Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Wulfi71 , na siehst du , wir werden mit der Realität schnell eingeholt was denn' Rechtlich Einwandfrei ist " deiner Meinung . Nun steht sogar ein ' Verfassungswidrig" im Raum .
Une wenn man in Mecklenburg-Vorpommern nach 5-7 Tagen einen zweiten Test machen kann , wie kommt man dann raus aus der Quarantäne??
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Ich nehme an, indem man - wie überall! - den negativen Test dem Gesundheitsamt übermittelt ...

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Das RKI hat die Seite aktualisiert. Ess gibt neue Einstufungen zu Risikogebieten. Stand 15 Oktober klick
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Wir haben Ende letzten Jahres eine Kanaren-Kreuzfahrt bei AIDA (7 Tage, ab dem 01.11.2020) gebucht. Nun steht die Reise kurz bevor und die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes existiert weiterhin. AIDA weigert sich jedoch zu stornieren (5 Anrufe / keine Beantwortung unserer Mail).
Wir sind leider verunsichert, wie wir damit umgehen sollen...
- Darf AIDA die Reise, wie geplant, durchführen, obwohl die Reisewarnung besteht?
- Haben wir dann das Recht selbstständig zu stornieren (§651h BGB)?
- Wenn ja, bis wann und wie sollten wir dies tun?
- Jetzt schon aufgrund der Reisewarnung zu stornieren ist sicher problematisch, FALLS die Reisewarnung bis dahin aufgehoben wird, richtig?
- Gibt es hierzu bereits Gerichtsurteile, auf welche ich mich stützen kann?
Vielen Dank vorab!!!
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Zunächst ein administrativer Hinweis: Bitte poste Fragen nur einmal und nicht gleich in drei verschiedenen Unterforen- das macht keinerlei Sinn-- die anderen haben wir gelöscht.
Zum Thema.
Diese Kreuzfahrt ist wohl eine von den wenigen, die AIDA überhaupt durchführt, dazu hab ich in einer ständig aktualisierten Zusammenstellung der FVW *dies gefunden:
Aida hat sich entschieden, praktisch von Dir genannte die gesamte Wintersaison 2020/21 abzusagen. Doch im Hebst gibt es einige Angebote: Am 17. Oktober startet die Aida Blu ab Civitavecchia/Rom beziehungsweise ab La Spezia/Florenz zu siebentägigen Reisen bis Dezember. Weitere Ausnahmen sind die Aida Mar, die ab 1. November 2020 Sieben-Tage-Reisen in der kanarischen Inselwelt unternimmt. Am 7. November folgt die Aida Perla, die das für die Aida Nova geplante Programm auf den Kanaren übernimmt. ......(der Rest betrifft andere Routen)
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Zu den Kanaren insgesamt ist zu sagen, dass es momentan Verhandlungen zwischen Spanien und der Bundesrepublik gibt, in denen womöglich ein ähnlicher Weg wie der , der aktuell für die Türkei gilt -gefunden werden könnte.
Die Branche hatte schon gestern mit einem Ergebnis gerechnet. Ob da überhaupt was kommt - und wie das aussieht, das bleibt abzuwarten.Zu den sonstigen rechlichen Fragen würde ich dann unsere Spezialistin vs um ein Statement bitten. Da bin ich raus.
*Quelle:FVW Zusammenstellung Kreuzfahrten-- auszugsweise zu AIDA- ständige Aktualiserung, hier die Infos vom 16.10.2020
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Die Kanaren scheinen neben Griechenland der Strohhalm zu sein, an den sich die Kreuzfahrtindustrie klammert, auch TUI schickt die Mein Schiff 2 los:
https://www.rnd.de/reise/kreuzfahrt-trotz-corona-tui-cruises-fahrt-im-winter-rund-um-die-kanaren-3PUD67CVRBA2F4E3YGZXNYTQ2U.htmlObjektiv ist die Reisewarnung für Kreuzfahrer irrelevant, da Landgänge nur unter strengen Corona Vorsichtsmaßnahmen in Gruppen, quasi in der "Blase" (wie die Fußballbundesliga ;-)) erfolgen und unter 48h dauern. Auch gehe ich davon aus, dass die meisten Gäste an Board sich bewusst für Urlaub unter diesen Bedingungen entscheiden und nur wenige wie Bicki89 da ungewollt reingeraten.
