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TUI & XTUI Teil II

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2581

    ... und in sämtlichen OTA´s - wie man hier bereits mehrfach lesen konnte ... 😏

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #2582

      Ja schon, daher hatte ich ja auch "massive kommunikative Probleme..." geschrieben.

      Sie hatten versprochen, daran rasch etwas zu ändern-- das tun sie auch, so ehrlich muss man schon bleiben.

      Personalabbau- dann externe Callcenter, den Rest des eigenen wieder aufrüsten -das muss alles erst mal wieder zum Laufen kommen.
      Die TUI setzt zudem -wie viele andere auch- auf zukünftig verstärkte "Selbstbedienung "- sowohl seitens RB als auch seitens Kunde.
      Das wird sehr intelligent gemacht- aber es dauert halt auch ein wenig, teilweise läuft das auch über die beiden grössten Provider, also Amadeus und Peakwork.
      Ich bin auch in zwei Reisebüro-Fachchannels als Mitleser drin-hauptsächlich sind da Reisebüros um die Ecke als User . Hab gerade mal nachgeschaut: Im grössten der Zwei --mit Zigtausenden von Kollegen da draussen als Nutzer -- seit erheblich mehr als einer Woche praktisch keine Reklamationen über die TUI- Hotline mehr. Und dies obwohl das Geschäft anzieht.Ob das weiter so belastbar bleibt, das wird man sehen.
      Richtig ist aber auch, dass einige Reisebüros ein Zeit lang, manche immer noch - ihre Buchungen weg von der TUI gesteuert haben- sicher nicht aus Zufriedenheit. Im Klartext: Den Kunden werden/wurden Produkte andere Veranstalter angeboten. Das tut einer TUI extrem weh.
      Das lief oder läuft aber nur dann, wenn sie die TUI nicht als Leitveranstalter in einem RB fungiert. Sonst wäre es ein Eigentor.

      Wir sind ja nun auch eine der grossen OTAs in Deutschland und werden in Kürze weitere und eigene, innovative Schritte in der Zusammenarbeit mit RV einführen. Mehr dazu, wenn ganz bald es soweit ist. Aber da geht's nicht alleine um die TUI.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

        Stimmt, Du_darfst--- die Frage ist schon, warum das Reisebüro hier so träge agiert.Die von Donko17 erwähnte Aussage des Büros zum Zeitpunkt der Erstattung verstehe ich eh nicht.
        Die TUI hatte zwar 2021 massive kommunikative Probleme, aber die sind inzwischen wieder behoben.Dies gilt auch für das zwischengeschaltete Reisebüro von Donko17
        Allerdings könnte eine TUI dann auch kurz schreiben, dass man sich mit seinem Reisebüro in Verbindung setzen sollte, sofern der Betrag schon nach dort überwiesen wurde.
        Bei einem Storno wird natürlich auch die Provision eines Reisebüros seitens eines Veranstalter zurückverlangt.
        Aber selbst wenn man an dieser Buchung am Ende des Tages nichts verdient hat -- der Kunde könnte ja wiederkommen.Könnte!

        Holly-manH Offline
        Holly-manH Offline
        Holly-man
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2583

        @guenter-holidaycheck sagte:

        Die TUI hatte zwar 2021 massive kommunikative Probleme, aber die sind inzwischen wieder behoben.

        Ja Günter, ich gehe davon aus, es ist alles richtig, was Du schreibst !
        Mir ging es eher um das "aber die sind inzwischen wieder behoben" was offensichtlich nicht der Fall ist

        Naja, man wird sehen wie es mit TUI weiter geht 😒

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #2584

          Ok-- hätte vielleicht "weitgehend behoben .." schreiben sollen.
          -Dann mal ein wenig hinter die Kulissen geguckt----das hat sich schon erheblich verändert:
          -Die TUI Express Hilfe (Reisebüros) ist da --auch die im Januar erfolgte Öffnung der Mittelmeer Hotlines(auch Reisebüros), inzwischen noch die für weitere Länder -- das läuft alles schon.
          -Verbesserte Chat Funktionen im Tool der RB "Iris"
          -Notizen und schriftliche Anfragen werden zu festen Zeiten bearbeitet
          Dies sind alles ziemlich ordentliche, konsequente Schritte.

