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TUI & XTUI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • HABERLINGH HABERLING

    Eurowings Discover hat die Verbindung München - Punta Cana vor über einem Monat gestrichen, warum der TO von der Flugänderung erst 10 Tage vor Reisebeginn erfuhr, wenn es doch min. 14 Tage sein müssten das vom LVU keine Ausgleichszahlung zu leisten sind, ist fraglich.

    _aqua_sports__ Offline
    _aqua_sports__ Offline
    _aqua_sports_
    Verwarnt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2821

    Kann floydjimmy egal sein. Er wurde zu spät informiert. Die Airline hat's verpennt und muss nun für gerade stehen.

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    • floydjimmyF floydjimmy

      Hallo zusammen.
      Folgender Fall:
      Gebucht wurde im Februar 2022 eine Pauschalreise über CHECK24/Tui, Direktflug München nach Punta Cana (10,5 h) am 18.11. und zurück am 02.12.2022, 15 Nächte.
      Gestern kam seitens Reiseanbieter folgende Meldung über Flugplan Änderung für Hin und Rückflug:
      Neue Airline: Air Europa
      Abflugtag bleibt, allerdings eine Stunde später. Und dann das absolute Übel, kein Direktflug,
      sondern München nach Madrid. Dreieinhalb Stunden Aufenthalt und dann nochmals neun Stunden Weiterflug nach Punta Cana.
      Telefonate mit Check und Tui habe ich bereits geführt. Man kann oder will mir nicht mit anderen Möglichkeiten helfen, obwohl meinerseits signalisiert wurde, dass auch 1-2 Tage später anreisen kein Problem ist.
      Wie sind hierzu eure Erfahrungen?
      Wie würdet ihr damit umgehen?
      Was ratet ihr mir, wie ich damit umgehe ?
      Besten Dank und Gruß
      Floyd

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2822

      @floydjimmy sagte:

      Gebucht wurde im Februar 2022 eine Pauschalreise über CHECK24/Tui, Direktflug München nach Punta Cana (10,5 h) am 18.11. und zurück am 02.12.2022, 15 Nächte.
      Gestern kam seitens Reiseanbieter folgende Meldung über Flugplan Änderung für Hin und Rückflug ...

      Ich nehme an, ursprünglich war EW Discover vorgesehen?
      Gem. VO(EG)261/04 steht dir auf Grund der Streichung und der nicht rechtzeitigen Benachrichtigung ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600€/Ticket zu, den du beim LFU gelten machen kannst.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2823

        Hallo vs. auch wenn der RV und RB rechtzeitig vom LVU von der Streichung benachrichtigt wurden?

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • sanne678S Offline
          sanne678S Offline
          sanne678
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2824

          …. Das wäre auch meine Frage gewesen, denn das LF U muss ja nicht zwingend die Verzögerung verursacht haben.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #2825

            Ja, u.U. auch dann, so zumindest ein Beispiel aus der Spruchpraxis. Die Kammer befand, dass es Aufgabe des LFU sei, den Fluggast ggf. direkt von der Streichung zu unterrichten, um den Aspekt der Rechtzeitigkeit zu wahren. Ob die Entscheidung schon rechtskräftig ist weiß ich augenblicklich allerdings nicht.

            Ich würde tatsächlich einfach mal die Beschwerde einreichen, streiten kann der Floyd sich dann immernoch.
            Übrigens setze ich im Szenario eine Streichung des ursprünglich geplanten Operatings voraus, lt. Floyd wurden keine Angaben zu Gründen der Änderung gemacht.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • _aqua_sports__ Offline
              _aqua_sports__ Offline
              _aqua_sports_
              Verwarnt
              schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
              #2826

              Das ist quasi, seitdem es die VO EU 261 gibt geregelt. Aber wird gerne überlesen, da ganz am Ende stehend.
              Ich zitiere mal aus Artikel 5:

              "(4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen".

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2827

                Dazu müssten die Daten der Reisenden dem LVU vom RV vor der 14 Tage Pflicht übermittelt werden.😊

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #2828

                  @HABERLING
                  Richtig. Man muss wirklich alle Aspekte des Einzelfalls berücksichtigen.
                  @_aqua_sports_
                  ... eben deshalb hat das mit "gern überlesen" nichts zu tun (wir sind nicht so doof, wie du es offenbar glauben machen willst?!).
                  Bei der Abfassung 2004 sind etliche Gegebenheiten der heute allfälligen Buchungsoptionen eben noch nicht berücksichtigt.
                  Daher Einzelfallprüfung - dabei ist die Beschwerde beim LFU logischer Weise der erste Schritt aus Sicht des Verbrauchers.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • _aqua_sports__ Offline
                    _aqua_sports__ Offline
                    _aqua_sports_
                    Verwarnt
                    schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                    #2829

                    @VS: sehr schade, dass du hier nach über 8 Std. nochmal editierst und ausholst, um mir noch etwas zu verkünden, nachdem du hier @Haberling ja bereits alles gesagt hast. Das sagt viel aus. Diese Unterstellung ist absolut unfair! Anders kann man es leider nicht bezeichnen - sehr schade! Und nein, in diversen Fachforen und sogar RA verlieren da gern mal den Überblick, da nehm ich mich logischerweise auch nicht aus! Ein schönes WE wünsche ich!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #2830

                      @_aqua_sports_
                      Nur für´s Protokoll:
                      Ich habe deinen Kommentar schlichterdings erst später gelesen und mich dann dazu geäußert.
                      Was das mit "ausholen" zu tun haben soll, mit "Unterstellung" und mit dem "Verlust des Überblicks" weißt wohl auch nur du allein?!

