MSC Kreuzfahrt abgesagt
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Sorry, in meinem Post sollte eigentlich Lind-24 vom 02.07. zitiert werden...
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Das entscheidet alles der anwalt. Redet ihm nicht rein. Das hat er gelernt und dafür wird er bezahlt.
bei uns war es fristsetzung und dann, als nichts geschah, klageeinreichung.
alles ging an die Msc zentrale in München.
ein RB hat damit ja nichts zu tun, da sie nicht der verteagserfüller und erbringer sind.
war ganz easy. Wir brauchten nichts zu tun. -
Das entscheidet alles der anwalt. Redet ihm nicht rein. Das hat er gelernt und dafür wird er bezahlt.
bei uns war es fristsetzung und dann, als nichts geschah, klageeinreichung.
alles ging an die Msc zentrale in München.
ein RB hat damit ja nichts zu tun, da sie nicht der verteagserfüller und erbringer sind.
war ganz easy. Wir brauchten nichts zu tun.Danke, das ist genau was ich hören wollte

Suche einen Anwalt der MSC in München bereits erfolgreich verklagt hat. Mein Anwalt sagte, er könne mir nicht helfen, da MSC seinen Hauptsitz in der Schweiz hat.
Hat dein Anwalt eine Website und könntest du mir den Link schicken? Lieben Dank! -
ich gehe mal davon aus, dass du eine rechtsschutzversicherung hast.
wenn dem so ist, weisen die dir einen RA zu u d den musst du dann nehmen.
das sind dann immer fachanwälte, in diesem fall reiserecht.
mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.
Msc schweiz ist NICHT zuständig.
falls dukeine RSV hast, google einfach anwalt reiserecht in deiner stadt und sprich mit den leuten. Das 1. gespräch ist immer gratis. -
ich gehe mal davon aus, dass du eine rechtsschutzversicherung hast.
wenn dem so ist, weisen die dir einen RA zu u d den musst du dann nehmen.
das sind dann immer fachanwälte, in diesem fall reiserecht.
mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.
Msc schweiz ist NICHT zuständig.
falls dukeine RSV hast, google einfach anwalt reiserecht in deiner stadt und sprich mit den leuten. Das 1. gespräch ist immer gratis.@cjmddorf sagte:
mein rechtsanwalt, in ddorf, hat Msc Muc angemahnt, dann klage eingereicht und dann kam aufeinmal das geld und ich geh mal davon aus, dass die klage damit hinfällig und zurückgezogen wurde.
unser Anwalt sagt auch, die zahlen schneller an die aus, wenn es begonnen hat zu brennen, dann wird das Feuer schnell gelöscht.
Und, der Anwalt verlangt auch noch Gebühren von MSC für seine Arbeit, weiter wird MSC dann auch noch, wenn es vor Gericht geht, die Gerichtskosten zahlen müssen. -
Danke Euch für die Antworten. Das bestärkt mich in dem was ich eigentlich schon wusste. Nur mein Anwalt hat mich verwirrt indem er den Fall nicht annehmen möchte, obwohl er gerade viele Reiseveranstalter in die Mangel nimmt. MSC scheint sich dem ja zu beugen, auch wenn ich von einigen Fällen gehört habe wo sie wirklich erst nach der Klage reagiert haben, was sie ja dann am meisten Geld kostet. Sie scheinen da eine Mischkalkulation zu machen: jeder Kunde, der sein Geld nicht vehement mit Anwalt zurückfordert, bedeutet für sie längere Liquidität und refinanziert die Extra-Kosten von zwei verlorenen Klagen... scheint immer noch einen besseren Finanzfluss zu bedeuten als einfach alle nach und nach und einigermaßen zügig zurückzuzahlen.
Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?
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@Kathrin T.
merkwürdige Rechnung, die du da aufgestellt hast - die klappt aber nur, wenn bei MSC nicht ein einziger Mitarbeiter in der Schule beim Zinsrechnen aufgepasst hat : Reisepreis z.B. 5.000 € = Anwaltskosten nur für deinen Anwalt schon bei außergerichtlicher Einigung 1.007 €. Dafür könnte man eine sofortige Rückzahlung aber schon ein paar Jahre mit vorfinanzieren ? -
Hallo @jl. lass es einfach bleiben, wenn aber ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch vorhanden ist, kann man die Kosten vom Gegner erstattet verlangen, der wiederum kann sich aus einer Schadensersatzverpflichtung, in selteneren Fällen auch aus einer vertraglichen Beziehung ergeben. Nur mal laienhaft ausgedrückt**.**

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Hallo @jl. lass es einfach bleiben, wenn aber ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch vorhanden ist, kann man die Kosten vom Gegner erstattet verlangen, der wiederum kann sich aus einer Schadensersatzverpflichtung, in selteneren Fällen auch aus einer vertraglichen Beziehung ergeben. Nur mal laienhaft ausgedrückt**.**

@haberling sagte:
Nur mal laienhaft ausgedrückt**.**

In der Tat sehr laienhaft - denn darum ging es in meiner Aussage garnicht. Tenor war, dass sich bestimmt kein Veranstalter 2 x 1007 € für eine außergerichtliche Einigung an die Backe nagelt um im Gegenzug ein Mal die Verzinsung der entsprechenden Reisekosten für eine kurzfristige Auszahlungsverzögerung einzusparen ( bei oben angenommenem Reisepreis und 1,9% Verzinsung wären das tatsächlich je Monat Verzögerung 7,93 € - dafür lohnen doch aufwendiger Rechtsstreite mit den entsprechenden Kosten !
)
Ansonsten gilt die Aussage : Entscheidungen in Rechtssachen treffen immer noch Gerichte, und damit auch die Entscheidung wer die Kosten trägt .... -
Ich wollte hier keine mathematische Diskussion lostreten ...

