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TUI & XTUI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • miniellertM miniellert

    Ich frage mal naiv, was passiert wenn Du Dir das Geld zurückbuchen lässt ?

    BRathjeB Offline
    BRathjeB Offline
    BRathje
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2481

    @miniellert sagte:

    Ich frage mal naiv, was passiert wenn Du Dir das Geld zurückbuchen lässt ?

    Jetzt mal noch naiver , würdest du auf dein Geld verzichten ??? Verdammt noch mal , das ist mir unrechtmäßig abgebucht worden .

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2482

      Du hast erstmal einen gültigen Vertrag mit TUI, was die Option der kostenlosen Stornierung angeht ist im Augenblick zweitrangig und die Frage von @miniellert hast du nicht verstanden?

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2483

        Jetzt schreibst Du dich wieder in Rage. Verzichten sollst Du ja nicht, hat niemand vorgeschlagen. Die Rückzahlung ist angekündigt, dauert leider länger als vor Corona üblich.
        Du hast falsch gebucht, dann storniert. Die Abbuchung war aber schon in Bearbeitung, da als Buchung noch im System. Ein automatisierter Vorgang.
        Entspann Dich bitte. Die 500 Euronen finden noch den Weg zurück zum Konto. Gepolter in vielen Portalen, beschleunigt die Angelegenheit nicht.

        BRathjeB 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Ahotep2

          Die Rückzahlung ist ja gar nicht streitig seitens TUI. DU möchtest aber scheinbar, den angekündigten "bis zu 10 Wochen" dauernden Zahlungseingang verkürzen, mit Hilfe des Rechtsbeistandes (?)
          Manchmal kommt man auch auf der FB Seite von TUI schneller voran, wenn man dort sein Anliegen vorträgt und nicht gleich auch dort auf die Pauke haut😏

          BRathjeB Offline
          BRathjeB Offline
          BRathje
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2484

          Du weißt ja gut Bescheid , und ja , das will ich . Und bei FB kommt man auch nicht weiter , nur Bla , bla , bla . Heute morgen noch hat mir einer der Helden eine Telefonnummer zukommen lassen , die mich angeblich weiter bringt . Ich habe dort angerufen , natürlich wieder kein lebender Mensch , aber ein Automat , der mir angeboten hat , mich mit einer Nummer zu verbinden zu einem Minutenpreis von 1,95 Euro . Das war DAS ! Darauf hin hab ich mit meiner Reisevertragsrechtsschutz gesprochen , hab das O.K erhalten , einen Anwalt kontaktiert , die Sache geschildert , er hat mir sein Vollmachtsbogen gemailt , ich unterschrieben und mit 9 Seiten meiner Angelegenheit zurück gemailt . Was soll daran so schwer sein ? , wie hier solch superschlauer meint . Ganz genau für solche Sachen ist die Reisevertragsrechtschutz ja da . Ich hab hier sowieso das Gefühl , das hier einige Angestellte der Reiseveranstalter sind , warum sonst greift man mich hier so an . Ich bin derjenige , der seinem Geld hinterher laufen muß , ich bezahle meine Sachen , wenn es gerechtfertigt ist , wenn nicht , wehre ich mich . Und FB ist nicht die einzige Plattform , wo man auf die Pauke hauen kann , wie du dich so schön ausdrückst , da ist noch die Verbraucherzentrale , Google , Trustpilot usw. ! Ich bin der Meinung , das man nicht genug Leute erreichen kann , die wissen sollten , wo sie buchen . Wie schon angedeutet , war ich damals auch von Coock betroffen , und bin monatelang hinter meinem Geld hergelaufen , genau DAS möchte ich vermeiden . So , und nun bin ich fertig

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Ahotep2

            Jetzt schreibst Du dich wieder in Rage. Verzichten sollst Du ja nicht, hat niemand vorgeschlagen. Die Rückzahlung ist angekündigt, dauert leider länger als vor Corona üblich.
            Du hast falsch gebucht, dann storniert. Die Abbuchung war aber schon in Bearbeitung, da als Buchung noch im System. Ein automatisierter Vorgang.
            Entspann Dich bitte. Die 500 Euronen finden noch den Weg zurück zum Konto. Gepolter in vielen Portalen, beschleunigt die Angelegenheit nicht.