          Vermutlich daher haben die Klagen der RB -Mitarbeiter auch abgenommen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Vici2000V Offline
            Vici2000V Offline
            Vici2000
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2585

            Was bedeutet folgendes Zitat in meinen Reiseunterlagen? Da werde ich nicht wirklich schlau drauß.

            • Freizeit Leistung: Wassersport: Wasserpark
            („tägl. Jungle Aqua Park incl.Transfer+AI): 1
            (inklusive/ermäßigt/Guthaben) in der
            Kategorie DZX1 Standard room,DZZ1 Best
            Price room,DSX1 Single mit Kind,FZX1 Family
            room, pro Person pro Tag, ab 1 Nacht/Nächten
            Aufenthalt, bei Aufenthalt
            01.05.2021-31.10.2021 und Buchung bis 1
            Tage vor Anreise und Buchung bis
            31.10.2021:(Fremdanbieter: nein)

            Hotel aus diesem Beitrag
            96%
            Pickalbatros Jungle Aqua Park Resort - Neverland Hurghada
            Hurghada/Safaga/Ägypten
            Zum Hotel
            andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Vici2000V Vici2000

              Was bedeutet folgendes Zitat in meinen Reiseunterlagen? Da werde ich nicht wirklich schlau drauß.

              • Freizeit Leistung: Wassersport: Wasserpark
              („tägl. Jungle Aqua Park incl.Transfer+AI): 1
              (inklusive/ermäßigt/Guthaben) in der
              Kategorie DZX1 Standard room,DZZ1 Best
              Price room,DSX1 Single mit Kind,FZX1 Family
              room, pro Person pro Tag, ab 1 Nacht/Nächten
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              01.05.2021-31.10.2021 und Buchung bis 1
              Tage vor Anreise und Buchung bis
              31.10.2021:(Fremdanbieter: nein)

              andi2601A Offline
              andi2601A Offline
              andi2601
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2586

              In welchen hotel bist du untergebracht.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                #2587

                Es dürfte ein Pickalbatros Hotel sein und bei manchen RV ist der Aqua Park inklusive.😉

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Vici2000V Offline
                  Vici2000V Offline
                  Vici2000
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2588

                  Im Alf Leila

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH 1
                    HABERLINGH 1
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2589

                    Dann passt es ja, so brauchst du nicht mal den Transfer zum Aqua Park.😉

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HABERLINGH HABERLING

                      Hallo, schau mal hier, TUI Beförderung von Sportgepäck, klick hier

                      dodo1960D Offline
                      dodo1960D Offline
                      dodo1960
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2590

                      hallo, ich recherchiere deswegen auch gerade. der link ist aber ein veraltetes pdf, da gibt es noch germania drauf.? ich habe gerade die kompletten agbs von tui durchgelesen und finde nichts über maximale anzahl der gepäckstücke bzw. grösse.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HABERLINGH HABERLING

                        Hallo, schau mal hier, TUI Beförderung von Sportgepäck, klick hier

                        dodo1960D Offline
                        dodo1960D Offline
                        dodo1960
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2591

                        @haberling sagte:

                        Hallo, schau mal hier, TUI Beförderung von Sportgepäck, klick hier

                        hier noch der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? es geht um zusatzgebühr für den transfer, der wird definitiv vor ort mal verlangt, mal nicht. und wenn tui nichts davon in den agbs hat, ist es nicht korrekt. bei fti steht es tatsächlich in den agbs, aber bei tui finde ich aktuell nichts davon

                        REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2592

                          Dir ist aber schon bewusst, dass "mal verlangt mal nicht" auch nichts in den AGB verloren hat?
                          Dort reicht die Formulierung "können Gebühren entstehen" rechtlich betrachtet vollkommen aus.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • dodo1960D dodo1960

                            @haberling sagte:

                            Hallo, schau mal hier, TUI Beförderung von Sportgepäck, klick hier

                            hier noch der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? es geht um zusatzgebühr für den transfer, der wird definitiv vor ort mal verlangt, mal nicht. und wenn tui nichts davon in den agbs hat, ist es nicht korrekt. bei fti steht es tatsächlich in den agbs, aber bei tui finde ich aktuell nichts davon

                            REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheim
                            schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                            #2593

                            @dodo1960 sagte:

                            [...] der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? [...]

                            Weil er immer noch da steht. Mir ist nicht bekannt, dass es bei sowas ein Verfallsdatum gibt. Falls doch, springt hier bestimmt @vs ein und korrigiert mich.