Es ging weniger um Zinsrechnung als vielmehr um den Gedanken, dass man um Wahrung der Liquidität um jeden Preis bemüht ist. Warum sonst schickt man seine Mitarbeiter in Kurzarbeit, die gerade mehr denn je zu tun hätten, und bewirkt dadurch eine extreme Verlangsamung der Rückabwicklungen?!
Dass es sich finanziell am Ende des Tages nicht rechnet, sich von irgendjemandem wegen 5000 Euro und Zahlungsverzug verklagen zu lassen, ist wohl klar, denke ich. Dennoch nimmt man es in Kauf.@Haberling: Danke für den Beitrag zur Sache.
Viele Grüße
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Danke Euch für die Antworten. Das bestärkt mich in dem was ich eigentlich schon wusste. Nur mein Anwalt hat mich verwirrt indem er den Fall nicht annehmen möchte, obwohl er gerade viele Reiseveranstalter in die Mangel nimmt. MSC scheint sich dem ja zu beugen, auch wenn ich von einigen Fällen gehört habe wo sie wirklich erst nach der Klage reagiert haben, was sie ja dann am meisten Geld kostet. Sie scheinen da eine Mischkalkulation zu machen: jeder Kunde, der sein Geld nicht vehement mit Anwalt zurückfordert, bedeutet für sie längere Liquidität und refinanziert die Extra-Kosten von zwei verlorenen Klagen... scheint immer noch einen besseren Finanzfluss zu bedeuten als einfach alle nach und nach und einigermaßen zügig zurückzuzahlen.
Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?
@kathrin-t sagte:
Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?
nein noch nicht komplett, ich warte noch auf den Anzahlungsbetrag und das Geld für die gebuchten Ausflüge.
Den Löwenanteil konnte ich selbst über paypal zurückholen -
@kathrin-t sagte:
Don Arnulfo: hast du inzwischen das Geld zurück?
nein noch nicht komplett, ich warte noch auf den Anzahlungsbetrag und das Geld für die gebuchten Ausflüge.
Den Löwenanteil konnte ich selbst über paypal zurückholenAh, na das klingt doch schonmal ganz gut, prima. Ich dachte du hättest auch einen Anwalt beauftragt, daher die Nachfrage. VG
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Leider zahlt MSC warscheinlich nur mit Anwalt, hatte MSC eine Frist gesetzt und danach waren Sie im Verzug. Nach Anwaltsbrief und Androhung Mahnbescheid kam das Geld sofort. Ich gehe fest davon aus, das auch 2021 die Kreuzfahrten nicht mehr so sein werden wie sie viele kennen und 5 bis 7 Tage Fjorde ohne Landgänge oder Ostsee ohne Landgang brauch ich nicht deswegen keinen Gutschein akzeptiert.
Gabi 2001 / Franz )
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Ah, na das klingt doch schonmal ganz gut, prima. Ich dachte du hättest auch einen Anwalt beauftragt, daher die Nachfrage. VG
@kathrin-t sagte:
Ah, na das klingt doch schonmal ganz gut, prima. Ich dachte du hättest auch einen Anwalt beauftragt, daher die Nachfrage. VG
Ja, ein Anwalt ist beauftragt und meine Rechtsschutzversicherung hat Deckung für Beratung und weiteres Vorgehen vorläufig bis zur ersten Instanz zugesagt. Schade, das es erst soweit kommen muss.
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Das klingt ja hier alles nicht mehr sehr hoffnungsvoll. Ich frage mich ob es überhaupt lohnt selbst einen Mahnbescheid zu beantragen oder ich auch den Weg zum Anwalt suche. Wir haben allerdings keine RV.
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Ja, stimmt, ich habe allerdings von einigen Kunden gelesen die das mit dem Mahnbescheid gemacht haben und daraufhin einfach die MSC-Anwälte Widerspruch ohne Begründung gegen den Mahnbescheid eingelegt haben. Vielleicht haben sie ja aber inzwischen ihre Strategie geändert.
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Hallo zusammen,
es gibt doch Grund zur Hoffnung: MSC hat kürzlich einige Rückzahlungen auch ohne Anwalt und Mahnbescheid getätigt, und wir gehörten dazu: haben vor einer Woche unsere Restzahlung zurücküberwiesen bekommen (111 Tage nach geplantem Abfahrtsdatum 04.04.), und nun, eine Woche später, auch die Anzahlung. Wir haben gerade frei und wollten die Zeit nutzen um einen neuen Anwalt zu beauftragen. Letztlich war der aber noch nicht aktiv geworden.
Allen, die ihr Geld noch nicht zurück haben, drücke ich die Daumen dass Ihr auch nicht mehr lange warten müsst.
Viele Grüße und danke für den Austausch!