Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
"Du siehst das falsch" insofern, als der Anmelder hier keine Rolle spielt.
Weder 4Helden noch seine Bekannten können etwas anderes als einen Gutschein oder eine Umbuchung verlangen.
Die Frage "Ist das rechtens?" ist mit einem klaren "Ja." zu beantworten. -
-
Das ist aber rechtens, lese mal die Beiträge von vonschmeling und Günter.
-
Hallo zusammen. Ich hoffe auf Erfahrungen von Euch. Wir haben vor einigen Monaten ein Ferienhaus in Belgien gebucht welches ja nun Risiko Gebiet ist. Da wir nicht kostenfrei stornieren können wollen wir die Reise dennoch antreten. Wir haben schon die Adresse wo wir vor Ort einen Test machen lassen können bevor wir zurück nach Deutschland fahren. Hat jemand Erfahrungen wie das abläuft? Also wie wird abgerechnet? Muss man zwingend die Krankenkasse damit behelligen oder geht das anders?
Danke für Eure Antworten
-
vielleicht findet man hier eine Antwort klick
-
Leider Nein. Da hatte ich vorher schon alles durch gelesen. Dennoch Danke für die Mühe
-
Nach Stunden habe ich jemanden in Belgien erreicht.
Mit dem Ergebnis das sich TUI Belgien bei Stornierung 75% (von 510,50€) der Reisekosten einbehällt.
Habe jetzt mal die TUI Group bzw. den Kundenservice angeschrieben. Ob man da noch was machen kann.
Find das schon eine Frechheit.@4helden sagte:
Habe jetzt mal die TUI Group bzw. den Kundenservice angeschrieben. Ob man da noch was machen kann.
Das hättest du dir sparen können.
Die Buchung erfolgte über TUI Belgien, demnach sind auch die dort geltenden Regeln anzuwenden.
Diese besagen nun einmal, dass eine Erstattung nicht verpflichtend ist sondern vielmehr ein Gutschein bzw. eine Umbuchungsoption ausreicht. Wie du das empfindest bleibt dir überlassen.
Bei dem von dir genannten Streitwert wird sich eine Klage vor dem EuGH eher nicht anbieten ... -
Zum Vertragsverhältnis:
Nicht nur der Anmelder ist Vertragspartner, selbstverständlich auch die angemeldeten Personen.
Spitz auf Knopf trifft es zwar den Anmelder - das ist hier aber keinesfalls relevant.
Auch die Stornierung durch die Bekannten wird nicht zu einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises führen, sh. nationale Regelung. -
Geht doch ...

-
Hallo zusammen. Ich hoffe auf Erfahrungen von Euch. Wir haben vor einigen Monaten ein Ferienhaus in Belgien gebucht welches ja nun Risiko Gebiet ist. Da wir nicht kostenfrei stornieren können wollen wir die Reise dennoch antreten. Wir haben schon die Adresse wo wir vor Ort einen Test machen lassen können bevor wir zurück nach Deutschland fahren. Hat jemand Erfahrungen wie das abläuft? Also wie wird abgerechnet? Muss man zwingend die Krankenkasse damit behelligen oder geht das anders?
Danke für Eure Antworten
Hallo Vanmylicious,
Du bezahlst direkt. Dazu / zur Abrechnung findest du Auskunft auf dieser Website:
(in direkter Übersetzung): Erstattung von Coronavirus-Tests während der Covid-19-PandemieDort runterscrollen bis "Welche Tests erstatten wir nicht?"
Infos zu deiner Abrechnung dort im 2. und 3. Abschnitt (ab "Für internationale Reisen erforderliche PCR-Tests..." bis "...Diese Person kann dann bei ihrem eigenen Versicherer eine Erstattung beantragen.")Falls es mit der direkten Übersetzung nicht klappen sollte, hier die "Original"-Seite.: Remboursement des tests de détection du Coronavirus pendant la pandémie de Covid-19
-
Hallo!
Ich habe bei HC eine Pauschalreise gebucht, Aldiana Club Fuerteventura , vom 17.10. bis zum 24.10.20. , in 2 Wochen soll es los gehen. Da Fuerteventura bekanntlich ein Risikogebiet ist und ich evtl. eine Alternative für meinen Urlaub buchen möchte, habe ich mich an HC mit einer kostenlosen Storno-Anfrage gewendet. Laut HC- Aussage sei die kostenlose Stornierung nicht möglich (Stornokosten von über 3100 Euro). Ist das wirklich korrekt, dass eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise in ein Risikogebiet zwei Wochen vor dem Beginn nicht möglich ist? Danke für Eure Hilfe! -
@Fischlein1
HC ist der Vermittler und gibt dir nur wieder was der Veranstalter entschieden hat.Dieser lehnt offenbar einen Rücktritt ohne Kompensation ab, interessant wäre seine Begründung.
Bisher war es so, dass bei einer Reisewarnung (sofern hier Risikogebiet=Reisewarnung) ein Rücktritt als begründet galt.
Inzwischen wird stärker differenziert hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, und der Veranstalter wird zu dem Schluss gekommen sein, dass außergewöhnliche Umstände, die einer Erholung ganz oder größtenteils entgegenstehen hier nicht vorliegen.Zwar sind bereits Entscheidungen ergangen, die einen kostenlosen Rücktritt wegen der Covid 19 Risiken als berechtig beurteilten, die gegenständlichen Reisen datierten allerdings auf die Anfänge der Pandemie und unterfielen deren besonderer Situation.
