Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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da bin ich jetzt aber schon etwas entsetzt.. wir können ja nix dafür dass es ein einreiseverbot gibt und wir aufgrund des annulierten fluges nicht hinkommen können. Wäre ja mehr als dreist wenn sich das hotel unser geld dann einstreifen würde! Diese Umstände haben wir ja nicht selbst verschuldet.. und das hotel kann ja das zimmer jasicher 3x weitergeben und ihnen würde ja daraus daher kein schaden resultieren...fällt das nicht unter höhere gewalt und kann man dann nicht mit wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren? Zuck auS wenn wir nicht zumindest einen gs erhalten, hier gehts um 1400€
️@zooeyvoyager1979 sagte:
da bin ich jetzt aber schon etwas entsetzt.. [...] hier gehts um 1400€
️Kein Grund entsetzt zu sein. Du hast einen gültigen Vertrag sehenden Auges mit bestimmten Bedingungen abgeschlossen, die dir wahrscheinlich einen Preisvorteil verschafft haben. Klar könnt ihr nichts dafür, das Hotel aber auch nicht. Alle halten sich nur an die vereinbarten Bedingungen.
Da hilft jetzt kein Jammern. Wie gesagt, du kannst das Hotel oder Expedia anschreiben und auf Kulanz hoffen. Es sei denn du findest in den Vertragsbedingungen einen Passus, der dich weiterbringt. -
Hier mal die Rechtslage präzisiert:
Wenn der Reisende aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung der Behörden nicht in der Lage ist, die Buchung in Anspruch zu nehmen, kann er vom Vertrag zurücktreten. Die Unterkunft kann eine Rückerstattung in bar leisten oder einen Gutschein in gleicher Höhe (der innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung eingelöst werden kann) ausstellen. Die Wahl bleibt dem Betreiber der Unterkunft überlassen.Daher halte ich eine Erstattung des Hotelpreises für unwahrscheinlich.
Übrigens ist das kein deutsches sondern EU Recht.
Nun liegt Tokio bekanntlich außerhalb der EU und es wird darauf ankommen, ob Expedia nur Vermittler war und der Vertrag direkt mit dem Hotel geschlossen wurde.Gleiches gilt auch - trotz mannigfachen Widerspruches! - für Flugtickets.
Allerdings nicht bei einer reinen Reisewarnung, es muss ein Einreiseverbot verhängt sein, gleichwohl für Beförderung und Unterkunft. -
lieber vonschmeling geb dir völlig recht als der Bierkönig und der Megapark zu waren hatten wir keine lust dort hinzufliegen aber nach gutem Überlegen kamen wir zu dem Entschluß das Bierkönig und Megapark nicht alles sind und wollten eigentlich hin. Die Insel hat mehr zu bieten und das hätten wir jetzt wahrscheinlich alles gesehen.
Dann kam die Reisewarnung und Meldungen das unser Hotel geschlossen sei evtl nicht auf macht. dann wurde der Rückflug vorverlegt.
Ab jetzt hatten wir nun wirklich keinen Bock mehr dor hinzufliegen. Alles zu evtl. sind die Transportmöglichkeiten und Ausflugsmöglichkeiten eingeschränkt. Als letztes kam dann die Änderung des Hinflugs um 10 Std nach vorne was eigentlich nicht machbar ist da ein Kollege erst um 22 Uhr von der Spätschicht kommt. Ich denke da kann man doch die Verärgerung verstehen.
und mein lieber vonschmeling das ist der letzte Beitrag den ich hier schreibe bei FB versucht man mir wenigstens etwas zu helfen und mich zu verstehen.@dl36277 sagte:
... bei FB versucht man mir wenigstens etwas zu helfen und mich zu verstehen.
Wobei denn helfen?

Wurde hier doch deutlich drauf hingewiesen - die Reisezeitenänderung kann als Kündigungsgrund herhalten. Lässt du dir die dann bei facebook ausformulieren?
Ferner verstehe ich nicht, weshalb man "verärgert" sein muss. Es handelt sich schließlich eine Ausnahmesituation - und zwar für alle! - und nicht etwa eine mutwillig von irgendjemandem vergurkte Reise.
Und deine Kontakte bei facebook mussten sich ja nicht durch das wochenlange Lamento lesen, von Partyurlaub der nicht möglich sei bis hin zur Unzumutbarkeit der Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen.
Last not least fällt es mir enorm schwer, die wundersame Wandlung vom Partymacher zum Entdecker der Naturkleinode zu glauben - vermutlich geht´s damit nicht nur mir so! -
Hallo, ich bin momentan etwas überfragt wie ich mich verhalten soll, kurz zum Szenario.
