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MSC Kreuzfahrt abgesagt

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  • Kathrin T.K Offline
    Kathrin T.K Offline
    Kathrin T.
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    Sorry, in meinem Post sollte eigentlich Lind-24 vom 02.07. zitiert werden...

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    • cjmddorfC Offline
      cjmddorfC Offline
      cjmddorf
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      Das entscheidet alles der anwalt. Redet ihm nicht rein. Das hat er gelernt und dafür wird er bezahlt.

      bei uns war es fristsetzung und dann, als nichts geschah, klageeinreichung.
      alles ging an die Msc zentrale in München.
      ein RB hat damit ja nichts zu tun, da sie nicht der verteagserfüller und erbringer sind.
      war ganz easy. Wir brauchten nichts zu tun.

      Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

      Kathrin T.K 1 Antwort Letzte Antwort
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      • cjmddorfC cjmddorf

        Das entscheidet alles der anwalt. Redet ihm nicht rein. Das hat er gelernt und dafür wird er bezahlt.

        bei uns war es fristsetzung und dann, als nichts geschah, klageeinreichung.
        alles ging an die Msc zentrale in München.
        ein RB hat damit ja nichts zu tun, da sie nicht der verteagserfüller und erbringer sind.
        war ganz easy. Wir brauchten nichts zu tun.

        Kathrin T.K Offline
        Kathrin T.K Offline
        Kathrin T.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Danke, das ist genau was ich hören wollte 😉
        Suche einen Anwalt der MSC in München bereits erfolgreich verklagt hat. Mein Anwalt sagte, er könne mir nicht helfen, da MSC seinen Hauptsitz in der Schweiz hat.
        Hat dein Anwalt eine Website und könntest du mir den Link schicken? Lieben Dank!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • cjmddorfC Offline
          cjmddorfC Offline
          cjmddorf
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          ich gehe mal davon aus, dass du eine rechtsschutzversicherung hast.
          wenn dem so ist, weisen die dir einen RA zu u d den musst du dann nehmen.
          das sind dann immer fachanwälte, in diesem fall reiserecht.
          mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.
          Msc schweiz ist NICHT zuständig.
          falls dukeine RSV hast, google einfach anwalt reiserecht in deiner stadt und sprich mit den leuten. Das 1. gespräch ist immer gratis.

          Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

          Don ArnulfoD 1 Antwort Letzte Antwort
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          • cjmddorfC cjmddorf

            ich gehe mal davon aus, dass du eine rechtsschutzversicherung hast.
            wenn dem so ist, weisen die dir einen RA zu u d den musst du dann nehmen.
            das sind dann immer fachanwälte, in diesem fall reiserecht.
            mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.
            Msc schweiz ist NICHT zuständig.
            falls dukeine RSV hast, google einfach anwalt reiserecht in deiner stadt und sprich mit den leuten. Das 1. gespräch ist immer gratis.

            Don ArnulfoD Offline
            Don ArnulfoD Offline
            Don Arnulfo
            schrieb am zuletzt editiert von Don Arnulfo
            #105

            @cjmddorf sagte:

            mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.

            unser Anwalt sagt auch, die zahlen schneller an die aus, wenn es begonnen hat zu brennen, dann wird das Feuer schnell gelöscht.
            Und, der Anwalt verlangt auch noch Gebühren von MSC für seine Arbeit, weiter wird MSC dann auch noch, wenn es vor Gericht geht, die Gerichtskosten zahlen müssen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Kathrin T.K Offline
              Kathrin T.K Offline
              Kathrin T.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Danke Euch für die Antworten. Das bestärkt mich in dem was ich eigentlich schon wusste. Nur mein Anwalt hat mich verwirrt indem er den Fall nicht annehmen möchte, obwohl er gerade viele Reiseveranstalter in die Mangel nimmt. MSC scheint sich dem ja zu beugen, auch wenn ich von einigen Fällen gehört habe wo sie wirklich erst nach der Klage reagiert haben, was sie ja dann am meisten Geld kostet. Sie scheinen da eine Mischkalkulation zu machen: jeder Kunde, der sein Geld nicht vehement mit Anwalt zurückfordert, bedeutet für sie längere Liquidität und refinanziert die Extra-Kosten von zwei verlorenen Klagen... scheint immer noch einen besseren Finanzfluss zu bedeuten als einfach alle nach und nach und einigermaßen zügig zurückzuzahlen.

              Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?

