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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #7241

    "Du siehst das falsch" insofern, als der Anmelder hier keine Rolle spielt.
    Weder 4Helden noch seine Bekannten können etwas anderes als einen Gutschein oder eine Umbuchung verlangen.
    Die Frage "Ist das rechtens?" ist mit einem klaren "Ja." zu beantworten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • 4Helden4 Offline
      4Helden4 Offline
      4Helden
      schrieb am zuletzt editiert von
      #7242

      Nach Stunden habe ich jemanden in Belgien erreicht.
      Mit dem Ergebnis das sich TUI Belgien bei Stornierung 75% (von 510,50€) der Reisekosten einbehällt.
      Habe jetzt mal die TUI Group bzw. den Kundenservice angeschrieben. Ob man da noch was machen kann.
      Find das schon eine Frechheit.

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #7243

        Das ist aber rechtens, lese mal die Beiträge von vonschmeling und Günter.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • VanmyliciousV Offline
          VanmyliciousV Offline
          Vanmylicious
          schrieb am zuletzt editiert von
          #7244

          Hallo zusammen. Ich hoffe auf Erfahrungen von Euch. Wir haben vor einigen Monaten ein Ferienhaus in Belgien gebucht welches ja nun Risiko Gebiet ist. Da wir nicht kostenfrei stornieren können wollen wir die Reise dennoch antreten. Wir haben schon die Adresse wo wir vor Ort einen Test machen lassen können bevor wir zurück nach Deutschland fahren. Hat jemand Erfahrungen wie das abläuft? Also wie wird abgerechnet? Muss man zwingend die Krankenkasse damit behelligen oder geht das anders?

          Danke für Eure Antworten

          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A 1
            Ahotep2A 1
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #7245

            vielleicht findet man hier eine Antwort klick

            VanmyliciousV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ahotep2A Ahotep2

              vielleicht findet man hier eine Antwort klick

              VanmyliciousV Offline
              VanmyliciousV Offline
              Vanmylicious
              schrieb am zuletzt editiert von
              #7246

              Leider Nein. Da hatte ich vorher schon alles durch gelesen. Dennoch Danke für die Mühe

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • 4Helden4 4Helden

                Nach Stunden habe ich jemanden in Belgien erreicht.
                Mit dem Ergebnis das sich TUI Belgien bei Stornierung 75% (von 510,50€) der Reisekosten einbehällt.
                Habe jetzt mal die TUI Group bzw. den Kundenservice angeschrieben. Ob man da noch was machen kann.
                Find das schon eine Frechheit.

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7247

                @4helden sagte:

                Habe jetzt mal die TUI Group bzw. den Kundenservice angeschrieben. Ob man da noch was machen kann.

                Das hättest du dir sparen können.
                Die Buchung erfolgte über TUI Belgien, demnach sind auch die dort geltenden Regeln anzuwenden.
                Diese besagen nun einmal, dass eine Erstattung nicht verpflichtend ist sondern vielmehr ein Gutschein bzw. eine Umbuchungsoption ausreicht. Wie du das empfindest bleibt dir überlassen.
                Bei dem von dir genannten Streitwert wird sich eine Klage vor dem EuGH eher nicht anbieten ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #7248

                  Zum Vertragsverhältnis:
                  Nicht nur der Anmelder ist Vertragspartner, selbstverständlich auch die angemeldeten Personen.
                  Spitz auf Knopf trifft es zwar den Anmelder - das ist hier aber keinesfalls relevant.
                  Auch die Stornierung durch die Bekannten wird nicht zu einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises führen, sh. nationale Regelung.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • HABERLINGH 1
                    HABERLINGH 1
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #7249

                    Dann sind wir uns wieder einig...😉

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #7250

                      Geht doch ... 😏

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • VanmyliciousV Vanmylicious

                        Hallo zusammen. Ich hoffe auf Erfahrungen von Euch. Wir haben vor einigen Monaten ein Ferienhaus in Belgien gebucht welches ja nun Risiko Gebiet ist. Da wir nicht kostenfrei stornieren können wollen wir die Reise dennoch antreten. Wir haben schon die Adresse wo wir vor Ort einen Test machen lassen können bevor wir zurück nach Deutschland fahren. Hat jemand Erfahrungen wie das abläuft? Also wie wird abgerechnet? Muss man zwingend die Krankenkasse damit behelligen oder geht das anders?