Sich für ein Storno nur auf die Reisewarnung zu beziehen, ist aufgrund des Vorhergesagten m.E. ein klein wenig plump, obwohl ich nicht ausschließen möchte, dass das bei einem verbraucherfreundlichen Richter verfängt. Spannender finde ich die Frage, ob die Corona Beschränkungen zum kostenlosen Storno berechtigen, aber das wird -wie vs bereits mehrfach ausgeführt hat- wohl erst die künftige Rechtsprechung zeigen. So verbraucherfreundlich wie deutsche Richter sind, würde ich es nicht ausschließen, eine 100%ige Garantie, einen Rechtsstreit zu gewinnen, gibt es jedoch nicht.
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Ich bin leider verzweifelt, daher der dreifache Versuch. Tut mir leid...
Wir haben die Kreuzfahrt inklusive Flüge gebucht. Somit gilt dies doch als Pauschalreise?! Laut tausenden Beiträgen im Internet kann in diesen Fällen kostenlos storniert werden?! So ganz traue ich diesen Aussagen aber nicht... Daher suche ich hier rechtlichen Rat.
Mir geht es nicht darum, dass der Urlaub eingeschränkt ist, weil ich eine Maske tragen muss. Es ist beruflich nicht hinnehmbar, dass ich danach auf eigene Kosten in Quarantäne muss!!!
Daher nochmal die Frage, ob ich stornieren kann, wenn die Kanaren am Abreisetag Risikogebiet sind, ohne dass ich auf den Stornokosten sitzen bleibe?
Vielen Dank vorab!
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[...] So ganz traue ich diesen Aussagen aber nicht... Daher suche ich hier rechtlichen Rat.[...]
Du traust den Aussagen im Internet nicht und fragst im Internet nach Rat? nun gut...
Hier bekommst du aber keinen rechtlichen Rat. Nur die Meinung derjenigen, die antworten.
Zum Thema Reisewarnung und kostenloses stornieren gibt es z.B. die Seite des AA >>> hier <<< oder diese Meinung >>> hier <<<
Entscheidend ist, ob am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen >>> hier <<<.
Das gilt es darzulegen. Wenn du denkst, du hast gute Argumente, kannst du diese Weg gehen.
Die Entscheidung zu stornieren oder nicht kann dir jedoch keiner abnehmen. -
... und genau an diesen Argumenten solltest du nochmal arbeiten, Bicki89.
Ganz sicher zu schwach ist "weil ich eine Maske tragen muss", und die Coronaregeln zur Quarantäne in deinem Heimatbundesland entfallen nicht der Sphäre des Veranstalters.
Mein Rat: Frage an ob ein Rücktritt möglich ist. Formuliere es als Ersuchen und nicht als Forderung.
Das wäre imho der erste sinnvolle Schritt. -
Es ist ja wohl ein Unterschied, ob ein ZDF-Artikel von der Möglichkeit der Stornierung berichtet oder ob es vielleicht hier jemanden gibt, der das rechtlich schon durchgespielt hat.
Ich frage nach rechtlichen Erfahrungen. Kann mir nicht vorstellen, dass wir von 2500 möglichen Aida-Passagieren die einzigen sind, die von dem Verhalten des Veranstalters angepisst sind und nun nach einem Ausweg suchen.
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Wer hat hier einen ZDF Artikel zitiert? Hast du die Links gelesen - siehe Post um 09:00
Wenn du Erfahrungen (!) diesbezüglich hören möchtest, muss du bis zum 1.11. warten. Für rechtliche Erfahrungen noch länger, denn dann müssen Anwälte und Gerichte zunächst die Fälle abarbeiten.
Der Ausweg ist dir aufgezeichnet worden. -
@Bicki89
Wie gesagt, die Schriftform wäre angezeigt für die Formulierung deines Anliegens - am besten als Einwurfeinschreiben.
Eine Reisewarnung ist bekanntlich kein Reiseverbot, vermutlich wird Aida darlegen, dass die gegenständlichen Einschränkungen eben nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Reiseerlebnisses führen.
Die rechtliche Lage ist soweit eine Kontroverse - ihr begehrt die Kündigung, Aida verweigert den Rücktritt und bietet an, gem. der AGB zu stornieren. Bleibt es bei dieser Haltung steht dir keine andere Möglichkeit als die gerichtliche Klärung des Sachverhaltes zur Verfügung.
Es sind zwar schon Urteile ergangen gem. derer ein Rücktritt zu gewähren war. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass die streitgegenständlichen Reisen zu einem frühen Zeitpunkt der Pandemie und unter gänzlich anderen Voraussetzungen angetreten werden sollten.