            BRathjeB Offline
            BRathjeB Offline
            BRathje
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2485

            @ahotep sagte:

            Jetzt schreibst Du dich wieder in Rage. Verzichten sollst Du ja nicht, hat niemand vorgeschlagen. Die Rückzahlung ist angekündigt, dauert leider länger als vor Corona üblich.
            Du hast falsch gebucht, dann storniert. Die Abbuchung war aber schon in Bearbeitung, da als Buchung noch im System. Ein automatisierter Vorgang.
            Entspann Dich bitte. Die 500 Euronen finden noch den Weg zurück zum Konto. Gepolter in vielen Portalen, beschleunigt die Angelegenheit nicht.

            Bei mir ist garnichts angekündigt , habe heute noch eine Mail bekommen , wonach ich mit ca. 10 Wochen warten soll , das mach ich nicht , wer weiß , ob der Laden dann noch existiert ???

            BRathjeB 1 Antwort Letzte Antwort
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            • BRathjeB BRathje

              @ahotep sagte:

              Jetzt schreibst Du dich wieder in Rage. Verzichten sollst Du ja nicht, hat niemand vorgeschlagen. Die Rückzahlung ist angekündigt, dauert leider länger als vor Corona üblich.
              Du hast falsch gebucht, dann storniert. Die Abbuchung war aber schon in Bearbeitung, da als Buchung noch im System. Ein automatisierter Vorgang.
              Entspann Dich bitte. Die 500 Euronen finden noch den Weg zurück zum Konto. Gepolter in vielen Portalen, beschleunigt die Angelegenheit nicht.

              Bei mir ist garnichts angekündigt , habe heute noch eine Mail bekommen , wonach ich mit ca. 10 Wochen warten soll , das mach ich nicht , wer weiß , ob der Laden dann noch existiert ???

              BRathjeB Offline
              BRathjeB Offline
              BRathje
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2486

              Sieh mal Haberling , eben weil ich so blöd bin , hab ich mir einen Anwalt genommen , DER kennt sich nämlich aus , ich nicht ! 😏

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A 1
                Ahotep2A 1
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2487

                Dann erzähle die Geschichte bitte überall von Anfang an. Und die begann mit Deiner Fehlbuchung. Du gehst schnell an die Decke und machst Dir gar nicht erst die Mühe, die Beiträge anderer inhaltlich zu verstehen.

                Und nein, hier arbeitet keiner bei einem Veranstalter.

                BRathjeB 2 Antworten Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2488

                  Jetzt machst du dich öffentlich lächerlich.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Ahotep2A Ahotep2

                    Dann erzähle die Geschichte bitte überall von Anfang an. Und die begann mit Deiner Fehlbuchung. Du gehst schnell an die Decke und machst Dir gar nicht erst die Mühe, die Beiträge anderer inhaltlich zu verstehen.

                    Und nein, hier arbeitet keiner bei einem Veranstalter.

                    BRathjeB Offline
                    BRathjeB Offline
                    BRathje
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2489

                    DAS seh ich anders ! Aber jedem das seine .

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Ahotep2A 1
                      Ahotep2A 1
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2490

                      Vielleicht meldet Du dich noch einmal nach Zahlungseingang. In diesem Tonfall sollte hier jedenfalls keine Unterhaltung stattfinden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Ahotep2A Ahotep2

                        Dann erzähle die Geschichte bitte überall von Anfang an. Und die begann mit Deiner Fehlbuchung. Du gehst schnell an die Decke und machst Dir gar nicht erst die Mühe, die Beiträge anderer inhaltlich zu verstehen.

                        Und nein, hier arbeitet keiner bei einem Veranstalter.

