Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Morgen,
Ich meine gelesen zu haben dass Schauinsland die Reisenden darauf vorbereitet hatte dass es vor Ort (wo auch immer) Einschränkungen gebe aber das ist kein Freibrief zu freie Stornierung dafür gab.
Ich weiß nicht mehr wer das geschrieben hatte.
Nadine@ Jana,
kannst du der Screenshot hochladen?
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@Jana28
In Tunesien besteht zur Zeit noch Quarantänepflicht. Es dürfte sich um eine spezifische Absage bezogen auf das Reiseland handeln.
Ferner hat sich Schlauinsand auch bereits bei der Wahlmöglichkeit Erstattung oder Gutschein sehr früh kulant gezeigt - bleibt anzuwarten, wie das auf die Mitbewerber wirkt ... -
@ Jana,
kannst du der Screenshot hochladen?
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Morgen VS,
Hast du noch präsent diese Posting wo Schauinsland was nachgeschoben hat er von wegen die Verhältnisse vor Ort ein bisschen anders bla bla bla? -
@Jana28
In Tunesien besteht zur Zeit noch Quarantänepflicht. Es dürfte sich um eine spezifische Absage bezogen auf das Reiseland handeln.
Ferner hat sich Schlauinsand auch bereits bei der Wahlmöglichkeit Erstattung oder Gutschein sehr früh kulant gezeigt - bleibt anzuwarten, wie das auf die Mitbewerber wirkt ...vonschmeling
Nein, es ist keine Tunesien spezifische Option.
Gestern hat jemand hier im Forum auch über so eine Option berichtet. Dabei wurde von Schauinsland eine kostenlose Stornierung wegen der Einschränkungen durch die corona Maßnahmen angeboten. Es ging um eine Reise nach Hurghada, im Juli 2020 -
vonschmeling
Nein, es ist keine Tunesien spezifische Option.
Gestern hat jemand hier im Forum auch über so eine Option berichtet. Dabei wurde von Schauinsland eine kostenlose Stornierung wegen der Einschränkungen durch die corona Maßnahmen angeboten. Es ging um eine Reise nach Hurghada, im Juli 2020 -
Quak, ich habe mich vertan das war nicht Schauinsland das war FTI, falls noch jemand was es für ein Posting war es ist einfach nur die Verhältnisse vor Ort sind vielleicht ein bisschen anders darüber hinaus bleibt aber alles gleich. Heißt kein Grund zu kostenlose Stornierung. Ich habe schon die Suchmaschine bitte tickt aber ich finde diese Posting nicht. Hilfe🤩?
Übrigens ich wollte das nur noch mal lesen und nicht benutzen.
mfg
nadine -
@Ahotep
@Kourion
@Vive la FranceHier der Link aus der E-Mail - der dürfte ja zu öffnen sein, dort finden sich alle Infos.
Die kostenlose Stornierung betrifft die Reisen mit Abreise vom 26.6 bis 31.7.
Die kostenlose Stornierung ist daher möglich, weil sich einige "Leistungen" ändern - dadurch wird einem die Möglichkeit gegeben bis zum 15.06. zu Stornieren. -
Wer sucht findet, Das war seit 567 von Sandra HBC
I_m Zusammenhang mit den Lockerungen der corona Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen zu Änderungen und zum wegfall ausgeschriebener reiseleistungen führen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt._
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Wer sucht findet, Das war seit 567 von Sandra HBC
I_m Zusammenhang mit den Lockerungen der corona Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen zu Änderungen und zum wegfall ausgeschriebener reiseleistungen führen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt._
@ Kuno,
Danke aber es weicht bisschen von was Sandra gepostet hatte.
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vonschmeling
Es war gestern um 22:01 Uhr im Forum Covid19 Ägypten ein Beitrag von miniellert -
@Ahotep
@Kourion
@Vive la FranceHier der Link aus der E-Mail - der dürfte ja zu öffnen sein, dort finden sich alle Infos.
Die kostenlose Stornierung betrifft die Reisen mit Abreise vom 26.6 bis 31.7.
Die kostenlose Stornierung ist daher möglich, weil sich einige "Leistungen" ändern - dadurch wird einem die Möglichkeit gegeben bis zum 15.06. zu Stornieren.@Kuno_Korken
Herzlichen Dank für den Link . Ich zitier mal einen Satz daraus:
"Insofern es sich bei den vorgenannten Änderungen des Leistungsangebotes um erhebliche Beeinträchtigungen Ihrer Reise handelt, haben Sie das Recht, kostenfrei von der gebuchten Reise zurückzutreten."
Unklar ist natürlich, was als "erhebliche Beeinträchtigung" angesehen werden wird. Auch vermute ich, dass es seitens der betroffenen Urlauber diesbezüglich unterschiedliche Meinungen gibt.
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@Jana 28
Ja, danke. Hatte Kunos Posting eben gefunden. -
@Kuno_Korken
Herzlichen Dank für den Link . Ich zitier mal einen Satz daraus:
"Insofern es sich bei den vorgenannten Änderungen des Leistungsangebotes um erhebliche Beeinträchtigungen Ihrer Reise handelt, haben Sie das Recht, kostenfrei von der gebuchten Reise zurückzutreten."
Unklar ist natürlich, was als "erhebliche Beeinträchtigung" angesehen werden wird. Auch vermute ich, dass es seitens der betroffenen Urlauber diesbezüglich unterschiedliche Meinungen gibt.
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@Jana 28
Ja, danke. Hatte Kunos Posting eben gefunden.Nun muss jeder Reisende (bei Schauinsland) für sich entscheiden, ob es für einen unter den genannten Umständen ok ist zu verreisen oder nicht. Wenn nicht, hat man entsprechende Möglichkeiten zu stornieren. Ein faires Angebot. Die Frist ist zu beachten, ansonsten hat man die Umstände akzeptiert. So eine Art Sonderkündigunsgrecht aufgrund Vertragsänderungen.
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@retromops
Oh Mann, geht's auch ohne solch wilde Vermutungen ? Hör doch auf so rumzuspekulieren.
Schauinsland und Alltours waren die ersten Veranstalter, die auf Gutscheine verzichteten und Rückerstattung anboten = von Anfang an sehr kundenfreundlich.
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Was mit September sein wird, siehst du dann, wenn es so weit ist, diesbezüglich Entscheidungen getroffen werden. Dazwischen liegt ja auch noch der August.
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@Kourion
Genau das war mein erster Gedanke - was genau umfasst diese erheblichen Beeinträchtigungen?
Wenn es die aufgezählten Eigenschaften sind wären so in etwa 100% der Reisen betroffen.
Soviel dann zum Relaunch ...