                        Danke für Eure Antworten

                        KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                        #7251

                        Hallo Vanmylicious,
                        Du bezahlst direkt. Dazu / zur Abrechnung findest du Auskunft auf dieser Website:
                        (in direkter Übersetzung): Erstattung von Coronavirus-Tests während der Covid-19-Pandemie

                        Dort runterscrollen bis "Welche Tests erstatten wir nicht?"
                        Infos zu deiner Abrechnung dort im 2. und 3. Abschnitt (ab "Für internationale Reisen erforderliche PCR-Tests..." bis "...Diese Person kann dann bei ihrem eigenen Versicherer eine Erstattung beantragen.")

                        Falls es mit der direkten Übersetzung nicht klappen sollte, hier die "Original"-Seite.: Remboursement des tests de détection du Coronavirus pendant la pandémie de Covid-19

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Fischlein1F Offline
                          Fischlein1F Offline
                          Fischlein1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #7252

                          Hallo!
                          Ich habe bei HC eine Pauschalreise gebucht, Aldiana Club Fuerteventura , vom 17.10. bis zum 24.10.20. , in 2 Wochen soll es los gehen. Da Fuerteventura bekanntlich ein Risikogebiet ist und ich evtl. eine Alternative für meinen Urlaub buchen möchte, habe ich mich an HC mit einer kostenlosen Storno-Anfrage gewendet. Laut HC- Aussage sei die kostenlose Stornierung nicht möglich (Stornokosten von über 3100 Euro). Ist das wirklich korrekt, dass eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise in ein Risikogebiet zwei Wochen vor dem Beginn nicht möglich ist? Danke für Eure Hilfe!

                          VasilisaV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #7253

                            @Fischlein1
                            HC ist der Vermittler und gibt dir nur wieder was der Veranstalter entschieden hat.

                            Dieser lehnt offenbar einen Rücktritt ohne Kompensation ab, interessant wäre seine Begründung.
                            Bisher war es so, dass bei einer Reisewarnung (sofern hier Risikogebiet=Reisewarnung) ein Rücktritt als begründet galt.
                            Inzwischen wird stärker differenziert hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, und der Veranstalter wird zu dem Schluss gekommen sein, dass außergewöhnliche Umstände, die einer Erholung ganz oder größtenteils entgegenstehen hier nicht vorliegen.

                            Zwar sind bereits Entscheidungen ergangen, die einen kostenlosen Rücktritt wegen der Covid 19 Risiken als berechtig beurteilten, die gegenständlichen Reisen datierten allerdings auf die Anfänge der Pandemie und unterfielen deren besonderer Situation.
                            Inzwischen haben die meisten Urlaubsländer streng überwachte und ausgefuchste Hygienekonzepte etabliert, womit man durchaus eine Ablehnung deines Ansinnens begründen kann. Sprich: Die Risiken unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen bei dir zuhause.

                            Ferner vertreten namhafte Rechtsgelehrte die Ansicht, dass mangels Verschulden der Veranstalter eine Schadensteilung angemessen sei und damit dem Vertragsgeber eine Gebühr / Kompensation zustehe.

                            Was du jetzt unternehmen könntest wäre nach der Begründung zu fragen - beispielsweise wie sieht es genau vor Ort aus, und kann dein Veranstalter unverantwortbare Risiken auf deiner Reise ausschließen?

                            Bleibt es bei der Entscheidung musst du ggf. ein Gericht anrufen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Fischlein1F Offline
                              Fischlein1F Offline
                              Fischlein1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #7254

                              Vielen Dank, Vonschmeling, ich versuche tatsächlich direkt bei Aldiana... Eigentlich geht es mir nicht um Infektionsgefahr, sondern um die Quarantäne , die ich evtl. anschließend machen muß . Und das macht definitiv mein Arbeitgeber nicht mit...

                              KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Fischlein1F Fischlein1

                                Vielen Dank, Vonschmeling, ich versuche tatsächlich direkt bei Aldiana... Eigentlich geht es mir nicht um Infektionsgefahr, sondern um die Quarantäne , die ich evtl. anschließend machen muß . Und das macht definitiv mein Arbeitgeber nicht mit...