M.E. lässt sich überhaupt nicht seriös vorhersagen, welchen Ausgang so eine streitige Auseinandersetzung nimmt, obgleich die Spruchpraxis sich insgesamt eher verbraucherfreundlich zeigt. Es sind immerhin auch die Belange des Veranstalters zu berücksichtigen, dem ja an der Situation ebenfalls keinerlei Verschulden vorgeworfen werden kann. -
Zunächst ein administrativer Hinweis: Bitte poste Fragen nur einmal und nicht gleich in drei verschiedenen Unterforen- das macht keinerlei Sinn-- die anderen haben wir gelöscht.
Zum Thema.
Diese Kreuzfahrt ist wohl eine von den wenigen, die AIDA überhaupt durchführt, dazu hab ich in einer ständig aktualisierten Zusammenstellung der FVW *dies gefunden:
Aida hat sich entschieden, praktisch von Dir genannte die gesamte Wintersaison 2020/21 abzusagen. Doch im Hebst gibt es einige Angebote: Am 17. Oktober startet die Aida Blu ab Civitavecchia/Rom beziehungsweise ab La Spezia/Florenz zu siebentägigen Reisen bis Dezember. Weitere Ausnahmen sind die Aida Mar, die ab 1. November 2020 Sieben-Tage-Reisen in der kanarischen Inselwelt unternimmt. Am 7. November folgt die Aida Perla, die das für die Aida Nova geplante Programm auf den Kanaren übernimmt. ......(der Rest betrifft andere Routen)
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Zu den Kanaren insgesamt ist zu sagen, dass es momentan Verhandlungen zwischen Spanien und der Bundesrepublik gibt, in denen womöglich ein ähnlicher Weg wie der , der aktuell für die Türkei gilt -gefunden werden könnte.
Die Branche hatte schon gestern mit einem Ergebnis gerechnet. Ob da überhaupt was kommt - und wie das aussieht, das bleibt abzuwarten.Zu den sonstigen rechlichen Fragen würde ich dann unsere Spezialistin vs um ein Statement bitten. Da bin ich raus.
*Quelle:FVW Zusammenstellung Kreuzfahrten-- auszugsweise zu AIDA- ständige Aktualiserung, hier die Infos vom 16.10.2020
@guenter-holidaycheck sagte:
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Zu den Kanaren insgesamt ist zu sagen, dass es momentan Verhandlungen zwischen Spanien und der Bundesrepublik gibt, in denen womöglich ein ähnlicher Weg wie der , der aktuell für die Türkei gilt -gefunden werden könnte.
Die Branche hatte schon gestern mit einem Ergebnis gerechnet. Ob da überhaupt was kommt - und wie das aussieht, das bleibt abzuwarten.Da scheint es Bewegung zu geben--- jedenfalls berichten dies die touristischen Medien
In einfacher , aber öffentlich zugänglicher Form die TA klickEin wenig ausführlicher -- daraus leider (Urheberrecht) nur ein Auschnitt aus einer fvw Onlinemeldung(= Quelle) von gestern:
So soll das Prozedere sein
Geplant ist, ein Test-Before-Travel-System (TBT) einzuführen. Das heißt: Nur Fluggäste aus Regionen in Deutschland mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 50 pro 100.000 Einwohner müssen sich höchstens 48 Stunden vor der Reise auf die Inseln testen lassen.
Alle Reiserückkehrer unterziehen sich vor dem Rückflug nach Deutschland einem Test (das kann ein PCR-Test oder Antigen-Test sein), um eine Quarantäne zu vermeiden. Die Kosten der Tests auf den Inseln tragen die Regionalregierungen.
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Zudem hat die Politik für den Fall von positiv getesten Reisenden vorgesorgt. Reisende, die sich in Quarantäne begeben müssen, werden kostenlos untergebracht. Müssen die Urlauber gesundheitlich versorgt werden, übernehmen das die kanarischen und balearischen Gesundheitsdienste - ebenso konstenfrei. .....
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Ein so genanntes Contact Tracing Team übernimmt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Außerdem soll es eine Präventions-App Radar Covid in in englischer, französischer und deutscher Sprache geben.
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Hallo,
wir sind aktuell an der Algarve (kein Risikogebiet) im Urlaub. Unser Rückflug nach Berlin ist allerdings eine Umsteigeverbindung über Lissabon (Risikogebiet). Sehe ich es richtig, dass das in diesem Fall nicht als Einreise aus einem Risikogebiet gilt? Ich interpretiere diese FAQ-Antwort (erste Frage unter "Quarantäne") des Bundesgesundheitsministeriums in diesem Sinne:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18620
"Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat."