Am 03.10. ist geplant das wir nach Irland fliegen wollen/wollten. 6 Übernachtungen.
Nun verstehe ich es so, dass man als Deutscher sich in Irland für 14 Tage in Quarantäne begeben muss.Wie verhält man sich in so einem Fall? Unsere Restzahlung wäre jetzt fällig.
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Eine Quarantänepflicht am Zielort ist ein Kündigungsgrund.
Du kannst demnach den Reisevertrag kündigen und deine bislang geleisteten Zahlungen zurückverlangen - vorausgesetzt es handelt sich um eine Pauschalreise. -
Eine Quarantänepflicht am Zielort ist ein Kündigungsgrund.
Du kannst demnach den Reisevertrag kündigen und deine bislang geleisteten Zahlungen zurückverlangen - vorausgesetzt es handelt sich um eine Pauschalreise.xxx unnötiges Zitat enfernt, bitte benutzt den button Antworten! xxx
Ok danke für die Info. Dann werde ich den Vertrag kündigen.
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Hallo in die Runde,
ist eigentlich die Regelung, die ab 1. Oktober gelten soll (Rückkehr aus Risikiogebiet: zunächst Quarantäne, dann frühestens am 5. Tag ein Test, der -falls negativ- zur Aufhebung der Quarantäne führt) schon beschlossene Sache oder noch in der Diskussion?
Hintergrund: Wir haben 2 Wochen Mallorca Flug und Hotel extra gebucht (beides wird derzeit angeboten), also kein Grund für eine kostenlose Storno. Hm, hieße, wir müssten hintendran eine Woche "Zusatzurlaub" nehmen oder eine Woche eher zurück.
Die Reiseveranstalter, Fluglinien, Hoteliers müssten doch eigentlich Sturm gegen diese Regelung laufen, die ja die Touristenzahlen weiter nach unten drückt (was natürlich vom RKI/AA so gewollt ist, ist schon klar). Ist da was im Gange?
Grüße, Steffen
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Ich fürchte, es geht politisch eher entgegen deiner Wunschrichtung, Steffen59 ...

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@dl36277 sagte:
... bei FB versucht man mir wenigstens etwas zu helfen und mich zu verstehen.
Wobei denn helfen?

Wurde hier doch deutlich drauf hingewiesen - die Reisezeitenänderung kann als Kündigungsgrund herhalten. Lässt du dir die dann bei facebook ausformulieren?
Ferner verstehe ich nicht, weshalb man "verärgert" sein muss. Es handelt sich schließlich eine Ausnahmesituation - und zwar für alle! - und nicht etwa eine mutwillig von irgendjemandem vergurkte Reise.
Und deine Kontakte bei facebook mussten sich ja nicht durch das wochenlange Lamento lesen, von Partyurlaub der nicht möglich sei bis hin zur Unzumutbarkeit der Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen.
Last not least fällt es mir enorm schwer, die wundersame Wandlung vom Partymacher zum Entdecker der Naturkleinode zu glauben - vermutlich geht´s damit nicht nur mir so!Hallo lieber vonschmeling. eigentlich wollte ich nicht mehr schreiben aber, aber nur mal zur deiner Aussage: Wurde hier doch deutlich drauf hingewiesen - die Reisezeitenänderung kann als Kündigungsgrund herhalten.Wwill ich dir mal die Antwort von TUI zeigen die sie mir darauf geschrieben haben, veilleicht kannst du verstehen, was ich aber nicht glaune, warum ich etwas sauer bin.
Antwort TUI:Es tut mir leid, dass unsere gemeinsamen Kunden eine Flugzeitenänderung erhalten haben. Ich weiß, dass Flugzeitenänderungen für Sie und unsere gemeinsamen Kunden sehr unangenehm sein können.
Für eine eventuelle Umbuchung, die selbstverständlich gebührenfrei ist, biete ich Ihnen sehr gern meine Hilfe an. Die aktuellen Preise können Sie vorab über die Umbuchenseite ermitteln. Eine gebührenfreie Stornierung müssen wir leider ablehnen.
Haben Sie noch Fragen, dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns an.
Für weitere Fragen stehen meine Kollegen und ich sehr gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus Hannover und bleiben Sie gesund!
Ihr XXX keine KlarnamenXXX von der TUI -
Nützt dir sauer zu sein zu irgendwas?

Wenn nicht wehr dich mit den hier zahlreich vorhandenen Hinweisen zum Widerspruch.
Leider ist ein direktes Einlenken der Veranstalter eher selten, man muss schon recht konkret werden.