                                KastenwagenK Offline
                                KastenwagenK Offline
                                Kastenwagen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #7255

                                @Fischlein1
                                Schau Dir unbedingt vorher mal die Regelungen für Dein Bundesland an.
                                Falls Du in NRW wohnst, könntest Du „Glück“ haben, wenn Du Dir einen negativen C-Test besorgst.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #7256

                                  @Fischlein1
                                  Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.
                                  Gut möglich, dass dich Aldiana schnöde zurückverweist.

                                  Eine Anschlussquarantäne ist definitiv kein Rücktrittsgrund soweit, es gibt hier zahlreiche Rückmeldungen von gescheiterten Versuchen so zu begründen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  Fischlein1F KitzelbacherK 2 Antworten Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @Fischlein1
                                    Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.
                                    Gut möglich, dass dich Aldiana schnöde zurückverweist.

                                    Eine Anschlussquarantäne ist definitiv kein Rücktrittsgrund soweit, es gibt hier zahlreiche Rückmeldungen von gescheiterten Versuchen so zu begründen.

                                    Fischlein1F Offline
                                    Fischlein1F Offline
                                    Fischlein1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #7257

                                    Also noch mal bitte, Klartext für Blondinen🤪
                                    Eine offizielle Reisewarnung für ein Risikogebiet ist kein Grund für kostenlose Stornierung einer Pauschalreise? Ist das nicht rechtlich geregelt ?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #7258

                                      Das BGB (§§651) kennt nur "außergewöhnliche Umstände", hierfür galten Reisewarnungen bisher als "Indiz".
                                      Ferner dürfte die Sachlage (Risikogebiet etc.) deinem Anbieter sattsam vertraut sein, dessen unbeachtlich hat er aber ja deinem Wunsch widersprochen.
                                      Es erscheint es mir daher sinnlos, auf die Sachlage erneut hinzuweisen - es sei denn du bittest um einen Lösungsansatz auf dem Wege der Kulanz.
                                      Eine glasklare rechtliche Grundlage steht leider nicht zur Verfügung.
                                      (ich bin übrigens auch blond ... 😉)

                                      Eine Userin berichtete kürzlich, sie habe sich auf dem Wege diplomatischen Ersuchens mit dem Veranstalter auf eine Stornogebühr von 35 anstelle der gem. AGB vereinbarten 90% einigen können.
                                      Ich kann hier auch nur Erwägungsansätze vorhalten, die Entscheidungen musst du treffen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @Fischlein1
                                        Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.
                                        Gut möglich, dass dich Aldiana schnöde zurückverweist.

                                        Eine Anschlussquarantäne ist definitiv kein Rücktrittsgrund soweit, es gibt hier zahlreiche Rückmeldungen von gescheiterten Versuchen so zu begründen.

                                        KitzelbacherK Offline
                                        KitzelbacherK Offline
                                        Kitzelbacher
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #7259

                                        @vonschmeling sagte:

                                        @Fischlein1
                                        Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.

                                        Guten Morgen!
                                        Wer es glaubt! Mich verweist HC mit vorgefertigten Textbausteinen immer auf den Veranstalter und dieser stellt sich tot. Weder auf Mail, Fax oder Brief kommt eine Antwort.
                                        In guten Zeiten haben alle an uns verdient, jetzt wird der Reisende im Regen stehen gelassen. Mein Buchungsverhalten wird sich in Zukunft grundlegend ändern.

                                        LG vom Kitzelbacher

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #7260

                                          Wenn sich der Veranstalter - wie du schreibst - "tot stellt" kann dein Reisebüro leider auch nichts ausrichten.
                                          Dennoch ist es dein Ansprechpartner und nicht der Veranstalter.
                                          Mein Hinweis betraf die Absicht von Fischlein1 bei Aldiana direkt anzufragen wegen der Stornierungsmöglichkeit.
                                          Das könnte misslingen und Aldiana auf HC verweisen.

                                          Hier wurde schon sehr häufig berichtet, dass die Reisebüros teilweise an eben den tot gestellten Veranstaltern verzweifeln, weil sie keine Informationen für ihre Kunden erhalten.
                                          Das betrifft OTAs ebenso wie das Reisebüro in der Mall, Kitzelbacher. Falls du dein Buchungsverhalten ändern möchtest müsste diese Änderung ziemlich elementar sein. Beispielsweise Hotel direkt buchen, Ticket bei der Airline dazu etc.
                                          Ob das so erfolgreich sein wird muss sich noch erweisen - bekanntlich werden massenhaft Flüge gestrichen oder verlegt, u.U. wirst du damit noch übler im Regen stehen ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
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