              Don ArnulfoD 1 Antwort Letzte Antwort
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              • jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                #107

                @Kathrin T.
                merkwürdige Rechnung, die du da aufgestellt hast - die klappt aber nur, wenn bei MSC nicht ein einziger Mitarbeiter in der Schule beim Zinsrechnen aufgepasst hat : Reisepreis z.B. 5.000 € = Anwaltskosten nur für deinen Anwalt schon bei außergerichtlicher Einigung 1.007 €. Dafür könnte man eine sofortige Rückzahlung aber schon ein paar Jahre mit vorfinanzieren ?

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  Hallo @jl. lass es einfach bleiben, wenn aber ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch vorhanden ist, kann man die Kosten vom Gegner erstattet verlangen, der wiederum kann sich aus einer Schadensersatzverpflichtung, in selteneren Fällen auch aus einer vertraglichen Beziehung ergeben. Nur mal laienhaft ausgedrückt**.** 😉

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH HABERLING

                    Hallo @jl. lass es einfach bleiben, wenn aber ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch vorhanden ist, kann man die Kosten vom Gegner erstattet verlangen, der wiederum kann sich aus einer Schadensersatzverpflichtung, in selteneren Fällen auch aus einer vertraglichen Beziehung ergeben. Nur mal laienhaft ausgedrückt**.** 😉

                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmer
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    @haberling sagte:

                    Nur mal laienhaft ausgedrückt**.** 😉

                    In der Tat sehr laienhaft - denn darum ging es in meiner Aussage garnicht. Tenor war, dass sich bestimmt kein Veranstalter 2 x 1007 € für eine außergerichtliche Einigung an die Backe nagelt um im Gegenzug ein Mal die Verzinsung der entsprechenden Reisekosten für eine kurzfristige Auszahlungsverzögerung einzusparen ( bei oben angenommenem Reisepreis und 1,9% Verzinsung wären das tatsächlich je Monat Verzögerung 7,93 € - dafür lohnen doch aufwendiger Rechtsstreite mit den entsprechenden Kosten ! 😉)
                    Ansonsten gilt die Aussage : Entscheidungen in Rechtssachen treffen immer noch Gerichte, und damit auch die Entscheidung wer die Kosten trägt ....

                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Kathrin T.K Offline
                      Kathrin T.K Offline
                      Kathrin T.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      Ich wollte hier keine mathematische Diskussion lostreten ... 😉
                      Es ging weniger um Zinsrechnung als vielmehr um den Gedanken, dass man um Wahrung der Liquidität um jeden Preis bemüht ist. Warum sonst schickt man seine Mitarbeiter in Kurzarbeit, die gerade mehr denn je zu tun hätten, und bewirkt dadurch eine extreme Verlangsamung der Rückabwicklungen?!
                      Dass es sich finanziell am Ende des Tages nicht rechnet, sich von irgendjemandem wegen 5000 Euro und Zahlungsverzug verklagen zu lassen, ist wohl klar, denke ich. Dennoch nimmt man es in Kauf.

                      @Haberling: Danke für den Beitrag zur Sache.

                      Viele Grüße

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Kathrin T.K Kathrin T.

                        Danke Euch für die Antworten. Das bestärkt mich in dem was ich eigentlich schon wusste. Nur mein Anwalt hat mich verwirrt indem er den Fall nicht annehmen möchte, obwohl er gerade viele Reiseveranstalter in die Mangel nimmt. MSC scheint sich dem ja zu beugen, auch wenn ich von einigen Fällen gehört habe wo sie wirklich erst nach der Klage reagiert haben, was sie ja dann am meisten Geld kostet. Sie scheinen da eine Mischkalkulation zu machen: jeder Kunde, der sein Geld nicht vehement mit Anwalt zurückfordert, bedeutet für sie längere Liquidität und refinanziert die Extra-Kosten von zwei verlorenen Klagen... scheint immer noch einen besseren Finanzfluss zu bedeuten als einfach alle nach und nach und einigermaßen zügig zurückzuzahlen.

                        Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?

                        Don ArnulfoD Offline
                        Don ArnulfoD Offline
                        Don Arnulfo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        @kathrin-t sagte:

                        Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?

                        nein noch nicht komplett, ich warte noch auf den Anzahlungsbetrag und das Geld für die gebuchten Ausflüge.
                        Den Löwenanteil konnte ich selbst über paypal zurückholen

                        Kathrin T.K 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Don ArnulfoD Don Arnulfo

                          @kathrin-t sagte:

                          Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?