Interpretiere ich das richtig? (Zwischen Landung und Weiterflug in Lissabon liegen 1 Stunde und 45 Minuten ... )
Ich finde auch Seiten der Landesregierungen Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, die meine Auslegung explizit bestätigen, aber eine bundesweite oder Berliner Fundstelle wäre mir natürlich lieber ...
Hier z. B. die hessische Fundstelle (fast ganz unten): https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisendeWenn meine Auslegung richtig ist und wir nicht als aus einem Risikogebiet Einreisende zählen, stellt sich mir die Frage, ob wir die Aussteigekarte trotzdem ausfüllen müssen oder das getrost lassen können. Von Bekannten, die bereits heute ebenfalls über Lissabon nach Frankfurt zurückgereist sind, weiß ich, dass die Ansage im TAP-Flieger Lissabon-Frankfurt war, jeder müsse das ausfüllen und abgeben, eben weil Lissabon Risikogebiet sei.
Gibt es dazu irgendwo eine klare Aussage? Im Zweifel würde ich das Teil ausfüllen und handschriftlich einen Vermerk ergänzen, dass die Pflicht zur Quarantäne entfällt, weil wir aus einem Nichtrisikogebiet eingereist und in Lissabon nur umgestiegen sind ... weiß jemand mehr?
LG und danke im Voraus
Noemi
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Transit wird nicht als Aufenthalt gewertet im Sinne der Quarantänebestimmungen.
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Transit wird nicht als Aufenthalt gewertet im Sinne der Quarantänebestimmungen.
@vonschmeling: Danke. Das war bisher auch mein Verständnis. Ich bin aber zunehmend verunsichert, denn je mehr ich lese, desto mehr gewinne ich den Eindruck, dass der regelmäßige Zusatz "(nicht Transit)" auf den Seiten des Auswärtigen Amtes bedeutet, dass aus Risikogebieten nach Deutschland Einreisende, die Deutschland gleich wieder verlassen, von der Quarantänepflicht befreit sind - und nicht solche, die nur zum Transit im Risikogebiet waren und dauerhaft nach Deutschland einreisen.
Gibt es deine Aussage denn auf irgendeiner offiziellen Seite schriftlich? Das würde mir sehr helfen.
Was mich halt wirklich auch verunsichert, ist, dass jedes Land seine eigene Verordnung hat und in manchen das Umsteigen am Flughafen explizit ausgenommen ist, in anderen (leider auch in der für mich gültigen Berliner) aber nichts dergleichen steht.
Liebe Grüße
Noemi
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eben weil die Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich sind, wäre es nett, wenn Ihr das Euch betreffende Bundesland jeweils dabei schreiben würdet, sonst ist kaum eine Aussage möglich. Oder habe ich das übersehen?
Das gilt auch für Bicki. In vielen Bundesländern dürfte keine Quarantänepflicht nach Rückkehr von der Kreuzfahrt bestehen, da die Landgänge unter 48h dauern und das Schiff an sich oder das Meer zwischen den Kanaren ja kein Risikogebiet sind. Darauf dürfte sich auch die Argumentation von Aida stützen. Daher verstehe ich den Aufriss nicht, es sei denn, es wird noch ein Bundesland mit anderen/strengeren Regeln nachgeliefert.
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eben weil die Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich sind, wäre es nett, wenn Ihr das Euch betreffende Bundesland jeweils dabei schreiben würdet, sonst ist kaum eine Aussage möglich. Oder habe ich das übersehen?
Das gilt auch für Bicki. In vielen Bundesländern dürfte keine Quarantänepflicht nach Rückkehr von der Kreuzfahrt bestehen, da die Landgänge unter 48h dauern und das Schiff an sich oder das Meer zwischen den Kanaren ja kein Risikogebiet sind. Darauf dürfte sich auch die Argumentation von Aida stützen. Daher verstehe ich den Aufriss nicht, es sei denn, es wird noch ein Bundesland mit anderen/strengeren Regeln nachgeliefert.
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@vonschmeling: Danke. Einzelne Bundesländer handhaben das so, ja. Da steht es dann explizit auch in den jeweiligen Corona-Verordnungen der Länder. In Berlin ist das leider nicht so. Ich habe jetzt verschiedene Fundstellen gefunden, die dazu raten, sich die Befreiung von der Quarantänepflicht im konkreten Fall vom zuständigen Gesundheitsamt bestätigen zu lassen:
In Bezug auf Bayern: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/reisen-in-risikogebiete/
Allgemein: https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/
Ich vermute, ich werde mich an das für mich zuständige Gesundheitsamt in Berlin wenden müssen (oder schon gleich mit einem negativen Coronatest einreisen).