Das sollte dir anhand der diversen Mängel gegenüber der ursprünglichen Buchung an sich leicht möglich sein?Schau mal im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", da gibt es sowohl zu nicht vorhandener Unterkunft als auch zu Änderungen der Reisezeit reichlich Material.
Vielleicht geht´s ja dennoch besser auf facebook?
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Ich häng mich mal an die Frage von Steffen dran. Interessant wäre auch zu wissen wie es sich verhält, wenn das Land, die Region erst zum Risikogebiet erklärt wird, wenn man schon dort ist?
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@CindyKreta
Risikogebiet ist Risikogebiet. Wenn du aus einem solchen kommst, gelten für dich die zum Zeitpunkt deiner Einreise gültige Vorschriften deines Bundeslandes.
Es heißt ja nicht "ach, nur 2 Tage? nee, dann können sie sich ja noch nicht angesteckt haben... dafür muss man länger dort gewesen sein." -
.. wobei ich mich frage, inwiefern das jetzt ein Anhängsel sein soll, wo Steffen59 sich doch eher nach der Wahrscheinlichkeit / Konsequenz der Umsetzung erkundigt und welche Maßnahmen CindyKreta überhaupt meint mich "wie verhält sich das, wenn ein Risikogebiet erst während deines Aufenthaltes dazu wird?" .
Sehr vage finde ich, zumal es ja durchaus Nachfragepontenzial gibt - beispielsweise betreffend die Handhabe im Falle einer Quarantäne seitens Schulen oder Arbeitgebern.Politisch dürfte der Rahmen eher gestrafft werden hinsichtlich der Kontrollen bei der Wiedereinreise.
Fraglich ist aus meiner Sicht, inwiefern Betroffene alles plötzlich selbst zu verantworten haben sollen - im Blick auf Restriktionen am Arbeitsplatz oder in Schulen??? -
Wurde schon ein Termin festgelegt, wann über die aktuellen Reisewarnungen, die bis 14.09. gelten, neu abgestimmt wird?
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Hallo,
bei mir ist folgende Situation.:
Am 04.10.20 soll unsere Reise nach Mallorca (gebucht bei XANEX.) losgehen ( 04.10 - 14.10.2020) ins BG Tonga Tower Design Hotel.
Laut Email vom Hotel öffnen sie diesen Sommer 2020 nicht.Am 04.09.2020 war die Restzahlung fällig, die habe ich nicht überwiesen weil das Hotel nicht öffnet und habe per Email diesbezüglich anex angeschrieben. §321 BGB Unsicherheitseinrede,
Heute kommt eine Zahlungserinnerung, ich solle den Restbetrag bis zum 12.09.2020 bezahlen, ansonsten stornieren sie die Reise gegen Stornogebühren, diese ich dann bezahlen müsse (bis heute wohl ca.55 %)
Ich habe heute nochmal per Einwurfeinschreiben den Brief mit der Unsicherheitseinrede nach §321 BGB abgeschickt.
Wer weiss, ob Anex mir die Reise so einfach stornieren kann und befugt ist Stornokosten in Rechnung zu stellen ?
Setzen sie mir vorher vielleicht nochmal eine Zahlungsfrist.? Sollte ich sicherheitshalber den Restbetrag zahlen?Telefonisch ist es unmöglich Anex zu erreichen, ebenso mein Reisebüro HC könne für mich nichts tun.
Wie soll ich micht verhalten,? fühle mich total alleingelassen.
LG
Holger -
Wurde schon ein Termin festgelegt, wann über die aktuellen Reisewarnungen, die bis 14.09. gelten, neu abgestimmt wird?
@miss-janet sagte:
Wurde schon ein Termin festgelegt, wann über die aktuellen Reisewarnungen, die bis 14.09. gelten, neu abgestimmt wird?
Pauschale Reisewarnung läuft aus
Es wird sich allerdings nicht viel ändern.
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Hallo,
bei mir ist folgende Situation.:
Am 04.10.20 soll unsere Reise nach Mallorca (gebucht bei XANEX.) losgehen ( 04.10 - 14.10.2020) ins BG Tonga Tower Design Hotel.
Laut Email vom Hotel öffnen sie diesen Sommer 2020 nicht.Am 04.09.2020 war die Restzahlung fällig, die habe ich nicht überwiesen weil das Hotel nicht öffnet und habe per Email diesbezüglich anex angeschrieben. §321 BGB Unsicherheitseinrede,
Heute kommt eine Zahlungserinnerung, ich solle den Restbetrag bis zum 12.09.2020 bezahlen, ansonsten stornieren sie die Reise gegen Stornogebühren, diese ich dann bezahlen müsse (bis heute wohl ca.55 %)
Ich habe heute nochmal per Einwurfeinschreiben den Brief mit der Unsicherheitseinrede nach §321 BGB abgeschickt.
