Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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@vs
Was meinst Du mit, ist noch nicht vollständig geklärt?
Ist da eine Klärung in Aussicht? -
Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .
Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !
Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei... -
Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .
Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !
Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei...Meine Frau, meine zwei Töchter, meine Eltern und ich haben im Januar 2020 unseren Türkeiurlaub gebucht (Anreise: 22.09.2020).
Aufgrund der steigenden Zahlen wollen wir diese Reise nicht antreten, müssten aber momentan 40% Stornierungskosten zahlen, da wir über XFTI gebucht haben. Auch eine Umbuchung ist nicht möglich. Gibt es andere Möglichkeiten ausser der hohen Stornierungsgebühr oder "Hoffen" das die Türkei wieder ein Risikogebiet sein wird zu Reisebeginn? Nicht falsch verstehen: Ich hoffe natürlich nicht, dass die Zahlen der Erkrankten weiter steigen, aber ich bin der Meinung, dass man das Recht haben müsste, mindestens die Reise umzubuchen. Dafür würde ich auch eine Gebühr freiwillig zahlen. Gibt es noch andere Möglichkeiten? -
Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
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Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
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Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig. -
... aber es gibt keine Reisewarnung mehr, also bleibt nur Umbuchen gegen Gebühr (wenn möglich)....... , was ich persönlich jetzt nicht dramatisch finde, die Umbuchungsgebühren hat man ja akzeptiert bei Vertragsabschluß.
@sonntagsbrötchen: Wo hast Du gebucht, auff der FTI-Seite oder über ein Online-RB oder ein stationäres Reisebüro?
Sorry, gerade gelesen XFTI, ich glaub da sind die Möglichkeiten noch bescheidener als sonst.
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Das Vorliegen einer Reisewarnung ist nicht der Weisheit letzter Schluß.
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Du glaubst wirklich , dass diese Texte jemand liest ? Ich nicht mehr, denn sonst würde sich manche Fragen gar nicht mehr stellen.
Vor allem die " Frühbucher " sollten sich jetzt mal schlau machen.@sonntagsbroetchen: wenn ich im Januar gebucht hätte, sässe ich schon längst bei der Verbraucherberatung o.ä. oder beim Rechtsanwalt/in.
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Das Vorliegen einer Reisewarnung ist nicht der Weisheit letzter Schluß.
@REJBodenheim: .... hilft aber wirtschaften und schont die Nerven

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@Kastenwagen
Ich? schon lange nicht mehr. Schau dir den Thread "Einreise in Griechenland" an, Seite 283...
Aber ich verfechte die Nennung der Quellen aus die man sich bezieht. -
Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .
Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !
Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei...@sven50 sagte:
Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .
Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !
Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei...Wenn man dazu die Möglichkeit hat, dann ist das ja wenigstens ein Hoffnungsschimmer. Muss nur noch der RV bis dahin überleben...
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Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
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Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
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Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.@bazi_98
Eine Seite zurückblättern geht auch...@rejbodenheim sagte:
Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
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Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
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Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.Das hat sich wohl jemand dumm gestellt...
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Aber das Urteil sagt ja ganz klar, für Reisen in ein Risikogebiet bedarf es keine Reisewarnung mehr für eine kostenlose Stornierung mehr wenn nachgewiesen wird wenn gesundheitliche Viren vorhanden sind.
Habe check24 gebucht, geht gestern und heute niemand ans Telefon.
Beim RV Schauinsland wurde mir gesagt ich sollte die Reiseunterlagen einreichen dann wird es geprüft.
Ansonsten lass ich dieses vom RA. prüfen ob das alles rechtens ist vom RV. -
Es ist aber nicht dein Urteil, Bazi 98, du musst dir ggf. ein eigenes erstreiten.
Falls du erwartest, dass nach einer enorm verbraucherfreundlichen Entscheidung eines einzigen Amtsrichters alle Veranstalter stramm stehen muss ich dich enttäuschen ...Zunächst einmal ist alles rechtens, denn diese Handhabe wird in den AGB so vorgesehen.
Du kannst das ggf. bestreiten und mit Schlauinsand vor Gericht gehen, allerdings mit gewissen Risiken.
Anzunehmen, dass eine solche Entscheidung auch in deinem Fall ergeht wäre leichtsinnig. Es sind diverse Aspekte der Risikolagen zu prüfen, und das gegenständliche Urteil ist nach eben einer solchen Evaluierung ergangen.
Die Annahme, man müsse sich nur auf eine wohlwolldende Entscheidung berufen und könne damit seinen Anspruch begründen ist ebenso verbreitet wie irrtümlich.
Wenn Schlauinsand sagt, sie würden dein Anliegen im Hinblick auf einen Anspruch gegen sie prüfen bedeutet das nichts anderes, als dass sie ihre Rechtsanwälte draufschauen lassen um festzustellen, inwieweit ein prozessuales Risiko besteht bei einer Ablehnung. -
Es glaubt doch wohl niemand hier (mehr) , dass man sich auf telefonische Auskünfte verlassen / berufen kann ?
Die Zeit , die man in der Warteschleife verbringt oder mit ständigem Neuwählen / Wahlwiederholung, kann man genauso gut damit verbringen, eine Brief zu schreiben. Den gibt / bringt man zur Post und schickt selbigen per Einschreiben https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html an denjenigen der für die Reise verantwortlich ist. -
Ein "d" für ebay ... verflixt ...
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Man sollte sich in Erinnerung rufen, was im März in Italien los war. Abgesperrte Gebiete, Schulen, Unis, Skigebiete, Bäder usw dicht. Der Beginn des Shut down. Der Kläger (Urteil AG Frankfurt) hat am 7.3. storniert, schon am 10.3. war Italien komplett Sperrzone.
Vor diesem Hintergrund ist das mit einer jetzt anstehenden Türkei-Reise (in die 4 Provinzen) wohl nicht zu vergleichen. Da wird man wohl klagen müssen. -
Das nehme ich auch an, die Prüfung von Schlauinsand wird sicherlich nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Was Ungläubiger hier jetzt präszisiert sind eben jene höchst unterschiedlichen Aspekte, die in Einzelfällen zu Einzelentscheidungen führen.
Und genau das liegt vor: Eine Einzelentscheidung zu einem Einzelfall, dessen besondere Eigenschaften den Richter zu dem Schluss kommen ließen, die Begründung des Reisenden sei ausreichend und der Reisepreis auch ohne Vorliegen einer Reisewarnung auszuhändigen.
In diesem Fall ... ! -
Man sollte sich in Erinnerung rufen, was im März in Italien los war. Abgesperrte Gebiete, Schulen, Unis, Skigebiete, Bäder usw dicht. Der Beginn des Shut down. Der Kläger (Urteil AG Frankfurt) hat am 7.3. storniert, schon am 10.3. war Italien komplett Sperrzone.
Vor diesem Hintergrund ist das mit einer jetzt anstehenden Türkei-Reise (in die 4 Provinzen) wohl nicht zu vergleichen. Da wird man wohl klagen müssen.Ich denke, dass der Verbraucher gute Chancen vor Gericht haben würde. Und spätestens Ende nächster Woche werden ziemlich sicher sowieso 2 Tests verpflichtend sein, das heißt dann für jeden aus einem risikogebiet eine Woche Quarantäne zu Hause. Mehr Nachweis ist ja wohl nicht nötig um zu belegen, dass Vorort ein enormes Gesundheitsrisiko besteht.