                      Zur Versachlichung:
                      Ich würde an Floyd´s Stelle einfach mal eine Beschwerde wegen verspäteter Information über die Flugstreichung mit Forderung einer Kompensation an das LFU formulieren - vorausgesetzt natürlich, es handelt sich tatsächlich um eine Streichung?!
                      (so richtig viel zum Sachverhalt wurde bisher nicht beigetragen)
                      Sollten dem LFU noch keine Passagierdaten bekannt gewesen sein zum Zeitpunkt der Streichung kann es das sicherlich nachweisen und sich ggf. exkulpieren.
                      Floyd schrieb, er/sie/es wolle sich nach der Reise beschweren beim Veranstalter TUI und auf ein Entgegenkommen im Hinblick auf die deutliche Verschlechterung seines Leistungsteils Flug hoffen, hielt einen Erfolg jedoch für unwahrscheinlich.
                      Diese Einschätzung teile ich, der Veranstalter wird darlegen, er habe seine vertraglichen Pflichten wahrgenommen.
                      Die weiteren Schritte in der Angelegenheit gehören dann m.E. zum Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und in den dort vorhandenen Thread zum Thema Änderungen vor Antritt der Reise.
                      Mit TUI hat das spätestens dann nichts mehr zu tun, weshalb ich die Diskussion hiermit auch beenden möchte.
                      Danke für Berücksichtigung!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • floydjimmyF Offline
                        floydjimmyF Offline
                        floydjimmy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2831

                        Guten Morgen und danke für die vielen Antworten und interessanten Fakten.
                        Habe nun noch mehrfach versucht die Reise auf andere Zeiten und auch auf einen anderen Flughafen (Frankfurt) zu verlegen. Leider Chancenlos.
                        Heute morgen beim prüfen nach Sitzplätzen mit mehr Beinfreiheit kam der Hinweis seitens Airline, dass an Bord Maskenpflicht herrscht (spanisches Gesetz) .
                        Das hat mir nun den Rest gegeben.
                        Wie würdet ihr mir empfehlen vorzugehen wenn ich die Reise komplett stornieren möchte und mein Geld auch komplett zurück erhalte ?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2832

                          Die Änderung ist an sich schon die Unterbreitung eines neuen Angebotes. Du kannst es ablehnen und von deinem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • floydjimmyF Offline
                            floydjimmyF Offline
                            floydjimmy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2833

                            Hab ich gemacht , danke

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2834

                              Evtl. Ansprüche gegenüber dem LFU bleiben davon unberührt.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • floydjimmyF Offline
                                floydjimmyF Offline
                                floydjimmy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2835

                                Also bei LH bzw. EWDC fordern ?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2836

                                  Keine Ahnung welches Luftfrachtunternehmen deine Buchung gestrichen hat? Jedenfalls solltest du genau dort einreden.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2837

                                    TUI Blue: Erstmals auf den Malediven vertreten

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #2838

                                      Nur als als Info: Momentan läuft die TUI Aktion:

                                      Die Rabatte gelten zwar nur für ausgewählte Hotels- aber die Preise sind z.T. recht gut. Und --es sind auch Fernziele dabei,u.a die Malediven, Mauritius, Dom Rep.
                                      Für Sparfüchse und "willige" Frühbucher 😏-- könnte sich das eine oder andere Schnäppchen zeigen.
                                      Für das kommende Jahr werden für alle Destinationen Preiserhöhungen erwartet - vielleicht ist ja Euer Urlaubschnäppchen schon dabei?
                                      Spätester Buchungseingang wäre allerdings der 28.11.2022
                                      klick zu den Deals

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HABERLINGH Offline
                                        HABERLINGH Offline
                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2839

                                        TUI Kinderfestpreis 2023 startet am 21.12.2022, klick hier

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                                          Günter/HolidayCheckG Offline
                                          Günter/HolidayCheck
                                          Admin Experte Fuerteventura
                                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                          #2840

                                          Der Zeitpunkt war in etwa so erwartet worden -einige hatten ja hier auch schon danach gefragt.

                                          Auch wir stehen bereits in den Startlöchern -sind "bereit"😏 --und am 21.12.-- genauer: kurz nach Mitternacht --gehen auch bei HC die TUI Kinderangebote online.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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