Inzwischen haben die meisten Urlaubsländer streng überwachte und ausgefuchste Hygienekonzepte etabliert, womit man durchaus eine Ablehnung deines Ansinnens begründen kann. Sprich: Die Risiken unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen bei dir zuhause.Ferner vertreten namhafte Rechtsgelehrte die Ansicht, dass mangels Verschulden der Veranstalter eine Schadensteilung angemessen sei und damit dem Vertragsgeber eine Gebühr / Kompensation zustehe.
Was du jetzt unternehmen könntest wäre nach der Begründung zu fragen - beispielsweise wie sieht es genau vor Ort aus, und kann dein Veranstalter unverantwortbare Risiken auf deiner Reise ausschließen?
Bleibt es bei der Entscheidung musst du ggf. ein Gericht anrufen.
-
Vielen Dank, Vonschmeling, ich versuche tatsächlich direkt bei Aldiana... Eigentlich geht es mir nicht um Infektionsgefahr, sondern um die Quarantäne , die ich evtl. anschließend machen muß . Und das macht definitiv mein Arbeitgeber nicht mit...
-
Vielen Dank, Vonschmeling, ich versuche tatsächlich direkt bei Aldiana... Eigentlich geht es mir nicht um Infektionsgefahr, sondern um die Quarantäne , die ich evtl. anschließend machen muß . Und das macht definitiv mein Arbeitgeber nicht mit...
@Fischlein1
Schau Dir unbedingt vorher mal die Regelungen für Dein Bundesland an.
Falls Du in NRW wohnst, könntest Du „Glück“ haben, wenn Du Dir einen negativen C-Test besorgst. -
@Fischlein1
Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.
Gut möglich, dass dich Aldiana schnöde zurückverweist.Eine Anschlussquarantäne ist definitiv kein Rücktrittsgrund soweit, es gibt hier zahlreiche Rückmeldungen von gescheiterten Versuchen so zu begründen.
-
@Fischlein1
Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.
Gut möglich, dass dich Aldiana schnöde zurückverweist.Eine Anschlussquarantäne ist definitiv kein Rücktrittsgrund soweit, es gibt hier zahlreiche Rückmeldungen von gescheiterten Versuchen so zu begründen.
Also noch mal bitte, Klartext für Blondinen🤪
Eine offizielle Reisewarnung für ein Risikogebiet ist kein Grund für kostenlose Stornierung einer Pauschalreise? Ist das nicht rechtlich geregelt ? -
Das BGB (§§651) kennt nur "außergewöhnliche Umstände", hierfür galten Reisewarnungen bisher als "Indiz".
Ferner dürfte die Sachlage (Risikogebiet etc.) deinem Anbieter sattsam vertraut sein, dessen unbeachtlich hat er aber ja deinem Wunsch widersprochen.
Es erscheint es mir daher sinnlos, auf die Sachlage erneut hinzuweisen - es sei denn du bittest um einen Lösungsansatz auf dem Wege der Kulanz.
Eine glasklare rechtliche Grundlage steht leider nicht zur Verfügung.
(ich bin übrigens auch blond ...
)Eine Userin berichtete kürzlich, sie habe sich auf dem Wege diplomatischen Ersuchens mit dem Veranstalter auf eine Stornogebühr von 35 anstelle der gem. AGB vereinbarten 90% einigen können.
Ich kann hier auch nur Erwägungsansätze vorhalten, die Entscheidungen musst du treffen. -
@Fischlein1
Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.
Gut möglich, dass dich Aldiana schnöde zurückverweist.Eine Anschlussquarantäne ist definitiv kein Rücktrittsgrund soweit, es gibt hier zahlreiche Rückmeldungen von gescheiterten Versuchen so zu begründen.
@vonschmeling sagte:
@Fischlein1
Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.Guten Morgen!
Wer es glaubt! Mich verweist HC mit vorgefertigten Textbausteinen immer auf den Veranstalter und dieser stellt sich tot. Weder auf Mail, Fax oder Brief kommt eine Antwort.
In guten Zeiten haben alle an uns verdient, jetzt wird der Reisende im Regen stehen gelassen. Mein Buchungsverhalten wird sich in Zukunft grundlegend ändern. -
Wenn sich der Veranstalter - wie du schreibst - "tot stellt" kann dein Reisebüro leider auch nichts ausrichten.
Dennoch ist es dein Ansprechpartner und nicht der Veranstalter.
Mein Hinweis betraf die Absicht von Fischlein1 bei Aldiana direkt anzufragen wegen der Stornierungsmöglichkeit.
Das könnte misslingen und Aldiana auf HC verweisen.Hier wurde schon sehr häufig berichtet, dass die Reisebüros teilweise an eben den tot gestellten Veranstaltern verzweifeln, weil sie keine Informationen für ihre Kunden erhalten.
Das betrifft OTAs ebenso wie das Reisebüro in der Mall, Kitzelbacher. Falls du dein Buchungsverhalten ändern möchtest müsste diese Änderung ziemlich elementar sein. Beispielsweise Hotel direkt buchen, Ticket bei der Airline dazu etc.
Ob das so erfolgreich sein wird muss sich noch erweisen - bekanntlich werden massenhaft Flüge gestrichen oder verlegt, u.U. wirst du damit noch übler im Regen stehen ...