                        BRathjeB Offline
                        BRathjeB Offline
                        BRathje
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2491

                        Genau DAS mach ich auch , sollte Dir eigentlich aufgefallen sein . Ich habe es nicht nötig falsche oder unvollständige Sachen zu erzählen . Verfolge die Sache von Anfang an , und du wirst mir Recht geben . Ich habe immer gesagt , das ich falsch gebucht habe . Aber ALLES , was dann kommt , habe ich nicht zu vertreten . Ich wäre froh , wenn es anders gekommen wäre , man hätte mich kontaktieren können , eine kleine Ehrliche Entschuldigung , und mein Geld ist in 2-3 Tagen wieder da. Ich wäre glücklich , und erzähl mir bitte nicht , das sowas technisch nicht geht . Das funktioniert in wesentlich größeren Unternehmen auch . So , und jetzt hab ich keine Lust mehr und Sorry , dein letzter Satz kann mich nicht so überzeugen !

                        BRathjeB 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BRathjeB BRathje

                          Genau DAS mach ich auch , sollte Dir eigentlich aufgefallen sein . Ich habe es nicht nötig falsche oder unvollständige Sachen zu erzählen . Verfolge die Sache von Anfang an , und du wirst mir Recht geben . Ich habe immer gesagt , das ich falsch gebucht habe . Aber ALLES , was dann kommt , habe ich nicht zu vertreten . Ich wäre froh , wenn es anders gekommen wäre , man hätte mich kontaktieren können , eine kleine Ehrliche Entschuldigung , und mein Geld ist in 2-3 Tagen wieder da. Ich wäre glücklich , und erzähl mir bitte nicht , das sowas technisch nicht geht . Das funktioniert in wesentlich größeren Unternehmen auch . So , und jetzt hab ich keine Lust mehr und Sorry , dein letzter Satz kann mich nicht so überzeugen !

                          BRathjeB Offline
                          BRathjeB Offline
                          BRathje
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2492

                          Ach so , und sollte ich wieder Erwarten in einigen Tagen mein Geld auf dem Konto haben , werde ich natürlich den Anwalt unverzüglich informieren .

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • miniellertM Offline
                            miniellertM Offline
                            miniellert
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2493

                            Ich stelle die Frage aus Interesse nochmals, darf man in solchen Fällen die Kreditkartenabbuchung einfach zurückholen?
                            Warum verbucht oder gekündigt man ganz zurückgestellt in der Frage, einfach den Fall - Vertrag gekündigt, mit der Abbuchung überschnitten? Denn diese Frage stellten wir uns vermutlich letzten Sommer alle oder viele, als die Restzahlungen der Reisen fällig waren und man unsicher war ob die Reise stattfindet oder nicht und man fürchtete die Veranstalter gehen insolvent.

                            Ellert

                            BRathjeB 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH 1
                              HABERLINGH 1
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                              #2494

                              Das Chargeback-Verfahren ist für ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen gedacht was in diesem Fall nicht zutrifft, den der Reisevertrag ist ja erstmal zustande gekommen. Das mit der Option kostenlosen Stornierung steht auf einem anderen Blatt.
                              Das TUI nicht extra einen Service für Bucher anbietet die 5 Min. nach der Buchung die Storno Option ziehen dürfte klar sein.

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              BRathjeB 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH HABERLING

                                Das Chargeback-Verfahren ist für ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen gedacht was in diesem Fall nicht zutrifft, den der Reisevertrag ist ja erstmal zustande gekommen. Das mit der Option kostenlosen Stornierung steht auf einem anderen Blatt.
                                Das TUI nicht extra einen Service für Bucher anbietet die 5 Min. nach der Buchung die Storno Option ziehen dürfte klar sein.

                                BRathjeB Offline
                                BRathjeB Offline
                                BRathje
                                schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                #2495

                                @haberling

                                Richtig , was aber leider auch mal vorkommen kann . Und die Regelung , wenn ich wie in meinem Fall Minuten später storniere im Normalfall , obwohl noch garnichts gebucht war ( was mir einer aus dem Qualitätsmanagmant ) zugeben mußte , mit 552,20 Euro zur Kasse gebeten werde , halte ich auch für sehr , sehr teuer und ungerechtfertigt .

