Offline
    reisefux99R Offline
    reisefux99
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Anfang der 90er hat man aus gegebenem Anlass den Sicherungsschein für Pauschalreisen eingeführt, der, wie sich in letzter Zeit gezeigt hat, dringend reparaturbedürftig ist.
    Es hilft dem Kunden wenig, wenn nach abgewickelter Insolvenz eine Quote von z. B. 20% über bleibt und nach Monaten/Jahren ausbezahlt wird.
    Deshalb:

    1. Separate Absicherung der Kundengelder (An- und Restzahlung für Reisen) und komplette Rückzahlung, wenn der RV die Reise absagt, egal aus welchen Gründen.
    2. Die Deckungshöhe muß jeweils an die Größe des RV (= Buchungsaufkommen) angepasst sein.
      So sind die aktuellen 110Mio für einen kleinen RV mehr als ausreichend, für einen großen RV hingegen viel zu wenig.
      Ähnlich wie bei einer Feuerversicherung - ein kleines Strandhaus wird mit kleinerer Deckungssumme auskommen als eine Luxusvilla.

    Dann würde sich jede Diskussion über Rückzahlungen, Stornogebühren, Gutscheine, Cachback etc. erübrigen - eine Refundierung könnte zügig stattfinden und dem Kunden vor allem Sicherheit geben.

    Was spricht dagegen ?

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    • CliffideoC Offline
      CliffideoC Offline
      Cliffideo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      's koscht Geld - würde der Schwabe sagen (für die großen Veranstalter..)

      Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
      Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheck
        Admin Experte Fuerteventura
        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
        #3

        Das Thema hatten wir schon mehrfach - ich denke, wir brauchen keinen neuen Thread.

        Zudem sind es keineswegs 110 Mio pro Veranstalter ,die da abgesichert werden.
        Es sind insgesamt "nur" 330 Millionen Kundengeld-Absicherung im Markt.

        Das ganze Thema -unter Einbezug der Gutscheinlösung ---wurde in einem Gutachten der Düsseldorfer Kanzlei Beiten Burkhardt abgehandelt- das auch der Bundesregierung- vorgelegt wurde.

        Das Gutachten der Kanzlei liegt uns allerdings nicht in der kompletten Fassung vor. Teile davon aber schon.
        Prof. Vogel -ebenfalls Beiten/ Burkhard --hat aber einige zusätzliche interessante Aussagen dazu gemacht. Ich stelle diese mal kompakt zusammen und poste sie dann gerne.
        Die Urheberrechtsfrage dazu ist bereits abgeklärt- das war uns wichtig.
        Hier machen wir dann erstmal zu.

        1 Antwort Letzte Antwort
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