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Abbuchung der Restzahlung

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  • atmosoA Offline
    atmosoA Offline
    atmoso
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Es wurde mir die Restzahlung am 4.5 für eine Reise, die am 30.5. Abgebucht, obwohl eine email von Holidaycheck am 30.4. Zu mir geschickt wurde, dass die Reise storniert ist. Ich habe die Hotline am 29.5. Telefonisch kontaktiert, ob sichergestellt ist, dass die Restzahlung Nicht am 3.5. Meiner Kreditkarte belastet wird. Dieses ist mir zugesagt worden. Am 4.5. Ist jegliche Zusage nicht eingehalten worden. In Paragraph 651 III BGB ist es geregelt, dass Reisen, die aufgrund einer unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandden Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt, der Reiseveranstalter einen ggf geleisteten Reisepreis spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen hat. Warum nicht man etwas ab, was schon im April klar war, dass es eine verlängerte Reisewarnung weltweit gibt. Ich halte dieses Vorgehen für vorsichtig ausgesprochen sehr sehr grenzwertig. Ich werde auf keinen Fall mehr hier buchen, wo Urlauber hintergangen werden. Warum muss ich schon wieder auf meine Kosten hinter meinem Recht hinterherlaufen? Ich denke, dass hier ein Reisejurist tätig werden muss, oder wird ohne weiteres der Vorgang kurzfristig geregelt.

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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo atmoso,
      der richtige Thread für dein Posting ist dieser - Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
      Kopier dein Posting einfach dort hinein.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheck
        Admin Experte Fuerteventura
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Dankeschön für die Unterstützung, Kourion..
        Und dann das Schlösschen...

        1 Antwort Letzte Antwort
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