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • phylisP Offline
                                  phylisP Offline
                                  phylis
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2496

                                  Hallo @BRathje

                                  Danke für deinen Erfahrungsbericht, allerdings möchte ich auch anmerken, dass die Pleite eines Unternehmens nicht unbedingt vergleichbar ist mit der Pandemie-Zurückzahlungsverfahrens eines Anderen.
                                  Wir haben auch mit TUI gebucht, und hatten drei Tage Zeit es kostenlos zu stornieren oder nichts zu tun und den Vertrag zu akzeptieren. Erst eine Woche später wurde meine Kreditkarte belastet. Ich gehe davon aus, dass es einfach unglücklich war mit "Stornieren" innerhalb dieser Frist. Würde ich erwarten, dass die Karte nicht belastet wurde? - Ja, würde ich, aber wenn TUI innerhalb der 10 Wochen zurück zahlen wird, so würde ich erstmal abwarten.
                                  Unsere Reise wurde letztes Jahr auch storniert und der (andere) Reiseveranstalter hat uns ein Gutschein zugeschickt, diesen haben wir zurück buchen lassen und innerhalb von 3-4 Wochen war das Geld wieder da.

                                  Fehler passieren, ich hoffe du hast dein Geld bald wieder auf dem Konto.

                                  BRathjeB 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • miniellertM miniellert

                                    Ich stelle die Frage aus Interesse nochmals, darf man in solchen Fällen die Kreditkartenabbuchung einfach zurückholen?
                                    Warum verbucht oder gekündigt man ganz zurückgestellt in der Frage, einfach den Fall - Vertrag gekündigt, mit der Abbuchung überschnitten? Denn diese Frage stellten wir uns vermutlich letzten Sommer alle oder viele, als die Restzahlungen der Reisen fällig waren und man unsicher war ob die Reise stattfindet oder nicht und man fürchtete die Veranstalter gehen insolvent.

                                    BRathjeB Offline
                                    BRathjeB Offline
                                    BRathje
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2497

                                    In meinem Fall eindeutig NEIN . Wie Haberling schon richtig sagt , das Kreditkarteninstitut kann in dem Fall nichts machen .Originalauszug vom Karteninstitut : (Ihre Reklamation betrifft das Grundgeschäft zwischen Ihnen und dem Unternehmen. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #2498

                                      Mit dem Absenden der Buchung ist die Anfrage in den meisten Fällen verbindlich für die Kundenseite, und natürlich wurde damit aus vertragsrechtlicher Sicht gebucht. Ansonsten müsste man über ein Storno und die Kostenfälligkeit gar nicht reden.
                                      Was phylis beschreibt ist ein abweichender Sachverhalt, nämlich die von mir bereits erwähnte Optionsbuchung.

                                      @miniellert
                                      Man kann eine KK Zahlung nie "einfach so" zurückziehen, das muss immer begründet werden und vom Unternehmen geprüft. Falls BRathje eine kostenfreie Stornomöglichkeit gewählt hatte ist der Betrag zu erstatten. Meines Erachtens muss man da gar nicht tätig werden, das sollte sich ganz von selbst auflösen. Mit der Buchung hatte der Veranstalter zunächst (so jedenfalls zur Zeit noch die Regelung) Anspruch auf die Anzahlung. Dieser erlischt mit der Stornierung, nach deren Verarbeitung wird der Betrag wieder erstattet.
                                      Das ist ein ganz banaler Buchhaltungsvorgang, den man nicht als eklatanten Missbrauch in zig Bewertungsportalen und Foren hinterlassen muss.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      BRathjeB 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • phylisP phylis

                                        Hallo @BRathje

                                        Danke für deinen Erfahrungsbericht, allerdings möchte ich auch anmerken, dass die Pleite eines Unternehmens nicht unbedingt vergleichbar ist mit der Pandemie-Zurückzahlungsverfahrens eines Anderen.
                                        Wir haben auch mit TUI gebucht, und hatten drei Tage Zeit es kostenlos zu stornieren oder nichts zu tun und den Vertrag zu akzeptieren. Erst eine Woche später wurde meine Kreditkarte belastet. Ich gehe davon aus, dass es einfach unglücklich war mit "Stornieren" innerhalb dieser Frist. Würde ich erwarten, dass die Karte nicht belastet wurde? - Ja, würde ich, aber wenn TUI innerhalb der 10 Wochen zurück zahlen wird, so würde ich erstmal abwarten.
                                        Unsere Reise wurde letztes Jahr auch storniert und der (andere) Reiseveranstalter hat uns ein Gutschein zugeschickt, diesen haben wir zurück buchen lassen und innerhalb von 3-4 Wochen war das Geld wieder da.