                            dodo1960D 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2594

                              Muss ich nicht, ein Verfallsdatum ergibt sich aus einer Anordnung auf Unterlassung.
                              Eine solche liegt - nicht sonderlich überraschend!? - soweit nicht vor.
                              Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.

                              Leider kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich eine aufgeblasene Debatte über solche Petitessen nicht verstehe - Prinzip hin oder her.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              dodo1960D REJBodenheimR 2 Antworten Letzte Antwort
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                              • REJBodenheimR REJBodenheim

                                @dodo1960 sagte:

                                [...] der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? [...]

                                Weil er immer noch da steht. Mir ist nicht bekannt, dass es bei sowas ein Verfallsdatum gibt. Falls doch, springt hier bestimmt @vs ein und korrigiert mich.

                                dodo1960D Offline
                                dodo1960D Offline
                                dodo1960
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2595

                                der text schwirrt immer noch als pdf im internet herum. das internet vergisst nichts. da sind mindestens 3 fluggesellschaften drauf, die es schon lange nicht mehr gibt.. trotzdem gelten nur die AKTUELLEN agbs von tui deutschland, einzusehen aud der homepage deutschland und da steht eben nichts davon drin. auch nichts von „können gebühren entstehen.“ oder kannst du da mal einen direkten link reinstellen?
                                ich habe tui jetzt auch direkt angeschrieben, da ich das selbstverständlich im vorfeld abgeklärt haben möchte.
                                und ja, letztes jahr habe ich bei fti gebucht, da stand es in den reiseunterlagen, ein zusattzgepäck kostet pro strecke 30 euro. da aber ein taxi nur 20 euro kostet, habe ich dankend auf den sammeltransfer verzichtet.
                                jetzt bei tui deutschland gebucht, da steht eben nichts wieviel gepäck es sein darf.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Muss ich nicht, ein Verfallsdatum ergibt sich aus einer Anordnung auf Unterlassung.
                                  Eine solche liegt - nicht sonderlich überraschend!? - soweit nicht vor.
                                  Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.

                                  Leider kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich eine aufgeblasene Debatte über solche Petitessen nicht verstehe - Prinzip hin oder her.

                                  dodo1960D Offline
                                  dodo1960D Offline
                                  dodo1960
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2596

                                  petitessen? es ist und bleibt nicht korrekt wenn gebühren verlangt werden, die nicht in den unterlagen stehen. und wenn irgend ein uraltes pdf als antwort auf eine frage im forum als rechtsgültig verkauft wird, kann man das doch auch richtigstellen oder😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Muss ich nicht, ein Verfallsdatum ergibt sich aus einer Anordnung auf Unterlassung.
                                    Eine solche liegt - nicht sonderlich überraschend!? - soweit nicht vor.
                                    Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.

                                    Leider kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich eine aufgeblasene Debatte über solche Petitessen nicht verstehe - Prinzip hin oder her.

                                    REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheim
                                    schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                                    #2597

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.

                                    Sport- und Sondergepäck bei TUI: siehe hier. Tauchausrüstung = 65 EUR pro Strecke.
                                    Aber nur für TUI fly.

                                    "Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für das Reisegepäck abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren."

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Ahotep2A Offline
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                                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2598

                                      Nur weil das pdf Stand 2012 ist, ist es nicht ungültig Sehe es so, seit 2012 wurden die Gebühren für den Transfer von Sportgepäck im Zielgebiet nicht erhöht. Viele Regeln und Verfügungen sind Stand X Jahre vor Abreise. Sind sie deshalb alle ungültig, weil nicht jährlich erneuert?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #2599

                                        @dodo1960
                                        Wiederhole: Du hältst es nicht für korrekt.
                                        Es steht da "eventuell entstehen Kosten für die Beförderung" - vollkommen ausreichend aus rechtlicher Sicht.
                                        Du darfst leider auch nicht erwarten, dass in den AGB des Veranstalters steht ob penne al´arribiata serviert werden auf dem Flug oder ob der Pool eine Temperatur von 22° nicht unterschreitet.
                                        Es liest doch eh schon kaum eine Socke die AGB, was soll denn da noch alles haarklein verhackstückt werden?

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • HABERLINGH 1
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                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                          #2600

                                          😉Weil der Transfer von externen Anbieter kommen steht auch nichts in den TUI AGB.

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                          dodo1960D 1 Antwort Letzte Antwort
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