Wer weiss, ob Anex mir die Reise so einfach stornieren kann und befugt ist Stornokosten in Rechnung zu stellen ?
Setzen sie mir vorher vielleicht nochmal eine Zahlungsfrist.? Sollte ich sicherheitshalber den Restbetrag zahlen?Telefonisch ist es unmöglich Anex zu erreichen, ebenso mein Reisebüro HC könne für mich nichts tun.
Wie soll ich micht verhalten,? fühle mich total alleingelassen.
LG
Holgerdu sagst es richtig: man fühlt sich alleine gelassen - und die Reiseveranstalter pochen einfach nur auf ihre AGB ´s. Es wird Zeit, dass sich hinsichtlich der Vorauszahlung für Pauschalreisen endlich mal was ändert - eigentlich wird bei jedem Händler oder Dienstleister der Kaufpreis erst fällig, wenn die Leistung erbracht ist und nicht bereits Monate im voraus. Oder muss ich meine Brötchen beim Bäcker auch 4 Wochen vorher zahlen ???
Zum Thema zurück: auch ich bin davon betroffen, der Restpreis für unsere Malediven-Reise wird am 12.09. fällig, das sind fast 6.000 Euro. Es ist nicht absehbar, ob die Reise überhaupt stattfindet (z. B. Verlängerung der Reisewarnung auf die Malediven) und nachher laufe ich meinem Reisepreis von über 7.000 Euro hinterher - außerdem haben wir keine Lust mehr, unter diesen Umständen wie Einschränkungen oder Quarantäne bei Rückreise, überhaupt noch zu fliegen. Jedenfalls werde ich den Reisepreis momentan nicht zahlen und gerate lieber in Verzug, natürlich unter der Erhebung der Unsicherheitseinrede nach §321 BGB. Ich bin echt mal gespannt, wie die Sache ausgeht.
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@vs
Sorry, hätte mich etwas klarer ausdrücken müssen. Mir geht es vor allem um die Lohnfortzahlung während einer möglichen Quarantäne, wenn das Land, die Region bei Ablug noch kein Risikogebiet war, sondern erst zu einem wird während man dort ist.Soweit ich das bis jetzt verstanden habe, ist es doch so, dass bei unverschuldeter Quarantäne, also wenn zb mein Mann in der Arbeit an Corona erkrankt und ich als Kontakt ersten Grades mit in Quarantäne gehe, der Lohn weiter gezahlt werden muss. Wenn ich die Quarantäne dagegen selber verschulde, also zb mit der Reise in ein Risikogebiet, dann gibt es logischerweise kein Geld.
Und jetzt stellt sich halt die Frage wie es sich in o. g. Fall verhält? Selbstverschuldet kann es ja nur sein, wenn ich bei Abreise davon weiß. Also sehenden Auges in ein Risikogebiet Reise.
Habe dazu noch folgenden Artikel gefunden, aber wie immer kommt bei Google auch oft nur gefährliches Halbwissen raus, deswegen stell ich die Frage lieber noch mal hier. Mal davon abgesehen, dass ich dem Artikel auch keine wirklich klare Aussage entnehmen kann.
@Bodenheim, das war mir schon klar. Darauf zielte die Frage auch nicht ab.
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Die email vom Tonga Hotel in der Dir mitgeteilt wird daß das Hotel geschlossen ist ist ein wichtiges Beweismittel, insofern ist deine Unsicherheitseinrede absolut gerechtfertigt.
Da das Hotel geschlossen ist wird Xanex den Reisevertrag nicht erfüllen können. Hier mußt Du die Ruhe bewahren, ich gehe davon aus daß Xanex bei Fortbestand der Reisewarnung über den Anreisetermin hinaus ganz kurzfristig (dann natürlich für Dich kostenlos) stornieren wird, man hofft eventuell daß du vorher die Nerven verlierst und noch vorher (dann für dich kostenpflichtig) stornierst, der Tenor wird sein "Ihre Reise findet wie gebucht statt". Falls keine Reisewarnung mehr besteht zum Reisetermin wird man dich in ein Ersatzhotel verfrachten, wohlwissend daß die absolute Mehrzahl der Urlauber das (wenn auch unter Protest) schluckt, auch davon ausgehend daß sich dein Gemüt während des Urlaubs beruhigt und das Interesse im Nachhinein eine Preisminderung durchzusetzen schwindet. Ich befinde mich zur Zeit in einer ähnlichen Lage..aber wenn man darüber nachdenkt ist das Ganze doch recht durchschaubar...