                                        Fehler passieren, ich hoffe du hast dein Geld bald wieder auf dem Konto.

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                                        BRathje
                                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                        #2499

                                        @phylis

                                        Unnötiges Zitat entferntXX

                                        Natürlich passieren überall Fehler , aber ich meine , das sich TUI da anders verhalten sollte . Sich garnicht melden , überhaupt nicht erreichbar sein , weder per mail , noch per Telefon , das geht nicht . Und davon berichten tausende Betroffene . In meinem Fall habe ich ja zuerst eine Fehlbuchung gemacht ( Sonntag morgen , schnell beim Frühstück ), aber ich habe sofort meinen Fehler bemerkt und alle Maßnahmen ergriffen , den Fehler zu berichtigen , das läßt sich alles per mail oder Telefonnachweise über die Telefonanlage zeitlich belegen . Der Mitarbeiter im Reisebüro hätte auch noch die Möglichkeit gehabt , da was zu machen , wie mir vom Qualitätsmanagement auf meine Frage bestätigt wurde , nachdem er alle Zeiten des Buchens , mailens und telefonieren geprüft hatte. Es ist aber nicht passiert , ein Mitarbeiter macht es so , der andere so , war die Aussage . Gott sei Dank hatte ich den kostenlosen Storno mit drin . Dann habe ich ja auch bei HolidayCheck später die richtige Reise gebucht , natürlich mußte ich da ja wieder bezahlen ( ist ja auch richtig so ). Es ist also bei mir so richtig blöde gelaufen , und wieso bei meiner Fehl - Buchung auf meinem Schirm mit einmal nur das Hotel angezeigt wurde , ohne Flug , kann ich immer noch nicht verstehen . DAS WAR EBEN MEIN FEHLER , den ich sofort versucht habe zu korrigieren . Und wenn in meinem Fall dieses kostenlose STORNO nicht wäre , wäre ich mit 552,20 Euro bestraft worden , was meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt wäre . Hätte, hätte , Fahr....... ! Sobald mein Geld auf dem Konto ist , bekommt der Anwalt Bescheid , sollte es doch länger dauern , läuft die ganze Abwicklung ohnehin über ihn .

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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Mit dem Absenden der Buchung ist die Anfrage in den meisten Fällen verbindlich für die Kundenseite, und natürlich wurde damit aus vertragsrechtlicher Sicht gebucht. Ansonsten müsste man über ein Storno und die Kostenfälligkeit gar nicht reden.
                                          Was phylis beschreibt ist ein abweichender Sachverhalt, nämlich die von mir bereits erwähnte Optionsbuchung.

                                          @miniellert
                                          Man kann eine KK Zahlung nie "einfach so" zurückziehen, das muss immer begründet werden und vom Unternehmen geprüft. Falls BRathje eine kostenfreie Stornomöglichkeit gewählt hatte ist der Betrag zu erstatten. Meines Erachtens muss man da gar nicht tätig werden, das sollte sich ganz von selbst auflösen. Mit der Buchung hatte der Veranstalter zunächst (so jedenfalls zur Zeit noch die Regelung) Anspruch auf die Anzahlung. Dieser erlischt mit der Stornierung, nach deren Verarbeitung wird der Betrag wieder erstattet.
                                          Das ist ein ganz banaler Buchhaltungsvorgang, den man nicht als eklatanten Missbrauch in zig Bewertungsportalen und Foren hinterlassen muss.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                          #2500

                                          @vonschmeling

                                          14 Tage sollten für solche Rückbuchung reichen , da sagt kein Mensch etwas zu . Wenn TUI sich 10 Wochen und länger genehmigt , ist das nicht in Ordnung , und sich dann noch so abschottet , weil man genau weiß , das es ein hohes Beschwerdeaufkommen gibt , DAS geht nicht . Und Carola dauernd vorschieben zieht auch nicht mehr . Es wurden wahrscheinlich zu viele Mitarbeiter entlassen , die jetzt fehlen . Aber das kann man mir nicht aufbürden . FAKT !!!

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