                          nein noch nicht komplett, ich warte noch auf den Anzahlungsbetrag und das Geld für die gebuchten Ausflüge.
                          Den Löwenanteil konnte ich selbst über paypal zurückholen

                          Kathrin T.K Offline
                          Kathrin T.K Offline
                          Kathrin T.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Ah, na das klingt doch schonmal ganz gut, prima. Ich dachte du hättest auch einen Anwalt beauftragt, daher die Nachfrage. VG

                          Don ArnulfoD 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Gabi2001G Offline
                            Gabi2001G Offline
                            Gabi2001
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            Leider zahlt MSC warscheinlich nur mit Anwalt, hatte MSC eine Frist gesetzt und danach waren Sie im Verzug. Nach Anwaltsbrief und Androhung Mahnbescheid kam das Geld sofort. Ich gehe fest davon aus, das auch 2021 die Kreuzfahrten nicht mehr so sein werden wie sie viele kennen und 5 bis 7 Tage Fjorde ohne Landgänge oder Ostsee ohne Landgang brauch ich nicht deswegen keinen Gutschein akzeptiert.

                            Gabi 2001 / Franz )

                            man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Kathrin T.K Kathrin T.

                              Ah, na das klingt doch schonmal ganz gut, prima. Ich dachte du hättest auch einen Anwalt beauftragt, daher die Nachfrage. VG

                              Don ArnulfoD Offline
                              Don ArnulfoD Offline
                              Don Arnulfo
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              @kathrin-t sagte:

                              Ah, na das klingt doch schonmal ganz gut, prima. Ich dachte du hättest auch einen Anwalt beauftragt, daher die Nachfrage. VG

                              Ja, ein Anwalt ist beauftragt und meine Rechtsschutzversicherung hat Deckung für Beratung und weiteres Vorgehen vorläufig bis zur ersten Instanz zugesagt. Schade, das es erst soweit kommen muss.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Lind-24L Offline
                                Lind-24L Offline
                                Lind-24
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                Das klingt ja hier alles nicht mehr sehr hoffnungsvoll. Ich frage mich ob es überhaupt lohnt selbst einen Mahnbescheid zu beantragen oder ich auch den Weg zum Anwalt suche. Wir haben allerdings keine RV.

                                Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags

                                SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Lind-24L Lind-24

                                  Das klingt ja hier alles nicht mehr sehr hoffnungsvoll. Ich frage mich ob es überhaupt lohnt selbst einen Mahnbescheid zu beantragen oder ich auch den Weg zum Anwalt suche. Wir haben allerdings keine RV.

                                  SokratesS Offline
                                  SokratesS Offline
                                  Sokrates
                                  Experte Istanbul
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  @Lind-24

                                  Für einen Mahnbescheid brauchst Du keinen Anwalt und die Gebühren dafür sind überschaubar. KLICK!

                                  LG

                                  Sokrates

                                  Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Kathrin T.K Offline
                                    Kathrin T.K Offline
                                    Kathrin T.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #117

                                    Ja, stimmt, ich habe allerdings von einigen Kunden gelesen die das mit dem Mahnbescheid gemacht haben und daraufhin einfach die MSC-Anwälte Widerspruch ohne Begründung gegen den Mahnbescheid eingelegt haben. Vielleicht haben sie ja aber inzwischen ihre Strategie geändert.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Lind-24L Offline
                                      Lind-24L Offline
                                      Lind-24
                                      schrieb am zuletzt editiert von Lind-24
                                      #118

                                      Vielen Dank @Sokrates und auch dir @KathrinT.

                                      Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Kathrin T.K Offline
                                        Kathrin T.K Offline
                                        Kathrin T.
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #119

                                        Hallo zusammen,

                                        es gibt doch Grund zur Hoffnung: MSC hat kürzlich einige Rückzahlungen auch ohne Anwalt und Mahnbescheid getätigt, und wir gehörten dazu: haben vor einer Woche unsere Restzahlung zurücküberwiesen bekommen (111 Tage nach geplantem Abfahrtsdatum 04.04.), und nun, eine Woche später, auch die Anzahlung. Wir haben gerade frei und wollten die Zeit nutzen um einen neuen Anwalt zu beauftragen. Letztlich war der aber noch nicht aktiv geworden.

                                        Allen, die ihr Geld noch nicht zurück haben, drücke ich die Daumen dass Ihr auch nicht mehr lange warten müsst.

                                        Viele Grüße und danke für den Austausch!

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                                          #120

                                          Gute Bekannte bekamen jetzt auch ihr Geld (Aprilreise) komplett zurück. Die damaligen Boni (Upgrade Kabine, BGH) sollen bei neuer Buchung bis Ende 2021 gültig bleiben.

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